Legionellen im Trinkwasser - Was verlangt die neue

Befund Legionellenbefall
Ordnungsgemäße Meldung beim Gesundheitsamt
Berlin am 16.02.2016
Herr Matern-Dreßler
Gesundheitsamt Märkisch-Oderland
Was sind Legionellen?
im Wasser lebende Gattung stäbchenförmiger
Bakterien
z.Z. 57 Arten und 79 Serogruppen bekannt
als potenziell krankmachend anzusehen
bewegen sich durch eine oder mehrere polare
oder subpolare Flagellen (Geißeln)
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Legionellen als Krankheitserreger
Legionellen rufen eine Form der Lungenentzündung
und das sog. Pontiac-Fieber beim Menschen hervor.
Pro Jahr erkranken in Deutschland ca. 15.000 bis
30.000 Menschen an einer Legionellen-Pneumonie.
Die Legionellen gelangen fast ausschließlich durch
das Einatmen von bakterienhaltigen Aerosolen
(kleinste Tröpfchen) in den menschlichen Körper.
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Krankheitsbild und klinische
Symptomatik - Legionärskrankheit
führt zu einer schweren untypischen Form der
Lungenentzündung (Legionellen-Pneumonie),
allgemeinem Unwohlsein, Gliederschmerzen,
Kopfschmerzen, unproduktivem Reizhusten,
innerhalb
weniger Stunden kommt es zu Schmerzen mit Brustkorb,
Schüttelfrost, Temperaturanstieg auf 39–40,5 °C,
gelegentlich auch Bauchschmerzen mit Durchfällen und
Erbrechen
Trotz möglicher Antibiotikabehandlung liegt die
Sterblichkeit bei etwa 10–15 %
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Statistik
Erkrankungen bis zu 30.000 Menschen in
Deutschland pro Jahr.
Letalität bei 10 bis 15 %
Ergebnis im Personenwert 3.000 bis 4.500
Menschen pro Jahr
Vergleich im Jahr ca. 3.400 Verkehrstote in
Deutschland (Stand Dez. 2015)
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Risikogruppen
Menschen mit einem geschwächten
Immunsystem, vor allem Ältere
Patienten, die unter immunschwächender
Therapie stehen z. B. nach Transplantationen,
Krebserkrankungen
bei Dauermedikation mit Kortikoiden und TNFalpha-Antikörpern sowie exzessivem Nikotinund Alkoholmissbrauch
hauptsächlich Erwachsene, Männer häufiger als
Frauen
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Untersuchungspflicht auf Legionellen nach
TrinkwV 2001
gilt für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung,
sofern Duschen oder andere aerosolerzeugende
Auslässe vorhanden sind und das Wasser im
Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen
Tätigkeit zur Verfügung gestellt wird
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Mindesthäufigkeit der Untersuchung auf
Legionellen nach TrinkwV 2001
mindestens (wenn nicht zu beanstanden) alle
drei Jahre
entsprechend den Vorgaben des § 14 Absatz 3
Die erste Untersuchung musste bis zum
31. Dezember 2013 abgeschlossen sein.
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Begriff „gewerbliche Tätigkeit“
… die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete
Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer
selbstständigen, regelmäßigen und in
Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit
Beispiele:
Vermietung von Wohnraum
kommerzielle Einrichtungen
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Begriff Großanlage – nach W 551
ist eine Anlage mit
Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem DurchflussTrinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als
400 Litern oder
einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer
Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und
Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer
Zirkulationsleitung
Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.
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Probenahmestellen
a. Austritt Trinkwassererwärmer
b. Eintritt Trinkwassererwärmer
c. Grundsätzlich jeder Steigstrang – ggf.
Abweichung nach UBA Empfehlung
vom 23. August 2012 möglich
(repräsentative Anzahl = unbestimmter
Begriff)
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Festlegung Probenahmestellen
Die Festlegung der Probennahmestellen ist durch
hygienisch-technisch kompetentes Personal (z. B.
technische Inspektionsstellen, Fachplaner oder
Installateurbetriebe) mit nachgewiesener Qualifikation zu
treffen (z.B. Schulung nach VDI 6023 mit
Teilnahmebestätigung)
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Probenahme
Die Probennahme erfolgt im Routinebetrieb der
Trinkwasserinstallation (normaler Betriebszustand =
bestimmungsgemäßer Betrieb ).
