15 | 2015 27.04.2015 15 | 1 27.04.2015 Inhaltsverzeichnis Editorial ............................................................................................................................................................... 2 Weitere konstruktive Diskussionen zur Einpersonengesellschaft SUP nötig ...................................................... 2 Wirtschafts- und Währungsunion ................................................................................................................... 3 Treffen der Eurogruppe in Riga ......................................................................................................................................... 3 Europäische Investitionsbank beginnt mit der Umsetzung der Investitionsoffensive .................................... 3 Handelspolitik ..................................................................................................................................................... 4 9. TTIP-Verhandlungsrunde: Regulatorische Kooperation und Regeln................................................................. 4 DIHK beim 6. EU-US KMU-Workshop in Washington ............................................................................................... 5 Energie ................................................................................................................................................................. 6 EU-Kommission wirft Gazprom Verstoß gegen EU-Kartellrecht vor .................................................................... 6 Umwelt ................................................................................................................................................................ 7 Revision der Ökodesign-Durchführungsverordnung .................................................................................................. 7 Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Natura 2000-Schutzgebiete ...................................... 7 Kurz notiert ......................................................................................................................................................... 8 EU-Konsultation zum Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) online bis zum 15. Mai .....................................................................................................................................................................................................8 ASEAN und EU wollen Wirtschaftskooperation verstärken ..................................................................................... 8 Frankreich bleibt wichtigster Handelspartner Deutschlands .................................................................................. 9 Termine ................................................................................................................................................................ 9 Sitzungen der EU-Institutionen ........................................................................................................................................ 9 15 | 2 27.04.2015 Editorial Weitere konstruktive Diskussionen zur Einpersonengesellschaft SUP nötig Prof. Dr. Stephan Wernicke, DIHK-Chefjustiziar Eine praxisnahe Europäische Privatgesellschaft wäre unsere erste Wahl gewesen – keine Frage. Als supranationale Rechtsform hätte sie grenzüberschreitend tätige Unternehmen maßgeblich unterstützen und den Gründungsaufwand reduzieren können. Nach der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea) mit einem Mindestkapital von 120.000 EUR wäre die Schaffung einer Art “Europa-GmbH“ mit geringerem Stammkapital die logische Konsequenz gewesen. Nachdem aber die EU-Kommission im letzten Jahr die Hoffnung auf eine Einigung im Rat der EU aufgegeben und den Entwurf für eine Europäische Privatgesellschaft zurückgenommen hat, wird aktuell nur der Entwurf für eine SUP, die Societas Unius Personae, zur Diskussion gestellt. Statt supranationaler Rechtsform und echter Bürokratieentlastung für viele Unternehmen soll nun eine enggeführte Harmonisierung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Gesellschafter in den Mitgliedstaaten vorgenommen werden. