Hygiene in der Trinkwasserinstallation

Hygiene in der
Trinkwasser - Installation
Dr. med. E. Schüler MPH
Gesundheitsamt Erfurt
Uwe Gerstenhauer
ThüWa ThüringenWasser GmbH
Tel.:
Fax:
Emai:
0361/564-1803
0361/564-1802
[email protected]
0361/655-4250
0361/655-4269
[email protected]
Inhalte
1. Grundlagen / Rechtliche Normative
2. Mikrobiologische Herausforderungen
3. Installationsfehler
4. Anregungen für die Praxis
Einführung
Gesundheitsamt Erfurt
• Einwohner: 203 679, Durchschnittsalter 44,2 (Stand Dez. 2012)
• Gesamtfläche 26 910 ha
• Gesundheitsamt: als Abteilung Gesundheit im Amt für Soziales und
Gesundheit
• ca. 60 Mitarbeiter
• davon 11 Mitarbeiter im Sachgebiet Umweltbezogener
Gesundheitsschutz
 4 Mitarbeiter ausschließlich in TW/BW
Einführung
Gesundheitsamt Erfurt
Umweltbezogener Gesundheitsschutz
Rechtliche Normative
1.
2.
3.
4.
5.
6.
§ 37 Infektionsschutzgesetz
Trinkwasserverordnung
DIN‘s, VDI‘s: z. B. DIN EN 1717,VDI 6023
DVGW-Arbeitsblätter: z. B. W 551
Empfehlungen des Umweltbundesamtes
AVBWasserV
Rechtliche Normative
§ 37 Infektionsschutzgesetz
(1) Wasser für den menschlichen Gebrauch
muss so beschaffen sein, dass durch seinen
Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der
menschlichen Gesundheit, insbesondere durch
Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Rechtliche Normative
§ 37 Infektionsschutzgesetz
(3) Wassergewinnungs- und
Wasserversorgungsanlagen und Schwimm- oder
Badebecken einschließlich ihrer
Wasseraufbereitungsanlagen unterliegen
hinsichtlich der in den Absätzen 1 und 2
genannten Anforderungen der Überwachung
durch das Gesundheitsamt.
Rechtliche Normative
§ 18 TrinkwV
Überwachung durch das Gesundheitsamt
(1) Das Gesundheitsamt überwacht die Wasserversorgungsanlagen
nach § 3 Nummer 2 Buchstabe a, b und c und, sofern die
Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer gewerblichen oder
öffentlichen Tätigkeit erfolgt, nach Buchstabe d sowie die
Wasserversorgungsanlagen nach Buchstabe e, sofern die
Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer öffentlichen
Tätigkeit erfolgt, und die Wasserversorgungsanlagen nach
Buchstabe f hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der
Verordnung durch entsprechende Prüfungen.
Rechtliche Normative
Überwachung / Kontrolle von TWA
Wasserversorgungsanlagen (TrinkwV § 3 Abs. 2)
a
Zentrale
Wasserwerke
b
Dezentrale
kleine
Wasserwerke
c
d
e
KleinMobile
Ständige
anlagen
Versorgungs- Wasserzur Eigenanlagen
verteilung
versorgung
f
Zeitweise
Wasserverteilung
Die rechtlichen Grundlagen
Die AVBWasserV regelt bundesweit
die Bedingungen für die Versorgung
mit Wasser.
AVBWasserV § 14
Ergänzende Bestimmungen Punkt 6.
Hier sollte die Wartung beginnen
Absperrvorrichtung hinter WZ
Filterwartung
Technische Anschlussbedingungen
Gilt auch für Ablagen zur Desinfektion!!!
anzeigepflichtige Anlagen
Enthärtungsanlage
DEA
Dessau-Roßlau (dpa) Wasser aus dem Hahn bekommt die Note 1.
Wenn überhaupt unerwünschte Stoffe die Qualität mindern, kann das auch am
Verbraucher selbst liegen.
Jeder kann seinen Beitrag leisten
unsere Trinkwasserqualität
Der Beprobungsplan zur Überwachung der
Trinkwasserqualität gemäß TrinkwV und zur
Eigenkontrolle, dessen Erstellung in Abstimmung mit den
zuständigen Gesundheitsämtern erfolgte, wurde für das
Jahr 2014 vollständig abgearbeitet.
