11 | 2015 23.03.2015 11 | 1 23.03.2015 Inhaltsverzeichnis Editorial ............................................................................................................................................................... 2 Halbherzige Schritte bei der Energieunion? ................................................................................................................. 2 Energie ................................................................................................................................................................. 3 Europäischer Rat: Erste Aussprache zur Energieunion .............................................................................................. 3 Wirtschafts- und Währungsunion ................................................................................................................... 4 Neugestaltung des Europäischen Semesters ................................................................................................................ 4 Steuern ................................................................................................................................................................ 4 Vorstoß gegen Steuervermeidung .................................................................................................................................... 4 Recht .................................................................................................................................................................... 5 EU-Staaten wollen Verhandlungen zur Datenschutzreform im Juni abschließen ........................................... 5 Handelspolitik ..................................................................................................................................................... 6 EU-Bericht zu Handels- und Investitionshindernissen: Barrieren bleiben bestehen ....................................... 6 Zwischenstand und Ausblick in Sachen TTIP ................................................................................................................ 7 Umwelt ................................................................................................................................................................ 8 Aktueller Stand zur Klassifizierung hormonell wirksamer endokriner Disruptoren ......................................... 8 Institutionelles.................................................................................................................................................... 9 EUROCHAMBRES-Präsident Weber erläutert EU-Kommissions-Spitzen die europapolitischen Prioritäten der Wirtschaft .................................................................................................................................................. 9 Kurz notiert ......................................................................................................................................................... 9 Schnellere Hilfe für Griechenland .................................................................................................................................... 9 Nominierung des neuen Generalsekretärs des Rates ...............................................................................................10 EU-Kommission stellt Jahresbericht 2014 über unsichere Produkte vor ..........................................................10 Termine .............................................................................................................................................................. 11 Sitzungen der EU-Institutionen ......................................................................................................................................11 11 | 2 23.03.2015 Editorial Halbherzige Schritte bei der Energieunion? Energieunion erfordert Stärkung des Energiebinnenmarktes! Die Energieunion war – allerdings überschattet von erneuten Griechenland-Diskussionen – das Hauptthema beim letzten EU-Gipfel. Bei ihrer ersten Aussprache zur Energieunion beschränkten sich die Staats- und Regierungschefs der 28 Mitgliedstaaten auf die Ursprungsidee: die Stärkung der europäischen Energiesicherheit. Eine sichere und bezahlbare Energieversorgung ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für Europas Wirtschaft. Die Kosten potenzieller Schäden für ausfallende Gas- und Stromlieferungen erfordern, dass sich Brüssel strategisch mit dem