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Inhaltsverzeichnis
Editorial ............................................................................................................................................................... 2
Wichtige Signale für die Weltwirtschaft? ..................................................................................................................... 2
Wirtschafts- und Währungsunion ................................................................................................................... 3
Griechenlands Rettung verlangt Kompromisse von beiden Seiten........................................................................ 3
Deutsch-Französisches Papier zur Zukunft der Wirtschafts- und Währungsunion ......................................... 4
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina in Kraft................................. 5
Recht .................................................................................................................................................................... 5
Vorerst keine verpflichtende Made-in-Bezeichnung für europäische Produkte ............................................... 5
Rats-Einigung zur Societas Unius Personae (SUP) ..................................................................................................... 6
Berichte zu Herkunftsangaben für bestimmte Lebensmittel................................................................................... 6
Konsultation zur grenzüberschreitenden Paketzustellung....................................................................................... 7
Steuern ................................................................................................................................................................ 8
Schweiz und EU unterzeichnen Abkommen für automatischen Steuerdaten-Austausch ............................. 8
Handelspolitik ..................................................................................................................................................... 9
Strategische Partnerschaft mit ASEAN-Staatenbund vertiefen ............................................................................. 9
EU-Japan Gipfel in Tokio...................................................................................................................................................10
Kurz notiert ....................................................................................................................................................... 10
Konsultation zur Tabakprodukterichtlinie ...................................................................................................................10
Arbeitslosigkeit in Euro-Ländern sinkt .........................................................................................................................11
Umfrage zur Lebenszufriedenheit ..................................................................................................................................11
Termine .............................................................................................................................................................. 11
Sitzungen der EU-Institutionen ......................................................................................................................................11
Veranstaltungen der IHK-Organisation ........................................................................................................................11
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Editorial
Wichtige Signale für die Weltwirtschaft?
Zum Gipfel der G7-Staaten
auf Schloss Elmau
Felix Neugart, DIHK-Bereichsleiter Außenwirtschaftspolitik und -recht
Immerhin ein Drittel der weltweiten Wirtschaftsleistung wird in den
G7-Ländern erbracht, die zudem durch Lieferketten mit vielen Schwellen- und Entwicklungsländern ENG verbunden sind. Die Agenda des
G7-Gipfels war also umfassend, die Erwartungen groß.
So waren auch die „Globalen Lieferketten“ ein wichtiges Thema: Sie
schaffen Arbeitsplätze und fördern Qualifikationen, Innovationen und
Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen sollen darin zunehmend hohe
Standards berücksichtigen, fordern die G7. Deutsche Unternehmen
gehen bereits mit gutem Beispiel voran - etwa bei der beruflichen
Bildung oder bei Technologien zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Alles auf freiwilliger Basis, weshalb aus Sicht des DIHK die G7
beim Thema Corporate Social Responsibility ebenfalls auf Freiwilligkeit
setzen sollten.
Der DIHK hatte vom G7-Gipfel ein starkes Signal für die Weltklimakonferenz im Dezember in Paris eingefordert: Auch wenn die G7 nur ein
knappes Drittel der weltweiten Treibhausgase ausstoßen, könnte ein
Angebot an die anderen Hauptemittenten China, Russland und Indien
helfen, ein Scheitern des globalen Klimaschutzes zu vermeiden.
In Sachen Handelspolitik müssen die G7-Staaten in Zukunft das multilaterale Handelssystem stärken und dem Protektionismus entgegenwirken. Das ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen von großer
Bedeutung. Eine schnelle Ratifikation des WTO-Abkommens zur Handelserleichterung wäre ein ebenso wichtiges Zeichen wie der Abschluss
großer bilateraler Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA.
Und auch in außenpolitischer Hinsicht hatte die deutsche Wirtschaft
einige klare Botschaften: Zur Lösung der Russland-Ukraine-Krise sollten die G7 konsequent auf die Umsetzung des Minsk II-Prozesses hinwirken. Die deutsche Wirtschaft unterstützt diesen Prozess und kann
zur Wiederherstellung zerstörter Infrastruktur beitragen. Und schließlich sollten die G7 auch den afrikanischen Kontinent stärker im Blick
haben. „Gute Regierungsführung“ und die Beachtung von Menschenrechten sind ebenso elementar für die Entwicklung der afrikanischen
Länder wie die Schaffung von Arbeitsplätzen und Investitionen in
Infrastruktur, Energieversorgung, Bildung und Gesundheit.
