15 | 2015

15 | 2015
27.04.2015
15 | 1
27.04.2015
Inhaltsverzeichnis
Editorial ............................................................................................................................................................... 2
Weitere konstruktive Diskussionen zur Einpersonengesellschaft SUP nötig ...................................................... 2
Wirtschafts- und Währungsunion ................................................................................................................... 3
Treffen der Eurogruppe in Riga ......................................................................................................................................... 3
Europäische Investitionsbank beginnt mit der Umsetzung der Investitionsoffensive .................................... 3
Handelspolitik ..................................................................................................................................................... 4
9. TTIP-Verhandlungsrunde: Regulatorische Kooperation und Regeln................................................................. 4
DIHK beim 6. EU-US KMU-Workshop in Washington ............................................................................................... 5
Energie ................................................................................................................................................................. 6
EU-Kommission wirft Gazprom Verstoß gegen EU-Kartellrecht vor .................................................................... 6
Umwelt ................................................................................................................................................................ 7
Revision der Ökodesign-Durchführungsverordnung .................................................................................................. 7
Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Natura 2000-Schutzgebiete ...................................... 7
Kurz notiert ......................................................................................................................................................... 8
EU-Konsultation zum Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) online bis zum 15. Mai
.....................................................................................................................................................................................................8
ASEAN und EU wollen Wirtschaftskooperation verstärken ..................................................................................... 8
Frankreich bleibt wichtigster Handelspartner Deutschlands .................................................................................. 9
Termine ................................................................................................................................................................ 9
Sitzungen der EU-Institutionen ........................................................................................................................................ 9
15 | 2
27.04.2015
Editorial
Weitere konstruktive Diskussionen zur
Einpersonengesellschaft SUP nötig
Prof. Dr. Stephan Wernicke, DIHK-Chefjustiziar
Eine praxisnahe Europäische Privatgesellschaft wäre unsere erste Wahl
gewesen – keine Frage. Als supranationale Rechtsform hätte sie grenzüberschreitend tätige Unternehmen maßgeblich unterstützen und den
Gründungsaufwand reduzieren können. Nach der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea) mit einem Mindestkapital von 120.000
EUR wäre die Schaffung einer Art “Europa-GmbH“ mit geringerem
Stammkapital die logische Konsequenz gewesen. Nachdem aber die
EU-Kommission im letzten Jahr die Hoffnung auf eine Einigung im Rat
der EU aufgegeben und den Entwurf für eine Europäische Privatgesellschaft zurückgenommen hat, wird aktuell nur der Entwurf für eine SUP,
die Societas Unius Personae, zur Diskussion gestellt.
Statt supranationaler Rechtsform und echter Bürokratieentlastung für
viele Unternehmen soll nun eine enggeführte Harmonisierung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Gesellschafter in den
Mitgliedstaaten vorgenommen werden. Es ist ein Schritt in die richtige
Richtung: Durch einheitliche Rahmenbedingungen und eine Mustersatzung reduziert sich der Gründungsaufwand zumindest für einige Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten selbstständige Gesellschaften gründen wollen.
Gleichwohl: Eine unkomplizierte klingende Online-Gründung muss
immer die Identifizierung des Gründers, der Geschäftsführer oder der
Person, die die Eintragung veranlasst, sicherstellen, ebenso wie die
Authentizität der vorgelegten Unterlagen. Hier bedarf es noch der
Nachbesserung. Schließlich soll der öffentliche Glaube des deutschen
Handelsregisters auch künftig Unternehmer wie Verbraucher schützen.
Bestimmte Formalia wie die Angabe der Geschäftsanschrift im Handelsregister oder der Hinweis, welchem Recht die SUP unterliegt, sollten ebenfalls erfüllt sein.
Statt die SUP – wie von einigen Kritikern vorgeschlagen – zu beerdigen,
sollten das Europäische Parlament und der Rat der EU die Chance nutzen, Verbesserungen des Entwurfs für eine SUP zu diskutieren, um den
Zeit-, Beratungs- und Kostenaufwand der Unternehmen, die grenzüberschreitend aktiv sind, zu reduzieren. Entsprechende Änderungsvorschläge finden sich in unserer Stellungnahme.