Fazit:
Die Trinkwasserqualität entsprach den gesetzlichen
Anforderungen nach TrinkwV.
keine „Pseudomona aeruginosa“ im
Erfurter Trinkwasser nachgewiesen
Pseudomonas – TW 2015
1
0,9
0,8
0,7
0,6
0,5
Pseudomonas - TW
0,4
0,3
0,2
0,1
MessNr
10026
10039
10085
13354
13354
13354
13354
13354
13354
15514
15514
15514
15514
15514
15514
15531
15531
15674
15674
15674
16201
16201
16365
16365
16365
16365
16365
16365
16366
16366
16690
16690
16691
16691
16691
52109
52153
0
Die Probenahme erfolgt flächendenkend
im ges. Versorgungsgebiet.
Pseudomonas aeruginosa
• Größe:0,5–1,0 × 1,5–5,0 µm
• Aerob
• Ubiquitär, d. h. allgegenwärtig in der Umwelt
(„Pfützenkeim“)
• im Boden, Wasser, auf Pflanzen, Tieren
• Erreger nosokomialer Infektionen
Quelle: Wikipedia 23.03.2015
Pseudomonas aeruginosa
 gram-negativer Keim mit z.T. Resistenzen
gegen Antibiotika
• Gefährlich: Multiresistenzen
• Einige der resistenten Stämme werden im
Krankenhaus verbreitet
• Infektionsrate: 15-20%
• Mortalität gegenüber sensiblen Isolaten ist
erhöht
• Hygienemaßnahmen über den Standard nötig
Pseudomonas aeruginosa
• Ausbrüche von PA konnten durch
Flächenhygiene eingedämmt werden
• Nicht ausreichend konzentrierte oder
unwirksame Desinfektionsmittellösungen
 Risiko
Pseudomonas aeruginosa
Reuter et al. 2002
• 12 Stationen
• 45 kolonisierte Patienten mit PA
• Langzeit-Kontamination der TW-Armaturen (144
Wochen) mit einem Genotyp
• Bei 15 von 45 Patienten (33%) Übereinstimmung
Patientenisolat und TW-Armaturisolat (gleiches
Zimmer)
• In 35% die TW-Armatur als Focus identifiziert
• Retrograde Infektion der TW-Armaturen durch
Patienten in 15%
Pseudomonas aeruginosa
Wang et al. 2009
• 162 TW-Armaturen, 7 Stationen, 4 Monate
• 54 (33%) der TW-Armaturen mit gram-neg. Bakterien
(u.a. 14 x PA)
• In den Isolaten von Patienten mit gram-negativen
Keimbesiedelung vorwiegend Pseudomonaden
• Hohe Korrelation zwischen der Belastung von TWArmaturen und PA-positiven Patienten (r:0,821, P: 0,01)
Pseudomonas aeruginosa
Trautmann et al. 2009
• Reservoire von Pseudomonas aerugiona auf
Intensivstationen
Pseudomonas aeruginosa
Trautmann et al. 2009
Pseudomonas aeruginosa
Trautmann et al. 2009
• Reservoire von Pseudomonas aerugiona auf
Intensivstationen
• Beatmungspneumonien, Harnwegsinfekte,
Septikämien und chir. Wundinfektionen
• Infektionswege mittels molekularer Typisierung
rückverfolgt
• durch Ausschaltung der Erregerquelle Wasser eine
signifikante Reduktion von P.-aeruginosa-Infektionen
auf der Intensivstation
Pseudomonas aeruginosa
Trautmann et al. 2009
Pseudomonas aeruginosa
Trinkwasserkommission (TWK)
Ergebnisprotokoll (16.09.2014)
TOP 7: Erfordernis der Überwachung auf Pseudomonas aeruginosa
im Trinkwasser für sensible Bereiche
Vor der Novellierung der TrinkwV 2001 konnte P. aeruginosa als
Zufallsbefund mit dem bis dahin angewandten Nachweisverfahren
für E. coli erkannt werden. Ein solcher zufälliger Nebenbefund
von P. aeruginosa ist mit den mikrobiologischen
routineverfahren, die heute in der Trinkwasserüberwachung
angewandt werden, nicht mehr möglich, so dass die
UBAEmpfehlung aus dem Jahr 2002 für diesen Erreger nicht
aussagekräftig ist. Die TWK beauftragt die AG Mikrobiologie, den
Sachstand zu P. aeruginosa zu prüfen und einen Vorschlag zum
weiteren Vorgehen zu unterbreiten.
Was ist der technische Maßnahmenwert?
