Die wichtigsten Grenzwerte für geringfügig Beschäftigte -2015- I. Geringfügig entlohnte Beschäftigte Voraussetzungen für die Voraussetzungen nach dem Sozialversicherungsrecht (§§ 8, 8a SGB IV) Pauschalsteuer nach dem Einkommensteuerrecht (§ 40a EStC) 1. Vergütung pro Monat nicht mehr als 450 € (Mindestlohn beachten!) 2. Beschäftigung nach §§ 8, 8a 1. Vergütung pro Monat nicht mehr als 450 € (Mindestlohn beachten!) ': SGB IV 3a) Keine pauschalen Renten versicherungsbeiträge 3b) Pauschale Rentenversicherungsbeiträge O Steuer kann unter Verzicht auf die Steuerabrechnung mit ELStAM mit 2 % oder mit 20 % pauschaliert werden (siehe Rückseite). Sozialversicherungsfreiheit (§ 7 SGB V, § 27 Abs. 2 SGB III) - in der Rentenversicherung nur auf Antrag (§ 6 Abs. lb SGB VI) <> Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge (bei Versicherungsfreiheit): - 13 % zur Krankenversicherung - 15 % zur Rentenversicherung II. Kurzfristig Beschäftigte Voraussetzungen für die Pauschalsteuer nach dem Einkommensteuerrecht Voraussetzungen nach dem Sozialversicherungsrecht (§ 8 SGB IV) (§ 40a EStG) 1. Gelegentliche, nicht regelmäßig wiederkehrende Beschäftigung 2. Beschäftigung dauert nicht län ger als 18 zusammenhängende Arbeitstage 3. Vergütung je Arbeitstag ist durch schnittlich nicht höher als 62 € oder höhere Vergütung, wenn Beschäftigung zu einem unvorher gesehenen Zeitpunkt erforderlich geworden ist 4. Stundenlohn nicht höher als 12 € O Lohnsteuer kann unter Verzicht auf die Lohnsteuerkarte mit 25 % pauschaliert werden 1. Beschäftigung seit ihrem Beginn innerhalb des Kalenderjahres nicht mehr als - 3 Monate (bei 5 Tagen Beschäfti gung in der Woche) oder - 70 Arbeitstage (bei weniger als 5 Tagen Beschäftigung in einer Woche) O Sozialversicherungsfreiheit (§ 7 SGB V, § 5 Absatz 2 SGB VI, § 27 Absatz 2 SGB III) Lohnsteuer Prüfschema bei geringfügig Beschäftigten Pauschale Rentenversicherungsbeiträge? Nein Ja Beitragsfreie kurzfristige Beschäftigung Reguläre Sozial versicherungs beiträge (bzw. Bei träge in der soge nannten Gleitzone) Pauschale Steuer mit 2 % an Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Arbeitslohn ist steuerpflichtig Bahn-See/Verwal tungsstelle Cottbus Wahlrecht Pauschale Lohnsteuer Steuerabzug mit 20 oder 25 % nach ELStAM an das Finanzamt Wenn die umseitig geschilderten Voraussetzungen vorliegen u. U. Rück erstattung vom Finanzamt nach Antrag des Arbeit nehmers
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