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung: Durch einheitliche Rahmenbedingungen und eine Mustersatzung reduziert sich der Gründungsaufwand zumindest für einige Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten selbstständige Gesellschaften gründen wollen. Gleichwohl: Eine unkomplizierte klingende Online-Gründung muss immer die Identifizierung des Gründers, der Geschäftsführer oder der Person, die die Eintragung veranlasst, sicherstellen, ebenso wie die Authentizität der vorgelegten Unterlagen. Hier bedarf es noch der Nachbesserung. Schließlich soll der öffentliche Glaube des deutschen Handelsregisters auch künftig Unternehmer wie Verbraucher schützen. Bestimmte Formalia wie die Angabe der Geschäftsanschrift im Handelsregister oder der Hinweis, welchem Recht die SUP unterliegt, sollten ebenfalls erfüllt sein. Statt die SUP – wie von einigen Kritikern vorgeschlagen – zu beerdigen, sollten das Europäische Parlament und der Rat der EU die Chance nutzen, Verbesserungen des Entwurfs für eine SUP zu diskutieren, um den Zeit-, Beratungs- und Kostenaufwand der Unternehmen, die grenzüberschreitend aktiv sind, zu reduzieren. Entsprechende Änderungsvorschläge finden sich in unserer Stellungnahme. Ihr Stephan Wernicke 15 | 3 27.04.2015 Wirtschafts- und Währungsunion Treffen der Eurogruppe in Riga Entscheidungen zu Griechenland weiterhin offen Auf dem Treffen der Eurogruppe in Riga am 24. April 2015 stand neben der Bankenunion insbesondere die Entwicklung in Griechenland auf der Agenda. Nach wie vor fehlen detaillierte Reformvorschläge, auf deren Grundlage die Institutionen eine weitere Auszahlung von Hilfsgeldern freigeben können. Laut Presseberichten rücken nunmehr auch Kapitalverkehrskontrollen in den Fokus, um den andauernden Liquiditätsabzug aus Griechenland einzudämmen. Auf dem Treffen der Eurogruppe wurden zudem die Entwicklungen in Spanien und Zypern besprochen. Sichtbare Fortschritte werden Spanien in der Bekämpfung der Wirtschaftskrise attestiert. Allerdings bestehen laut EZB weiterhin signifikante Ungleichgewichte, die weitere Reformen notwendig machen. Auch in Zypern gibt es Fortschritte. Eine wesentliche Hürde in der Fortführung des Reformprogrammes wurde nunmehr genommen. Am 17. April 2015 hat das zyprische Parlament den Rahmen für Insolvenzgesetze verabschiedet. Zudem wurden die Kapitalverkehrskontrollen per 6. April vollständig aufgehoben. Der DIHK hat die Entwicklungen bei den Reformen in Spanien, Portugal, Irland, Frankreich, Italien und Griechenland im DIHK im „EuroReform-Monitor“ mit Unterstützung der Deutschen Auslandhandelskammern (AHKs) zusammengefasst. Das Risiko eines Überschwappens der Krise in Griechenland auf andere Länder ist nach Einschätzung des DIHK insgesamt deutlich geringer als noch vor einigen Jahren. Die Eurozone ist in einer stabileren Verfassung als 2012; die Wettbewerbsfähigkeit hat sich verbessert, die Stabilisierungsmechanismen zeigen Wirkung. Alles in allem rechnet der DIHK für die Eurozone mit einem Wachstum von 1,2 Prozent im laufenden Jahr. (bö) Europäische Investitionsbank beginnt mit der Umsetzung der Investitionsoffensive Erste Projekte genehmigt Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat die ersten vier Projekte im Rahmen der Investitionsoffensive genehmigt. Damit kommt die EIB ihrer Zusage nach, Projekte vorzufinanzieren, bis der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) voll funktionsfähig ist. Zu den genehmigten Projekten gehören die Erweiterung des kroatischen Flug- 15 | 4 27.04.2015 hafens Dubrovnik, die Finanzierung von 14 Gesundheitszentren in Irland sowie Projekte im Bereich Innovationen und Forschung in Spanien und Italien. Zudem hat Polen bekanntgegeben, dass das Land die Investitionsoffensive mit acht Milliarden Euro unterstützt. Polen