Ihr
Stephan Wernicke
15 | 3
27.04.2015
Wirtschafts- und Währungsunion
Treffen der Eurogruppe in Riga
Entscheidungen zu Griechenland weiterhin offen
Auf dem Treffen der Eurogruppe in Riga am 24. April 2015 stand neben
der Bankenunion insbesondere die Entwicklung in Griechenland auf der
Agenda. Nach wie vor fehlen detaillierte Reformvorschläge, auf deren
Grundlage die Institutionen eine weitere Auszahlung von Hilfsgeldern
freigeben können. Laut Presseberichten rücken nunmehr auch Kapitalverkehrskontrollen in den Fokus, um den andauernden Liquiditätsabzug
aus Griechenland einzudämmen.
Auf dem Treffen der Eurogruppe wurden zudem die Entwicklungen in
Spanien und Zypern besprochen. Sichtbare Fortschritte werden Spanien
in der Bekämpfung der Wirtschaftskrise attestiert. Allerdings bestehen
laut EZB weiterhin signifikante Ungleichgewichte, die weitere Reformen notwendig machen. Auch in Zypern gibt es Fortschritte. Eine wesentliche Hürde in der Fortführung des Reformprogrammes wurde
nunmehr genommen. Am 17. April 2015 hat das zyprische Parlament
den Rahmen für Insolvenzgesetze verabschiedet. Zudem wurden die
Kapitalverkehrskontrollen per 6. April vollständig aufgehoben.
Der DIHK hat die Entwicklungen bei den Reformen in Spanien, Portugal, Irland, Frankreich, Italien und Griechenland im DIHK im „EuroReform-Monitor“ mit Unterstützung der Deutschen Auslandhandelskammern (AHKs) zusammengefasst. Das Risiko eines Überschwappens
der Krise in Griechenland auf andere Länder ist nach Einschätzung des
DIHK insgesamt deutlich geringer als noch vor einigen Jahren. Die
Eurozone ist in einer stabileren Verfassung als 2012; die Wettbewerbsfähigkeit hat sich verbessert, die Stabilisierungsmechanismen zeigen
Wirkung.
Alles in allem rechnet der DIHK für die Eurozone mit einem Wachstum
von 1,2 Prozent im laufenden Jahr.
(bö)
Europäische Investitionsbank beginnt mit der
Umsetzung der Investitionsoffensive
Erste Projekte genehmigt
Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat die ersten vier Projekte im
Rahmen der Investitionsoffensive genehmigt. Damit kommt die EIB
ihrer Zusage nach, Projekte vorzufinanzieren, bis der Europäische Fonds
für strategische Investitionen (EFSI) voll funktionsfähig ist. Zu den
genehmigten Projekten gehören die Erweiterung des kroatischen Flug-
15 | 4
27.04.2015
hafens Dubrovnik, die Finanzierung von 14 Gesundheitszentren in Irland sowie Projekte im Bereich Innovationen und Forschung in Spanien
und Italien.
Zudem hat Polen bekanntgegeben, dass das Land die Investitionsoffensive mit acht Milliarden Euro unterstützt. Polen wird sich – ähnlich wie
Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich und Luxemburg – über die
nationale Förderbank einbringen.
(bö)
Handelspolitik
9. TTIP-Verhandlungsrunde: Regulatorische
Kooperation und Regeln
Austausch von überarbeiteten
Dienstleistungsangeboten vor
nächster Runde erwartet
Während der 9. Verhandlungsrunde zur Transatlantischen Handels- und
Investitionspartnerschaft (TTIP) in New York letzte Woche ging es vor
allem um die regulatorische Kooperation und um Handelsregeln. Hier
soll so viel Fortschritt wie möglich erzielt werden, um nach dem Sommer im Rahmen eines politischen Reviews festlegen zu können, wie
weitreichend das Abkommen hier sein kann. Bei den Kapiteln zur horizontalen regulatorischen Kooperation wurde bereits versucht, die Gemeinsamkeiten der Textvorschläge beider Seiten herauszuarbeiten.