100 Legionellen (KBE) in
100 Milliliter Wasser
100 KBE/100 ml
Legionellenkolonien direkt auf
GVPC-Agar (Quelle: IWU)
= Aktionsauslöser für
eine technisch-hygienische
Gefärdungsanalyse
UBA-Empfehlungen
Bei Überschreitung des technischen
Maßnahmewertes ist der UsI gemäß
§16 Absatz 7 TrinkwV verpflichtet,
unverzüglich…
1. Selbst Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen
durchzuführen oder durchführen zu lassen; die
Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie
eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten
Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) einschließen.
2. eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu
lassen,
3. die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu
lassen, die nach den a.a.R.d.T. zum Schutz der
Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind,
4. das Gesundheitsamt über die ergriffenen Maßnahmen zu
unterrichten und
5. Die betroffenen Verbraucher über das Ergebnis der
Gefährdungsanalyse und möglichiche Einschränkungen
der Verwendung des Trinkwassers zu informieren.
Legionellen
§ 13 Anzeigepflicht
1)
•
•
•
•
•
•
Dem Gesundheitsamt ist schriftlich anzuzeigen:
Errichtung
erstmalige Inbetriebnahme
Wiederinbetriebnahme
Stilllegung
bauliche oder betriebstechnische Veränderung
Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts
….sofern die Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer
öffentlichen Tätigkeit erfolgt
Legionellen-Verfahren
Legionellen
Anzeige § 13
Übermittlung der Befunde
Abgleich*
Bewertung KBE*
< 100 KBE / 100ml
> 100 KBE / 100ml
Gefährdungsanalyse
Nachproben
Legionellen
TrinkwV
erfüllt
Maßnahmewert
überschritten
2014*
(N= 6770)
95,6 %
4,4 %
2013
(N=12122)
94,8 %
5,2 %
2012
(N= 7933)
93,3 %
6,7 %
Trend
Verringerung der Beanstandungsquote über erste Prüfperiode
Erfolge im gesundheitlichen Verbraucherschutz durch neue TrinkwV
* 2014: Januar - Oktober
mit freundlicher Genehmigung von Dipl.-Chem. A. Raab, IWU Luisenthal
Legionellen
10000
9000
Legionellen [KBE/100 ml]
8000
7000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Wassertemperatur bei Probenahme (nach 3 Liter) [°C]
mit freundlicher Genehmigung von Dipl.-Chem. A. Raab, IWU Luisenthal
Legionellen
Probenahme
Legionellen
Probenahme
Legionellen
Probenahme
Legionellen
Probenahme
Legionellen
Probenahme
Amöben
Legionellen
Probenahme - Schwermetalle
Legionellen Schlusswort
Legionellen
Indikator für:
• keine Einhaltung der a.a.R.d.T.
• unsachgemäßer Betrieb der Anlage
• unsachgemäßes Nutzungsverhalten
 Zeigen die Qualität auf den entscheidenden letzten
Metern der Trinkwasserversorgung
Grundsätze allgemein
Transport und Lagerung vom Verpackungsmaterial
Hygienegrundsätze beachten!!!
Grundsätze bei der Installation
Temperatur
Fehlende Wartung
Schwermetalle
Stagnation
Geht es noch ohne EDV?
Sicherheit für
→ Fachplaner
und
→ Installationsunternehmen
durch Haustechniksoftware
sicheres Arbeiten
• vor Beginn der Arbeiten
→ Hygienefreigabe
• nach Beendigung…
→ Hygienefreigabe
Grundlagen beachten:
• Druckprotokoll
• Spülprotokoll
• Strangschemata
• Berechnung
• Einweisung des Betreibers
•Dokumentation
Anzeigepflicht beim WVU
ein Beispiel…
Hygienefreigabe vor Beginn der Arbeiten
Hygienefreigabe nach Beendigung der Arbeiten
Resümee (unverändert)
Es ist festzustellen, dass große Unkenntnis und Halbwissen
besteht:
• Was sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik?
• Welche Normen sind gültig?
• Gibt es Bestandsschutz?
• Wer muss wem was melden?
• Welche Pflichten hat der Unternehmer und oder der sonstige Inhaber
einer Wasserversorgungsanlage?
Warum erreichen die Botschaften die Basis nicht???
Einladung 2015
18. Informationsveranstaltung der ThüWa GmbH & Kemper
Wo? Stadtwerke Erfurt
Wann? 07. Mai 2015
Themenschwerpunkt:
Bestimmungsgemäßer und
hygienischer Betrieb
der Trinkwasser-Installation
Danke
für Ihre Aufmerksamkeit!