Thema auseinandersetzt. Auf den ersten Blick scheinen die Mitgliedstaaten den richtigen Weg zu gehen: Vollendung des Energiebinnenmarkts und beschleunigter Ausbau grenzüberschreitender Energienetze für Strom und Gas finden sich gleich zu Beginn der Gipfel-Schlussfolgerungen. Dr. Hermann Hüwels, DIHK-Bereichsleiter Umwelt, Energie, Rohstoffe Ein zweiter kritischer Blick wirft jedoch Zweifel an einem gemeinschaftlichen Vorhaben auf. Verweise auf nationale Souveränität, den nationalen Energiemix und die Nutzung heimischer Ressourcen lassen den Wunsch nach heimischer Energieautarkie durchschimmern. Auch das 10-Prozent-Stromverbundziel, das sich die EU einst bis 2020 gesetzt hat und das für die Mitgliedstaaten bis dahin einen grenzüberschreitenden Verbund in Höhe von zehn Prozent ihrer installierten Leistung vorsieht, schafft es nur in die Fußnote. Ein europäisches Verständnis von Versorgungssicherheit im Binnenmarkt? Kaum erkennbar! Stattdessen wird an anderer Stelle mit vermeintlich ‚mehr’ Europa geliebäugelt. Mögliche gemeinschaftliche Gaseinkäufe und strikte Transparenzauflagen bei der Verhandlung von Gaslieferungsverträgen haben mit einem europäischen Binnenmarkt wenig zu tun. Denn dieser stellt eine wettbewerbliche Beschaffung von Gas und den Schutz unternehmerischen Handelns in den Vordergrund. Der DIHK erwartet, dass die Mitgliedstaaten den Energiebinnenmarkt wirklich ernst nehmen. Denn eine europäisch organisierte Energieversorgung ist aus Sicht der deutschen Wirtschaft nach wie vor sicherer, kostengünstiger und umweltfreundlicher als jede nationale oder gar lokale Insellösung. Ihr Hermann Hüwels 11 | 3 23.03.2015 Energie Europäischer Rat: Erste Aussprache zur Energieunion Energiesicherheit im Fokus Am vergangenen Donnerstag (19.3.) bezog der Europäische Rat erstmalig Stellung zu der von der EU-Kommission am 25. Februar vorgelegten Strategie zur Energieunion. Die Mitgliedstaaten fühlen sich allen fünf Dimensionen der Energieunion verpflichtet, heißt es in den gemeinsamen Schlussfolgerungen. Es mag jedoch dem größeren Kontext des Gipfels geschuldet gewesen sein, dass sich die Staats- und Regierungschefs einen Tag vor ihren Beratungen zur Zukunft mit Russland und der Ukraine vorrangig Energiesicherheitsaspekten widmeten. Zur Steigerung der EU-Energiesicherheit fordert die EU-28 die Beschleunigung europäischer Energieinfrastrukturprojekte für Gas und Strom sowie eine vollständige Umsetzung der bestehenden EUEnergiegesetze. Gleichzeitig wollen sich die Mitgliedstaaten im Interesse ihres nationalen Energiemixes jedoch verschiedene Optionen offen halten, wie die Energiesicherheit am besten erhöht werden kann. Gefordert werden neben robusten Energienetzen auch eine gesteigerte Energieeffizienz, die Nutzung heimischer Ressourcen sowie der Rückgriff auf kohlenstoffarme Technologien. Zudem soll die Möglichkeit gemeinschaftlicher Gaseinkäufe unter Berücksichtigung der WTO- und EU-Wettbewerbsregeln geprüft und die Transparenz staatlicher sowie kommerzieller Gaslieferverträge gestärkt werden. Darüber hinaus sprach sich der Europäische Rat für ein „flexibles Marktdesign“, größere „regionale Kooperation“ und eine bessere Marktintegration erneuerbarer Energien aus, ohne jedoch konkret zu werden. Auch die rechtliche Umsetzung des 2030-Klima- und Energierahmens wurde erneut gefordert. Dabei dient das neue europäische CO2-Reduktionsziel als Klimaschutzbeitrag der EU für das geplante UN-Klimaübereinkommen. Bis Ende des Monats sollen laut Forderung des Europäischen Rates auch alle anderen UN-Vertragsparteien ihre nationalen Beiträge offenlegen. Der DIHK hat zu wesentlichen Punkten der Energieunion positiv Stellung genommen. Erfahren Sie hierzu mehr im aktuellen Thema der Woche. (Va) 11 | 4 23.03.2015 Wirtschafts- und Währungsunion Neugestaltung des Europäischen Semesters DIHK diskutiert „Länderbericht Deutschland 2015“ mit der EU-Kommission Am kommenden Donnerstag (26.3.) sind die EU-Kommission, Vertreter verschiedener Bundesministerien, Verbände, Gewerkschaften und Forschungsinstitute zu Gast beim DIHK in Berlin, um den „Länderbericht Deutschland 2015“ zu diskutieren. Die neue EU-Kommission hat den Prozess des Europäischen Semesters zur Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten neu gestaltet. Ziel ist, mehr Dialog mit den Regierungen der Mitgliedstaaten und Stakeholdern in den Ländern zu ermöglichen. Die Länderberichte für alle Mitgliedstaaten, früher als Staffworking