Landgericht Cottbus

Landgericht Cottbus
- Pressestelle Pressesprecher:
Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Merker
Tel.: 0355 6371-314
stellv. Pressesprecherin:
Richterin am Landgericht Mandy Liersch
Tel.: 0355 6371-260
Pressemitteilung 6/2015
Hauptverhandlungstermine von Strafkammern ab dem 01.04.2015
1. große Strafkammer
a) 21 KLs 18/14
wegen
unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln
Tatort:
Dresden, Elsterwerda und Cottbus
Tatzeit:
Oktober 2013 bis 07.01.2014
Dem 33-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, in vier Fällen ohne die hierfür notwendige
Erlaubnis mit dem Metamfetamin Crystal in nicht unerheblicher Menge gehandelt zu haben.
Hauptverhandlungstermine:
22.04.2015
10:00 Uhr
27.04.2015
10:00 Uhr (Fortsetzung)
06.05.2015
10:00 Uhr (Fortsetzung)
b) 21 KLs 19/14
wegen
bandenmäßigen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln u. a.
Tatort:
Cottbus und anderenorts
Tatzeit:
zwischen November 2013 und dem 14.09.2014
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Einer der drei Angeklagten soll gemeinsam mit einem gesonderte verfolgten Mann in
15 Fällen Mengen von 100 bis 200 Gramm des Metamfetamins Crystal in das Bundegebiet
eingeführt und hier gewinnbringend weiterverkauft haben.
Nachdem der gesondert Verfolgte festgenommen worden war, soll sich der Angeklagte mit
den beiden anderen Angeklagten zusammengeschlossen haben, um fortan arbeitsteilig
Crystal aus Tschechien einzuführen, um es hier an verschiedene Abnehmer zu veräußern.
Dieses Vorhaben sollen die drei Angeklagten in zwei Fällen im August und September 2014
auch umgesetzt haben. In einem weiteren Fall sollen zwei der Angeklagten unerlaubt mit
einer nicht geringen Menge an Cannabis gehandelt haben.
Hauptverhandlungstermine:
16.04.2015
10:00 Uhr (Fortsetzung)
20.04.2015
10:00 Uhr (Fortsetzung)
2. große Strafkammer
a) 22 KLs 5/13
wegen
Bestechlichkeit, Bestechung, Betruges und Urkundenfälschung
Tatort:
Königs Wusterhausen und anderenorts
Tatzeit:
2005 bis 2011
Gegenstand der Anklage der Staatsanwaltschaft Neuruppin sind Korruptionsvorwürfe
insbesondere im Zusammenhang mit den Erschließungsvorhaben Umverlegung einer
Trinkwasserleitung
und einer
Abwasserdruckleitung
für
den
Großflughafen
Berlin-
Geschäftsführer
eines
Brandenburg.
Einem
der
Angeklagten wird vorgeworfen, als ehemaliger
Bauunternehmens dem ebenfalls angeklagten früheren Vorsteher eines Abwasser- und
Wasserzweckverbandes Zuwendungen in Form von Geld, Baumaterialien und Bewirtungen
in Höhe von über 32.000 Euro mit dem Ziel gewährt zu haben, dass das Bauunternehmen
bei der Vergabe und Abrechnung von Aufträgen für die Erschließungsvorhaben bevorzugt
wird. Der Verbandsvorsteher soll dafür gesorgt haben, dass das Bauunternehmen den
Zuschlag für bestimmte Abschnitte der Bauvorhaben erhält, obwohl es im Vergabeverfahren
nicht
das
günstigste
Angebot
abgegeben
hatte.
In
der
Bauphase
sollen
dem
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Bauunternehmen durch Entscheidungen des Vorstehers des Zweckverbandes überhöhte
Abrechnungen ermöglicht worden sein. In einem Fall soll der Geschäftsführer des
Bauunternehmens außerdem Leistungsminderungen in Höhe von über 39.000 Euro bei der
Abrechnung gegenüber dem Zweckverband bewusst verschwiegen haben.
Der Geschäftsführer des Bauunternehmens soll darüber hinaus den Geschäftsführer eines
Ingenieurbüros, das mit der Planung und Bauleitung für die Erschließungsvorhaben befasst
war, bestochen haben. Dafür soll das Planungsbüro dem Bauunternehmen Tipps im
Vergabeverfahren gegeben und deutliche Hinweise auf Preisabsprachen zwischen den
Bietern im Vergabevorschlag nicht vermerkt haben. Der Geschäftsführer des Ingenieurbüros
wiederum soll dem Vorsteher des Zweckverbandes Reisen, Bewirtungen und andere Vorteile
in
der
Erwartung
zugewandt
haben,
auch
künftig
bei
Auftragsvergaben
für
Ingenieurleistungen berücksichtigt zu werden.
