Landgericht Cottbus - Pressestelle Pressesprecher: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Merker Tel.: 0355 6371-314 stellv. Pressesprecherin: Richterin am Landgericht Mandy Liersch Tel.: 0355 6371-260 Pressemitteilung 6/2015 Hauptverhandlungstermine von Strafkammern ab dem 01.04.2015 1. große Strafkammer a) 21 KLs 18/14 wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln Tatort: Dresden, Elsterwerda und Cottbus Tatzeit: Oktober 2013 bis 07.01.2014 Dem 33-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, in vier Fällen ohne die hierfür notwendige Erlaubnis mit dem Metamfetamin Crystal in nicht unerheblicher Menge gehandelt zu haben. Hauptverhandlungstermine: 22.04.2015 10:00 Uhr 27.04.2015 10:00 Uhr (Fortsetzung) 06.05.2015 10:00 Uhr (Fortsetzung) b) 21 KLs 19/14 wegen bandenmäßigen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln u. a. Tatort: Cottbus und anderenorts Tatzeit: zwischen November 2013 und dem 14.09.2014 2 Einer der drei Angeklagten soll gemeinsam mit einem gesonderte verfolgten Mann in 15 Fällen Mengen von 100 bis 200 Gramm des Metamfetamins Crystal in das Bundegebiet eingeführt und hier gewinnbringend weiterverkauft haben. Nachdem der gesondert Verfolgte festgenommen worden war, soll sich der Angeklagte mit den beiden anderen Angeklagten zusammengeschlossen haben, um fortan arbeitsteilig Crystal aus Tschechien einzuführen, um es hier an verschiedene Abnehmer zu veräußern. Dieses Vorhaben sollen die drei Angeklagten in zwei Fällen im August und September 2014 auch umgesetzt haben. In einem weiteren Fall sollen zwei der Angeklagten unerlaubt mit einer nicht geringen Menge an Cannabis gehandelt haben. Hauptverhandlungstermine: 16.04.2015 10:00 Uhr (Fortsetzung) 20.04.2015 10:00 Uhr (Fortsetzung) 2. große Strafkammer a) 22 KLs 5/13 wegen Bestechlichkeit, Bestechung, Betruges und Urkundenfälschung Tatort: Königs Wusterhausen und anderenorts Tatzeit: 2005 bis 2011 Gegenstand der Anklage der Staatsanwaltschaft Neuruppin sind Korruptionsvorwürfe insbesondere im Zusammenhang mit den Erschließungsvorhaben Umverlegung einer Trinkwasserleitung und einer Abwasserdruckleitung für den Großflughafen Berlin- Geschäftsführer eines Brandenburg. Einem der Angeklagten wird vorgeworfen, als ehemaliger Bauunternehmens dem ebenfalls angeklagten früheren Vorsteher eines Abwasser- und Wasserzweckverbandes Zuwendungen in Form von Geld, Baumaterialien und Bewirtungen in Höhe von über 32.000 Euro mit dem Ziel gewährt zu haben, dass das Bauunternehmen bei der Vergabe und Abrechnung von Aufträgen für die Erschließungsvorhaben bevorzugt wird. Der Verbandsvorsteher soll dafür gesorgt haben, dass das Bauunternehmen den Zuschlag für bestimmte Abschnitte der Bauvorhaben erhält, obwohl es im Vergabeverfahren nicht das günstigste Angebot abgegeben hatte. In der Bauphase sollen dem 3 Bauunternehmen durch Entscheidungen des Vorstehers des Zweckverbandes überhöhte Abrechnungen ermöglicht worden sein. In einem Fall soll der Geschäftsführer des Bauunternehmens außerdem Leistungsminderungen in Höhe von über 39.000 Euro bei der Abrechnung gegenüber dem Zweckverband bewusst verschwiegen haben. Der Geschäftsführer des Bauunternehmens soll darüber hinaus den Geschäftsführer eines Ingenieurbüros, das mit der Planung und Bauleitung für die Erschließungsvorhaben befasst war, bestochen haben. Dafür soll das Planungsbüro dem Bauunternehmen Tipps im Vergabeverfahren gegeben und deutliche Hinweise auf Preisabsprachen zwischen den Bietern im Vergabevorschlag nicht vermerkt haben. Der Geschäftsführer des Ingenieurbüros wiederum soll dem Vorsteher des Zweckverbandes Reisen, Bewirtungen und andere Vorteile in der Erwartung zugewandt haben, auch künftig bei Auftragsvergaben für