Die Proben an allen geforderten
Probennahmestellen sind am gleichen Kalendertag
zu entnehmen (Ausnahme möglich).
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Probenahme
In Leerwohnungen ist der bestimmungsgemäße
Betrieb der Trinkwasserversorgung unterbrochen.
Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung im
Regelwerk VDI 6023, DIN 1988 – 100 oder DIN EN
806-4 somit ist eine Probenahme hier nicht
möglich.
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Probenahme
Bei Trinkwasser-Installationen oder Anlagenteilen,
bei denen der bestimmungsgemäße Betrieb
unterbrochen wurde, ist bei Wiederinbetriebnahme
durch Öffnen der Entnahmearmaturen der
vollständige Trinkwasseraustausch der Anlage oder
der Anlagenteile sicherzustellen.
Anmerkung: Mindestens ablaufen lassen bis zur
Temperaturkonstanz.
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Probenahme
Quelle: UBA Empfehlung Probenahme
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Befundbewertung
Die Bewertung der Trinkwasserinstallation erfolgt
nach dem ungünstigsten Befund der systemischen
Untersuchung.
Die daraus folgen Maßnahmen sowie deren zeitliche
Priorität ergeben sich aus Tabelle 1a DVGW
Arbeitsblatt W 551.
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Befundbewertung
Quelle: DVGW Arbeitsblatt W 551
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Betreiberpflicht nach § 16 (1) TrinkwV 2001
Der Unternehmer und der sonstige Inhaber
einer Wasserversorgungsanlage haben dem
Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen,
wenn der in Anlage 3 Teil II festgelegte
technische Maßnahmenwert überschritten
worden ist.
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Betreiberpflicht nach § 16 (7) TrinkwV 2001
Wird dem Unternehmer oder dem sonstigen
Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach §
3 Nummer 2 Buchstabe e bekannt, dass der in
Anlage 3 Teil II festgelegte technische
Maßnahmenwert überschritten wird, hat er
unverzüglich
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Betreiberpflicht nach § 16 (7) TrinkwV 2001
Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen
durchzuführen oder durchführen zu lassen;
diese Untersuchungen müssen eine
Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der
Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln
der Technik einschließen
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Betreiberpflicht nach § 16 (7) TrinkwV 2001
eine Gefährdungsanalyse zu erstellen
oder erstellen zu lassen und
die Maßnahmen durchzuführen oder
durchführen zu lassen, die nach den
allgemein anerkannten Regeln der
Technik zum Schutz der Gesundheit der
Verbraucher erforderlich sind.
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Betreiberpflicht nach § 16 (7) TrinkwV 2001
Dem Gesundheitsamt sind unverzüglich die
ergriffenen Maßnahmen mitzuteilen und über
diese sind Aufzeichnungen zu führen oder
führen zu lassen.
Die Aufzeichnungen sind nach Abschluss der
erforderlichen Maßnahmen zehn Jahre lang
verfügbar zu halten und dem Gesundheitsamt
auf Anforderung vorzulegen.
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Weiterführende Untersuchung
…soll eine Aussage über das Ausmaß der
Kontamination eines Systems mit Legionellen liefern
und die Einleitung gezielter Sanierungsmaßnahmen
ermöglichen.
Die Anzahl der erforderlichen Proben richtet sich bei
der weitergehenden Untersuchung nach Größe,
Ausdehnung und Verzweigung des Systems.
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Weiterführende Untersuchung
Quelle: DVGW Arbeitsblatt W 551
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Weiterführende Untersuchung
Bei Hinweisen auf Erwärmung der
Kaltwasserleitung sind auch an
Kaltwasserentnahmestellen Proben zu entnehmen.
Die Bewertung der Befunde und die daraus
folgenden Maßnahmen ergeben sich aus Tabelle 1b,
wobei die Maßnahmen nach dem ungünstigsten
Befund festzulegen sind.
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Weiterführende Untersuchung
Quelle: DVGW Arbeitsblatt W 551
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Gefährdungsanalyse
 Die Durchführung der Gefährdungsanalyse muss
unabhängig von anderen Interessen erfolgen.
Insbesondere muss eine Befangenheit vermieden
werden. Eine Befangenheit ist dann zu vermuten,
wenn Personen an der Planung, dem Bau oder
Betrieb der Trinkwasser-Installation selbst
beteiligt waren oder sind.