Weiterhin angeklagt ist der Geschäftsführer eines Verkehrsbauunternehmens. Dieses
Unternehmen soll Leistungen im Wert von über 20.000 Euro am Eigenheim des Vorstehers
des Zweckverbandes erbracht haben, ohne dafür eine Rechnung zu stellen. In diesem
Zusammenhang soll der Geschäftsführer mehrere Rechnungen gefälscht haben. Der
Verbandsvorsteher soll im Gegenzug dem Verkehrsbauunternehmen eine Reihe von
Aufträgen verschafft haben.
Hauptverhandlungstermine:
07.04.2015
10:15 Uhr (Fortsetzung)
20.04.2015
10:15 Uhr (Fortsetzung)
27.04.2015
10:15 Uhr (Fortsetzung)
b) 22 KLs 8/12
wegen
gewerbsmäßiger Steuerhehlerei sowie Steuerhinterziehung
Tatort:
Guben und anderenorts
Tatzeit:
23.05.2011 bis 03.01.2012
Der aus Polen stammende Angeklagte soll sich mit weiteren Tatbeteiligten damit befasst
haben, unversteuerte und unverzollte Zigaretten in die Bundesrepublik Deutschland
einzuschmuggeln und hier an Abnehmer unter anderem in Berlin abzusetzen. Die
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Lieferungen der Zigaretten sollen in PKW auf unterschiedlichen Fahrstrecken und über
verschiedene Grenzübergänge erfolgt sein. Der Angeklagte soll die Transporte als
sogenannter Pilot begleitet und dabei die nähere Umgebung nach Polizei- und Zollaktivitäten
aufgeklärt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in 53 Fällen durch die Einfuhr von
etwa 6,8 Mio. Zigaretten einen Gesamtsteuerschaden von etwa 1,5 Mio. Euro verursacht zu
haben.
Hauptverhandlungstermine:
08.04.2015
10:00 Uhr (Fortsetzung)
15.04.2015
12:30 Uhr (Fortsetzung)
22.04.2015
12:30 Uhr (Fortsetzung)
29.04.2015
12:30 Uhr (Fortsetzung)
weitere Termine bis 27.05.2015
c) 22 KLs 6/13
wegen
Betruges und versuchter Erpressung
Tatort:
Falkenberg und an anderen Orten
Tatzeit:
17.12.2009 bis 19.08.2010
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Betrug im besonders schweren Fall wegen
des folgenden Sachverhaltes vor: Im Sommer 2009 soll eine Bodenverwertungsgesellschaft
für das Land Brandenburg den Verkauf von Grundstücken auf dem Gelände eines ehemals
militärisch genutzten Flugplatzes organisiert haben. Der Angeklagte soll beabsichtigt haben,
die Grundstücke zu erwerben und mit einer Solaranlage zu bebauen, obwohl ihm bekannt
gewesen sein soll, dass er weder über die finanziellen Mittel für den Erwerb verfügte noch
kreditwürdig war. Er soll für die Grundstücke einen Kaufpreis von etwa 3,6 Millionen Euro
geboten und erklärt haben, dass er das Gebot für eine noch zu gründende GmbH abgebe,
hinter der eine Investorengruppe stehe. Tatsächlich sollen dann auch zwei Gesellschaften
gegründet worden sein, die der Angeklagte in der Geschäftsführung allerdings mit
Strohleuten besetzt haben soll. Auf die zunächst geforderte Finanzierungsbestätigung soll
die Bodenverwertungsgesellschaft verzichtet haben, nachdem ihrer Mitarbeiterin der
Kontoauszug des Unternehmens eines angeblichen Investors vorgelegt worden war und sie
mit diesem während der Beurkundung ein Telefonat geführt hatte. Auf Veranlassung des
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Angeklagten soll in den Kaufvertrag eine Klausel aufgenommen worden sein, die es ihm
ermöglichte, die Grundstücke ohne Beteiligung des Landes Brandenburg und vor der
Eigentumsumschreibung zu belasten. Wie von ihm von vornherein beabsichtigt, soll der
Angeklagte in der Folge die Bestellung von drei Briefgrundschulden von jeweils über
1,2 Millionen Euro zu Lasten der landeseigenen Grundstücke veranlasst und die
Grundschuldbriefe bei sich aufbewahrt haben.
