Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses - Neu

Öffentliche Bekanntmachung
60-15-03 Bauleitplanung der Stadt Neu-Anspach, Stadtteil Anspach
Bebauungsplan „Raiffeisenstraße / Pestalozziweg“
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neu-Anspach hat in ihrer Sitzung am 10.12.2014 den
Aufstellungsbeschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst. Planziel des Bebauungsplanes ist die
Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur
Schaffung von Baurecht für eine nach Vollgeschossen gestaffelte Wohnbebauung.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Auf die
frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die
Öffentlichkeit kann sich zunächst in der
Bürgerinformationsveranstaltung
am 08.03.2016 um 19:30 Uhr
im Rathaus, Bahnhofstraße 26,
Raum Anspach (links neben dem Haupteingang)
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Auf die anschließende Entwurfsoffenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird gesondert hingewiesen.
Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten
Verfahrens nach § 13 Abs. 3 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe
nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von
der Durchführung eines Monitorings nach 4c BauGB abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, Gießen,
mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Neu-Anspach, 29.02.2016
Klaus Hoffmann
Bürgermeister