Soweit einige der Erwartungen der deutschen Wirtschaft an den G7Gipfel. Ob die Umsetzung der Elmau-Beschlüsse dem gerecht werden,
wird sich zeigen.
Ihr
Felix Neugart
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Wirtschafts- und Währungsunion
Griechenlands Rettung verlangt Kompromisse
von beiden Seiten
Entwicklungen zur Griechenland-Frage spitzen sich zu
Nun ist es soweit: Griechenland zahlt seine Kreditraten nicht mehr
pünktlich zurück, sondern will alles am Ende des Monats Juni zurückzahlen. Gleichzeitig verschärft sich der Ton auf beiden Seiten, offenbar
geplante Telefonate finden nicht statt, beide Seiten scheinen voneinander abzurücken.
Eindringlich warnt die Auslandshandelskammer in Athen davor, dass
Griechenland wirtschaftlich am Abgrund steht. Das Land benötigt tief
greifende Reformen in der öffentlichen Verwaltung, dem Rentensystem,
dem Arbeitsmarkt, der Altersvorsorge sowie vielfältige Produktmarktreformen. Korruption und Steuerflucht müssen bekämpft werden.
Das Wachstum kann aus Sicht der Auslandshandelskammer nur vom
Privatsektor kommen, der öffentliche Sektor muss seine Ausgaben
weiter kürzen. Doch gerade kleine und mittelständische Betriebe leiden
unter dem fehlenden Binnenabsatzmarkt und unter Finanzierungsengpässen. Das behindert unmittelbar die Entwicklung der griechischen
Realwirtschaft. Voraussetzung für die Erholung der griechischen Realwirtschaft ist eine schnelle und substantielle Einigung mit den europäischen Partnern.
Die weitere Haushaltskonsolidierung sollte ebenso vorangetrieben
werden wie das Reformprogramm. Denn mit der Entscheidung, den
eingeschlagenen Reformkurs zu verlassen, ist das Land in die Rezession
zurück gefallen.
Griechenland verliert wertvolle Zeit, die es in der gegenwärtigen Situation jedoch am allerwenigsten hat. Erste Zeichen eines leichten Wirtschaftswachstums und einer Erholung am Arbeitsmarkt sind verschwunden. Die aktuelle Rettungsaktion verlangt beiden Seiten Kompromisse ab. Es muss aber weiter klar sein: Solidarität besteht aus
Leistung und Gegenleistung.
(La)
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Deutsch-Französisches Papier zur Zukunft der
Wirtschafts- und Währungsunion
Deutschland und Frankreich
für EU der zwei Geschwindigkeiten
Ende Mai wurde in den Medien über ein gemeinsames deutschfranzösisches Papier berichtet, in dem die Regierungen beider Länder
aufzeigen, wie sie sich die Zukunft der Europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion vorstellen. Sie setzten sich darin insbesondere für eine
Stärkung der Eurozone ein.
Im Detail soll das Papier Eurozonenempfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters beinhalten, regelmäßige Gipfeltreffen der Eurozone mit einem stärkeren Präsidenten, der über mehr Ressourcen verfügt, sowie auf die Eurozone zugeschnittene Strukturen im Europäischen Parlament. Andere Länder brachten in den letzten Wochen ebenfalls ihre Positionen zum Ausdruck: So möchte Großbritanniens Premier
Cameron zwar den Verbleib in der EU, fordert jedoch statt mehr Integration, dass die EU Kompetenzen an die Mitgliedstaaten zurück gibt.
Spaniens Regierungschef forderte gleichzeitig, dass in den Statuten der
EZB neben der Preisstabilität auch die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
als Ziel verankert wird. Die unterschiedlichen Reformvorschläge haben
eins gemeinsam: Die Feststellung, dass die Europäische Wirtschaftsund Währungsunion gegenwärtig nicht in einem zufriedenstellenden
Zustand ist.
DIHK Einschätzung:
Das Papier könnte einen Paradigmenwechsel ankündigen. So klar hatte
die Bundesregierung bisher nicht auf eine stärkere Integration der
Eurozonenländer gegenüber der EU gesetzt. Dass eine bessere Koordinierung der Wirtschaftspolitiken in der Währungsunion in Krisenzeiten
eine einheitlichere Reaktion erlaubt, scheint außer Frage zu stehen.
