Landgericht Cottbus - Pressestelle E-Mail: [email protected] Pressesprecher: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Merker Tel.: 0355 6371-314 stellv. Pressesprecherin: Richterin am Landgericht Mandy Liersch Tel.: 0355 6371-260 Pressemitteilung 2/2016 Hauptverhandlungstermine von Strafkammern ab dem 01.02.2016 1. große Strafkammer a) 21 Ks 6/15 wegen Mordes und schweren Raubes Tatort: Senftenberg Tatzeit: 02.01.2015 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine 70-jährige Frau beraubt und sodann heimtückisch und zur Verdeckung der anderen Straftat getötet zu haben. Er soll die Geschädigte in ihrer Wohnung in der Absicht gefesselt haben, Geld oder andere werthaltige Gegenstände mitzunehmen. Nach einer Durchsuchung der Wohnung soll er die Geldbörse und persönliche Dokumente des Opfers entwendet haben. Anschließend soll er der Geschädigten mit einem von ihm mitgeführten Messer in den Hals geschnitten haben, um sie zu töten und damit seine Entdeckung als Täter des zuvor begangenen Raubes zu verhindern. Die massive Schnittverletzung soll zu einer starken Blutung und in der Folge zum Tod des Opfers geführt haben. Hauptverhandlungstermine: 11.02.2016 10:00 Uhr (Fortsetzung) 18.02.2016 10:00 Uhr (Fortsetzung) 25.02.2016 10:00 Uhr (Fortsetzung) weitere Termine bis 28.04.2016 2 b) 21 KLs 8/12 wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung Tatort: Cottbus Tatzeit: 01.02.2006 bis 15.04.2006 Der Angeklagte soll eine ihm unterstellte Mitarbeiterin in einem Lagerraum festgehalten, gewürgt und vergewaltigt haben. Einige Wochen später soll er sie dort erneut sexuell missbraucht haben. Hauptverhandlungstermin: 12.02.2016 10:00 Uhr (Fortsetzung) c ) 21 KLs 2/15 wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln und unerlaubten Waffenbesitzes Tatort: Cottbus Tatzeit: 31.10.2013 bis 07.01.2014 Der Angeklagte soll einem gesondert verfolgten Mann beim Handel mit dem Methamphetamin Crystal in nicht geringer Menge geholfen haben, indem er seine Wohnung zur Verfügung gestellt sowie von Drogenkonsumenten Anfragen und Bargeld entgegengenommen haben soll. Er soll auch selbst mit Crystal gehandelt haben. Außerdem wird dem Angeklagten vorgeworfen, einen Revolver ohne die hierfür notwendige Erlaubnis besessen zu haben. Hauptverhandlungstermine: 08.02.2016 10:00 Uhr (Fortsetzung) 15.02.2016 10:00 Uhr (Fortsetzung) 3. große Strafkammer a) 23 Ks 1/15 - Sicherungsverfahren wegen versuchten Mordes, Angriffs auf einen Kraftfahrer zur Begehung einer räuberischen Erpressung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Köperverletzung und anderer Delikte Tatort: Lübben und andernorts Tatzeit: 28.02.2015 3 Der zu diesem Zeitpunkt 21-jährige Beschuldigte soll am Tattag zunächst als Führer eines PKW auf der BAB A13 durch grob verkehrswidrige Fahrmanöver, zum Beispiel ein plötzliches Abbremsen bis zum Stillstand, den Straßenverkehr gefährdet haben. Wenige Stunden später soll er in Lübben von einer Frau die Herausgabe ihres PKW Mercedes erzwungen haben, wobei er eine Schere in Richtung ihres Halses geführt haben soll. Anschließend soll er mit dem Fahrzeug entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf die BAB A15 aufgefahren sein. Ein entgegenkommender PKW, der einen LKW überholen wollte, soll, als er den Mercedes bemerkte, stark abgebremst haben, nach rechts ausgewichen und dadurch gegen den Hänger des LKW gestoßen sein. Der Beschuldigte soll bis Forst/Bademeusel weitergefahren sein und dort gewendet haben. Auf der Rückfahrt in Richtung Berlin soll er mit zwei weiteren PKW seitlich zusammengestoßen sein. Kurze Zeit später soll er sich einem vor ihm fahrenden PKW Nissan mit hoher Geschwindigkeit genähert haben und schließlich mit etwa 180 Km/h auf diesen aufgefahren sein. Der Nissan soll dadurch von der Fahrbahn abgekommen sein und sich mehrfach überschlagen haben. Die beiden Fahrzeuginsassen sollen erhebliche, teilweise potentiell lebensbedrohliche Verletzungen erlitten haben. Der Beschuldigte soll wenige hundert Meter vom Kollisionsort entfernt von der Polizei gestoppt worden sein. Nach dem Anhalten soll er mehrfach in Richtung der Polizeibeamten geschlagen und getreten haben, bis er überwältigt werden konnte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte wegen seines Gesundheitszustandes zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war und dass auch die weiteren Voraussetzungen nach § 63 StGB für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorliegen. Hauptverhandlungstermine: 10.02.2016 11:00 Uhr (Fortsetzung) 16.02.2016 11:00 Uhr (Fortsetzung) 24.02.2016 11:00 Uhr (Fortsetzung) b) 23 KLs 18/15 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern