Auszug Hygieneplan Igelsgrund-Schule 3.2. Läusebefall Besonders in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten und Schule muss immer mit dem Auftreten von Kopfläusen gerechnet werden. Ihrer Ausbreitung muss durch entsprechende Aufmerksamkeit und geeignete Maßnahmen verlässlich entgegengewirkt werden. Der Läusefahrplan der Igelsgrund-Schule hilft dabei. 3.2.1. „Läusefahrplan“ der Igelsgrund-Schule Wer Eltern / Erziehungsberechtigte Was (Maßnahme) Meldung Kopfläusebefall an die Schule !!! Meldepflicht !!! evtl. Meldung an Hort, Kindergarten etc. Im Zweifelsfall Vorstellung des Kindes und ggf. der Kontaktpersonen im Gesundheitsamt (Abteilung Hygiene und Umweltmedizin) Anmerkung umgehend Mitwirkungspflicht nach IfSG § 34(5) bei Geschwisterkindern 06051 85 12453 od. 85 14370 Sachgerechte Behandlung mit zugelassenem Mittel - in Apotheken erhältlich - sofort beginnen ggf. auch bei Kontaktpersonen Häusliches Umfeld des Kindes behandeln (Bettzeug, Kuscheltiere, Kleidung usw.) Infoschreiben beachten !! Wiederholung der Behandlung nach 8-10 Tagen unbedingt notwendig Beipackzettel des Medikaments beachten Schule Meldung Kopfläusebefall an Gesundheitsamt Infoschreiben an Eltern aller Grundschulkinder evtl. mit Rückantwort (Erklärung der Eltern zum Läusebefall) Ausschluss betroffener Kinder vom Unterricht umgehend Pflicht !! umgehend in Absprache mit Gesundheitsamt
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