Ingenieurleistungen berücksichtigt zu werden. Weiterhin angeklagt ist der Geschäftsführer eines Verkehrsbauunternehmens. Dieses Unternehmen soll Leistungen im Wert von über 20.000 Euro am Eigenheim des Vorstehers des Zweckverbandes erbracht haben, ohne dafür eine Rechnung zu stellen. In diesem Zusammenhang soll der Geschäftsführer mehrere Rechnungen gefälscht haben. Der Verbandsvorsteher soll im Gegenzug dem Verkehrsbauunternehmen eine Reihe von Aufträgen verschafft haben. Hauptverhandlungstermine: 07.04.2015 10:15 Uhr (Fortsetzung) 20.04.2015 10:15 Uhr (Fortsetzung) 27.04.2015 10:15 Uhr (Fortsetzung) b) 22 KLs 8/12 wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei sowie Steuerhinterziehung Tatort: Guben und anderenorts Tatzeit: 23.05.2011 bis 03.01.2012 Der aus Polen stammende Angeklagte soll sich mit weiteren Tatbeteiligten damit befasst haben, unversteuerte und unverzollte Zigaretten in die Bundesrepublik Deutschland einzuschmuggeln und hier an Abnehmer unter anderem in Berlin abzusetzen. Die 4 Lieferungen der Zigaretten sollen in PKW auf unterschiedlichen Fahrstrecken und über verschiedene Grenzübergänge erfolgt sein. Der Angeklagte soll die Transporte als sogenannter Pilot begleitet und dabei die nähere Umgebung nach Polizei- und Zollaktivitäten aufgeklärt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in 53 Fällen durch die Einfuhr von etwa 6,8 Mio. Zigaretten einen Gesamtsteuerschaden von etwa 1,5 Mio. Euro verursacht zu haben. Hauptverhandlungstermine: 08.04.2015 10:00 Uhr (Fortsetzung) 15.04.2015 12:30 Uhr (Fortsetzung) 22.04.2015 12:30 Uhr (Fortsetzung) 29.04.2015 12:30 Uhr (Fortsetzung) weitere Termine bis 27.05.2015 c) 22 KLs 6/13 wegen Betruges und versuchter Erpressung Tatort: Falkenberg und an anderen Orten Tatzeit: 17.12.2009 bis 19.08.2010 Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Betrug im besonders schweren Fall wegen des folgenden Sachverhaltes vor: Im Sommer 2009 soll eine Bodenverwertungsgesellschaft für das Land Brandenburg den Verkauf von Grundstücken auf dem Gelände eines ehemals militärisch genutzten Flugplatzes organisiert haben. Der Angeklagte soll beabsichtigt haben, die Grundstücke zu erwerben und mit einer Solaranlage zu bebauen, obwohl ihm bekannt gewesen sein soll, dass er weder über die finanziellen Mittel für den Erwerb verfügte noch kreditwürdig war. Er soll für die Grundstücke einen Kaufpreis von etwa 3,6 Millionen Euro geboten und erklärt haben, dass er das Gebot für eine noch zu gründende GmbH abgebe, hinter der eine Investorengruppe stehe. Tatsächlich sollen dann auch zwei Gesellschaften gegründet worden sein, die der Angeklagte in der Geschäftsführung allerdings mit Strohleuten besetzt haben soll. Auf die zunächst geforderte Finanzierungsbestätigung soll die Bodenverwertungsgesellschaft verzichtet haben, nachdem ihrer Mitarbeiterin der Kontoauszug des Unternehmens eines angeblichen Investors vorgelegt worden war und sie mit diesem während der Beurkundung ein Telefonat geführt hatte. Auf Veranlassung des 5 Angeklagten soll in den Kaufvertrag eine Klausel aufgenommen worden sein, die es ihm ermöglichte, die Grundstücke ohne Beteiligung des Landes Brandenburg und vor der Eigentumsumschreibung zu belasten. Wie von ihm von vornherein beabsichtigt, soll der Angeklagte in der Folge die Bestellung von drei Briefgrundschulden von jeweils über 1,2 Millionen Euro zu Lasten der landeseigenen Grundstücke veranlasst und die Grundschuldbriefe bei sich aufbewahrt haben. Der Angeklagte soll zudem einen Erpressungsversuch begangen haben. Als er die erste Kaufpreisrate für die Grundstücke nicht bezahlt hatte und Zweifel an seiner Fähigkeit zur Umsetzung des Solaranlagenprojektes entstanden waren, soll durch die Bodenverwertungsgesellschaft