Nicht vergessen werden darf jedoch auch, dass einige Eurozonenländer
bis heute nicht ausreichend Reformen umgesetzt haben, um wieder
wettbewerbsfähiger zu werden. Eine Währungsunion, die sich mehr
abstimmt, aber den notwendigen Reformeifer vermissen lässt, wird
nicht viel besser dastehen als vorher. Die Schuld für hohe Arbeitslosenzahlen sollte nicht bei der EZB gesucht werden, hierfür sind in erster
Linie falsche Weichenstellungen nationaler Wirtschaftspolitik verantwortlich.
(Go)
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Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit
Bosnien und Herzegowina in Kraft
Zum 1. Juni 2015 ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
(SAA) mit Bosnien und Herzegowina in Kraft getreten. Das Abkommen
setzt den Rahmen für den weiteren EU-Beitrittsprozess des Landes.
Dies bedeutet eine engere politische Zusammenarbeit in den zentralen
Bereichen Justiz, Verwaltung, Wirtschaft und Handel. Auch geht es um
die Unterstützung bei demokratischen Reformen und der Entwicklung
der Zivilgesellschaft, des Bildungswesens und der regionalen Zusammenarbeit.
(bö)
Recht
Vorerst keine verpflichtende Made-inBezeichnung für europäische Produkte
Rat kann sich nicht auf
Kompromiss einigen
Die EU-Mitgliedstaaten konnten sich im Wettbewerbsrat am 29. Mai
2015 weiterhin nicht auf einen Kompromiss zum Verbraucherproduktesicherheitspaket einigen, in dem auch ein verpflichtendes Made-inLabel vorgesehen ist. Die Mehrheit der Staaten – darunter auch
Deutschland – sprachen sich gegen eine Pflicht zu dieser Herkunftsbezeichnung aus.
Auch der DIHK hat immer wieder seine ablehnende Haltung betont und
darauf verwiesen, dass eine auf dem Zollrecht fußende Regelung aufgrund der umfassenden Herkunftsdokumentation der einzelnen Produktkomponenten zu teuer, bürokratisch und außerdem sachfremd sei.
Vor allem aber trage eine solche Angabe nicht dazu bei, das Ziel des
Produktesicherheitspakets zu stärken, nämlich, die bessere Rückverfolgbarkeit von unsicheren Produkten zu gewährleisten.
Dennoch halten die Kommission und Parlament an dem "Pflichtlabel"
fest, obwohl eine von der EU-Kommission selbst in Auftrag gegebene
Studie zu dem Ergebnis kommt, dass die Angabe kaum Einfluss auf die
Rückverfolgbarkeit hat.
Zu den ablehnenden EU-Mitgliedstaaten im Rat gehören auch Luxemburg und die Niederlande, die im nächsten Jahr die Ratspräsidentschaft
innehaben und somit darüber entscheiden, welche Gesetzesvorhaben
sie vorantreiben – und welche nicht. Das Vorhaben dürfte daher für
deren EU-Ratspräsidentschaft keine Priorität genießen. (Ml)
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Rats-Einigung zur Societas Unius Personae (SUP)
Deutschland stimmt gegen
Kompromiss zur SUP
Während die Diskussionen in den Ausschüssen des EU-Parlaments noch
andauern, hat sich der Rat der EU am 28. Mai 2015 zum Richtlinienvorschlag für eine Gesellschaft mit einem Gesellschafter (vgl. Societas
Unius Personae, SUP, COM(2014)212) positioniert. Lesen Sie hier den
Kompromisstext und die vereinbarte Änderungen des Rates).
Der Rat hat die Bedenken der Mitgliedstaaten aufgenommen und mehr
Wahlrechte für die Mitgliedstaaten vorgesehen. So soll die SUP weiterhin mit einem Euro gegründet werden können, die Mitgliedstaaten
können aber vorsehen, dass die SUP gesetzliche Rücklagen bilden muss.
Der Solvenztest und die Erklärung des Geschäftsführers, das sog. solvency statement, müssen sich bei Ausschüttung von Dividenden auf
einen Zeitraum von nur sechs Monaten beziehen – mit Verlängerungsoption für die Mitgliedstaaten. Die Regelung zum Satzungs- und
Verwaltungssitz wurde gestrichen. Für die Online-Eintragung hat der
Mitgliedstaat entsprechende Vorlagen zur Verfügung zu stellen. Zur
Sicherung der Identifizierung von Gründern und des Registrierungsprozesses sollen die Mitgliedstaaten Regelungen erlassen können, um die
Verlässlichkeit der Register wahren zu können. Dabei darf die OnlineRegistrierung nicht verhindert werden. Vorgeschlagen wird, dass z. B.
mittels Videokonferenz die Identität überprüft wird.