Bei den Anhängen zu einzelnen Branchen wird noch über methodische
Grundlagen diskutiert, mit deren Hilfe man zunächst feststellen muss,
ob Äquivalenz und Vergleichbarkeit vorliegt. Erst wenn dies positiv
festgestellt ist, kann die Diskussion um gegenseitige Anerkennung
beginnen. Dabei geht es unter anderem um die potenzielle Anerkennung „guter regulatorischen Praktiken“ für bestimmte Pharmaprodukte
sowie der Audits von Qualitätsmanagementsystemen für Medizinprodukte, aber auch um bestehende Vorschriften für Autos. Die Themen
Dienstleistungen, Wettbewerb und Ursprungsregeln wurden dagegen
nicht diskutiert.
Ungeklärt bleibt weiter, ob es das von der EU gewünschte Kapitel zu
Energie und Rohstoffen geben wird. Für das Kapitel zu kleinen und
mittelständischen Unternehmen wurden konkrete Informationstools
diskutiert. Bei den Gesprächen zur Handelserleichterung arbeitete man
bereits auf Basis eines konsolidierten Textes und konzentrierte sich
insbesondere auf Datenanforderungen.
Dissonanzen gab es jenseits von TTIP aufgrund eines geplanten EUinternen Gesetzes zur Zulassung von genetisch veränderten Organismen, das EU-Mitgliedstaaten das Recht einräumt, den Import und das
15 | 5
27.04.2015
Inverkehrbringen von genetisch veränderten Nahrungs- und Futtermitteln in ihrem Hoheitsgebiet zu unterbinden, auch wenn diese im Rahmen der Risikobewertung der EU als sicher eingestuft wurden. Die USA
halten dies für unwissenschaftlich und im Widerspruch zum Ausbau
des Binnenmarktes sowie den rechtlichen Verpflichtungen der EU im
Rahmen der WTO. Die EU betont, sie sähe keinen Konflikt zwischen
ihren internationalen Verpflichtungen und dem neuen Gesetzesvorschlag.
Lesen Sie auch das Abschlussstatement von EU-TTIP-Chefunterhändler
García Bercero.
(lf)
DIHK beim 6. EU-US KMU-Workshop in
Washington
EU-Kommission veröffentlicht Ergebnisse der KMUKonsultation zum TTIP
Stellvertretend für den europäischen Kammerdachverband EUROCHAMBRES präsentierte der DIHK im Rahmen des 6. EU-US KMUWorkshops am 21.4.15 die Erwartungen europäischer kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) an das TTIP-Abkommen. Bei der
Podiumsdiskussion, an der außerdem die TTIP-Chefunterhändler der EU
sowie der USA, die US Chamber und zwei Unternehmervertreter teilnahmen, ging es um das im TTIP vorgesehene KMU-Kapitel sowie andere besonders KMU-relevante Themen wie Ursprungsregeln, Handelserleichterungen und Mobilität im Detail.
Mit über 100 teilnehmenden Vertretern von Regierungen in der EU und
USA, Verbänden und KMUs war dies der größte aller sechs bisher im
Rahmen des transatlantischen Wirtschaftsrats (TEC) organisierten
KMU-Workshops.
Vorgestellt wurde auch der am Tag zuvor von der EU-Kommission veröffentlichte Bericht zur KMU-Konsultation zu Handelsbarrieren im
transatlantischen Handel, der die Bedeutung von KMU im transatlantischen Handel beleuchtet und das Potenzial hervorhebt, das TTIP KMU
eröffnen könnte. EUROCHAMBRES kommentierte diesen Bericht in
einer Pressemitteilung und veröffentlichte die Broschüre mit dem Titel
„TTIP - What’s in it for SMEs?“ mit den Kernforderungen an TTIP sowie
Unternehmer-O-Tönen.
Weitere Teile des EU-US KMU-Workshops in Washington beschäftigten
sich mit Fragen zur weiteren EU-US-Kooperation in den Bereichen ECommerce, Finanzierung von KMU sowie Clustern. Am 22.4. unterzeichneten die EU-Kommission und das US-Department of Commerce
darauf aufbauend ein Kooperationsabkommen zu Clustern, das die
15 | 6
27.04.2015
transatlantische Zusammenarbeit von Clustern als Plattform für KMU
fördern soll.
(lf)
Energie
EU-Kommission wirft Gazprom Verstoß gegen
EU-Kartellrecht vor
Gazprom wehrt sich gegen
Vorwürfe
Am 22.04. hat die Kommission Gazprom eine formelle Beschwerde
übermittelt, der zufolge einige Geschäftspraktiken des halbstaatlichen
Konzerns im mittel- und osteuropäischen Gasgeschäft den EUBinnenmarkt segmentieren und als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung anzusehen sind.
