Hygiene in der Trinkwasser - Installation Dr. med. E. Schüler MPH Gesundheitsamt Erfurt Uwe Gerstenhauer ThüWa ThüringenWasser GmbH Tel.: Fax: Emai: 0361/564-1803 0361/564-1802 [email protected] 0361/655-4250 0361/655-4269 [email protected] Inhalte 1. Grundlagen / Rechtliche Normative 2. Mikrobiologische Herausforderungen 3. Installationsfehler 4. Anregungen für die Praxis Einführung Gesundheitsamt Erfurt • Einwohner: 203 679, Durchschnittsalter 44,2 (Stand Dez. 2012) • Gesamtfläche 26 910 ha • Gesundheitsamt: als Abteilung Gesundheit im Amt für Soziales und Gesundheit • ca. 60 Mitarbeiter • davon 11 Mitarbeiter im Sachgebiet Umweltbezogener Gesundheitsschutz 4 Mitarbeiter ausschließlich in TW/BW Einführung Gesundheitsamt Erfurt Umweltbezogener Gesundheitsschutz Rechtliche Normative 1. 2. 3. 4. 5. 6. § 37 Infektionsschutzgesetz Trinkwasserverordnung DIN‘s, VDI‘s: z. B. DIN EN 1717,VDI 6023 DVGW-Arbeitsblätter: z. B. W 551 Empfehlungen des Umweltbundesamtes AVBWasserV Rechtliche Normative § 37 Infektionsschutzgesetz (1) Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Rechtliche Normative § 37 Infektionsschutzgesetz (3) Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen und Schwimm- oder Badebecken einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen unterliegen hinsichtlich der in den Absätzen 1 und 2 genannten Anforderungen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Rechtliche Normative § 18 TrinkwV Überwachung durch das Gesundheitsamt (1) Das Gesundheitsamt überwacht die Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe a, b und c und, sofern die Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit erfolgt, nach Buchstabe d sowie die Wasserversorgungsanlagen nach Buchstabe e, sofern die Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit erfolgt, und die Wasserversorgungsanlagen nach Buchstabe f hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der Verordnung durch entsprechende Prüfungen. Rechtliche Normative Überwachung / Kontrolle von TWA Wasserversorgungsanlagen (TrinkwV § 3 Abs. 2) a Zentrale Wasserwerke b Dezentrale kleine Wasserwerke c d e KleinMobile Ständige anlagen Versorgungs- Wasserzur Eigenanlagen verteilung versorgung f Zeitweise Wasserverteilung Die rechtlichen Grundlagen Die AVBWasserV regelt bundesweit die Bedingungen für die Versorgung mit Wasser. AVBWasserV § 14 Ergänzende Bestimmungen Punkt 6. Hier sollte die Wartung beginnen Absperrvorrichtung hinter WZ Filterwartung Technische Anschlussbedingungen Gilt auch für Ablagen zur Desinfektion!!! anzeigepflichtige Anlagen Enthärtungsanlage DEA Dessau-Roßlau (dpa) Wasser aus dem Hahn bekommt die Note 1. Wenn überhaupt unerwünschte Stoffe die Qualität mindern, kann das auch am Verbraucher selbst liegen. Jeder kann seinen Beitrag leisten unsere Trinkwasserqualität Der Beprobungsplan zur Überwachung der Trinkwasserqualität gemäß TrinkwV und zur Eigenkontrolle, dessen Erstellung in Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsämtern erfolgte, wurde für das Jahr 2014 vollständig abgearbeitet. Fazit: Die Trinkwasserqualität entsprach den gesetzlichen Anforderungen nach TrinkwV. keine „Pseudomona aeruginosa“ im Erfurter Trinkwasser nachgewiesen Pseudomonas – TW 2015 1 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 Pseudomonas - TW 0,4 0,3 0,2 0,1 MessNr 10026 10039 10085 13354 13354 13354 13354 13354 13354 15514 15514 15514 15514 15514 15514 15531 15531 15674 15674 15674 16201 16201 16365 16365 16365 16365 16365 16365 16366 16366 16690 16690 16691 16691 16691 52109 52153 0 Die Probenahme erfolgt flächendenkend im ges. Versorgungsgebiet. Pseudomonas aeruginosa • Größe:0,5–1,0 × 1,5–5,0 µm • Aerob • Ubiquitär, d. h. allgegenwärtig in der Umwelt („Pfützenkeim“) • im Boden, Wasser, auf Pflanzen, Tieren • Erreger nosokomialer Infektionen Quelle: Wikipedia 23.03.2015 Pseudomonas aeruginosa gram-negativer Keim mit z.T. Resistenzen gegen Antibiotika • Gefährlich: Multiresistenzen • Einige der resistenten Stämme werden im Krankenhaus verbreitet • Infektionsrate: 15-20% • Mortalität gegenüber sensiblen Isolaten ist erhöht • Hygienemaßnahmen über den Standard nötig Pseudomonas aeruginosa • Ausbrüche von PA konnten durch Flächenhygiene eingedämmt werden • Nicht ausreichend konzentrierte oder unwirksame Desinfektionsmittellösungen Risiko Pseudomonas aeruginosa Reuter et al. 2002 • 12 Stationen • 45 kolonisierte Patienten mit PA • Langzeit-Kontamination der TW-Armaturen (144 Wochen) mit einem Genotyp • Bei 15 von 45 Patienten (33%) Übereinstimmung Patientenisolat und TW-Armaturisolat (gleiches Zimmer) • In 35% die TW-Armatur als Focus identifiziert • Retrograde Infektion der TW-Armaturen durch Patienten in 15% Pseudomonas aeruginosa Wang et al. 2009 • 162 TW-Armaturen, 7 Stationen, 4 Monate • 54 (33%) der TW-Armaturen mit gram-neg. Bakterien (u.a. 14 x PA) • In den Isolaten von Patienten mit gram-negativen Keimbesiedelung vorwiegend Pseudomonaden • Hohe Korrelation zwischen der Belastung von TWArmaturen und PA-positiven Patienten (r:0,821, P: 0,01) Pseudomonas aeruginosa Trautmann et al. 2009 • Reservoire von Pseudomonas aerugiona auf Intensivstationen Pseudomonas aeruginosa Trautmann et al. 2009 Pseudomonas aeruginosa Trautmann et al. 2009 • Reservoire von Pseudomonas aerugiona auf Intensivstationen • Beatmungspneumonien, Harnwegsinfekte, Septikämien und chir. Wundinfektionen • Infektionswege mittels molekularer Typisierung rückverfolgt • durch Ausschaltung der Erregerquelle Wasser eine signifikante Reduktion von P.