Urabstimmung und Protest

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WIEN
Freitag, 6. März 2015
Urabstimmung und Protest
Die Spitalsärzte des KAV stimmen über die Einigung zum Arbeitszeitgesetz ab – am Donnerstag Abend protestierten sie.
Wien. Seit gestern, Donnerstag,
entscheiden die Ärzte im Wiener
Krankenanstaltenverbund (KAV),
ob sie die von Stadt Wien und
Ärztevertretern ausgehandelte
Einigung in Sachen neues Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte
annehmen wollen. Das Ergebnis
der anonymisiert und elektronisch von der Wiener Ärztekamme durchgeführten Urabstimmung wird am kommenden Montag vorliegen.
In der Einigung wurde unter
anderem eine Anhebung der
Grundgehälter, die Umstrukturierung der Dienstzeiten sowie eine
Reduktion der Nachtdienste festgehalten. Derzeit lässt sich der
Ausgang der Befragung schlecht
abschätzen, denn im Vorfeld hatte
unter anderem die Ankündigung
des KAV, aufgrund der Strukturreform Ärzteposten einsparen zu
können, für Unmut in der Ärzteschaft gesorgt. Unter anderem
deshalb hatte auch die Kurie der
Ärztekammer keine Stimmempfehlung abgegeben. Diesem Ärger
machte die KAV-Belegschaft auch
gestern Abend Luft: Um 18 Uhr
startete eine Demonstration hinter dem Rathaus, gut 500 Ärzte
nahmen teil.
Geht die Abstimmung negativ
aus, könnte die ganze Einigung
wackeln. Denn der Präsident der
Wiener Ärztekammer, Thomas
Szekeres, hatte angekündigt, dass
bei einem negativen Votum, dem
dann auch die Kurie folge, seine
Hunderte Ärzte demonstrierten
hinter dem Rathaus.
Foto: apa/Helmut Fohringer
Unterschrift unter der Vereinbarung mit der Stadt nicht mehr gelte. Die zuständige Stadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) hat Nachverhandlungen allerdings bereits
ausgeschlossen.
„Aufgeheizte“
Betriebsversammlung
Der Urabstimmung vorausgegangen war bereits am Mittwoch eine
Betriebsversammlung im AKH.
Betriebsrat Martin Andreas berichtete von einer sehr aufgeheizten Stimmung. Es gebe bei den
Kollegen kein Verständnis dafür,
dass die Umsetzung des neuen
Arbeitszeitgesetz gerade an den
Unikliniken so lange dauere,
meinte er.
Parallel zu den Spitalsärzten in
Innsbruck wolle man an kommenden Mittwoch auch Arbeitsgruppen zu den einzelnen Themenkomplexen der Gehalts- und
Dienstzeitreform bilden. Währenddessen wird weiter mit dem
Rektorat verhandelt: Dieses hatte
Mitte Februar nach mehreren
Verhandlungsrunden ein erstes
Angebot vorgelegt. Die Ärztevertreter zeigten sich aber vor allem
mit der geplanten Umsetzung der
48-Stunden-Woche ab Mitte 2016
sowie den Gehaltsanpassungen
unzufrieden.
Andreas ortete durchaus Bereitschaft des Rektorats, das Datum der Umsetzung nach hinten
zu verschieben und mehr Stunden für Forschung und Lehre
möglich zu machen. Nun scheitere es hauptsächlich noch an der
Finanzierung, meinte er. Während man bei Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner
(ÖVP) Bewegung sehe und diese
sehr begrüße – Mitterlehner hatte
angekündigt, den zusätzlich Geldbedarf aus den Ministeriumsreserven decken zu wollen – fehle
diese bei der Gemeinde Wien.
