Die wichtigsten Grenzwerte für geringfügig Beschäftigte

Die wichtigsten Grenzwerte für geringfügig Beschäftigte
-2015-
I. Geringfügig entlohnte Beschäftigte
Voraussetzungen für die
Voraussetzungen nach dem
Sozialversicherungsrecht
(§§ 8, 8a SGB IV)
Pauschalsteuer nach dem
Einkommensteuerrecht
(§ 40a EStC)
1. Vergütung pro Monat nicht mehr
als 450 € (Mindestlohn beachten!)
2. Beschäftigung nach §§ 8, 8a
1. Vergütung pro Monat nicht mehr
als 450 € (Mindestlohn beachten!)
':
SGB IV
3a) Keine pauschalen Renten
versicherungsbeiträge
3b) Pauschale
Rentenversicherungsbeiträge
O
Steuer kann unter Verzicht
auf die Steuerabrechnung mit
ELStAM mit 2 % oder mit
20 % pauschaliert werden
(siehe Rückseite).
Sozialversicherungsfreiheit
(§ 7 SGB V, § 27 Abs. 2 SGB III)
- in der Rentenversicherung nur
auf Antrag (§ 6 Abs. lb SGB VI)
<>
Arbeitgeber zahlt
Pauschalbeiträge (bei
Versicherungsfreiheit):
- 13 % zur Krankenversicherung
- 15 % zur Rentenversicherung
II. Kurzfristig Beschäftigte
Voraussetzungen für die
Pauschalsteuer nach dem
Einkommensteuerrecht
Voraussetzungen nach dem
Sozialversicherungsrecht
(§ 8 SGB IV)
(§ 40a EStG)
1. Gelegentliche, nicht regelmäßig
wiederkehrende Beschäftigung
2. Beschäftigung dauert nicht län
ger als 18 zusammenhängende
Arbeitstage
3. Vergütung je Arbeitstag ist durch
schnittlich nicht höher als 62 €
oder höhere Vergütung, wenn
Beschäftigung zu einem unvorher
gesehenen Zeitpunkt erforderlich
geworden ist
4. Stundenlohn nicht höher als 12 €
O Lohnsteuer kann unter Verzicht
auf die Lohnsteuerkarte mit
25 % pauschaliert werden
1. Beschäftigung seit ihrem Beginn
innerhalb des Kalenderjahres
nicht mehr als
- 3 Monate (bei 5 Tagen Beschäfti
gung in der Woche) oder
- 70 Arbeitstage (bei weniger als
5 Tagen Beschäftigung in einer
Woche)
O Sozialversicherungsfreiheit
(§ 7 SGB V, § 5 Absatz 2 SGB
VI, § 27 Absatz 2 SGB III)
Lohnsteuer
Prüfschema bei geringfügig Beschäftigten
Pauschale Rentenversicherungsbeiträge?
Nein
Ja
Beitragsfreie
kurzfristige
Beschäftigung
Reguläre Sozial
versicherungs
beiträge (bzw. Bei
träge in der soge
nannten Gleitzone)
Pauschale Steuer
mit 2 % an Deutsche
Rentenversicherung
Knappschaft-
Arbeitslohn ist steuerpflichtig
Bahn-See/Verwal
tungsstelle Cottbus
Wahlrecht
Pauschale
Lohnsteuer
Steuerabzug
mit 20 oder 25 %
nach ELStAM
an das Finanzamt
Wenn die umseitig
geschilderten
Voraussetzungen
vorliegen
u. U. Rück
erstattung vom
Finanzamt nach
Antrag des Arbeit
nehmers