eine Aktiengesellschaft als neue Geschäftspartnerin ins Auge gefasst worden sein. Diese soll dem Angeklagten ein nicht diskutierbares Angebot für seine bisherigen Leistungen von 340.000 Euro und die Übernahme der noch offenen Kosten unterbreitet haben. Der Angeklagte soll hingegen eine Zahlung von 2,0 Millionen Euro gefordert und mitgeteilt haben, er werde für den Fall der Nichtzahlung das Projekt an einen anderen Investor veräußern, um so die Geschäftsinteressen des Vorstandsvorsitzenden der Aktiengesellschaft zu vereiteln. Dieser soll aber auf die Forderungen des Angeklagten nicht eingegangen sein. Hauptverhandlungstermine: 14.04.2015 10:00 Uhr 21.04.2015 10:00 Uhr (Fortsetzung) 28.04.2015 10:00 Uhr (Fortsetzung) weitere Termine bis 12.05.2015 3. große Strafkammer a) 23 Ks 1/14 wegen Mordes und schwerer Körperverletzung Tatort: Eichwalde Tatzeit: 18. November 2013 Der Angeklagte soll im Jahre 2013 die später geschädigte Jugendliche über das Internet kennengelernt haben. Während eines Besuches bei der Jugendlichen soll diese die 6 Beziehung zu dem Angeklagten beendet haben. Aus Verärgerung darüber soll der Angeklagte der Jugendlichen am 18. November 2013 in einem Wäldchen in Eichwalde aufgelauert haben. Nach einer zunächst verbal geführten Auseinandersetzung soll er ihr plötzlich mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen haben, wodurch die Geschädigte gestürzt sein soll. Anschließend soll der Angeklagte der am Boden liegenden Jugendlichen eine Vielzahl von Messerstichen beigebracht haben, an denen sie gestorben sein soll. Einem Schulfreund der Geschädigten, der ihr zur Hilfe kommen wollte, soll der Angeklagte ebenfalls eine Stichverletzung zugefügt haben. Hauptverhandlungstermine: 01.04.2015 11:00 Uhr (Fortsetzung) 07.04.2015 13:00 Uhr (Fortsetzung) 21.04.2015 13:00 Uhr (Fortsetzung) 27.04.2015 13:00 Uhr (Fortsetzung) 30.04.2015 13:00 Uhr (Fortsetzung) b) 23 KLs 37/14 wegen Entziehung eines Minderjährigen, schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen u. a. Tatort: Lübbenau/Spreewald und anderenorts Tatzeit: 01.04.2012 bis 24.07.2014 Dem Angeklagten werden in insgesamt 152 Fällen schwerwiegende Straftaten gegen zwei Minderjährige vorgeworfen. Er soll unter anderem einen behinderten Jungen fast vier Wochen lang gegen den Willen seiner Eltern in seiner Wohnung in Lübbenau/Spreewald versteckt haben. Auch als ihn die Polizei zweimal in der Wohnung aufsuchte, soll der Angeklagte die Anwesenheit des Jungen verneint und ihn hinter Schränken versteckt haben. In dem Zeitraum – wie zuvor in weiteren Fällen seit Mitte 2013 – soll der Angeklagte den Jungen sexuell missbraucht haben. Der Junge soll während seines Aufenthaltes bei dem Angeklagten auch nicht mit notwendigen Medikamenten versorgt worden sein. 7 Die Anklage legt dem Lübbenauer außerdem sexuellen Missbrauch eines Schutzbefohlenen sowie besonders schwere sexuelle Nötigung zur Last. Der Angeklagte soll sich im Jahre 2012 an seinem damaligen jugendlichen Pflegesohn vergangen und ihn damit unter Druck gesetzt haben, dass er in das Heim zurück müsse, wenn er seinen Forderungen nicht nachkomme. Hauptverhandlungstermine: 21.04.2015 12:30 Uhr (Fortsetzung) 28.04.2015 14:00 Uhr (Fortsetzung) c) 23 KLs 35/14 wegen schwerer räuberischer Erpressung Tatort: Lübbenau/Spreewald Tatzeit: 29.11.2013 Der jetzt 23-jährige Angeklagte soll in den Abendstunden des 29.11.2013 einen Fahrradfahrer in Lübbenau/Spreewald angehalten und unter Vorhalt eines Messers zur Herausgabe seiner Geldbörse gezwungen haben. Aus Furcht vor einer Eskalation soll der Fahrradfahrer der Aufforderung nachgekommen sein. Der Angeklagte soll sich sodann mit der Geldbörse, die neben 40 Euro Bargeld persönliche Dokumente enthalten haben