Landgericht Cottbus

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Pressesprecher:
Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Merker
Tel.: 0355 6371-314
stellv. Pressesprecherin:
Richterin am Landgericht Mandy Liersch
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Pressemitteilung 12/2016
Hauptverhandlungstermine von Strafkammern ab dem 01.10.2016
1. große Strafkammer
a) 21 Ks 6/15
wegen Mordes und schweren Raubes
Tatort:
Senftenberg
Tatzeit:
02.01.2015
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine 70-jährige Frau beraubt und sodann heimtückisch
und zur Verdeckung der anderen Straftat getötet zu haben.
Er soll die Geschädigte in ihrer Wohnung in der Absicht gefesselt haben, Geld oder andere
werthaltige Gegenstände mitzunehmen. Nach einer Durchsuchung der Wohnung soll er die
Geldbörse und persönliche Dokumente des Opfers entwendet haben. Anschließend soll er
der Geschädigten mit einem von ihm mitgeführten Messer in den Hals geschnitten haben,
um sie zu töten und damit seine Entdeckung als Täter des zuvor begangenen Raubes zu
verhindern. Die massive Schnittverletzung soll zu einer starken Blutung und in der Folge zum
Tod des Opfers geführt haben.
Hauptverhandlungstermine:
05.10.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
07.10.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
20.10.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
weitere Termine bis 15.12.2016
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b) 21 KLs 1/16
wegen
unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln und Verstoßes gegen das
Waffengesetz
Tatort:
Königs Wusterhausen
Tatzeit:
21.10.2014
Der Angeklagte soll unerlaubt eine Cannabisplantage betrieben haben, um die
Betäubungsmittel nach der Ernte gewinnbringend zu veräußern. Bei einer Durchsuchung des
von ihm genutzten Grundstücks sollen neben verschiedenen Betäubungsmitteln auch ein
Springmesser, ein Elektroschocker und ein Schreckschussrevolver sichergestellt worden
sein.
Hauptverhandlungstermine:
06.10.2016
10:00 Uhr
17.10.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
18.10.2016
11:00 Uhr (Fortsetzung)
weitere Termine bis 14.11.2016
c) 21 KLs 18/16
wegen
Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
Tatort:
Königs Wusterhausen
Tatzeit:
vom 01.09.2015 bis 14.04.2016
Der Angeklagte soll in 13 Fällen unerlaubt Betäubungsmittel an Jugendliche verkauft bzw.
diesen zum unmittelbaren Verbrauch überlassen haben Bei der Durchsuchung seiner
Wohnung sollen über 100 g Marihuana und eine griffbereite Schreckschusspistole gefunden
worden sein.
Hauptverhandlungstermine:
10.10.2016
10:00 Uhr
12.10.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
14.10.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
d) 21 KLs 19/16
wegen
unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln
Tatort:
Senftenberg
Tatzeit:
Anfang Januar 2015 bis 27.04.2016
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Der Angeklagte soll von Januar 2015 bis Ende März 2016 einmal monatlich unerlaubt Crystal
und Marihuana erworben haben, um mit den Betäubungsmitteln Handel zu treiben. In seiner
Wohnung soll er neben Betäubungsmitteln einen Teleskopschlagstock und andere zur
Verletzung von Personen geeignete Gegenstände griffbereit aufbewahrt haben.
Hauptverhandlungstermine:
13.10.2016
10:00 Uhr
02.11.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
09.11.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
2. große Strafkammer
a) 22 KLs 8/15
wegen
Bestechlichkeit und Bestechung im besonders schweren Fall
Tatort:
Schönefeld und andernorts
Tatzeit:
ab dem 09.11.2012
Die drei Angeklagten sollen an einem Korruptionsvorgang im Zusammenhang mit dem
neuen Großflughafen Berlin-Brandenburg (BER) beteiligt gewesen sein.