Tatort: Lübbenau/Spreewald Tatzeit: Anfang 2012 bis zum 22.08.2013 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in 15 Fällen einen unter 14-jährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben. 4 Hauptverhandlungstermine: 10.02.2016 15:30 Uhr (Fortsetzung) 15.02.2016 09:00 Uhr (Fortsetzung) 22.02.2016 09:00 Uhr (Fortsetzung) c) 23 KLs 24/15 wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. Tatort: Cottbus und anderenorts Tatzeit: 29.09.2011 bis 25.04.2015 Der Angeklagte soll mehrere Kinder und eine Jugendliche in insgesamt vier Fällen sexuell missbraucht haben. Dabei soll er zugleich gegen ein ihm im Rahmen der Führungsaufsicht auferlegtes Kontaktverbot gegenüber Minderjährigen verstoßen haben. Hauptverhandlungstermine: 18.02.2016 10:00 Uhr (Fortsetzung) 08.03.2016 10:00 Uhr (Fortsetzung) 15.03.2016 10:00 Uhr (Fortsetzung) d) 23 KLs 28/15 wegen schwerer räuberischer Erpressung, räuberischen Angriffs auf einen Kraftfahrer, Fahrens ohne Fahrerlaubnis u. a. Tatort: Cottbus und anderenorts Tatzeit: 21.09.2015 und 23.09.2015 Der Angeklagte soll in den Nachtstunden des 23.09.2015 in Cottbus-Sachsendorf einem Taxifahrer ein Küchenmesser an den Hals gehalten und die Herausgabe des Taxis gefordert haben. Aus Angst, der Angeklagte werde seine Drohung wahrmachen, ihm den Hals aufzuschneiden, soll der Taxifahrer diesem das Fahrzeug mit den Papieren und der Taxigeldbörse überlassen haben. Der Angeklagte soll mit dem Fahrzeug bis Frankfurt (Oder) gefahren sein und es dort nach Entfernen des Taxischildes abgestellt haben. Der Taxifahrer soll durch die Tat eine Schnittwunde am Hals und psychische Beeinträchtigungen erlitten haben. Bereits zwei Tage zuvor soll der Angeklagte ohne die erforderliche Fahrerlaubnis mit einem PKW auf der Bundesautobahn A 15 gefahren sein. 5 Hauptverhandlungstermine: 15.02.2016 11:00 Uhr 25.02.2016 11:00 Uhr (Fortsetzung) e) 23 KLs 20/14 wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte Tatort: 28.03.2013 Tatzeit: Senftenberg Der Angeklagte soll am Tattag eine ältere Dame auf der Straße belästigt haben. Als ein Zeuge ihn beruhigen wollte, soll er diesen mit dem Ellenbogen an das Kinn geschlagen haben. Einer weitere Zeugin, die den Streit schlichten wollte, soll er erst in das Gesicht geschlagen und dann mehrfach in den Rücken getreten haben, sodass sie unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Später soll sich der Angeklagte polizeilichen Maßnahmen widersetzt haben, indem er versuchte, auf einen Polizeibeamten mit einer gefüllten Bierflasche einzuschlagen. Hauptverhandlungstermine: 17.02.2016 11:00 Uhr 23.02.2016 11:00 Uhr (Fortsetzung) f) 23 KLs 10/10 wegen Körperverletzung und Nötigung Tatort: Cottbus Tatzeit: 08.04.2009 bis 16.07.2009 Dem Angeklagten wird die Begehung von Nötigungshandlungen und einer Körperverletzung in der JVA Cottbus-Dissenchen vorgeworfen. Der Angeklagte soll vom Geschädigten unter Ankündigung von körperlichen Misshandlungen in einem Fall verlangt haben, dass er drei Runden auf dem Gefängnishof laufe und dabei Bellgeräusche von sich gebe, und in drei weiteren Fällen, dass er Käfer und Würmer esse. Aus Angst soll der Geschädigte dem nachgekommen sein. Außerdem soll er den Geschädigten in der Küche des Gruppenraumes mit dessen Kopf in eine Schüssel mit Urin gedrückt haben. Aufgrund dessen soll etwas Urin in den Mund des Geschädigten gelaufen sein. Ferner soll er den Geschädigten mit der Faust geschlagen haben. 6 Hauptverhandlungstermine: 22.02.2016 11:00 Uhr 29.02.2016 11:00 Uhr (Fortsetzung) 5. kleine Strafkammer 25 Ns 24/14 wegen: Verletzung von Dienstgeheimnissen und versuchter Strafvereitelung im Amt Tatort: Lauchhammer Tatzeit: Anfang Mai 2009 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Polizeibeamter Mitarbeitern eines Unternehmens Mitteilung über eine bevorstehende Durchsuchungsmaßnahme gemacht zu haben. Verantwortliche des Unternehmens sollen im Verdacht gestanden haben, sogenannte Drückerkolonnen zu betreiben, ohne Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Das Amtsgericht Senftenberg hat den Angeklagten freigesprochen. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, sodass die Sache nunmehr beim Landgericht Cottbus in zweiter Instanz verhandelt wird. Hauptverhandlungstermine: 09.02.2016 09:30 Uhr (Fortsetzung) 24.02.2016 10:00 Uhr (Fortsetzung) Hinweis: Die Auflistung der Strafverfahren und Termine erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen der Termine können sich jederzeit – auch kurzfristig – aufgrund gerichtlicher Entscheidungen ergeben. Frank Merker Pressesprecher
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