Behandlung der Bedenken und Anregungen Träger

BERATUNGSUNTERLAGE NR. 81/2015
Datum:
01.12.2015
Sitzung am
AMT:
HAUPTAMT
GREMIUM
Gemeinderat
öffentlich
Aktenz.:
621.41-Wi/jü
nichtVorberatung
öffentlich
Beschlussfassung
10.12.15
Verwaltungsausschuss
VERHANDLUNGSGEGENSTAND
Bebauungsplan Südwest I - 3. Änderung
- Behandlung der Bedenken und Anregungen Träger öffentlicher
Belange
- Erneute Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange
gem. §§ 13a i.V.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN / HAUSHALTSPLAN
Der Beschlussantrag hat keine bzw. nur unerhebliche finanzielle Auswirkungen
Der Beschlussantrag hat folgende finanzielle Auswirkungen:
Ausgaben in Höhe von einmalig
Haushaltsplan
Haushaltsstelle
ab dem Jahr
S.
Haushaltsansatz
Die Ausgaben werden planmäßig finanziert:
Finanzierungsvorschlag ist im Sachvortrag dargestellt
Ja
Nein
Keine
Auswirkungen
Beschlussantrag berücksichtigt soziale Gerechtigkeit
Beschlussantrag berücksichtigt ökonomische Nachhaltigkeit
Beschlussantrag berücksichtigt ökologische Nachhaltigkeit
BESCHLUSSANTRAG
1. Die im Rahmen der Anhörung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden auf Grund der heutigen Beratung zur
Kenntnis genommen. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
untereinander und gegeneinander auf der Grundlage der heutigen Beratungen werden
diese, soweit in einzelnen Punkten nicht anerkannt, zurückgewiesen bzw. in die Planung
mit aufgenommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligten zu unterrichten.
3. Gemäß §13a BauGB § 3 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf mit Textteil und Begründung
öffentlich auszulegen. Im Rahmen der Beteiligung sind auch die Träger öffentlicher
Belange erneut zu hören.
ANLAGEN:
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Lageplan mit Legende und Textteil (Anlage 1)
Begründung mit Abwägungsvorschlägen (Anlage 2)
Übersichtsbegehung Artenschutz (Anlage 3)
SACHVORTRAG
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hat der Gemeinderat am 13.07.2015
beschlossen, den Bebauungsplan Südwest I – 3. Änderung aufzustellen. Des Weiteren
wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange (TöB) durch die Verwaltung durchzuführen. Dies wurde im Zeitraum vom 17.08. –
18.09.2015 durchgeführt und in einer Bürgerversammlung am 17.09.2015 detailliert erläutert.
Die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben sich beteiligt. Die
Abwägungsvorschläge werden in der Sitzung von Herrn Heuckeroth vom Büro Rauschmaier
Ingenieure GmbH vorgetragen und erläutert. Diese sind auch Bestandteil der Begründung
zum Bebauungsplan.
Hervorzuhebende Änderungen sind gegenüber dem bisherigen Bebauungsplan:
• Die EFH wurde an den tatsächlichen Geländeverlauf angepasst und im Vergleich zum
ersten Entwurf abgesenkt.
•
Die maximalen Gebäudehöhen wurden im Rahmen der weitergehenden Planungen in
der Höhe ebenfalls um 0,5m – 0,8m in der Höhe reduziert.
•
Bautechnisch bedingte Dachaufbauten wurden in ihrer Höhe begrenzt und auf max. 1
Meter über Gebäudehöhe festgeschrieben.
•
Die Tiefgaragen Ein- und Ausfahrt an der Max-Eyth-Straße wurde geschlossen.
Für das weitere Verfahren finden die Vorschriften des §13a BauGB – Bebauungsplan der
Innenentwicklung – Anwendung. Das bedeutet, dass das Verfahren im beschleunigten
Verfahren nach §13a Abs.1 Satz 2 Nr.1 BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung
durchgeführt wird.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach §13
Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Um die Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung zu informieren und ihr Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben, führt die Gemeinde Pleidelsheim die öffentliche Auslegung des
Planentwurfes gemäß §3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB
durch.
Die erneute öffentliche Auslegung des B-Plans erfolgt vom 18.12.2015 – 22.01.2016. Am
11.01.2016 soll der Planentwurf und die eingearbeiteten Änderungen mit der Bürgerschaft
erörtert werden.
Ralf Trettner
Bürgermeister