wird sich – ähnlich wie Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich und Luxemburg – über die nationale Förderbank einbringen. (bö) Handelspolitik 9. TTIP-Verhandlungsrunde: Regulatorische Kooperation und Regeln Austausch von überarbeiteten Dienstleistungsangeboten vor nächster Runde erwartet Während der 9. Verhandlungsrunde zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) in New York letzte Woche ging es vor allem um die regulatorische Kooperation und um Handelsregeln. Hier soll so viel Fortschritt wie möglich erzielt werden, um nach dem Sommer im Rahmen eines politischen Reviews festlegen zu können, wie weitreichend das Abkommen hier sein kann. Bei den Kapiteln zur horizontalen regulatorischen Kooperation wurde bereits versucht, die Gemeinsamkeiten der Textvorschläge beider Seiten herauszuarbeiten. Bei den Anhängen zu einzelnen Branchen wird noch über methodische Grundlagen diskutiert, mit deren Hilfe man zunächst feststellen muss, ob Äquivalenz und Vergleichbarkeit vorliegt. Erst wenn dies positiv festgestellt ist, kann die Diskussion um gegenseitige Anerkennung beginnen. Dabei geht es unter anderem um die potenzielle Anerkennung „guter regulatorischen Praktiken“ für bestimmte Pharmaprodukte sowie der Audits von Qualitätsmanagementsystemen für Medizinprodukte, aber auch um bestehende Vorschriften für Autos. Die Themen Dienstleistungen, Wettbewerb und Ursprungsregeln wurden dagegen nicht diskutiert. Ungeklärt bleibt weiter, ob es das von der EU gewünschte Kapitel zu Energie und Rohstoffen geben wird. Für das Kapitel zu kleinen und mittelständischen Unternehmen wurden konkrete Informationstools diskutiert. Bei den Gesprächen zur Handelserleichterung arbeitete man bereits auf Basis eines konsolidierten Textes und konzentrierte sich insbesondere auf Datenanforderungen. Dissonanzen gab es jenseits von TTIP aufgrund eines geplanten EUinternen Gesetzes zur Zulassung von genetisch veränderten Organismen, das EU-Mitgliedstaaten das Recht einräumt, den Import und das 15 | 5 27.04.2015 Inverkehrbringen von genetisch veränderten Nahrungs- und Futtermitteln in ihrem Hoheitsgebiet zu unterbinden, auch wenn diese im Rahmen der Risikobewertung der EU als sicher eingestuft wurden. Die USA halten dies für unwissenschaftlich und im Widerspruch zum Ausbau des Binnenmarktes sowie den rechtlichen Verpflichtungen der EU im Rahmen der WTO. Die EU betont, sie sähe keinen Konflikt zwischen ihren internationalen Verpflichtungen und dem neuen Gesetzesvorschlag. Lesen Sie auch das Abschlussstatement von EU-TTIP-Chefunterhändler García Bercero. (lf) DIHK beim 6. EU-US KMU-Workshop in Washington EU-Kommission veröffentlicht Ergebnisse der KMUKonsultation zum TTIP Stellvertretend für den europäischen Kammerdachverband EUROCHAMBRES präsentierte der DIHK im Rahmen des 6. EU-US KMUWorkshops am 21.4.15 die Erwartungen europäischer kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) an das TTIP-Abkommen. Bei der Podiumsdiskussion, an der außerdem die TTIP-Chefunterhändler der EU sowie der USA, die US Chamber und zwei Unternehmervertreter teilnahmen, ging es um das im TTIP vorgesehene KMU-Kapitel sowie andere besonders KMU-relevante Themen wie Ursprungsregeln, Handelserleichterungen und Mobilität im Detail. Mit über 100 teilnehmenden Vertretern von Regierungen in der EU und USA, Verbänden und KMUs war dies der größte aller sechs bisher im Rahmen des transatlantischen Wirtschaftsrats (TEC) organisierten KMU-Workshops. Vorgestellt wurde auch der am Tag zuvor von der EU-Kommission veröffentlichte Bericht zur KMU-Konsultation zu Handelsbarrieren im transatlantischen Handel, der die Bedeutung von KMU im transatlantischen Handel beleuchtet und das Potenzial hervorhebt, das TTIP KMU eröffnen könnte. EUROCHAMBRES kommentierte diesen Bericht in einer Pressemitteilung und veröffentlichte die Broschüre mit dem Titel „TTIP - What’s in it for SMEs?