Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Wiener Neustadt von 18.01.2016 bis 22.01.2016 (KW 3) Datum von 19.01.16 bis 09.00 15.30 Ort Richter SchwurSchöffengerichtssaal verhandlung I. Stock Mag. Scherrer wegen 3 Angeklagte zu 2. Angeklagten: Vergehen der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB Verbrechen des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB zu 1. 2. und 3. Angeklagten: Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB Wesentlicher Anklagevorwurf Der unbescholtene Zweitangeklagte soll aufgrund seiner schlechten finanziellen Lage in Wiener Neustadt und anderen Orten im Jahr 2012 dadurch, dass er über seine Zahlungswilligkeit und -fähigkeit getäuscht haben soll, einen anderen dazu gebracht haben, Reparaturarbeiten an insgesamt 16 Fahrzeugen durchzuführen und ihm ein Darlehen in der Höhe von Euro 10.000,-- zu gewähren. Er soll dadurch einen Euro 50.000,-- übersteigenden Schaden herbeigeführt haben. Weiters soll er kommissionsweise vereinnahmte Bargeldbeträge von mehr als Euro 3.000,-- nicht ausgefolgt haben. Weiters soll es zwischen Erst-, Zweit- und Drittangeklagten am 15. Dezember 2013 in Wiener Neustadt zu Handgreiflichkeiten gekommen sein, wobei sowohl der Zweit- als auch der Drittangeklagte verletzt worden sein sollen. Tatzeit und Tatort: 2012 in Wiener Neustadt und anderen Orten, 15. Dezember 2013 in Wiener Neustadt 19.01.16 13.30 15.30 Zi 150 I. Stock Schöffenverhandlung Dr. Weisgram Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 dritter Fall StGB Haft Wesentlicher Anklagevorwurf: Die unbescholtene Angeklagte soll gemeinsam mit noch auszuforschenden Mittätern ab April 2015 in Baden und Wien betagten Personen vorgetäuscht haben, eine Verwandte oder Bekannte zu sein, die sich in finanzieller Notlage befinde und daher Geld brauche. Sie soll mit diesem „Neffentrick“ insgesamt in einem Zeitraum von ca. vier Monaten alten und betagten Personen insgesamt ca. Euro 150.000,-- herausgelockt haben. Weiters soll sie in Wien im Mai 2015 mit noch auszuforschenden Mittätern Schmuck im Wert von Euro 24.000,-- gestohlen haben, indem sie sich durch einen Vorwand – nämlich auf die Toilette zu müssen – iEinlass in die Wohnung verschafft haben und durch Ablenkung des Eigentümers den Schmuck gestohlen haben soll. Tatzeit und Tatort: April bis August 2015 in Baden und Wien 21.01.16 09.00 16.00 Schwurger.saal I. Stock Schwurgericht Mag. Grafl Verbrechen nach § 3g VerbotsG Wesentlicher Anklagevorwurf: Der unbescholtene Angeklagte soll sich am 9. September 2015 in Neunkirchen im nationalsozialistischen Sinn betätigt haben, indem er in Facebook unter Verwendung seines Namens ein Posting nationalsozialistischen Inhaltes verfasst und versendet haben soll, und zwar ein Bild von Adolf Hitler mit dem Text „Vermisst seit 1945. Adolf, bitte melde dich! Deutschland braucht dich!“. Tatort und Tatzeit: 9. September 2015 in Neunkirchen 22.01.16 09.00 15.00 Schwurger.saal I. Stock Schöffenverhandlung Mag. Kuzmany Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 erster Fall und Abs 2, 148 zweiter Fall StGB Wesentlicher Anklageworwurf: Die unbescholtene Angeklagte soll schon seit 2008 Rassekatzen gezüchtet und durch den Verkauf der von ihr gezüchteten Katzen ein zusätzliches Einkommen lukriert haben. Ab Herbst 2012 soll sie Käufer darüber getäuscht haben, dass die Katzen bereits von einem Tierarzt untersucht und geimpft worden sind. Durch diese Täuschung soll sie die Käufer dazu veranlasst haben, einen erhöhten – nämlich die bereits beinhaltenden Tierarztkosten – Kaufpreis zu bezahlen. Zum Nachweis der Untersuchungen soll sie von Tierartpraxen entfremdete Blankoimpfpässe und Gesundheitszeugnisse verwendet haben. Tatort und Tatzeit: September 2012 bis März 2015 in Oberwaltersdorf
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