soll, entfernt haben. Hauptverhandlungstermin: 02.04.2015 13:00 Uhr d) 23 KLs 34/14 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und schweren räuberischen Diebstahls Tatort: Finsterwalde Tatzeit: 18.03.2014 8 Die Angeklagte soll in einem Einkaufsmarkt ihrem einen Sohn mehrere Flaschen Schnaps und Bier in den Rucksack gesteckt haben. Während sie sich mit ihrem anderen Sohn an der Kasse angestellt habe, um mehrere Flaschen Bier zu bezahlen, habe der Sohn mit dem Rucksack den Markt verlassen wollen, sei hierbei aber von einem Ladendetektiv festgehalten worden. Als die Angeklagte mit dem anderen Sohn hinzukam, soll sie den Ladendetektiv beiseite geschubst und mit einer Bierflasche auf ihn eingeschlagen haben, wobei dieser dem Schlag ausgewichen sein soll. Ihren Sohn mit dem Rucksack soll die Angeklagte aufgefordert haben „abzuhauen“, um die Tatbeute zu erhalten. Hauptverhandlungstermine: 29.04.2015 13:00 Uhr 28.05.2015 13:00 Uhr e) 23 KLs 3/15 wegen schweren Raubes Tatort: Lübbenau/Spreewald Tatzeit: 19.01.2014 Den drei Angeklagten, derzeit jeweils 23 Jahre alt, wird vorgeworfen, sich in den Abendstunden des 19.01.2014 gemeinsam mit einem anderweitig verfolgten Mann dunkel gekleidet und vermummt Zugang zur Wohnung des Geschädigten in Lübbenau verschafft zu haben. Dort sollen sie den Geschädigten aufgefordert haben, angebliche Schulden zu bezahlen. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, sollen sie ihm unter anderem ein Messer an den Hals gehalten und gedroht haben, ihm einen Finger abzuschneiden. Sie sollen die Wohnung durchsucht und schließlich Computertechnik und zwei Mobiltelefone mitgenommen haben. Hauptverhandlungstermine: 08.04.2015 13:00 Uhr (Fortsetzung) 29.04.2015 14:00 Uhr (Fortsetzung) 9 f) 23 KLs 6/15 wegen Hehlerei, gefährlicher Köperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u. a. Tatort: Bundesautobahn 15, Anschlussstelle Cottbus-Süd und anderenorts Tatzeit: 08.07.2014 Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem unerkannt gebliebenen Mittäter drei in Deutschland entwendete PKW Audi übernommen zu haben, um sie gegen einen Hehlerlohn nach Polen zu verbringen. Hintereinander fahrend sollen sie auf der BAB 15 durch Polizeikräfte in einer Kontrollstelle zum Anhalten gebracht worden sein. Als der kontrollierende Polizeibeamte von hinten an das Fahrzeug des ersten Angeklagten herantrat, soll dieser das Fahrzeug in Richtung des Polizisten zurückgesetzt und sodann gewendet haben und soll wieder auf die Autobahn aufgefahren sein. Der andere Angeklagte und der weitere Mittäter sollen sich der Fluchtfahrt angeschlossen haben. Um die anschließende Verfolgung durch Polizeikräfte zu unterbinden, soll der erste Angeklagte zunächst kurz vor einem Polizeifahrzeug die Fahrstreifen gewechselt und anschließend gebremst haben. Anschließend soll er den Streifenwagen seitlich gerammt haben, wodurch dieser ausgebrochen sein und sich mehrmals überschlagen haben soll. In ähnlicher Weise soll der Angeklagte nachfolgend ein weiteres Polizeifahrzeug gerammt haben und anschließend davongefahren sein. Durch diese Handlungen sollen drei Polizeibeamte verletzt und es soll an den Polizeifahrzeugen ein Schaden von insgesamt 67.000 Euro entstanden sein. Der andere Angeklagte soll in eine Leitplanke gefahren sein und seine Flucht zu Fuß fortgesetzt haben. Beide Angeklagten sollen in einem Waldstück festgenommen worden sein. Hauptverhandlungstermin: 09.04.2015 13:00 Uhr Hinweis: Die Auflistung der Strafverfahren und Termine erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen der Termine können sich jederzeit – auch kurzfristig – aufgrund gerichtlicher Entscheidungen ergeben. Frank Merker Pressesprecher
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