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Gefährdungsanalyse
 Wer führt eine Gefährdungsanalyse durch?
 gemäß DIN EN ISO 170208 akkreditierte technische
Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene,
 nach TVO akkreditierte und nach § 15 Absatz 4 TrinkwV
2001 zugelassene Untersuchungsstellen (Labore),
 Planungs- und Ingenieurbüros (Planer) und
 Handwerksbetrieben des Installationshandwerks (VIU
nach AVBWasser V)
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Gefährdungsanalyse
Ausreichenden Qualifikation, wenn die betreffende
Person
ein einschlägiges Studium oder eine entsprechende
Berufsausbildung nachweisen kann,
fortlaufende spezielle berufsbegleitende Fortbildungen eine
weitere Vertiefung erkennen lassen [Fortbildung nach VDI
6023 (Zertifikat, Kategorie A)] und
relevanten technischen Regelwerke und zugehörige
Kommentierungen müssen den Sachverständigen in
jeweils aktueller Form vorliegen und bekannt sein.
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Betreiberpflicht nach § 16 (7) TrinkwV 2001
Bei der Durchführung von Maßnahmen sind die
Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu
beachten.
Über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und
sich möglicherweise daraus ergebende
Einschränkungen der Verwendung des
Trinkwassers sind unverzüglich die betroffenen
Verbraucher zu informieren.
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Wie ist der Verbraucher zu informieren?
z.B. durch Aushänge
oder Wurfsendungen
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Nachuntersuchung
Wird bei einer orientierenden Untersuchung
eine Legionellenkonzentration < 100 KBE/100
ml festgestellt, sind Nachuntersuchungen in
Zeitzyklen nach Tabelle 1a, letzte Zeile, in
Form von wiederholten orientierenden
Untersuchungen erforderlich, um langfristig
die Verhältnisse zu kontrollieren.
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Befundbewertung
Quelle: DVGW Arbeitsblatt W 551
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Nachuntersuchung
Um bei sanierten Systemen den
Sanierungserfolg zu kontrollieren, sind zwei
Nachuntersuchungen mit den Merkmalen
einer weitergehenden Untersuchung im
vierteljährlichen Abstand durchzuführen
(Tabelle 1 b).
Anschließend sind Nachuntersuchungen in
Form von wiederholten orientierenden
Untersuchungen erforderlich (Tabelle 1a).
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Befundbewertung
Quelle: DVGW Arbeitsblatt W 551
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Ständige Wasserverteilung
Aufgenommen unter § 3 Nummer 2
Buchstabe e TrinkwV 2001:
Anlagen der Trinkwasser- Installation, aus denen
Trinkwasser aus einer Anlage nach Buchstabe a oder
Buchstabe b an Verbraucher abgegeben wird.
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§ 4 Allgemeine Anforderungen
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass
durch seinen Genuss oder Gebrauch eine
Schädigung der menschlichen Gesundheit
[…] nicht zu besorgen ist […] Diese
Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der
Wasseraufbereitung und der
Wasserverteilung mindestens die allgemein
anerkannten Regeln der Technik eingehalten
werden und das Trinkwasser den
Anforderungen der §§ 5 bis 7a entspricht.
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Anforderungen nach §§ 5, 6 und 7
[…] nicht in Konzentrationen enthalten sein,
die eine Schädigung der menschlichen
Gesundheit besorgen lassen.
[…] müssen die […] festgelegten Grenzwerte
und Anforderungen für Indikatorparameter
eingehalten sein.
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Abgabe von Trinkwasser
Trinkwasser darf vom UsI einer
Versorgungsanlage nicht abgegeben und
anderen zur Verfügung gestellt werden, wenn
es den v.g. Anforderungen nicht entspricht (§ 4
Abs. 2 und 3 TrinkwV 2001).
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Untersuchungsverpflichtung
Keine direkte festgeschriebene
Untersuchungsverpflichtung (Ausnahme
Legionellen) für ständige Wasserverteilungen
jedoch…
Wie will der UsI wissen ob das Trinkwasser den
Anforderungen genügt ohne eine
Trinkwasseruntersuchung durchgeführt zu
haben???
Verkehrssicherungspflichten für den UsI
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Gesundheitsamt LK MOL
[email protected]
03346 850 6764