Nach ausführlichen Untersuchungen gelangt die Kommission zu dem
vorläufigen Schluss, dass Gazprom die EU-Kartellvorschriften gemäß
Artikel 102 AEUV bzw. der Kartellrechtsverordnung (EG) Nr. 1/2003 in
drei Fällen verletzt habe:
1.
Gazprom verhindert möglicherweise den grenzübergreifenden
Verkauf von Erdgas, indem es mit Großhändlern eine Reihe von
territorialen Beschränkungen aufgenommen hat, die die Ausfuhr
von Erdgas in acht Mitgliedstaaten (BG, EST, LVA, LT, PL, SK, CZ
und HU) verhindern. Dazu gehören ausdrückliche Ausfuhrverbotsklauseln oder Verpflichtungen für Großhändler, vor Gasexporten
die Zustimmung Gazproms einzuholen.
2.
Gazprom verlange in mindestens fünf der acht Länder unlautere
Preise, die nicht nur auf die oben genannten territorialen Beschränkungen zwischen und in die betroffenen Länder, sondern
auch auf spezifische Preisformeln, die den Erdgaspreis an die Preise von Erdölprodukten koppeln, zurückzuführen sind.
3.
Zuletzt hegt die Kommission Bedenken, dass das Unternehmen
insbesondere in Polen und Bulgarien seine Erdgaslieferungen an
bestimmte infrastrukturbezogene Zusagen von Großhändlern
knüpfe. So habe Gazprom in Bulgarien im Rahmen der SouthStream-Planung und in Polen bei Investitionsentscheidung für die
Yamal-Pipeline die EU-Entflechtungsregeln missachtet.
Gazprom hat nun zwölf Wochen Zeit, um zu den schriftlichen Beschwerdepunkten der Kommission Stellung zu nehmen. Die Kommission
wird die Stellungnahme ergebnisoffen prüfen, bevor sie einen endgültigen Beschluss erlässt. Für den Abschluss kartellrechtlicher Untersuchungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen gilt für die Kom-
15 | 7
27.04.2015
mission keine zwingende Frist. Gazprom wehrt sich derweilen gegen
die Vorwürfe.
(Va)
Umwelt
Revision der ÖkodesignDurchführungsverordnung
Halogenlampen der Energieklasse „D“ erst ab September
2018 verboten
Am 17. April 2015 haben die Mitgliedstaaten dem Vorschlag der EUKommission zugestimmt, Halogenlampen der Energieeffizienzklasse „D“
erst ab September 2018 und damit zwei Jahre später als vorgesehen
vom Markt zu nehmen.
Ursprünglich sollten Halogenlampen der Energieeffizienzklasse „D“, die
vor allem in der klassischen Birnenform erhältlich sind, im September
2016 zu Gunsten fortschrittlicher LEDs vom Markt genommen werden.
Nach einer Revision der Ökodesign-Durchführungsverordnung (EU) Nr.
244/2009 für Haushaltslampen wird dies nun jedoch erst zum 1. September 2018 der Fall sein. Hersteller sollen so mehr Zeit haben, sich
auf den Marktaustritt von Halogenlampen vorzubereiten und gute
Alternativen zu entwickeln. Ohnehin nicht betroffen von der Verordnung sind platte Spotlampen, wie sie bei Deckenstrahlern oder Schreibtischlampen genutzt werden. Die entsprechende Mitteilung der Kommission (auf Englisch) finden Sie hier.
(MF)
Vertragsverletzungsverfahren wegen
unzureichender Natura 2000-Schutzgebiete
Umsetzung bis 2022 aus
Kommissionssicht inakzeptabel
Deutschland ist seiner Pflicht zur Ausweisung von Natura 2000Flächen bislang unzureichend nachgekommen. Daher hat die EUKommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der
Bundesrepublik droht damit eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und in letzter Konsequenz hohe Strafzahlungen. Die Bundesregierung hat die Länder aufgefordert, eine schnellere Ausweisung zu prüfen.
