infomail - Axel E. Fischer

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Axel E. Fischer
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Berliner Politik aus Sicht Ihres Wahlkreisabgeordneten in Karlsruhe-Land
Freitag, 26. Februar 2016
Band 10, Ausgabe 3
Asylpaket II passiert Bundestag
Themen
 Flüchtlinge
 Gesundheit
 Europa
 Inneres
«Der Plan B ist
Scheiße, weil er
nicht
funktioniert.»
Der Bundestag hat mit
großer Mehrheit das
Asylpaket II beschlossen. Es sieht unter anderem schnellere Verfahren, gesonderte Registrierzentren
für
Flüchtlinge
ohne
Bleibeperspektive
und die Aussetzung
des Familiennachzuges für Menschen mit
eingeschränktem
Schutzstatus vor.
Mit dem Asylpaket II
schließen wir ein weiteres großes Vorhaben
nach
zügiger
und
gründlicher Beratung
(SPD-Chef Sigmar Gabriel
am Donnerstag bei einer ab. Die Zeit wird angesichts des andauernden
Konferenz in Berlin mit
Z u s t r om es
im m e r
Landräten und Bürgermeistern über Grenzknapper, deshalb ist es
schließungen in Europa.)
wichtig entschlossen zu
handeln.
Flüchtlingszahl
bar reduzieren
In dieser Ausgabe:
Erleichterte Ausweisung
von Straftätern
E-Zigaretten reguliert
Meister-Bafög
spür-
Die Maßnahmen helfen, den Zustrom an
Flüchtlingen dauerhaft
und spürbar zu redu3 zieren. Damit soll auch
sichergestellt werden,
dass die Gesellschaft
aufnahmefähig bleibe.
2
3
Eine Gesellschaft, die
hilft, hat ein zwingenGroßbritannien kann in
3 des Interesse daran,
die eigene Fähigkeit
EU bleiben
zur Hilfe und zur InUnionsfraktion löst Prob- 4 tegration zu erhalten.
Von dem Paket geht
leme
das Signal aus, dass es
Schutz und Hilfe nur
noch für die geben könne, die dies auch wirklich brauchten. Alle anderen werden schneller
und entschiedener zurückgeführt.
Keine Zukunft für ausländische Straftäter
Für ausländische Straftäter gibt es keine Zukunft in Deutschland.
Wir werden sie künftig
schneller
ausweisen
können.
Unsere
in
Deutschland gelebten
Werte wie Freiheit, Gerechtigkeit und Toleranz nicht angetastet
würden.
Abschiebehindernisse
minimieren
Das Asylpaket II sieht
die Schaffung von speziellen Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge
mit geringer Bleibeperspektive vor - etwa
Menschen aus sicheren
Herkunftsländern wie
den
Westbalkanländern. Diese sollen künftig ein Schnellverfahren
durchlaufen.
Mit der Schaffung be-
sonderer Aufnahmeeinrichtungen und
der
Schaffung eines zusätzlich
beschleunigten
Asylverfahrens für Migranten aus sicheren
Herkunftsstaaten reduzieren wir die Anreize für offenkundig
nicht Schutzbedürftige
deutlich.
Das
Asylpaket
II
schränkt aber auch
die
gesundheitlich
begründeten
Abschiebehindernisse
stark ein. Gefälligkeitsund Vorratsatteste dürfen keinen Schutz vor
der Aufenthaltsbeendigung bieten.
Ausweitung
sicherer
Herkunftsländer gefordert
Die Einstufung von Tunesien, Marokko und
Algerien als sichere
Herkunftsstaaten, auf
die sich das Kabinett
bereits geeinigt hat,
konnte im Bundestag
jedoch noch nicht verabschiedet werden. Die
Verzögerungstaktik von
Grün und Rot belastet
unsere Städte und Kommunen. Dabei sind es
im Falle Marokkos, Algeriens und Tunesiens
nahezu ausschließlich
ökonomische Motive, die
Menschen aus diesen
Ländern einen Asylantrag in Deutschland
stellen lassen. (…)
SEITE 2
B A ND 1 0 , A U S G A B E 3
Zahl der Flüchtlinge wird begrenzt
… Die Anerkennungsquoten
sind verschwindend gering.
