Axel E. Fischer Mitglied des Deutschen Bundestages INFOMAIL Berliner Politik aus Sicht Ihres Wahlkreisabgeordneten in Karlsruhe-Land Freitag, 26. Februar 2016 Band 10, Ausgabe 3 Asylpaket II passiert Bundestag Themen Flüchtlinge Gesundheit Europa Inneres «Der Plan B ist Scheiße, weil er nicht funktioniert.» Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das Asylpaket II beschlossen. Es sieht unter anderem schnellere Verfahren, gesonderte Registrierzentren für Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive und die Aussetzung des Familiennachzuges für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus vor. Mit dem Asylpaket II schließen wir ein weiteres großes Vorhaben nach zügiger und gründlicher Beratung (SPD-Chef Sigmar Gabriel am Donnerstag bei einer ab. Die Zeit wird angesichts des andauernden Konferenz in Berlin mit Z u s t r om es im m e r Landräten und Bürgermeistern über Grenzknapper, deshalb ist es schließungen in Europa.) wichtig entschlossen zu handeln. Flüchtlingszahl bar reduzieren In dieser Ausgabe: Erleichterte Ausweisung von Straftätern E-Zigaretten reguliert Meister-Bafög spür- Die Maßnahmen helfen, den Zustrom an Flüchtlingen dauerhaft und spürbar zu redu3 zieren. Damit soll auch sichergestellt werden, dass die Gesellschaft aufnahmefähig bleibe. 2 3 Eine Gesellschaft, die hilft, hat ein zwingenGroßbritannien kann in 3 des Interesse daran, die eigene Fähigkeit EU bleiben zur Hilfe und zur InUnionsfraktion löst Prob- 4 tegration zu erhalten. Von dem Paket geht leme das Signal aus, dass es Schutz und Hilfe nur noch für die geben könne, die dies auch wirklich brauchten. Alle anderen werden schneller und entschiedener zurückgeführt. Keine Zukunft für ausländische Straftäter Für ausländische Straftäter gibt es keine Zukunft in Deutschland. Wir werden sie künftig schneller ausweisen können. Unsere in Deutschland gelebten Werte wie Freiheit, Gerechtigkeit und Toleranz nicht angetastet würden. Abschiebehindernisse minimieren Das Asylpaket II sieht die Schaffung von speziellen Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive vor - etwa Menschen aus sicheren Herkunftsländern wie den Westbalkanländern. Diese sollen künftig ein Schnellverfahren durchlaufen. Mit der Schaffung be- sonderer Aufnahmeeinrichtungen und der Schaffung eines zusätzlich beschleunigten Asylverfahrens für Migranten aus sicheren Herkunftsstaaten reduzieren wir die Anreize für offenkundig nicht Schutzbedürftige deutlich. Das Asylpaket II schränkt aber auch die gesundheitlich begründeten Abschiebehindernisse stark ein. Gefälligkeitsund Vorratsatteste dürfen keinen Schutz vor der Aufenthaltsbeendigung bieten. Ausweitung sicherer Herkunftsländer gefordert Die Einstufung von Tunesien, Marokko und Algerien als sichere Herkunftsstaaten, auf die sich das Kabinett bereits geeinigt hat, konnte im Bundestag jedoch noch nicht verabschiedet werden. Die Verzögerungstaktik von Grün und Rot belastet unsere Städte und Kommunen. Dabei sind es im Falle Marokkos, Algeriens und Tunesiens nahezu ausschließlich ökonomische Motive, die Menschen aus diesen Ländern einen Asylantrag in Deutschland stellen lassen. (…) SEITE 2 B A ND 1 0 , A U S G A B E 3 Zahl der Flüchtlinge wird begrenzt … Die Anerkennungsquoten sind verschwindend gering. Mit der raschen Einstufung dieser Staaten als sichere Herkunftsstaaten hätten wir frühzeitig auf die seit Kurzem stark steigenden Zahlen reagieren können. Der Maghreb darf nicht der zweite Balkan werden. Das Gesetz über die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten muss den Bundesrat passieren und ist damit auf die Zustimmung der von Grünen mitregierten Länder angewiesen. Bereits 2014 und 2015 blockierten die Grünen die im Bundesrat zustimmungspflichtige Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten monatelang. Die Folge war, dass allein im vergangenen Jahr mehr als 150.000 Migranten aus dem der Genfer FlüchtlingskonvenWestbalkan in Deutschland ei- tion unterliegen. Wir schrännen Asylantrag gestellt haben. ken den Nachzug für subsidiär Im Asylverfahren ist künftig Schutzberechtigte nicht aus zwingend erforderlich, dass der Hartherzigkeit ein, sondern Antragsteller an der Feststel- aus Einsicht in die Grenzen lung seiner Identität unserer Möglichkeiten, denn mitwirkt. Es ist nicht bereits heute halten sich mehr zu viel verlangt, dass als 500.000 syrische Flüchtlinjemand, der Asyl be- ge in Deutschland auf, denen antragt, seinen Na- überwiegend ein Recht auf men nennt und wahr- Nachzug der Kernfamilie zuheitsgemäß sagt, wo- steht. Vor allem der in her er kommt. Wer Deutschland für subsidiär diese Mitwirkung ver- Schutzberechtigte großzügig weigert, müsse Deutschland ausgestaltete Nachzug sei ein wieder verlassen. wesentlicher Anreiz für eine Antragstellung in DeutschFamiliennachzug beschränkt land. Andere Staaten gewähTeil des Asylpakets II ist auch ren auch nur das, was das Eudie zwei Jahre lange Aussetroparecht zwingend vorzung des Familiennachzugs für schreibt. Diesen Gleichklang Flüchtlinge mit eingeschränkmit den anderen EU-Staaten tem Schutzstatus, die also kein stellen wir jetzt her. Asyl erhalten und auch nicht Erleichterte Ausweisung von Straftätern Das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern wurde in dieser Sitzungswoche in zweiter und dritter Lesung durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Der Gesetzentwurf beinhaltet Konsequenzen aus den Ereignissen in Köln in der Silvesternacht. Es werden in zweierlei Hinsicht die richtigen Lehren gezogen: Zum einen können straffällige Ausländer künftig leichter abgeschoben werden, zum anderen wird straffälligen Asylbewerbern schneller die Flüchtlingsaner- kennung verweigert. Bei Asylsuchenden reicht künftig eine Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr statt bisher von drei Jahren aus, um ihnen die Anerkennung zu verwehren. Für alle in Deutschland lebenden Ausländer gelten künftig schärfere Ausweisungsregeln. Seit dem 1. Januar 2016 gilt das neue Ausweisungsrecht, bei dem das Abschiebeinteresse gegen das Bleibeinteresse abgewogen wird. Künftig wird ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vorliegen, wenn ein Ausländer wegen be2 stimmter Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt worden ist, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist: Das Ausweisungsinteresse ist dann bereits besonders schwerwiegend, wenn eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr erfolgt ist. Damit wird sichergestellt, dass nur diejenigen Personen Schutz und Unterstützung in Deutschland erhalten, die diese auch tatsächlich verdienen und die sich dieser würdig erweisen. B A ND 1 0 , A U S G A B E 3 SEITE 3 E-Zigaretten reguliert Wir setzen die Bestimmungen der europäischen Tabakproduktrichtlinie in deutsches Recht um. Sie soll dazu beitragen, die gesundheitsgefährdenden Risiken, die mit dem Rauchen einhergehen, zu verdeutlichen und den Gesundheitsschutz stärken. Un- ter anderem müssen gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen deutlich sichtbar sein. Weiterhin wird das Inverkehrbringen von Zigaretten und