Die Mitgliedstaaten der EU haben sich schon 1992 mit der FaunaFlora-Habitat (FFH-) Richtlinie verpflichtet, Schutzgebiete auszuwei-
15 | 8
27.04.2015
sen, rechtlich zu schützen und Maßnahmen zum Erhalt des Schutzstatus festzulegen. Ursprünglich war die Frist hierfür 2010 abgelaufen.
Dennoch fehlt in fast 2.800 der 4.700 gemeldeten deutschen Schutzgebiete bislang der rechtliche Schutz. Ein Management-Plan zur Pflege
und Erhaltung fehlt in noch 2.663 Schutzgebieten. Ursächlich hierfür
dürften nicht zuletzt personelle Engpässe in den zuständigen Länderministerien sowie Widerstände betroffener Wirtschaftsakteure in den
Natura 2000-Gebieten, insbesondere der Landwirtschaft, sein.
Die deutsche Zeitplanung, die Versäumnisse bis 2022 auszugleichen, ist
für die EU-Kommission inakzeptabel. Das machte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella in einem kürzlich bekannt gewordenen Brief an
Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier deutlich und kündigte
die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens an. Eine mögliche
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof könnte zu einer hohen Geldstrafe für Deutschland führen. Um dies zu verhindern, hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks ihre Länderkollegen aufgefordert,
beschleunigte Pläne für die Ausweisung und Pflege der Schutzgebiete
vorzulegen.
(MF)
Kurz notiert
EU-Konsultation zum Abkommen über den
Handel mit Dienstleistungen (TiSA) online bis
zum 15. Mai
Im Rahmen der allgemeinen Folgenabschätzung zum Abkommen über
Handel mit Dienstleistungen (TiSA) führt die EU-Kommission eine Online-Stakeholderbefragung durch. Noch bis zum 15. Mai können interessierte Stakeholder auf Basis eines strukturierten Fragebogens die geplanten Inhalte des Abkommens kommentieren. Die Beantwortung des
Fragebogens dauert 15 Minuten, die Resultate werden anonym in die
Folgenabschätzung aufgenommen.
ASEAN und EU wollen Wirtschaftskooperation
verstärken
Beim ASEAN-Gipfel am Sonntag (26.4.) in Kuala Lumpur haben die
zehn ASEAN-Staaten und die EU vereinbart, ihre wirtschaftliche Zu-
15 | 9
27.04.2015
sammenarbeit zu verstärken. Die EU-Handelskommissarin Cecilia
Malmström und die Wirtschaftsminister der ASEAN-Staaten empfahlen
ein neues Handels- und Investitionsprogramm. Bis Ende des Jahres soll
außerdem untersucht werden, wie die Chancen für die Wiederaufnahme von Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen den
ASEAN-Staaten und der EU sind. Die EU-Handelskommissarin ermunterte die ASEAN-Staaten auch, an TiSa, dem Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, sowie an der Umweltgüterinitiative teilzunehmen.
Auf dem 26. ASEAN-Gipfel der südostasiatischen Staatengemeinschaft,
bestehend aus Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, den Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam, ging es vor allem um die Schaffung einer Wirtschaftsunion in Südostasien.
Frankreich bleibt wichtigster Handelspartner
Deutschlands
Wie das Statistische Bundesamt in der vergangenen Woche mitteilte,
wurden 2014 Waren im Wert von 169,4 Milliarden Euro zwischen
Deutschland und Frankreich gehandelt. Damit ist das Nachbarland
Frankreich auch im Jahr 2014 wieder Deutschlands wichtigster Handelspartner. Auf Platz zwei liegen die Niederlande mit einem Warenverkehr in Höhe von 161,3 Milliarden Euro, gefolgt von der Volksrepublik China mit einem Außenhandelsumsatz von 154,0 Milliarden Euro.
Termine
Sitzungen der EU-Institutionen
27.04. - 30.04.2015
Agenda zu den Sitzungen der EU-Institutionen
27.04. - 30.04.2015
Plenartagung des EP
01.01. - 30.06.2015
lettische Ratspräsidentschaft
Verantwortlich für die Endredaktion: Daphne Grathwohl (gw)
Ansprechpartner für die einzelnen Beiträge: bö= Alexandra Böhne; MF= Mirko Fels; lf= Freya Lemcke; Va= Jonas
Vach