Der Rat kann auf Basis dieses Kompromisses Gespräche mit dem Parlament aufnehmen. Aktuell wird mit einer ersten Lesung des Parlaments Mitte Dezember 2015 gerechnet.
(boe)
Berichte zu Herkunftsangaben für bestimmte
Lebensmittel
Verpflichtende Herkunftsangaben wären unverhältnismäßig
In zwei Berichten vom 20. Mai 2015 wägt die Kommission die Konsequenzen aus einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für eine
Reihe von Lebensmitteln gegenüber einer freiwilligen Herkunftskennzeichnung ab. Konkret geht es um Milchprodukte, bestimmte Fleischsorten, unverarbeitete Lebensmittel, Erzeugnisse aus einer einzigen
Zutat und Zutaten, die über 50 Prozent eines Lebensmittels ausmachen. Als zielführende Lösung zeichnen sich freiwillige Herkunftsangaben ab.
Der „Bericht über die obligatorische Angabe des Ursprungslands oder
des Herkunftsorts im Falle von Milch, von Milch, die als Zutat in Milchprodukten verwendet wird, und von anderen Fleischsorten als Rind-,
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Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch“ (COM(2015) 205 final)
kommt zu dem Ergebnis, dass die freiwillige Kennzeichnung eine angemessene Option sein kann, die für die Unternehmen und die Behörden keinen Mehraufwand bedeutet. Die obligatorische Ursprungskennzeichnung wäre bei den meisten Produkten mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden. Daher stellt der Bericht die Frage, ob das
Kosten-Nutzen-Verhältnis eine obligatorische Ursprungskennzeichnung
rechtfertigt.
Der zweite „Bericht über die verpflichtende Angabe des Ursprungslands
oder Herkunftsorts bei unverarbeiteten Lebensmitteln, Erzeugnissen aus
einer Zutat und Zutaten, die über 50 Prozent eines Lebensmittels ausmachen“ (COM(2015) 204 final) ermittelt ein geringes Verbraucherinteresse an den zusätzlichen Kennzeichnungen: So rangiert das Interesse an einer Ursprungskennzeichnung hinter Preis, Geschmack, Verbrauchs-/Mindesthaltbarkeitsdaten, Bequemlichkeit und/oder Erscheinungsbild.
Rechtsgrundlage für die Lebensmittelkennzeichnung ist die EULebensmittelinformationsverordnung. Sie verpflichtet die Kommission
in Art. 26, die Auswirkungen verpflichtender Herkunftsangaben für
bestimmte Lebensmittel zu untersuchen. Die Berichte beruhen auf zwei
Studien aus dem Jahr 2014.
(bw)
Konsultation zur grenzüberschreitenden Paketzustellung
Unternehmen und Verbände
gefordert
Noch bis zum 29. Juli 2015 haben Unternehmen, Verbände, Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden die Möglichkeit, sich an der Konsultation zur grenzüberschreitenden Paketzustellung zu beteiligen. Die reibungslose, kostengünstige Zustellung von Sendungen ist eine der
Hauptprioritäten für die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts in der
EU. Interessierte Parteien sollen zu den wichtigsten Fragen und Verbesserungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Zustellung von Päckchen und Paketen in der EU Stellung nehmen.
Die Konsultation bezieht sich konkret auf Päckchen (Sendungen bis 2
kg, die in den Briefkasten passen) und Pakete (Sendungen bis 20 kg),
die innerhalb Europas zugestellt werden. Mit „Zustellung“ ist der Versand online gekaufter Waren vom Einzelhändler zum Endverbraucher
(Einzelperson) gemeint. Der Versand von einem Unternehmen zum
anderen ist nicht Gegenstand der Befragung. Der Fragebogen ist in drei
Teile gegliedert, von denen sich der erste an Einzelhändler/innen, der
zweite an Verbraucher/innen und der dritte an Verbände und Behörden
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richtet. Im dritten Teil wird unter anderem nach möglichen Regulierungsmaßnahmen gefragt.
