BERATUNGSUNTERLAGE NR. 81/2015 Datum: 01.12.2015 Sitzung am AMT: HAUPTAMT GREMIUM Gemeinderat öffentlich Aktenz.: 621.41-Wi/jü nichtVorberatung öffentlich Beschlussfassung 10.12.15 Verwaltungsausschuss VERHANDLUNGSGEGENSTAND Bebauungsplan Südwest I - 3. Änderung - Behandlung der Bedenken und Anregungen Träger öffentlicher Belange - Erneute Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 13a i.V.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN / HAUSHALTSPLAN Der Beschlussantrag hat keine bzw. nur unerhebliche finanzielle Auswirkungen Der Beschlussantrag hat folgende finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in Höhe von einmalig Haushaltsplan Haushaltsstelle ab dem Jahr S. Haushaltsansatz Die Ausgaben werden planmäßig finanziert: Finanzierungsvorschlag ist im Sachvortrag dargestellt Ja Nein Keine Auswirkungen Beschlussantrag berücksichtigt soziale Gerechtigkeit Beschlussantrag berücksichtigt ökonomische Nachhaltigkeit Beschlussantrag berücksichtigt ökologische Nachhaltigkeit BESCHLUSSANTRAG 1. Die im Rahmen der Anhörung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden auf Grund der heutigen Beratung zur Kenntnis genommen. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander auf der Grundlage der heutigen Beratungen werden diese, soweit in einzelnen Punkten nicht anerkannt, zurückgewiesen bzw. in die Planung mit aufgenommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligten zu unterrichten. 3. Gemäß §13a BauGB § 3 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf mit Textteil und Begründung öffentlich auszulegen. Im Rahmen der Beteiligung sind auch die Träger öffentlicher Belange erneut zu hören. ANLAGEN: • • • Lageplan mit Legende und Textteil (Anlage 1) Begründung mit Abwägungsvorschlägen (Anlage 2) Übersichtsbegehung Artenschutz (Anlage 3) SACHVORTRAG Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hat der Gemeinderat am 13.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Südwest I – 3. Änderung aufzustellen. Des Weiteren wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (TöB) durch die Verwaltung durchzuführen. Dies wurde im Zeitraum vom 17.08. – 18.09.2015 durchgeführt und in einer Bürgerversammlung am 17.09.2015 detailliert erläutert. Die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben sich beteiligt. Die Abwägungsvorschläge werden in der Sitzung von Herrn Heuckeroth vom Büro Rauschmaier Ingenieure GmbH vorgetragen und erläutert. Diese sind auch Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. Hervorzuhebende Änderungen sind gegenüber dem bisherigen Bebauungsplan: • Die EFH wurde an den tatsächlichen Geländeverlauf angepasst und im Vergleich zum ersten Entwurf abgesenkt. • Die maximalen Gebäudehöhen wurden im Rahmen der weitergehenden Planungen in der Höhe ebenfalls um 0,5m – 0,8m in der Höhe reduziert. • Bautechnisch bedingte Dachaufbauten wurden in ihrer Höhe begrenzt und auf max. 1 Meter über Gebäudehöhe festgeschrieben. • Die Tiefgaragen Ein- und Ausfahrt an der Max-Eyth-Straße wurde geschlossen. Für das weitere Verfahren finden die Vorschriften des §13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung – Anwendung. Das bedeutet, dass das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach §13a Abs.1 Satz 2 Nr.1 BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach §13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Um die Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, führt die Gemeinde Pleidelsheim die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß §3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB durch. Die erneute öffentliche Auslegung des B-Plans erfolgt vom 18.12.2015 – 22.01.2016. Am 11.01.2016 soll der Planentwurf und die eingearbeiteten Änderungen mit der Bürgerschaft erörtert werden. Ralf Trettner Bürgermeister
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