Die I-GmbH, eine Hauptauftragnehmerin der Flughafengesellschaft (FBB), soll sich
Ende 2012 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben. Vor diesem Hintergrund soll
der Angeklagte G, damals Bereichsleiter bei der FBB, unter Vermittlung des Angeklagten R
Kontakt zu dem Angeklagten B, damals Vorsitzender der Geschäftsleitung der I-GmbH in
Deutschland, aufgenommen haben. Er soll dem Angeklagten B angeboten haben, innerhalb
der FBB dafür zu sorgen, dass die I-GmbH und eine Arbeitsgemeinschaft (Arge), an der die
I-GmbH maßgeblich beteiligt war, noch vor Jahresende umfangreiche Zahlungen auf die von
diesen geltend gemachten Nachtragsforderungen erhalten. Im Gegenzug soll G für sich
einen Anteil von rund 3 % verlangt haben, den er mit knapp 2 Millionen Euro beziffert haben
soll. In der Folge soll eine „Anzahlung“ für G in Höhe von 150.000 Euro ausgehandelt
worden sein.
Motiviert durch die Aussicht auf das Bestechungsgeld soll sich der Angeklagte G innerhalb
der FBB dafür eingesetzt haben, dass Zahlungen an die I-GmbH und die Arge fließen,
obwohl deren Nachtragsforderungen noch ungeprüft und zu einem erheblichen Teil noch
nicht einmal mit eigenen Nachtragsangeboten unterlegt gewesen sein sollen. In der Folge
sollen Mitte Dezember 2012 zwei Ergänzungsvereinbarungen geschlossen worden sein und
am 27.12.2012 sollen durch die FBB 41 Millionen Euro an die Arge und weitere 25 Millionen
Euro an die I-GmbH überwiesen worden sein.
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Am 21.12.2012 soll der Angeklagte R auf Anweisung des Angeklagten B dem Angeklagten G
auf einem Parkplatz mindestens 150.000 Euro in bar übergeben haben. Nach dem
Jahreswechsel soll sich G bei der I-GmbH erfolglos um die Zahlung des restlichen
Bestechungsgeldes bemüht haben.
Hauptverhandlungstermine:
04.10.2016
10:30 Uhr (Fortsetzung)
12.10.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
01.11.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
b) 22 KLs 8/14
wegen
Steuerhinterziehung
Tatort:
Guben und anderenorts
Tatzeit:
15.03.2010 bis 30.10.2013
Der Angeklagte soll als Geschäftsführer zweier kommunaler Unternehmen
Verfügungsbefugnisse über Geschäftskonten dazu missbraucht haben, durch
Barabhebungen und Überweisungen seinen Lebensstil zu finanzieren bzw. ohne
Rechtsgrundlage private Zahlungsverpflichtungen aus Mitteln der Gesellschaften zu erfüllen.
Unter anderem soll er auf diese Weise private Urlaubskosten in Höhe von etwa 4.900 Euro
beglichen und an einem Tag 70.000 Euro auf zwei private Konten überwiesen haben. Um
diese Überweisungen bei der Prüfung des Jahresabschlusses zu verdecken, soll er
Scheinrechnungen erstellt und Beraterverträge gefälscht haben. Auch ein privates Darlehen
in Höhe von etwa 214.000 Euro im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks soll
er aus Mitteln eines der Unternehmen getilgt und dies durch Rechnungen über
Bauleistungen verschleiert haben. Insgesamt soll für die beiden Unternehmen ein Schaden
von über 590.000 Euro entstanden sein.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten außerdem vor, in verschiedenen
Steuererklärungen unrichtige Angaben gemacht zu haben, um so Steuern in Höhe von über
200.000 Euro zu hinterziehen.
Hauptverhandlungstermine:
07.10.2016
10:00 Uhr
13.10.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
02.11.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
09.11.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
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3. große Strafkammer
a) 23 KLs 36/16
wegen
erpresserischen Menschenraubes, räuberischer Erpressung, versuchten
Raubes, gefährlicher Körperverletzung u. a.
Tatort:
Falkenberg (Elster) und Herzberg (Elster)
Tatzeit:
17.10.2015 - 08.03.2016
Der Angeklagte soll durch insgesamt neun Handlungen zum Teil unter erheblicher
Gewaltanwendung gegen Personen eine Reihe von Straftatbeständen verwirklicht haben.
