4ß Bundesministerium für Arbeit und Soziales Anette Kramme Parlamentarische Staatssekretärin Mitglied des Deutschen Bundestages Frau Brigitte Pothmer Platz der Republik 1 11O1l Berlin Mitglied des Deutschen Bundestages HAUSANScHRTFT Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin PosrANscHRrFr 11017 Berlin rel +49 30 18 527-2660 rnx +49 30 18 527-2664 e-mtL [email protected] Bertin, 7. Schriftliche Frage im April 2015 Arbeitsnummer 206 Sehr geehrte Frau Kollegin, als Anlage übersende ich lhnen die Antwort auf lhre o. a. Frage Mit freundlichen Grüßen u.izots Anlage Schriftliche Frage im April 2015 Arbeitsnummer 206 Frage Nr. 206: ln welchem Umfang hat die Bundesregierung in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 Mittel der Verpflichtungsermächtigungen (VE) aus dem Titel 1101 68511 für Bundesprogramme (beispielsweise ,,ESF-Programm für langzeitarbeitslose Leistungsbezieher" und Soziale Teilhabe) einbehalten (bitte jährliche je Programm angeben), und inwieweit ist sichergestellt, dass in den Jobcentern trotz dieser Vorwegabzüge nach der Zuteilung der VE in jedem Fälligkeitsjahr mindestens Mittel in Höhe der in den Vorjahren genutzten VE für ihre längerfristigen Planungen zur Verfügung stehen? Antwort: Die Zuteilungen der Verpflichtungsermächtigungen (VE) für Eingliederungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB ll) im Jahr20l5wurden durch Einbehalte für das ,,ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberech- tigter nach dem SGB ll auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (ESF-L7A)" und das Bundesprogramm ,,Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" im Vergleich zum Vorjahr stärker gemin- dert. Die Verteilung nach Maßnahmen und einzelnen Fälligkeitsjahren ergibt sich aus nachstehender Tabelle (Abweichungen rundungsbedingt): Tabelle - VE für ramme und Eingliederungsmaßnahmen SGB ll 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 ln Mio. Euro VE Ansatz n. HH-Plan Vorabzüge insgesamt 1.400 600 150 50 10 5 5 2023 r 5 2.225 34533073233111777 darunter für 653 8203111251 ESF-LZA 216 242 BP Soziale Teilhabe 129 87 1.056 271 77 27 7 4 4 lnanspruchnahme SGB 112014 1.016 217 53 4 1 0 0 40 53 24 23 6 4 4 1.191 570 150 50 10 VE-Budget SGB 2014 2014 Â Soll2015/ lst VE-Budqet 112015 526 55 4 0 4 5 1.449 1.291 158 1.986 Seite 2 von 2 Bundesweit stehen damit immer noch ftrr jedes einzelne Fälligkeitsjahr mehr VE für Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB ll zur Verfügung, als im Jahr 2014 tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass auch die Bundesprogramme, für deren mehrjährige Finanzierung VE einbehalten wurden, die Eingliederung von Leistungsberechtigten unterstützen und dadurch die Budgets der Jobcenter entlasten.
© Copyright 2024 ExpyDoc