Document bekannt, erschien in diesem Jahr erstmals bereits am 25. Februar, anstatt gemeinsam mit den Länderspezifischen Empfehlungen der EUKommission im Juni. Erörterungen der Länderberichte wie diese in dieser Woche im DIHK sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig die Möglichkeit geben, die vielfältigen Themen vom Leistungsbilanzüberschuss über Investitionen, Rente mit 63 und Fachkräftemangel bis hin zu Steuern und Energie zu diskutieren, bevor die EU-Kommission letztlich ihre Länderspezifischen Empfehlungen abgibt. Der Länderbericht ist die detaillierte Analyse der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und dient, gemeinsam mit den Nationalen Reformprogrammen der Mitgliedstaaten, als Grundlage, auf der die EUKommission die Länderspezifischen Empfehlungen erarbeitet. (Go) Steuern Vorstoß gegen Steuervermeidung EU-Kommission will Vorbescheide der Mitgliedstaaten transparenter machen Am Mittwoch (18.3.) hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket für mehr Transparenz in Steuerfragen vorgestellt. Dieses besteht aus einem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit. Damit soll der automatische Austausch von Steuervorentscheiden, die Mitgliedstaaten gegenüber Einzelpersonen und Unternehmen fällen, innerhalb der EU verbindlich werden. Bislang geben die Staaten solche Informationen nur auf konkrete Anfragen hin preis. 11 | 5 23.03.2015 Bislang entscheidet jeder Mitgliedstaat selbst, ob ein Steuervorbescheid für einen anderen Mitgliedstaat von Belang sein könnte. Dieser Ermessensspielraum soll nun beseitigt werden: Stattdessen sollen die Mitgliedstaaten alle drei Monate Kurzbericht über Steuervorbescheide mit grenzübergreifender Wirkung erstatten. Bei unmittelbarer Betroffenheit können Staaten weitere Einzelheiten anfordern. Des Weiteren veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über weitere, kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Steuertransparenz. Dabei geht es um die qualitative Verbesserung des Datenmaterials zu Steuerhinterziehung und Steuerplanung, die Reform des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung (Corporate Governance Codex) sowie die Untersuchung der Folgen einer möglichen Einführung des steuerlichen Country-by-country-Reporting (CBCR). Dies meint eine mögliche Pflicht für bestimmte Unternehmensgruppen, der Verwaltung auch Steuerdaten nach Tätigkeitsländern aufgegliedert zu melden. Die Vorschläge werden nun an das Europäische Parlament und den Rat zur weiteren Beschlussfassung geleitet. Die geänderte Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit soll möglichst schon am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Als nächstes plant die EU-Kommission, ihren Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung vorzulegen. Die Wirtschaft setzt sich für einen transparenten Steuerwettbewerb ein und begleitet mit dieser Zielsetzung Bemühungen zur Transparenzsteigerung. CBCR sieht sie demgegenüber kritisch aufgrund der damit einhergehenden Gefahren für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und der Bürokratielasten für Unternehmen. (Wei) Recht EU-Staaten wollen Verhandlungen zur Datenschutzreform im Juni abschließen Einigung in Teilbereichen erzielt In die Ratsverhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung kommt endlich Bewegung. Am Freitag (13.3.), erzielten die EU-Innen- und Justizminister eine erste Einigung hinsichtlich des Beschwerdeverfahrens und der allgemeinen Datenverarbeitungsgrundsätze. Der Rat plant, die Verhandlungen im Juni abzuschließen, damit der Trilog noch in diesem Jahr beginnen und vielleicht sogar abgeschlossen kann. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wird das Prinzip der zentralen Kontaktstelle („one-stop-shop“) auf wichtige grenzüberschreitende 11 | 6 23.03.2015 Fälle begrenzt. Erst wenn sich der Konflikt nicht durch die Zusammenarbeit der nationalen Datenschutzbehörden lösen lässt, entscheidet ein europäischer Datenschutzausschuss. Die Minister haben sich auf eine Reihe von Grundsätzen zur rechtmäßigen, gerechten und transparenten Datenverarbeitung verständigt. Darin enthalten ist auch ein Kapitel, das die Weiterverwendung von Daten ermöglicht, die ursprünglich zu anderen Zwecken erhoben wurden. Deutschland sieht in dieser Frage noch Gesprächsbedarf und hat sich Abweichungen vorbehalten. Ziel der Datenschutzreform ist es, ein hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten und so den