“ mit den Kernforderungen an TTIP sowie Unternehmer-O-Tönen. Weitere Teile des EU-US KMU-Workshops in Washington beschäftigten sich mit Fragen zur weiteren EU-US-Kooperation in den Bereichen ECommerce, Finanzierung von KMU sowie Clustern. Am 22.4. unterzeichneten die EU-Kommission und das US-Department of Commerce darauf aufbauend ein Kooperationsabkommen zu Clustern, das die 15 | 6 27.04.2015 transatlantische Zusammenarbeit von Clustern als Plattform für KMU fördern soll. (lf) Energie EU-Kommission wirft Gazprom Verstoß gegen EU-Kartellrecht vor Gazprom wehrt sich gegen Vorwürfe Am 22.04. hat die Kommission Gazprom eine formelle Beschwerde übermittelt, der zufolge einige Geschäftspraktiken des halbstaatlichen Konzerns im mittel- und osteuropäischen Gasgeschäft den EUBinnenmarkt segmentieren und als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung anzusehen sind. Nach ausführlichen Untersuchungen gelangt die Kommission zu dem vorläufigen Schluss, dass Gazprom die EU-Kartellvorschriften gemäß Artikel 102 AEUV bzw. der Kartellrechtsverordnung (EG) Nr. 1/2003 in drei Fällen verletzt habe: 1. Gazprom verhindert möglicherweise den grenzübergreifenden Verkauf von Erdgas, indem es mit Großhändlern eine Reihe von territorialen Beschränkungen aufgenommen hat, die die Ausfuhr von Erdgas in acht Mitgliedstaaten (BG, EST, LVA, LT, PL, SK, CZ und HU) verhindern. Dazu gehören ausdrückliche Ausfuhrverbotsklauseln oder Verpflichtungen für Großhändler, vor Gasexporten die Zustimmung Gazproms einzuholen. 2. Gazprom verlange in mindestens fünf der acht Länder unlautere Preise, die nicht nur auf die oben genannten territorialen Beschränkungen zwischen und in die betroffenen Länder, sondern auch auf spezifische Preisformeln, die den Erdgaspreis an die Preise von Erdölprodukten koppeln, zurückzuführen sind. 3. Zuletzt hegt die Kommission Bedenken, dass das Unternehmen insbesondere in Polen und Bulgarien seine Erdgaslieferungen an bestimmte infrastrukturbezogene Zusagen von Großhändlern knüpfe. So habe Gazprom in Bulgarien im Rahmen der SouthStream-Planung und in Polen bei Investitionsentscheidung für die Yamal-Pipeline die EU-Entflechtungsregeln missachtet. Gazprom hat nun zwölf Wochen Zeit, um zu den schriftlichen Beschwerdepunkten der Kommission Stellung zu nehmen. Die Kommission wird die Stellungnahme ergebnisoffen prüfen, bevor sie einen endgültigen Beschluss erlässt. Für den Abschluss kartellrechtlicher Untersuchungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen gilt für die Kom- 15 | 7 27.04.2015 mission keine zwingende Frist. Gazprom wehrt sich derweilen gegen die Vorwürfe. (Va) Umwelt Revision der ÖkodesignDurchführungsverordnung Halogenlampen der Energieklasse „D“ erst ab September 2018 verboten Am 17. April 2015 haben die Mitgliedstaaten dem Vorschlag der EUKommission zugestimmt, Halogenlampen der Energieeffizienzklasse „D“ erst ab September 2018 und damit zwei Jahre später als vorgesehen vom Markt zu nehmen. Ursprünglich sollten Halogenlampen der Energieeffizienzklasse „D“, die vor allem in der klassischen Birnenform erhältlich sind, im September 2016 zu Gunsten fortschrittlicher LEDs vom Markt genommen werden. Nach einer Revision der Ökodesign-Durchführungsverordnung (EU) Nr. 244/2009 für Haushaltslampen wird dies nun jedoch erst zum 1. September 2018 der Fall sein. Hersteller sollen so mehr Zeit haben, sich auf den Marktaustritt von Halogenlampen vorzubereiten und gute Alternativen zu entwickeln. Ohnehin nicht betroffen von der Verordnung sind platte Spotlampen, wie sie bei Deckenstrahlern oder Schreibtischlampen genutzt werden. Die entsprechende Mitteilung der Kommission (auf Englisch) finden Sie hier. (MF) Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Natura 2000-Schutzgebiete Umsetzung bis 2022 aus Kommissionssicht inakzeptabel Deutschland ist seiner Pflicht zur Ausweisung von Natura 2000Flächen bislang unzureichend nachgekommen. Daher hat die EUKommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der Bundesrepublik droht damit eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und