Landgericht Cottbus

Landgericht Cottbus
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Pressesprecher:
Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Merker
Tel.: 0355 6371-314
stellv. Pressesprecherin:
Richterin am Landgericht Mandy Liersch
Tel.: 0355 6371-260
Pressemitteilung 2/2016
Hauptverhandlungstermine von Strafkammern ab dem 01.02.2016
1. große Strafkammer
a) 21 Ks 6/15
wegen Mordes und schweren Raubes
Tatort:
Senftenberg
Tatzeit:
02.01.2015
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine 70-jährige Frau beraubt und sodann heimtückisch
und zur Verdeckung der anderen Straftat getötet zu haben.
Er soll die Geschädigte in ihrer Wohnung in der Absicht gefesselt haben, Geld oder andere
werthaltige Gegenstände mitzunehmen. Nach einer Durchsuchung der Wohnung soll er die
Geldbörse und persönliche Dokumente des Opfers entwendet haben. Anschließend soll er
der Geschädigten mit einem von ihm mitgeführten Messer in den Hals geschnitten haben,
um sie zu töten und damit seine Entdeckung als Täter des zuvor begangenen Raubes zu
verhindern. Die massive Schnittverletzung soll zu einer starken Blutung und in der Folge zum
Tod des Opfers geführt haben.
Hauptverhandlungstermine:
11.02.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
18.02.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
25.02.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
weitere Termine bis 28.04.2016
2
b) 21 KLs 8/12
wegen
Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung
Tatort:
Cottbus
Tatzeit:
01.02.2006 bis 15.04.2006
Der Angeklagte soll eine ihm unterstellte Mitarbeiterin in einem Lagerraum festgehalten,
gewürgt und vergewaltigt haben. Einige Wochen später soll er sie dort erneut sexuell
missbraucht haben.
Hauptverhandlungstermin:
12.02.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
c ) 21 KLs 2/15
wegen
unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln und unerlaubten Waffenbesitzes
Tatort:
Cottbus
Tatzeit:
31.10.2013 bis 07.01.2014
Der Angeklagte soll einem gesondert verfolgten Mann beim Handel mit dem
Methamphetamin Crystal in nicht geringer Menge geholfen haben, indem er seine Wohnung
zur Verfügung gestellt sowie von Drogenkonsumenten Anfragen und Bargeld entgegengenommen haben soll. Er soll auch selbst mit Crystal gehandelt haben.
Außerdem wird dem Angeklagten vorgeworfen, einen Revolver ohne die hierfür notwendige
Erlaubnis besessen zu haben.
Hauptverhandlungstermine:
08.02.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
15.02.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
3. große Strafkammer
a) 23 Ks 1/15 - Sicherungsverfahren wegen
versuchten Mordes, Angriffs auf einen Kraftfahrer zur Begehung einer
räuberischen Erpressung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr,
gefährlicher Köperverletzung und anderer Delikte
Tatort:
Lübben und andernorts
Tatzeit:
28.02.2015
3
Der zu diesem Zeitpunkt 21-jährige Beschuldigte soll am Tattag zunächst als Führer eines
PKW auf der BAB A13 durch grob verkehrswidrige Fahrmanöver, zum Beispiel ein
plötzliches Abbremsen bis zum Stillstand, den Straßenverkehr gefährdet haben.
Wenige Stunden später soll er in Lübben von einer Frau die Herausgabe ihres PKW
Mercedes erzwungen haben, wobei er eine Schere in Richtung ihres Halses geführt haben
soll.
Anschließend soll er mit dem Fahrzeug entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf die
BAB A15 aufgefahren sein. Ein entgegenkommender PKW, der einen LKW überholen wollte,
soll, als er den Mercedes bemerkte, stark abgebremst haben, nach rechts ausgewichen und
dadurch gegen den Hänger des LKW gestoßen sein. Der Beschuldigte soll bis
Forst/Bademeusel weitergefahren sein und dort gewendet haben.
Auf der Rückfahrt in Richtung Berlin soll er mit zwei weiteren PKW seitlich
zusammengestoßen sein. Kurze Zeit später soll er sich einem vor ihm fahrenden PKW
Nissan mit hoher Geschwindigkeit genähert haben und schließlich mit etwa 180 Km/h auf
diesen aufgefahren sein. Der Nissan soll dadurch von der Fahrbahn abgekommen sein und
sich mehrfach überschlagen haben. Die beiden Fahrzeuginsassen sollen erhebliche,
teilweise potentiell lebensbedrohliche Verletzungen erlitten haben.
Der Beschuldigte soll wenige hundert Meter vom Kollisionsort entfernt von der Polizei
gestoppt worden sein. Nach dem Anhalten soll er mehrfach in Richtung der Polizeibeamten
geschlagen und getreten haben, bis er überwältigt werden konnte.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte wegen seines
Gesundheitszustandes zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war und dass auch die weiteren
Voraussetzungen nach § 63 StGB für seine Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus vorliegen.
Hauptverhandlungstermine:
10.02.2016
11:00 Uhr (Fortsetzung)
16.02.2016
11:00 Uhr (Fortsetzung)
24.02.2016
11:00 Uhr (Fortsetzung)
b) 23 KLs 18/15
wegen
sexuellen Missbrauchs von Kindern
Tatort:
Lübbenau/Spreewald
Tatzeit:
Anfang 2012 bis zum 22.08.2013
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in 15 Fällen einen unter 14-jährigen Jungen sexuell
missbraucht zu haben.