von Tabak zum Selbstdrehen verboten, die aromatische Bestandteile ent- halten, mit denen sich Geruch, Geschmack oder die Rauchintensität verändern lassen. Das Verbot hat auch das Inverkehrbringen von Filtern, Papieren oder Kapseln zum Gegenstand, soweit diese Tabak oder Nikotin enthalten. Erstmalig sind auch Vorschriften für nikotinhaltige E-Zigaretten und mediale Werbeverbote für pflanzliche Tabakprodukte vorgesehen. Meister-Bafög In dieser Woche haben wir die Förderleistungen des sogenannten „MeisterBAföG“. beschlossen. Das Handwerk trägt viel zur Wettbewerbs-fähigkeit unseres Landes bei. Um es mehr jungen Menschen zu ermöglichen, ihren beruflichen Weg in diesem Wirtschaftszweig erfolgreich fortzuschreiben, haben wir das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz deutlich verbessert. So setzen wir ein wichtiges Zeichen für die berufliche Bildung in Deutschland. Der Geset- zesentwurf erweitert in diesem Sinne unter anderem der Kreis der Leistungsberechtigten deutlich. Wir wollen Antrag und Bezug der Unterstützung erleichtern und bauen deshalb die damit bisher verbundene Bürokratie ab. Am Wichtigsten: Leistungsberechtigte dürfen sich ab dem 1. August 2016 über eine höhere Förderung freuen. Großbritannien kann in EU bleiben Die vom Europäischen Rat in schwierigen Verhandlungen erreichten Beschlüsse zu Anliegen Großbritanniens ebnen den Weg dafür, dass das dortige Referendum am 23. Juni zugunsten Europas ausgehen kann. Die Kompromisse, die wir dafür eingegangen sind, sind gerechtfertigt. Denn ein Verbleib Großbritanniens in der EU ist von außerordentlicher Bedeutung – das Land ist ein Partner im Geist und im Markt und unser drittwichtigster Außenhandelspartner. len der Einigung geprägt war. Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rats tragen dem Reformanliegen Großbritanniens Rechnung, so etwa mit den Neuregelungen für das Vereinigte Königreich innerhalb der EU sowie besonderen Bestimmungen zur Bankenunion und der weiteren Integration des EuroRaumes. Mit der Neuregelung des Kindergeldes zum Schutz der Sozialsysteme, Vereinbarungen zur Steigerung der WettbewerbsfäMehr als erfreulich ist es, dass higkeit, der Stärkung der Rolle der Verhandlungsprozess in der nationalen Parlamente und Brüssel vom erkennbaren Wil- des Grundsatzes der Subsidiari3 tät wurden dabei aber auch Ergebnisse erzielt, die in unserem Sinne sind und von denen Deutschland und Europa in Zukunft profitieren dürften. Nun ist es an den britischen Bürgern zu entscheiden, ob das Land Teil der Europäischen Union bleibt. Wir alle können dazu beitragen, indem wir in den kommenden Monaten vermeiden, Europa schlecht zu reden. Denn wesentlich mitentscheidend für das Votum wird auch das Bild von Europa sein, das sich der britischen Öffentlichkeit in den kommenden Monaten beim Blick über den Ärmelkanal bietet. Stark - Kompetent - Bürgernah AXEL E. FISCHER MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: 030-227-73790 Fax: 030-227-76677 E-Mail: [email protected] «Das erfüllt mich mit großem Entsetzen. Das macht deutlich, dass sich eine Radikalisierung im Land breitmacht, die zu unserer Gesellschaft nicht passt. Da müssen alle demokratischen Kräfte zusammenstehen, damit so etwas nicht wieder passiert.» (Die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt am Dienstag in Berlin zu den fremdenfeindlichen Übergriffen in Sachsen.) Unionsfraktion löst Probleme Die Unionsfraktion steht hinter dem Kurs der Bundeskanzlerin. Die Erfolge von Bundeskanzlerin Merkel in Brüssel auf dem Weg zu einer europäischen