Mit der raschen Einstufung
dieser Staaten als sichere
Herkunftsstaaten hätten wir
frühzeitig auf die seit Kurzem
stark steigenden Zahlen reagieren können. Der
Maghreb darf nicht der
zweite Balkan werden.
Das Gesetz über die
Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten
muss den Bundesrat
passieren und ist damit
auf die Zustimmung der von
Grünen mitregierten Länder
angewiesen. Bereits 2014 und
2015 blockierten die Grünen
die im Bundesrat zustimmungspflichtige Erweiterung
der Liste der sicheren Herkunftsstaaten monatelang.
Die Folge war, dass allein im
vergangenen Jahr mehr als
150.000 Migranten aus dem der Genfer FlüchtlingskonvenWestbalkan in Deutschland ei- tion unterliegen. Wir schrännen Asylantrag gestellt haben.
ken den Nachzug für subsidiär
Im Asylverfahren ist künftig Schutzberechtigte nicht aus
zwingend erforderlich, dass der Hartherzigkeit ein, sondern
Antragsteller an der Feststel- aus Einsicht in die Grenzen
lung seiner Identität unserer Möglichkeiten, denn
mitwirkt. Es ist nicht bereits heute halten sich mehr
zu viel verlangt, dass als 500.000 syrische Flüchtlinjemand, der Asyl be- ge in Deutschland auf, denen
antragt, seinen Na- überwiegend ein Recht auf
men nennt und wahr- Nachzug der Kernfamilie zuheitsgemäß sagt, wo- steht. Vor allem der in
her er kommt. Wer Deutschland für subsidiär
diese Mitwirkung ver- Schutzberechtigte großzügig
weigert, müsse Deutschland
ausgestaltete Nachzug sei ein
wieder verlassen.
wesentlicher Anreiz für eine
Antragstellung in DeutschFamiliennachzug beschränkt
land. Andere Staaten gewähTeil des Asylpakets II ist auch
ren auch nur das, was das Eudie zwei Jahre lange Aussetroparecht zwingend vorzung des Familiennachzugs für
schreibt. Diesen Gleichklang
Flüchtlinge mit eingeschränkmit den anderen EU-Staaten
tem Schutzstatus, die also kein
stellen wir jetzt her.
Asyl erhalten und auch nicht
Erleichterte Ausweisung von Straftätern
Das Gesetz zur erleichterten
Ausweisung von straffälligen
Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern wurde
in dieser Sitzungswoche in
zweiter und dritter Lesung
durch den Deutschen Bundestag beschlossen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet
Konsequenzen aus den Ereignissen in Köln in der Silvesternacht. Es werden in zweierlei Hinsicht die richtigen
Lehren gezogen: Zum einen
können straffällige Ausländer
künftig leichter abgeschoben
werden, zum anderen wird
straffälligen Asylbewerbern
schneller die Flüchtlingsaner-
kennung verweigert. Bei Asylsuchenden reicht künftig eine
Freiheits- oder Jugendstrafe
von mindestens einem Jahr
statt bisher von
drei Jahren aus,
um ihnen die Anerkennung
zu
verwehren. Für
alle in Deutschland
lebenden
Ausländer gelten künftig schärfere Ausweisungsregeln.
Seit dem 1. Januar 2016 gilt das
neue Ausweisungsrecht, bei
dem das Abschiebeinteresse gegen das Bleibeinteresse abgewogen wird. Künftig wird ein
schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vorliegen,
wenn ein Ausländer wegen be2
stimmter Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder
Jugendstrafe verurteilt worden ist, unabhängig davon, ob
die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist:
Das Ausweisungsinteresse ist dann bereits
besonders schwerwiegend,
wenn
eine
rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheits- oder
Jugendstrafe von mindestens
einem Jahr erfolgt ist. Damit
wird sichergestellt, dass nur
diejenigen Personen Schutz
und
Unterstützung in
Deutschland erhalten, die diese auch tatsächlich verdienen
und die sich dieser würdig erweisen.
B A ND 1 0 , A U S G A B E 3
SEITE 3
E-Zigaretten reguliert
Wir setzen die Bestimmungen der europäischen
Tabakproduktrichtlinie
in
deutsches Recht um.
Sie soll dazu beitragen, die gesundheitsgefährdenden
Risiken, die mit dem
Rauchen einhergehen, zu verdeutlichen und den Gesundheitsschutz stärken. Un-
ter anderem müssen gesundheitsbezogene
Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen
deutlich
sichtbar sein.