in letzter Konsequenz hohe Strafzahlungen. Die Bundesregierung hat die Länder aufgefordert, eine schnellere Ausweisung zu prüfen. Die Mitgliedstaaten der EU haben sich schon 1992 mit der FaunaFlora-Habitat (FFH-) Richtlinie verpflichtet, Schutzgebiete auszuwei- 15 | 8 27.04.2015 sen, rechtlich zu schützen und Maßnahmen zum Erhalt des Schutzstatus festzulegen. Ursprünglich war die Frist hierfür 2010 abgelaufen. Dennoch fehlt in fast 2.800 der 4.700 gemeldeten deutschen Schutzgebiete bislang der rechtliche Schutz. Ein Management-Plan zur Pflege und Erhaltung fehlt in noch 2.663 Schutzgebieten. Ursächlich hierfür dürften nicht zuletzt personelle Engpässe in den zuständigen Länderministerien sowie Widerstände betroffener Wirtschaftsakteure in den Natura 2000-Gebieten, insbesondere der Landwirtschaft, sein. Die deutsche Zeitplanung, die Versäumnisse bis 2022 auszugleichen, ist für die EU-Kommission inakzeptabel. Das machte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella in einem kürzlich bekannt gewordenen Brief an Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier deutlich und kündigte die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens an. Eine mögliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof könnte zu einer hohen Geldstrafe für Deutschland führen. Um dies zu verhindern, hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks ihre Länderkollegen aufgefordert, beschleunigte Pläne für die Ausweisung und Pflege der Schutzgebiete vorzulegen. (MF) Kurz notiert EU-Konsultation zum Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) online bis zum 15. Mai Im Rahmen der allgemeinen Folgenabschätzung zum Abkommen über Handel mit Dienstleistungen (TiSA) führt die EU-Kommission eine Online-Stakeholderbefragung durch. Noch bis zum 15. Mai können interessierte Stakeholder auf Basis eines strukturierten Fragebogens die geplanten Inhalte des Abkommens kommentieren. Die Beantwortung des Fragebogens dauert 15 Minuten, die Resultate werden anonym in die Folgenabschätzung aufgenommen. ASEAN und EU wollen Wirtschaftskooperation verstärken Beim ASEAN-Gipfel am Sonntag (26.4.) in Kuala Lumpur haben die zehn ASEAN-Staaten und die EU vereinbart, ihre wirtschaftliche Zu- 15 | 9 27.04.2015 sammenarbeit zu verstärken. Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und die Wirtschaftsminister der ASEAN-Staaten empfahlen ein neues Handels- und Investitionsprogramm. Bis Ende des Jahres soll außerdem untersucht werden, wie die Chancen für die Wiederaufnahme von Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen den ASEAN-Staaten und der EU sind. Die EU-Handelskommissarin ermunterte die ASEAN-Staaten auch, an TiSa, dem Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, sowie an der Umweltgüterinitiative teilzunehmen. Auf dem 26. ASEAN-Gipfel der südostasiatischen Staatengemeinschaft, bestehend aus Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, den Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam, ging es vor allem um die Schaffung einer Wirtschaftsunion in Südostasien. Frankreich bleibt wichtigster Handelspartner Deutschlands Wie das Statistische Bundesamt in der vergangenen Woche mitteilte, wurden 2014 Waren im Wert von 169,4 Milliarden Euro zwischen Deutschland und Frankreich gehandelt. Damit ist das Nachbarland Frankreich auch im Jahr 2014 wieder Deutschlands wichtigster Handelspartner. Auf Platz zwei liegen die Niederlande mit einem Warenverkehr in Höhe von 161,3 Milliarden Euro, gefolgt von der Volksrepublik China mit einem Außenhandelsumsatz von 154,0 Milliarden Euro. Termine Sitzungen der EU-Institutionen 27.04. - 30.04.2015 Agenda zu den Sitzungen der EU-Institutionen 27.04. - 30.04.2015 Plenartagung des EP 01.01. - 30.06.2015 lettische Ratspräsidentschaft Verantwortlich für die Endredaktion: Daphne Grathwohl (gw) Ansprechpartner für die einzelnen Beiträge: bö= Alexandra Böhne; MF= Mirko Fels; lf= Freya Lemcke; Va= Jonas Vach
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