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Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Wiener Neustadt von 18.01.2016 bis 22.01.2016 (KW 3)
Datum von
19.01.16
bis
09.00 15.30
Ort
Richter
SchwurSchöffengerichtssaal verhandlung
I. Stock
Mag.
Scherrer
wegen
3 Angeklagte
zu 2. Angeklagten:
Vergehen der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB
Verbrechen des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB
zu 1. 2. und 3. Angeklagten:
Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB
Wesentlicher Anklagevorwurf
Der unbescholtene Zweitangeklagte soll aufgrund seiner schlechten finanziellen Lage in
Wiener Neustadt und anderen Orten im Jahr 2012 dadurch, dass er über seine
Zahlungswilligkeit und -fähigkeit getäuscht haben soll, einen anderen dazu gebracht haben,
Reparaturarbeiten an insgesamt 16 Fahrzeugen durchzuführen und ihm ein Darlehen in der
Höhe von Euro 10.000,-- zu gewähren. Er soll dadurch einen Euro 50.000,-- übersteigenden
Schaden herbeigeführt haben. Weiters soll er kommissionsweise vereinnahmte Bargeldbeträge
von mehr als Euro 3.000,-- nicht ausgefolgt haben.
Weiters soll es zwischen Erst-, Zweit- und Drittangeklagten am 15. Dezember 2013 in Wiener
Neustadt zu Handgreiflichkeiten gekommen sein, wobei sowohl der Zweit- als auch der
Drittangeklagte verletzt worden sein sollen.
Tatzeit und Tatort:
2012 in Wiener Neustadt und anderen Orten, 15. Dezember 2013 in Wiener Neustadt
19.01.16
13.30 15.30
Zi 150
I. Stock
Schöffenverhandlung
Dr. Weisgram
Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148
zweiter Fall StGB
Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4,
130 dritter Fall StGB
Haft
Wesentlicher Anklagevorwurf:
Die unbescholtene Angeklagte soll gemeinsam mit noch auszuforschenden Mittätern ab April
2015 in Baden und Wien betagten Personen vorgetäuscht haben, eine Verwandte oder
Bekannte zu sein, die sich in finanzieller Notlage befinde und daher Geld brauche. Sie soll mit
diesem „Neffentrick“ insgesamt in einem Zeitraum von ca. vier Monaten alten und betagten
Personen insgesamt ca. Euro 150.000,-- herausgelockt haben. Weiters soll sie in Wien im Mai
2015 mit noch auszuforschenden Mittätern Schmuck im Wert von Euro 24.000,-- gestohlen
haben, indem sie sich durch einen Vorwand – nämlich auf die Toilette zu müssen – iEinlass in
die Wohnung verschafft haben und durch Ablenkung des Eigentümers den Schmuck gestohlen
haben soll.
Tatzeit und Tatort:
April bis August 2015 in Baden und Wien
21.01.16
09.00 16.00
Schwurger.saal
I. Stock
Schwurgericht
Mag. Grafl
Verbrechen nach § 3g VerbotsG
Wesentlicher Anklagevorwurf:
Der unbescholtene Angeklagte soll sich am 9. September 2015 in Neunkirchen im
nationalsozialistischen Sinn betätigt haben, indem er in Facebook unter Verwendung seines
Namens ein Posting nationalsozialistischen Inhaltes verfasst und versendet haben soll, und
zwar ein Bild von Adolf Hitler mit dem Text „Vermisst seit 1945. Adolf, bitte melde dich!
Deutschland braucht dich!“.
Tatort und Tatzeit:
9. September 2015 in Neunkirchen
22.01.16
09.00 15.00
Schwurger.saal
I. Stock
Schöffenverhandlung
Mag.
Kuzmany
Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1
erster Fall und Abs 2, 148 zweiter Fall StGB
Wesentlicher Anklageworwurf:
Die unbescholtene Angeklagte soll schon seit 2008 Rassekatzen gezüchtet und durch den
Verkauf der von ihr gezüchteten Katzen ein zusätzliches Einkommen lukriert haben. Ab Herbst
2012 soll sie Käufer darüber getäuscht haben, dass die Katzen bereits von einem Tierarzt
untersucht und geimpft worden sind. Durch diese Täuschung soll sie die Käufer dazu
veranlasst haben, einen erhöhten – nämlich die bereits beinhaltenden Tierarztkosten –
Kaufpreis zu bezahlen. Zum Nachweis der Untersuchungen soll sie von Tierartpraxen
entfremdete Blankoimpfpässe und Gesundheitszeugnisse verwendet haben.
Tatort und Tatzeit:
September 2012 bis März 2015 in Oberwaltersdorf