Weiterhin wird das Inverkehrbringen
von
Zigaretten und von Tabak zum Selbstdrehen
verboten, die aromatische Bestandteile ent-
halten, mit denen sich Geruch,
Geschmack oder die Rauchintensität verändern lassen. Das
Verbot hat auch das Inverkehrbringen von Filtern, Papieren oder Kapseln zum Gegenstand, soweit diese Tabak
oder Nikotin enthalten. Erstmalig sind auch Vorschriften
für nikotinhaltige E-Zigaretten
und mediale Werbeverbote für
pflanzliche Tabakprodukte
vorgesehen.
Meister-Bafög
In dieser Woche haben wir
die Förderleistungen
des
sogenannten
„MeisterBAföG“. beschlossen.
Das Handwerk trägt viel zur Wettbewerbs-fähigkeit unseres Landes bei. Um es mehr jungen
Menschen zu ermöglichen, ihren
beruflichen Weg in diesem Wirtschaftszweig
erfolgreich
fortzuschreiben, haben wir
das
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
deutlich verbessert.
So setzen wir ein wichtiges Zeichen für die berufliche Bildung
in Deutschland. Der Geset-
zesentwurf erweitert in diesem
Sinne unter anderem der Kreis
der Leistungsberechtigten
deutlich. Wir wollen Antrag
und Bezug der Unterstützung
erleichtern und bauen deshalb
die damit bisher verbundene
Bürokratie ab. Am Wichtigsten: Leistungsberechtigte dürfen sich ab dem 1. August 2016
über eine höhere Förderung
freuen.
Großbritannien kann in EU bleiben
Die vom Europäischen Rat in
schwierigen Verhandlungen
erreichten Beschlüsse zu Anliegen Großbritanniens ebnen
den Weg dafür, dass das dortige Referendum am 23. Juni
zugunsten Europas ausgehen
kann. Die Kompromisse, die
wir dafür eingegangen sind,
sind gerechtfertigt. Denn ein
Verbleib Großbritanniens in
der EU ist von außerordentlicher Bedeutung – das Land ist
ein Partner im Geist und im
Markt und unser drittwichtigster Außenhandelspartner.
len der Einigung geprägt war.
Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rats tragen dem Reformanliegen Großbritanniens
Rechnung, so etwa mit den Neuregelungen für das Vereinigte
Königreich innerhalb der EU
sowie besonderen Bestimmungen zur Bankenunion und der
weiteren Integration des EuroRaumes.
Mit der Neuregelung des Kindergeldes zum Schutz der Sozialsysteme, Vereinbarungen zur
Steigerung der WettbewerbsfäMehr als erfreulich ist es, dass higkeit, der Stärkung der Rolle
der Verhandlungsprozess in der nationalen Parlamente und
Brüssel vom erkennbaren Wil- des Grundsatzes der Subsidiari3
tät wurden dabei aber auch Ergebnisse erzielt, die in unserem
Sinne sind und von denen
Deutschland und Europa in Zukunft profitieren dürften.
Nun ist es an den britischen
Bürgern zu entscheiden, ob das
Land Teil der Europäischen
Union bleibt. Wir alle können
dazu beitragen, indem wir in
den kommenden Monaten vermeiden, Europa schlecht zu reden. Denn wesentlich mitentscheidend für das Votum wird
auch das Bild von Europa sein,
das sich der britischen Öffentlichkeit in den kommenden Monaten beim Blick über den Ärmelkanal bietet.
Stark - Kompetent - Bürgernah
AXEL E. FISCHER
MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030-227-73790
Fax: 030-227-76677
E-Mail: [email protected]
«Das erfüllt mich mit großem Entsetzen. Das macht
deutlich, dass sich eine Radikalisierung im Land breitmacht, die zu unserer Gesellschaft nicht passt. Da müssen alle demokratischen Kräfte zusammenstehen, damit
so etwas nicht wieder passiert.»
(Die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt am Dienstag in
Berlin zu den fremdenfeindlichen Übergriffen in Sachsen.)