Basis für die Konsultation sind neben der Mitteilung „Strategie für
einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ das Grünbuch über einen
integrierten Zustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen
Handels in der EU und der Fahrplan für die Vollendung des Binnenmarkts für die Paketzustellung. Die Kommission sieht darin Handlungsbedarf zur Bewältigung der folgenden Herausforderungen: unklare
Informationen, übermäßig hohe Kosten für kleine Sendungen, unpraktische Nutzung der Dienste für die Endverbraucher sowie fehlende Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren, die üblicherweise an
einer grenzüberschreitenden Versendung beteiligt sind.
(bw)
Steuern
Schweiz und EU unterzeichnen Abkommen für
automatischen Steuerdaten-Austausch
Vorstoß in Sachen Steuertransparenz
Die Europäische Union und die Schweiz haben am 27. Mai 2015 ein
Abkommen für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. In der Folge werden die 28 EU-Mitgliedstaaten
und die Eidgenossen ab 2017 Kontodaten erheben und ab 2018 auch
austauschen. Das Abkommen ersetzt das so genannte Zinsbesteuerungsabkommen EU-Schweiz, welches seit 2005 besteht. Allerdings
übernimmt es die bestehende Quellensteuerbefreiung für zwischen
verbundenen Unternehmen grenzüberschreitend gezahlte Dividenden,
Zinsen und Lizenzgebühren.
Transparenz in Steuerfragen bedeutet, dass die Vertragsparteien jährlich Name, Anschrift, Steuer-ID, Geburtsdaten und eine Reihe von Kontendaten ihrer Einwohner mit Konten im jeweils anderen Vertragsgebiet austauschen. Dies entspricht dem internationalen Standard („global standard“) der OECD, der gegenwärtig von knapp 100 Staaten dieser Erde akzeptiert ist. Rund 50 Staaten („early adopters“) wollen diesen Standard bereits ein Jahr früher in Kraft setzen.
Damit das Abkommen in der EU und der Schweiz Anwendung finden
kann, muss es zuvor in allen 29 Staaten anhand ihrer jeweiligen nationalen Vorschriften in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. In
Deutschland ist hierzu ein Anwendungsgesetz nötig. Mit Andorra,
Liechtenstein, Monaco und San Marino verhandelt die EU entsprechen-
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de Abkommen. Erklärtes Ziel ist es, noch vor Jahresende zu einem Abschluss zu kommen.
(Wei)
Handelspolitik
Strategische Partnerschaft mit ASEANStaatenbund vertiefen
Handel spielt eine Schlüsselrolle
Die Europäische Kommission und die EU-Außenbeauftragte Federica
Mogherini haben in einer Mitteilung ihre neue ASEAN-Strategie für
eine engere Zusammenarbeit vorgestellt. Diese umfasst konkrete gemeinsame Aktivitäten in den Bereichen wie Konnektivität/ Infrastruktur, Handel und Investitionen, Verkehr, Forschung und Innovationen
sowie Ansätze zur Förderung der Nachhaltigkeit und Sicherheit in der
Region.
Bis Ende 2015 plant der ASEAN-Staatenbund (Association of Southeast
Asian Nations), eine Wirtschaftsgemeinschaft (AEC) zu errichten. Dies
würde auch europäischen Investoren und Exporteuren große Chancen
bieten. Um hier besonders kleine und mittelständische Unternehmen
(KMU) zu unterstützen, will sich die EU für die Verbesserung des Regelungsumfelds, den Zugang zu Finanzierungen, den Schutz der Rechte
des geistigen Eigentums, den Marktzugang (einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens) und die Entwicklung der Corporate Governance einsetzen.
Der ASEAN-Staatenbund ist jetzt schon die siebtgrößte Volkswirtschaft
weltweit und birgt großes Wachstumspotenzial. Seine Mitgliedstaaten
Brunei Darussalam, Kambodscha, Indonesien, die Demokratische Volksrepublik Laos, Malaysia, Myanmar/Birma, die Philippinen, Singapur,
Thailand und Vietnam sind somit strategisch wichtige Handelspartner
der EU.
Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström kündigte an, die Pläne
Mogherinis in ihre neue Handelsstrategie aufzunehmen, die im Herbst
erscheinen soll.