Der Angeklagte soll zudem einen Erpressungsversuch begangen haben. Als er die erste
Kaufpreisrate für die Grundstücke nicht bezahlt hatte und Zweifel an seiner Fähigkeit zur
Umsetzung des Solaranlagenprojektes entstanden waren, soll durch die Bodenverwertungsgesellschaft eine Aktiengesellschaft als neue Geschäftspartnerin ins Auge gefasst worden
sein. Diese soll dem Angeklagten ein nicht diskutierbares Angebot für seine bisherigen
Leistungen von 340.000 Euro und die Übernahme der noch offenen Kosten unterbreitet
haben. Der Angeklagte soll hingegen eine Zahlung von 2,0 Millionen Euro gefordert und
mitgeteilt haben, er werde für den Fall der Nichtzahlung das Projekt an einen anderen
Investor veräußern, um so die Geschäftsinteressen des Vorstandsvorsitzenden der
Aktiengesellschaft zu vereiteln. Dieser soll aber auf die Forderungen des Angeklagten nicht
eingegangen sein.
Hauptverhandlungstermine:
14.04.2015
10:00 Uhr
21.04.2015
10:00 Uhr (Fortsetzung)
28.04.2015
10:00 Uhr (Fortsetzung)
weitere Termine bis 12.05.2015
3. große Strafkammer
a) 23 Ks 1/14
wegen
Mordes und schwerer Körperverletzung
Tatort:
Eichwalde
Tatzeit:
18. November 2013
Der Angeklagte soll im Jahre 2013 die später geschädigte Jugendliche über das Internet
kennengelernt haben. Während eines Besuches bei der Jugendlichen soll diese die
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Beziehung zu dem Angeklagten beendet haben. Aus Verärgerung darüber soll der
Angeklagte der Jugendlichen am 18. November 2013 in einem Wäldchen in Eichwalde
aufgelauert haben. Nach einer zunächst verbal geführten Auseinandersetzung soll er ihr
plötzlich mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen haben, wodurch die Geschädigte
gestürzt sein soll. Anschließend soll der Angeklagte der am Boden liegenden Jugendlichen
eine Vielzahl von Messerstichen beigebracht haben, an denen sie gestorben sein soll. Einem
Schulfreund der Geschädigten, der ihr zur Hilfe kommen wollte, soll der Angeklagte ebenfalls
eine Stichverletzung zugefügt haben.
Hauptverhandlungstermine:
01.04.2015
11:00 Uhr (Fortsetzung)
07.04.2015
13:00 Uhr (Fortsetzung)
21.04.2015
13:00 Uhr (Fortsetzung)
27.04.2015
13:00 Uhr (Fortsetzung)
30.04.2015
13:00 Uhr (Fortsetzung)
b) 23 KLs 37/14
wegen
Entziehung eines Minderjährigen, schweren sexuellen Missbrauchs eines
Kindes, sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen u. a.
Tatort:
Lübbenau/Spreewald und anderenorts
Tatzeit:
01.04.2012 bis 24.07.2014
Dem Angeklagten werden in insgesamt 152 Fällen schwerwiegende Straftaten gegen zwei
Minderjährige vorgeworfen.
Er soll unter anderem einen behinderten Jungen fast vier Wochen lang gegen den Willen
seiner Eltern in seiner Wohnung in Lübbenau/Spreewald versteckt haben. Auch als ihn die
Polizei zweimal in der Wohnung aufsuchte, soll der Angeklagte die Anwesenheit des Jungen
verneint und ihn hinter Schränken versteckt haben. In dem Zeitraum – wie zuvor in weiteren
Fällen seit Mitte 2013 – soll der Angeklagte den Jungen sexuell missbraucht haben. Der
Junge soll während seines Aufenthaltes bei dem Angeklagten auch nicht mit notwendigen
Medikamenten versorgt worden sein.
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Die Anklage legt dem Lübbenauer außerdem sexuellen Missbrauch eines Schutzbefohlenen
sowie besonders schwere sexuelle Nötigung zur Last. Der Angeklagte soll sich im
Jahre 2012 an seinem damaligen jugendlichen Pflegesohn vergangen und ihn damit unter
Druck gesetzt haben, dass er in das Heim zurück müsse, wenn er seinen Forderungen nicht
nachkomme.
Hauptverhandlungstermine:
21.04.2015
12:30 Uhr (Fortsetzung)
28.04.2015
14:00 Uhr (Fortsetzung)
c) 23 KLs 35/14
wegen
schwerer räuberischer Erpressung
Tatort:
Lübbenau/Spreewald
Tatzeit:
29.11.2013
Der jetzt 23-jährige Angeklagte soll in den Abendstunden des 29.11.2013 einen
Fahrradfahrer in Lübbenau/Spreewald angehalten und unter Vorhalt eines Messers zur
Herausgabe seiner Geldbörse gezwungen haben. Aus Furcht vor einer Eskalation soll der
Fahrradfahrer der Aufforderung nachgekommen sein. Der Angeklagte soll sich sodann mit
der Geldbörse, die neben 40 Euro Bargeld persönliche Dokumente enthalten haben soll,
entfernt haben.