Unionsfraktion löst Probleme
Die Unionsfraktion steht hinter dem Kurs der Bundeskanzlerin. Die Erfolge von
Bundeskanzlerin Merkel in
Brüssel auf dem Weg zu einer
europäischen Lösung der
Flüchtlingskrise, anders als
Kritiker jetzt behaupten,
nicht von der Hand zu weisen. Zu den Erfolgen des
Brüsseler Gipfels zählt Unionsfraktionschef Kauder vor
allem vier Ziele, denen alle
28 Staats- und Regierungschefs zugestimmt haben:
Flüchtlingszahlen spürbar
und rasch reduzieren, EUAußengrenzen schützen, illegale Migration verringern
und den Schengenraum bewahren. Außerdem haben
alle 28 ebenfalls die Überzeugung geteilt, dass ein europäisches Problem auch nur auf
europäischer Ebene gelöst
werden kann. Klar ist geworden, dass die Politik des
Durchwinkens von Flüchtlingen auf dem Balkan ein Ende
haben muss. Außerdem stehen der gemeinsame Schutz
der EU-Außengrenzen und
gemeinsame Gespräche mit
der Türkei im Vordergrund.
„Es bewegt sich was“, meint
Volker Kauder und blickte in
seinem Statement vor der
Sitzung seiner Fraktion zuversichtlich auf das für den 7.
März geplante Treffen der
EU-Staats- und Regierungschefs mit der Türkei. Die
Flüchtlingspolitik der Unionsfraktion besteht im We-
sentlichen aus zwei Teilen besteht aus einem Mix aus nationalen und europäischen Maßnahmen. Auf nationaler Ebene
wurde in dieser Woche das
Asylpaket II beschlossen und
dem Bundesrat zugeleitet.
Kauder zeigte sich zuversichtlich, dass die Länderkammer
das Paket ebenfalls zügig beschließen wird.
Darüber hinaus haben wir ein
Gesetzespaket geschnürt, das
Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern macht. Hier ist „ein beschleunigtes Verfahren leider
nicht möglich gewesen, weil
unser Koalitionspartner Rücksicht nimmt auf die Grünen,
die nicht bereit waren, das im
Bundesrat ebenfalls zu beschließen. Damit zeigen die
Grünen letztlich nur, dass sie
„auseinanderfallen in die Grünen, die Regierungsverantwortung haben, und diejenigen, die
in der Opposition sitzen“.
Insbesondere der badenwürttembergische Ministerpräsident Kretschmann schafft es
offensichtlich nicht, sich gegen
seine Kollegen in Berlin durchzusetzen und zum Zwecke eines schnellen Verfahrens für
das Paket zu stimmen. Dabei
ist die Erklärung sicherer Herkunftsländer entscheidend für
die Reduzierung der Flüchtlingszahlen, wie das Beispiel
der Länder des westlichen Balkans im letzten Jahr gezeigt
hat:
4
Die Zahl der Asylbewerber aus
diesen Ländern ist „quasi auf
Null zurückgegangen“. Dass
sich die Grünen auf Grund von
Landtagswahlen nun vor einer
erneuten Entscheidung drücken, ist unvverständlich.
Wir kommen voran in der
Flüchtlingskrise. Der Einsatz
der NATO in der Ägäis beginnt
in dieser Woche. Der maßgeblich von deutscher Seite vorangebrachte Einsatz wird helfen,
das Geschäft krimineller
Schlepper zu beenden und so
eine ungeregelte Einwanderung
in die EU unterbinden. Wichtig
ist dabei die Zusage der Türkei,
aufgegriffene Flüchtlinge zurückzunehmen.
Die Türkei ist ein zentraler
Partner bei der Lösung der
Flüchtlingskrise. Deshalb ist es
gut, dass nicht nur einige, sondern alle EU-Staaten am 6./ 7.
März mit der Türkei die Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei beraten.
Die EU hilft der Türkei mit drei
Milliarden Euro und über Visaerleichterungen wird verhandelt, bei letzterem werden wir
auf die genaue Ausgestaltung
achten. Wir dürfen dabei nicht
vergessen, dass die Türkei mit
der Aufnahme von über zwei
Millionen Flüchtlingen in den
letzten Jahren Enormes geleistet hat und zudem den Arbeitsmarkt für syrische Flüchtlinge
geöffnet hat. Zudem sind wir
dabei, die bilaterale Zusammenarbeit mit der Türkei auszuweiten.