-aeruginosa-Infektionen auf der Intensivstation Pseudomonas aeruginosa Trautmann et al. 2009 Pseudomonas aeruginosa Trinkwasserkommission (TWK) Ergebnisprotokoll (16.09.2014) TOP 7: Erfordernis der Überwachung auf Pseudomonas aeruginosa im Trinkwasser für sensible Bereiche Vor der Novellierung der TrinkwV 2001 konnte P. aeruginosa als Zufallsbefund mit dem bis dahin angewandten Nachweisverfahren für E. coli erkannt werden. Ein solcher zufälliger Nebenbefund von P. aeruginosa ist mit den mikrobiologischen routineverfahren, die heute in der Trinkwasserüberwachung angewandt werden, nicht mehr möglich, so dass die UBAEmpfehlung aus dem Jahr 2002 für diesen Erreger nicht aussagekräftig ist. Die TWK beauftragt die AG Mikrobiologie, den Sachstand zu P. aeruginosa zu prüfen und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten. Was ist der technische Maßnahmenwert? 100 Legionellen (KBE) in 100 Milliliter Wasser 100 KBE/100 ml Legionellenkolonien direkt auf GVPC-Agar (Quelle: IWU) = Aktionsauslöser für eine technisch-hygienische Gefärdungsanalyse UBA-Empfehlungen Bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes ist der UsI gemäß §16 Absatz 7 TrinkwV verpflichtet, unverzüglich… 1. Selbst Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen; die Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) einschließen. 2. eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen, 3. die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den a.a.R.d.T. zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind, 4. das Gesundheitsamt über die ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten und 5. Die betroffenen Verbraucher über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und möglichiche Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers zu informieren. Legionellen § 13 Anzeigepflicht 1) • • • • • • Dem Gesundheitsamt ist schriftlich anzuzeigen: Errichtung erstmalige Inbetriebnahme Wiederinbetriebnahme Stilllegung bauliche oder betriebstechnische Veränderung Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts ….sofern die Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit erfolgt Legionellen-Verfahren Legionellen Anzeige § 13 Übermittlung der Befunde Abgleich* Bewertung KBE* < 100 KBE / 100ml > 100 KBE / 100ml Gefährdungsanalyse Nachproben Legionellen TrinkwV erfüllt Maßnahmewert überschritten 2014* (N= 6770) 95,6 % 4,4 % 2013 (N=12122) 94,8 % 5,2 % 2012 (N= 7933) 93,3 % 6,7 % Trend Verringerung der Beanstandungsquote über erste Prüfperiode Erfolge im gesundheitlichen Verbraucherschutz durch neue TrinkwV * 2014: Januar - Oktober mit freundlicher Genehmigung von Dipl.-Chem. A. Raab, IWU Luisenthal Legionellen 10000 9000 Legionellen [KBE/100 ml] 8000 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Wassertemperatur bei Probenahme (nach 3 Liter) [°C] mit freundlicher Genehmigung von Dipl.-Chem. A. Raab, IWU Luisenthal Legionellen Probenahme Legionellen Probenahme Legionellen Probenahme Legionellen Probenahme Legionellen Probenahme Amöben Legionellen Probenahme - Schwermetalle Legionellen Schlusswort Legionellen Indikator für: • keine Einhaltung der a.a.R.d.T. • unsachgemäßer Betrieb der Anlage • unsachgemäßes Nutzungsverhalten Zeigen die Qualität auf den entscheidenden letzten Metern der Trinkwasserversorgung Grundsätze allgemein Transport und Lagerung vom Verpackungsmaterial Hygienegrundsätze beachten!!! Grundsätze bei der Installation Temperatur Fehlende Wartung Schwermetalle Stagnation Geht es noch ohne EDV? Sicherheit für → Fachplaner und → Installationsunternehmen durch Haustechniksoftware sicheres Arbeiten • vor Beginn der Arbeiten → Hygienefreigabe • nach Beendigung… → Hygienefreigabe Grundlagen beachten: • Druckprotokoll • Spülprotokoll • Strangschemata • Berechnung • Einweisung des Betreibers •Dokumentation Anzeigepflicht beim WVU ein Beispiel… Hygienefreigabe vor Beginn der Arbeiten Hygienefreigabe nach Beendigung der Arbeiten Resümee (unverändert) Es ist festzustellen, dass große Unkenntnis und Halbwissen besteht: • Was sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik? • Welche Normen sind gültig? • Gibt es Bestandsschutz? • Wer muss wem was melden? • Welche Pflichten hat der Unternehmer und oder der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage? Warum erreichen die Botschaften die Basis nicht??? Einladung 2015 18. Informationsveranstaltung der ThüWa GmbH & Kemper Wo? Stadtwerke Erfurt Wann? 07. Mai 2015 Themenschwerpunkt: Bestimmungsgemäßer und hygienischer Betrieb der Trinkwasser-Installation Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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