(fs, lf)
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EU-Japan Gipfel in Tokio
Lösung für Differenzen bei
Handelsabkommen bis Ende
2015 angestrebt
Im Rahmen des EU-Japan Gipfels am 29. Mai diskutierten der Präsident
der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker, der Präsident des
Rates Donald Tusk und der japanische Premierminister Shinzo Abe
Möglichkeiten, die europäisch-japanische Partnerschaft weiter zu vertiefen. Dabei stand ein breites Themenspektrum von Wirtschaft über
Sicherheit und Klimaschutz bis hin zu kulturellem Austausch auf der
Agenda.
Den rechtlich verbindlichen Rahmen für die zukünftige Zusammenarbeit wird das momentan verhandelte Strategische Partnerschaftsabkommen (SPA) setzen, das sowohl eine Stärkung der bilateralen Aktivitäten als auch eine engere Kooperation in internationalen Foren vorsieht. Parallel dazu verhandeln die EU und Japan seit 2013 auch ein
Handelsabkommen. Hierfür haben die Verhandlungsteams den Auftrag,
bis Ende 2015 ausstehende Differenzen zu klären, so die Regierungschefs.
Auch EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström reiste nach Tokio, um
an dem Gipfel sowie an verschiedenen Treffen zu den Freihandelsverhandlungen teilzunehmen. In einer Rede vor der japanischen Industriellenvereinigung Keidanren unterstrich sie die Bedeutung eines ambitionierten, umfassenden Abkommens. Die nächste Verhandlungsrunde
wird voraussichtlich in der Woche vom 6. Juli stattfinden.
(lf)
Kurz notiert
Konsultation zur Tabakprodukterichtlinie
Die Kommission konsultiert zur Umsetzung des EU-Systems für Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale gemäß Art. 15 und 16 der EUTabakprodukterichtlinie. Zielgruppe sind u. a. Marktteilnehmer, die von
der Einführung des Systems betroffen sind, d. h. Hersteller, Groß- und
Einzelhändler von Tabakprodukten sowie Anbieter von Systemen zur
Rückverfolgbarkeit bzw. von Sicherheitsmerkmalen. Grundlage der
Konsultation ist eine Machbarkeitsstudie vom März 2015. Die Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 31. Juli 2015 möglich.
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Arbeitslosigkeit in Euro-Ländern sinkt
Die Arbeitslosen-Quote betrug im April 2015 11,1 Prozent nach 11,3
Prozent im März. Das teilte Eurostat am vergangenen Mittwoch (3.6.)
mit. Das ist der niedrigste Stand seit drei Jahren. In absoluten Zahlen
bedeutet das, dass knapp 17,85 Millionen Menschen in der Eurozone
im April ohne Arbeit waren. Deutschland hat dabei die niedrigste Quote, Griechenland und Spanien die höchste. Im Februar 2012 hatte die
Arbeitslosenquote das letzte Mal niedriger als jetzt gelegen – und zwar
bei 10,9 Prozent.
Umfrage zur Lebenszufriedenheit
Auf einer Skala von 0 für „überhaupt nicht zufrieden“ bis 10 für „vollkommen zufrieden“ schätzen die Europäer ihre Lebenszufriedenheit im
Schnitt bei 7,1 Punkten ein. Das ergab ein Bericht von Eurostat. Die
Deutschen liegen dabei mit 7,3 Punkten nur knapp über den Durchschnitt. An der Spitze stehen dabei die EU-Bürger aus Dänemark, Finnland und Schweden, die ihre allgemeine Lebenszufriedenheit im Schnitt
bei 8,0 sehen. An letzter Stelle des Rankings stehen die Bürger aus
Bulgarien mit einem Wert von 4,8.
Termine
Sitzungen der EU-Institutionen
08.06. - 12.06.2015
Agenda zu den Sitzungen der EU-Institutionen
08.06. - 12.06.2015
Plenartagung des EP
01.01. - 30.06.2015
lettische Ratspräsidentschaft
Veranstaltungen der IHK-Organisation
24. Juni
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld: „Mittelstandsbörse
Italien“
Ansprechpartner: Jens Heckeroth, Tel.: 0521/554-250
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Verantwortlich für die Endredaktion: Daphne Grathwohl (gw)
Ansprechpartner für die einzelnen Beiträge: boe= Annika Böhm; bö= Alexandra Böhne; Go= Christopher Gosau;
gw= Daphne Grathwohl; La= Dr. Günter Lambertz; lf= Freya Lemcke; Ml= Doris Möller; fs= Friederike Schwarz;
Wei= Malte Weisshaar; bw= Dr. Bettina Wurster