Wer Was (Maßnahme) Anmerkung - Igelsgrund-Schule

Auszug Hygieneplan Igelsgrund-Schule
3.2. Läusebefall
Besonders in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten und Schule muss immer mit
dem Auftreten von Kopfläusen gerechnet werden. Ihrer Ausbreitung muss durch
entsprechende Aufmerksamkeit und geeignete Maßnahmen verlässlich
entgegengewirkt werden. Der Läusefahrplan der Igelsgrund-Schule hilft dabei.
3.2.1. „Läusefahrplan“ der Igelsgrund-Schule
Wer
Eltern /
Erziehungsberechtigte
Was (Maßnahme)
Meldung Kopfläusebefall an die Schule
!!!
Meldepflicht !!!
evtl. Meldung an Hort, Kindergarten etc.
Im Zweifelsfall Vorstellung des Kindes und
ggf. der Kontaktpersonen im Gesundheitsamt
(Abteilung Hygiene und Umweltmedizin)
Anmerkung
umgehend
Mitwirkungspflicht
nach IfSG § 34(5)
bei
Geschwisterkindern
06051 85 12453
od. 85 14370
Sachgerechte Behandlung mit zugelassenem
Mittel - in Apotheken erhältlich - sofort
beginnen
ggf. auch bei
Kontaktpersonen
Häusliches Umfeld des Kindes behandeln
(Bettzeug, Kuscheltiere, Kleidung usw.)
Infoschreiben
beachten !!
Wiederholung der Behandlung nach
8-10 Tagen
unbedingt
notwendig
Beipackzettel des
Medikaments
beachten
Schule
Meldung Kopfläusebefall an Gesundheitsamt
Infoschreiben an Eltern aller
Grundschulkinder evtl. mit Rückantwort
(Erklärung der Eltern zum Läusebefall)
Ausschluss betroffener Kinder vom
Unterricht
umgehend
Pflicht !!
umgehend
in Absprache mit
Gesundheitsamt