Öffentliche Bekanntmachung 60-15-03 Bauleitplanung der Stadt Neu-Anspach, Stadtteil Anspach Bebauungsplan „Raiffeisenstraße / Pestalozziweg“ - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neu-Anspach hat in ihrer Sitzung am 10.12.2014 den Aufstellungsbeschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst. Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Schaffung von Baurecht für eine nach Vollgeschossen gestaffelte Wohnbebauung. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Öffentlichkeit kann sich zunächst in der Bürgerinformationsveranstaltung am 08.03.2016 um 19:30 Uhr im Rathaus, Bahnhofstraße 26, Raum Anspach (links neben dem Haupteingang) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Auf die anschließende Entwurfsoffenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird gesondert hingewiesen. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 3 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach 4c BauGB abgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde. Neu-Anspach, 29.02.2016 Klaus Hoffmann Bürgermeister
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