Unter anderem wird ihm vorgeworfen, am 17.10.2015 in die Wohnung eines Geschädigten,
dem er zuvor mehrere Faustschläge verpasst haben soll, eingedrungen zu sein und dort
Bargeld, CDs und andere Gegenstände mitgenommen zu haben.
Am 29.10.2015 soll er denselben Geschädigten durch Faustschläge gezwungen haben, mit
ihm und einem gesondert Verfolgten in die Wohnung des Geschädigten zu fahren, um dort
nach vermuteten Betäubungsmitteln zu suchen. Nachdem sie in der Wohnung keine
Betäubungsmittel finden konnten, sollen der Angeklagte und der gesondert Verfolgte
Gegenstände aus der Wohnung des Geschädigten im Wert von 3.000 bis 4.000 Euro an sich
genommen haben. Den Widerstand des Geschädigten soll der Angeklagte gebrochen
haben, indem er ihn würgte, ihm weitere Schläge versetzte und drohte, ihn zu fesseln und
einzusperren.
Einem anderen Geschädigten soll er dessen Mobiltelefon nicht zurückgegeben und ihm
stattdessen einen Kopfstoß verpasst haben, sodass dieser das Bewusstsein verloren und
eine Nasenbeinfraktur erlitten haben soll.
Hauptverhandlungstermine:
06.10.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
07.10.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
b) 23 KLs 31/14
wegen
Verstößen gegen das Waffengesetz und Vortäuschens einer Straftat
Tatort:
21.07.2012 und 06.08.2012
Tatzeit:
Friedersdorf und Finsterwalde
Die beiden Angeklagten sollen am 21.07.2012 in einem PKW zwölf Schusswaffen
verschiedener Bauart und Munition ohne die dafür notwendige Erlaubnis geführt haben.
Einer der Angeklagten soll am 06.08.2012 Strafanzeige erstattet und dabei wahrheitswidrig
angegeben haben, der ihm gehörende vorgenannte PKW sei am 21.07.2016 durch eine
bestimmte dritte Person entwendet worden.
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Hauptverhandlungstermine:
05.10.2016
10:00 Uhr
10.10.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
13.10.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
c) 23 KLs 13/15
wegen
schweren Raubes
Tatort:
Cottbus
Tatzeit:
08.12.2014
Die beiden Angeklagten sollen am Tattag den Geschädigten in dessen Wohnung unter
Drohung mit einer Pistole gezwungen haben, ein Fernsehgerät, einen Laptop und eine
Spielekonsole herauszugeben. Sodann sollen sie sich in die Wohnung eines weiteren
Geschädigten begeben haben. Einer der Angeklagten soll dem Geschädigten die Pistole an
die Schläfe gehalten haben. Währenddessen soll der andere Angeklagte die Spielekonsole
des Opfers an sich genommen haben.
Hauptverhandlungstermine:
07.10.2016
09:00 Uhr (Fortsetzung)
28.10.2016
09:00 Uhr (Fortsetzung)
d) 23 KLs 1/16
wegen
sexueller Nötigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
Tatort:
Groß Beuchow
Tatzeit:
zwischen 2006 und 2010
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in 23 Fällen zwei unter 14 Jahre alte Kinder sexuell
missbraucht zu haben.
Hauptverhandlungstermine:
18.10.2016
10:00 Uhr
21.10.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
26.10.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
01.11.2016
10:00 Uhr (Fortsetzung)
7
e) 23 KLs 20/11
wegen
unerlaubten Umgangs mit Abfällen und unerlaubten Betreibens einer
Abfallentsorgungsanlage
Tatort:
Tröbitz
Tatzeit:
Januar 2007 bis August 2007
Der Angeklagte soll als Bevollmächtigter des Betreibers eines Kiessandtagebaus
unzutreffend deklarierte Abfälle angenommen und mit diesen den Tagebau verfüllt haben.
Insgesamt sollen etwa 14.000 m³ ungenehmigter Abfall eingebaut worden sein.
Hauptverhandlungstermin:
19.10.2016
10:00 Uhr
Hinweis:
Die Auflistung der Strafverfahren und Termine erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Änderungen der Termine können sich jederzeit – auch kurzfristig – aufgrund gerichtlicher
Entscheidungen ergeben.
Frank Merker
Pressesprecher