4
Hauptverhandlungstermine:
10.02.2016
15:30 Uhr (Fortsetzung)
15.02.2016
09:00 Uhr (Fortsetzung)
22.02.2016
09:00 Uhr (Fortsetzung)
c) 23 KLs 24/15
wegen
Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a.
Tatort:
Cottbus und anderenorts
Tatzeit:
29.09.2011 bis 25.04.2015
Der Angeklagte soll mehrere Kinder und eine Jugendliche in insgesamt vier Fällen sexuell
missbraucht haben. Dabei soll er zugleich gegen ein ihm im Rahmen der Führungsaufsicht
auferlegtes Kontaktverbot gegenüber Minderjährigen verstoßen haben.
Hauptverhandlungstermine:
18.02.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
08.03.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
15.03.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
d) 23 KLs 28/15
wegen
schwerer
räuberischer
Erpressung,
räuberischen
Angriffs
auf
einen
Kraftfahrer, Fahrens ohne Fahrerlaubnis u. a.
Tatort:
Cottbus und anderenorts
Tatzeit:
21.09.2015 und 23.09.2015
Der Angeklagte soll in den Nachtstunden des 23.09.2015 in Cottbus-Sachsendorf einem
Taxifahrer ein Küchenmesser an den Hals gehalten und die Herausgabe des Taxis gefordert
haben. Aus Angst, der Angeklagte werde seine Drohung wahrmachen, ihm den Hals
aufzuschneiden, soll der Taxifahrer diesem das Fahrzeug mit den Papieren und der
Taxigeldbörse überlassen haben. Der Angeklagte soll mit dem Fahrzeug bis Frankfurt (Oder)
gefahren sein und es dort nach Entfernen des Taxischildes abgestellt haben. Der Taxifahrer
soll durch die Tat eine Schnittwunde am Hals und psychische Beeinträchtigungen erlitten
haben.
Bereits zwei Tage zuvor soll der Angeklagte ohne die erforderliche Fahrerlaubnis mit einem
PKW auf der Bundesautobahn A 15 gefahren sein.
5
Hauptverhandlungstermine:
15.02.2016
11:00 Uhr
25.02.2016
11:00 Uhr (Fortsetzung)
e) 23 KLs 20/14
wegen
gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte
Tatort:
28.03.2013
Tatzeit:
Senftenberg
Der Angeklagte soll am Tattag eine ältere Dame auf der Straße belästigt haben. Als ein
Zeuge ihn beruhigen wollte, soll er diesen mit dem Ellenbogen an das Kinn geschlagen
haben. Einer weitere Zeugin, die den Streit schlichten wollte, soll er erst in das Gesicht
geschlagen und dann mehrfach in den Rücken getreten haben, sodass sie unter anderem
ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Später soll sich der Angeklagte polizeilichen Maßnahmen
widersetzt haben, indem er versuchte, auf einen Polizeibeamten mit einer gefüllten
Bierflasche einzuschlagen.
Hauptverhandlungstermine:
17.02.2016
11:00 Uhr
23.02.2016
11:00 Uhr (Fortsetzung)
f) 23 KLs 10/10
wegen
Körperverletzung und Nötigung
Tatort:
Cottbus
Tatzeit:
08.04.2009 bis 16.07.2009
Dem Angeklagten wird die Begehung von Nötigungshandlungen und einer Körperverletzung
in der JVA Cottbus-Dissenchen vorgeworfen.
Der Angeklagte soll vom Geschädigten unter Ankündigung von körperlichen Misshandlungen
in einem Fall verlangt haben, dass er drei Runden auf dem Gefängnishof laufe und dabei
Bellgeräusche von sich gebe, und in drei weiteren Fällen, dass er Käfer und Würmer esse.
Aus Angst soll der Geschädigte dem nachgekommen sein. Außerdem soll er den
Geschädigten in der Küche des Gruppenraumes mit dessen Kopf in eine Schüssel mit Urin
gedrückt haben. Aufgrund dessen soll etwas Urin in den Mund des Geschädigten gelaufen
sein. Ferner soll er den Geschädigten mit der Faust geschlagen haben.
6
Hauptverhandlungstermine:
22.02.2016
11:00 Uhr
29.02.2016
11:00 Uhr (Fortsetzung)
5. kleine Strafkammer
25 Ns 24/14
wegen:
Verletzung von Dienstgeheimnissen und versuchter Strafvereitelung im Amt
Tatort:
Lauchhammer
Tatzeit:
Anfang Mai 2009
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Polizeibeamter Mitarbeitern eines Unternehmens
Mitteilung über eine bevorstehende Durchsuchungsmaßnahme gemacht zu haben.
Verantwortliche des Unternehmens sollen im Verdacht gestanden haben, sogenannte
Drückerkolonnen zu betreiben, ohne Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
Das Amtsgericht Senftenberg hat den Angeklagten freigesprochen. Gegen dieses Urteil hat
die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, sodass die Sache nunmehr beim Landgericht
Cottbus in zweiter Instanz verhandelt wird.
Hauptverhandlungstermine:
09.02.2016
09:30 Uhr (Fortsetzung)
24.02.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
Hinweis:
Die Auflistung der Strafverfahren und Termine erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Änderungen der Termine können sich jederzeit – auch kurzfristig – aufgrund gerichtlicher
Entscheidungen ergeben.
Frank Merker
Pressesprecher