„Von der Gemeinde gibt es
noch gar keine Zusage, und ohne
sie kann das nicht funktionieren“,
betonte Andreas. Zum Hintergrund: Das Wissenschaftsministerium ist im AKH nur verantwortlich für die Ärzte, die bei der Medizinischen Universität Wien angestellt sind. Um den Rest des
Personals – etwa in der Pflege –
kümmert sich die Gemeinde
Wien. ■
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das Ernst-Kirchweger-Haus in Wien ist erneut vertagt worden. Das Gericht will noch
einmal eine Gutachterin hören, deren Kompetenz bei der Verhandlung vom Verteidiger der angeklagten Fußballfans angezweifelt wurde. Ein Zeuge warf indes einem der
beiden ebenfalls angeklagten KOMinternGewerkschafter vor, einen der Fußballfans
geschlagen zu haben.
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am 20. April
Das Gericht vertagte die Verhandlung auf
den 20. April. Dann soll erneut jene psychologische Sachverständige gehört werden, die für die Beurteilung der (durch angebliche Attacken von KOMintern-Mitgliedern verursachte) Traumatisierung des
zweitangeklagten Fußballfans zuständig
war. Die Verteidigung der sieben Hooligans, die dem mittlerweile offiziell verbotenen Austria Wien-Fanklub „Unsterblich
Wien“ angehören sollen, zog deren fachliche Kompetenz in Zweifel und verlangte
ein neuerliches Gutachten durch einen
Psychiater. Vertagt wurde auch, da einer
der angeklagten Fußballfans am Donnerstag fehlte. Der Mann hatte sich aufgrund
eines schon länger geplanten AuslandsAufenthalts entschuldigen lassen.
Die sieben Hooligans müssen sich wegen Hausfriedensbruchs verantworten, einer von ihnen zusätzlich wegen schwerer
Körperverletzung. Er soll am 27. Oktober
2013 einem Funktionär der kommunistischen Gewerkschaft KOMintern im Stiegenhaus des EKH zwei Faustschläge versetzt haben.
Auf der Anklagebank befinden sich
auch zwei KOMintern-Gewerkschafter. Sie
sollen – nachdem man die Eindringlinge
aus dem EKH vertrieben hatte – den Hooligans mit anderen Gesinnungsgenossen
nachgelaufen sein und jenen Fußballfan,
der zuvor ihren Kollegen attackiert hatte,
mit einem Besenstiel und einem Wischmopp angegriffen haben. Einer der beiden
wurde am Donnerstag von einem Zeugen
aus Spanien belastet: Ein Bekannter des
erstangeklagten Fußballfans sagte via Video-Schaltung aus, er sei sich zu „99 Prozent“ sicher, dass er in einem der beiden
angeklagten Gewerkschaftsmitglieder einen der Männer erkenne, die den genannten Fußballfan geschlagen haben.
An sonstige Details des Tages konnte
sich der Zeuge nur bruchstückhaft erinnern. Er sei lediglich mit dem Erstangeklagten bekannt gewesen, man habe ein
Fußballspiel in Wien besuchen wollen. Vor
einem Haus sei es dann zu „Gesprächen“
zwischen der Gruppe der Fußballfans und
Personen innerhalb des Gebäudes gekommen – und zwar „über das Fenster“. Aufgrund seiner mangelnden Deutschkenntnisse habe er den Inhalt der lauten Gespräche aber nicht verstanden. Ob es sich bei
dem Gebäude um das EKH handelte, konnte der Zeuge auch nach Vorlage von Fotos
nicht beurteilen.
Circa „eine Minute“ nachdem das Gespräch stattgefunden habe, seien 30 bis 50
Personen, einige auch mit Stöcken und
Messern bewaffnet, aus dem Haus gekommen und hätten die Gruppe der Fußballfans attackiert. Er und die anderen Personen seien davongelaufen; der nun zweitangeklagte Fußball-Fan sei aber – aufgrund
seiner Korpulenz – eingeholt und von den
Personen aus dem Haus am Boden liegend
geschlagen worden, unter anderem eben
von einem der beiden ebenfalls angeklagten KOMintern-Mitglieder. ■