Hauptverhandlungstermin:
02.04.2015
13:00 Uhr
d) 23 KLs 34/14
wegen
versuchter gefährlicher Körperverletzung und schweren räuberischen
Diebstahls
Tatort:
Finsterwalde
Tatzeit:
18.03.2014
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Die Angeklagte soll in einem Einkaufsmarkt ihrem einen Sohn mehrere Flaschen Schnaps
und Bier in den Rucksack gesteckt haben. Während sie sich mit ihrem anderen Sohn an der
Kasse angestellt habe, um mehrere Flaschen Bier zu bezahlen, habe der Sohn mit dem
Rucksack den Markt verlassen wollen, sei hierbei aber von einem Ladendetektiv
festgehalten worden. Als die Angeklagte mit dem anderen Sohn hinzukam, soll sie den
Ladendetektiv beiseite geschubst und mit einer Bierflasche auf ihn eingeschlagen haben,
wobei dieser dem Schlag ausgewichen sein soll. Ihren Sohn mit dem Rucksack soll die
Angeklagte aufgefordert haben „abzuhauen“, um die Tatbeute zu erhalten.
Hauptverhandlungstermine:
29.04.2015
13:00 Uhr
28.05.2015
13:00 Uhr
e) 23 KLs 3/15
wegen
schweren Raubes
Tatort:
Lübbenau/Spreewald
Tatzeit:
19.01.2014
Den drei Angeklagten, derzeit jeweils 23 Jahre alt, wird vorgeworfen, sich in den
Abendstunden des 19.01.2014 gemeinsam mit einem anderweitig verfolgten Mann dunkel
gekleidet und vermummt Zugang zur Wohnung des Geschädigten in Lübbenau verschafft zu
haben. Dort sollen sie den Geschädigten aufgefordert haben, angebliche Schulden zu
bezahlen. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, sollen sie ihm unter anderem ein
Messer an den Hals gehalten und gedroht haben, ihm einen Finger abzuschneiden. Sie
sollen die Wohnung durchsucht und schließlich Computertechnik und zwei Mobiltelefone
mitgenommen haben.
Hauptverhandlungstermine:
08.04.2015
13:00 Uhr (Fortsetzung)
29.04.2015
14:00 Uhr (Fortsetzung)
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f) 23 KLs 6/15
wegen
Hehlerei, gefährlicher Köperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den
Straßenverkehr u. a.
Tatort:
Bundesautobahn 15, Anschlussstelle Cottbus-Süd und anderenorts
Tatzeit:
08.07.2014
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem unerkannt gebliebenen
Mittäter drei in Deutschland entwendete PKW Audi übernommen zu haben, um sie gegen
einen Hehlerlohn nach Polen zu verbringen. Hintereinander fahrend sollen sie auf der
BAB 15 durch Polizeikräfte in einer Kontrollstelle zum Anhalten gebracht worden sein. Als
der kontrollierende Polizeibeamte von hinten an das Fahrzeug des ersten Angeklagten
herantrat, soll dieser das Fahrzeug in Richtung des Polizisten zurückgesetzt und sodann
gewendet haben und soll wieder auf die Autobahn aufgefahren sein. Der andere Angeklagte
und der weitere Mittäter sollen sich der Fluchtfahrt angeschlossen haben.
Um die anschließende Verfolgung durch Polizeikräfte zu unterbinden, soll der erste
Angeklagte zunächst kurz vor einem Polizeifahrzeug die Fahrstreifen gewechselt und
anschließend gebremst haben. Anschließend soll er den Streifenwagen seitlich gerammt
haben, wodurch dieser ausgebrochen sein und sich mehrmals überschlagen haben soll. In
ähnlicher Weise soll der Angeklagte nachfolgend ein weiteres Polizeifahrzeug gerammt
haben und anschließend davongefahren sein. Durch diese Handlungen sollen drei
Polizeibeamte verletzt und es soll an den Polizeifahrzeugen ein Schaden von insgesamt
67.000 Euro entstanden sein.
Der andere Angeklagte soll in eine Leitplanke gefahren sein und seine Flucht zu Fuß
fortgesetzt haben. Beide Angeklagten sollen in einem Waldstück festgenommen worden
sein.
Hauptverhandlungstermin:
09.04.2015
13:00 Uhr
Hinweis:
Die Auflistung der Strafverfahren und Termine erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Änderungen der Termine können sich jederzeit – auch kurzfristig – aufgrund gerichtlicher
Entscheidungen ergeben.
Frank Merker
Pressesprecher