Stadt Bad Iburg Die Bürgermeisterin Bad Iburg, den 16.03.2015 Akz: 61 20 42 Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Der Rat der Stadt Bad Iburg hat in seiner Sitzung am 12.03.2015 die öffentliche Auslegung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung nebst dem Umweltbericht, dem Fachbeitrag Landschaftsbild (Teil A und Teil B), der avifaunistischen Untersuchung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Osnabrück, der flächenhaften Ermittlung des Windpotentials für den Landkreis Osnabrück sowie der Abwägungsvorschläge aus den Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, beschlossen. Der entsprechende Geltungsbereich ist in der beigefügten Kartenskizze, die Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt. An umweltbezogenen Informationen liegen folgende Unterlagen vor: - Umweltbericht zum sachlichen Teilflächennutzungsplan o Bestandsanalyse und Ermittlung, Beschreibung und Bewertung möglicher Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft und sonstige Kultur- und Sachgüter. o Darstellung der Wechselbeziehungen zwischen den genannten Schutzgütern. - Artenschutzrechtliche Prüfung - Fachbeitrag Landschaftsbild zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Osnabrück - Avifaunistische Untersuchungen zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Osnabrück o Artenauswahl der Brutvögel, Rast- und Gastvögel o Bewertung der Brut- und Rastvögel - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren gem. § 4 (1) BauGB, namentlich zu folgenden Themen: o Überlagerung von Vorsorgegebieten für die Landwirtschaft o Archäologische Denkmalpflege / Bodenfunde o Betroffenen Gewässer im Plangebiet o Beeinträchtigung von Landschaftsschutzgebieten, Erholungsgebieten und Waldflächen o Anforderungen und Hinweise zu naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen o Landschaftsbild und Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen o Artenschutzrechtliche Anregungen und Hinweise o Weitergehenden avifaunistische Untersuchungen o Lärmschutz / Immissionsschutzrecht o Schattenwurf o Verkehrserschließung o Telekommunikationslinien o Richtfunkverbindungen Die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB findet in der Zeit vom 13.04.2015 bis zum 18.05.2015 statt. Es besteht die Möglichkeit, den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie sowie die diesbezüglichen umweltbezogenen Informationen im Rathaus der Stadt Bad Iburg beim Fachdienst Planen und Bauen (Zimmer Nr. 18), während der Dienststunden einzusehen und sich erläutern zu lassen. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung kann unterrichtet werden. Weiter stehen die Planunterlagen des sachlichen Teilflächennutzungsplanes auf der Homepage der Stadt Bad Iburg zum Download zur Verfügung (www.badiburg.de – Verwaltung – Bekanntmachungen). Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des sachlichen Teilflächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Stadt Bad Iburg Annette Niermann Bürgermeisterin Abb. 1: Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie
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