Oeffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss und
öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften
„Wollreffen II, 1. Änderung“
der Stadt Öhringen, Gemarkung Öhringen
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Öhringen hat am 24.03.2015 in öffentlicher Sitzung
beschlossen, den Bebauungsplan „Wollreffen II, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB aufzustellen.
Der Planbereich umfasst eine Fläche von ca. 4.467 m² und befindet sich im nördlichen
Stadtbereich von Öhringen, nördlich der Friedrichsruher Straße. Im Osten grenzt das Plangebiet
an die Christian-Schöck-Straße, im Süden an den Wollreffenweg, im Westen an die Jägerstraße
und im Norden an die Gärten der Wohnbebauung der Straße Am Hang und der Jägerstraße an.
Der Bebauungsplan umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Öhringen: Flst. 895/1, 895/2,
895/3, 895/4, 895/5 und. 895/6.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Lageplan:
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes „Wollreffen II, 1. Änderung“ vom 24.03.2015.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die
hierzu erforderlichen Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB werden erfüllt, da es sich um
eine Innenentwicklung handelt. Gemäß § 13 Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird auf
eine Umweltprüfung und die Ausarbeitung eines Umweltberichtes verzichtet.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Flurstücke 895/4, 895/2, 895/5 und 895/6 sollen städtebaulich neu geordnet werden. Dazu
soll der bestehende Einkaufsmarkt abgebrochen und durch zeitgemäße Mehrfamilienhäuser
ersetzt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften
liegen in der Zeit vom
18.05. – 18.06.2015
bei der Stadtverwaltung Öhringen, Marktplatz 15, 74613 Öhringen, im Treppenhaus 2. Stock,
während den üblichen Dienststunden zur allgemeinen Information der Bürger öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
beim Stadtbauamt, Zimmer - Nr. 204 (Herr Bremm) und Zimmer - Nr. 203 (Frau Heuschele)
während den üblichen Sprechzeiten abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO
unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter
www.oehringen.de/bauleitplanung abgerufen werden.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.15 Uhr
Dienstag von
14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von
14:00 bis 18:00 Uhr
Große Kreisstadt Öhringen
09. Mai 2015
Thilo Michler
Oberbürgermeister