Lösung der Flüchtlingskrise, anders als Kritiker jetzt behaupten, nicht von der Hand zu weisen. Zu den Erfolgen des Brüsseler Gipfels zählt Unionsfraktionschef Kauder vor allem vier Ziele, denen alle 28 Staats- und Regierungschefs zugestimmt haben: Flüchtlingszahlen spürbar und rasch reduzieren, EUAußengrenzen schützen, illegale Migration verringern und den Schengenraum bewahren. Außerdem haben alle 28 ebenfalls die Überzeugung geteilt, dass ein europäisches Problem auch nur auf europäischer Ebene gelöst werden kann. Klar ist geworden, dass die Politik des Durchwinkens von Flüchtlingen auf dem Balkan ein Ende haben muss. Außerdem stehen der gemeinsame Schutz der EU-Außengrenzen und gemeinsame Gespräche mit der Türkei im Vordergrund. „Es bewegt sich was“, meint Volker Kauder und blickte in seinem Statement vor der Sitzung seiner Fraktion zuversichtlich auf das für den 7. März geplante Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs mit der Türkei. Die Flüchtlingspolitik der Unionsfraktion besteht im We- sentlichen aus zwei Teilen besteht aus einem Mix aus nationalen und europäischen Maßnahmen. Auf nationaler Ebene wurde in dieser Woche das Asylpaket II beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Kauder zeigte sich zuversichtlich, dass die Länderkammer das Paket ebenfalls zügig beschließen wird. Darüber hinaus haben wir ein Gesetzespaket geschnürt, das Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern macht. Hier ist „ein beschleunigtes Verfahren leider nicht möglich gewesen, weil unser Koalitionspartner Rücksicht nimmt auf die Grünen, die nicht bereit waren, das im Bundesrat ebenfalls zu beschließen. Damit zeigen die Grünen letztlich nur, dass sie „auseinanderfallen in die Grünen, die Regierungsverantwortung haben, und diejenigen, die in der Opposition sitzen“. Insbesondere der badenwürttembergische Ministerpräsident Kretschmann schafft es offensichtlich nicht, sich gegen seine Kollegen in Berlin durchzusetzen und zum Zwecke eines schnellen Verfahrens für das Paket zu stimmen. Dabei ist die Erklärung sicherer Herkunftsländer entscheidend für die Reduzierung der Flüchtlingszahlen, wie das Beispiel der Länder des westlichen Balkans im letzten Jahr gezeigt hat: 4 Die Zahl der Asylbewerber aus diesen Ländern ist „quasi auf Null zurückgegangen“. Dass sich die Grünen auf Grund von Landtagswahlen nun vor einer erneuten Entscheidung drücken, ist unvverständlich. Wir kommen voran in der Flüchtlingskrise. Der Einsatz der NATO in der Ägäis beginnt in dieser Woche. Der maßgeblich von deutscher Seite vorangebrachte Einsatz wird helfen, das Geschäft krimineller Schlepper zu beenden und so eine ungeregelte Einwanderung in die EU unterbinden. Wichtig ist dabei die Zusage der Türkei, aufgegriffene Flüchtlinge zurückzunehmen. Die Türkei ist ein zentraler Partner bei der Lösung der Flüchtlingskrise. Deshalb ist es gut, dass nicht nur einige, sondern alle EU-Staaten am 6./ 7. März mit der Türkei die Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei beraten. Die EU hilft der Türkei mit drei Milliarden Euro und über Visaerleichterungen wird verhandelt, bei letzterem werden wir auf die genaue Ausgestaltung achten. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass die Türkei mit der Aufnahme von über zwei Millionen Flüchtlingen in den letzten Jahren Enormes geleistet hat und zudem den Arbeitsmarkt für syrische Flüchtlinge geöffnet hat. Zudem sind wir dabei, die bilaterale Zusammenarbeit mit der Türkei auszuweiten.
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