Bürgern die Kontrolle über ihre eigenen Daten zu erleichtern. Gleichzeitig soll die Reform bestehende Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt abbauen und mehr Rechtssicherheit für Wirtschaftsteilnehmer und Behörden schaffen. Die aktuell gültigen EU-Datenschutzregeln stammen aus dem Jahr 1995 und gehen an der heutigen Realität des Internets und seiner Nutzer vorbei. Phänomene wie soziale Netzwerke und das groß angelegte Sammeln von Verbraucherdaten durch weltweit agierende Internetkonzerne waren damals nicht bekannt. Da die Verhandlungen in der Vergangenheit immer wieder ins Stocken geraten waren, versuchen die Mitgliedstaaten, das komplexe Regelwerk nun Schritt für Schritt auf den Weg zu bringen. Weitere Informationen zur Datenschutzreform hier. (av) Handelspolitik EU-Bericht zu Handels- und Investitionshindernissen: Barrieren bleiben bestehen Einschränkungen vor allem in Russland, China, Indien und Brasilien Der internationale Handel und die Investitionsmöglichkeiten von EUUnternehmen werden in den Staaten Argentinien, Brasilien, China, Indien, Japan, Russland und den Vereinigten Staaten durch verschiedene Maßnahmen nach wie vor erheblich eingeschränkt. Zu diesem Schluss kommt der am vergangenen Donnerstag (19.3.) veröffentlichte EU-Bericht über Handels- und Investitionshindernisse (Trade and Investment Barriers Report). Die strategischen Wirtschaftspartner der EU halten damit weiter Hindernisse aufrecht: An erster Stelle steht mit sieben berichteten Fällen Russland, gefolgt von China mit sechs Fällen, sowie Indien und Brasilien mit jeweils vier Hemmnissen. Aus Argentinien und den USA wurden 11 | 7 23.03.2015 je drei entsprechende Hindernisse für Handel und Investitionen gemeldet. Zu diesen Hindernissen gehören zum Beispiel diskriminierende Steuern für ausländische Unternehmen oder umgekehrt Subventionen für inländische Unternehmen, aber auch die Gewährung von Vorteilen dafür, dass Unternehmen heimische Waren verwenden. Berichtet wird auch von Hindernissen in den Bereichen Gesundheit und Nahrungsmitteln. In Russland beispielsweise wirkt ein neues Gesetz handelsverzerrend, das die Speicherung von personenbezogenen Daten auf einem Server in Russland vorsieht. Angesichts der sich wieder erholenden Weltwirtschaft sei es „enttäuschend, dass immer noch so viele Hindernisse für Handel und Investitionen bestehen“, erklärte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström bei der Vorstellung des Berichts. Es sei mehr denn je Entschlossenheit gefragt, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Hindernisse zu beseitigen, so die Kommissarin. Der Bericht über Handels- und Investitionshindernisse wird seit 2011 dem Europäischen Rat in jedem Frühjahr vorgelegt. Er soll über die Fortschritte bei der Überwindung von Handels- und Investitionshindernissen Aufschluss geben, mit denen Unternehmen aus der EU mit den sechs strategischen Partnerländern konfrontiert sind. (gw) Zwischenstand und Ausblick in Sachen TTIP Öffentliche Daseinsvorsorge soll unangetastet bleiben Bei einem Treffen am vergangenen Freitag (20.3.) haben die EUKommissarin Cecilia Malmström und der US-Handelsbeauftragte Michael Froman über den Stand und das weitere Vorgehen in den nächsten beiden Verhandlungsrunden zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) beraten. Nach dem sechsstündigen Treffen sprach Malmström von deutlichen Fortschritten, vor allem bei der Planung der Verhandlungen zur Dienstleistungsliberalisierung. Kritiker vor allem in Deutschland befürchten unter anderem, dass TTIP den Privatisierungsdruck auf die öffentliche Daseinsvorsorge – etwa bei der Wasser- oder Gesundheitsversorgung – erhöhen könnte. In einem gemeinsamen Statement erklärten Malmström und Froman, dass TTIP die Regierungen nicht daran hindern werde, die Daseinsvorsorge selbst zu erbringen oder zu finanzieren. Privatisierungen in diesem Bereich seien weder verpflichtend noch – wenn einmal geschehen – irreversibel. Beide betonten auch die wichtige ergänzende Rolle des 11 | 8 23.03.2015 privaten Sektors bei der Daseinsvorsorge. Die nächste Verhandlungsrunde findet vom 20. bis 24.4. in den Vereinigten Staaten statt. (gw) Umwelt Aktueller Stand zur Klassifizierung hormonell wirksamer endokriner Disruptoren Umfangreiche Folgenabschätzung verzögert das Verfahren Bis Ende 2013 hätte die EU-Kommission einen Kriterienkatalog zur Klassifizierung von hormonell wirksamen Chemikalien, sog. endokrinen Disruptoren vorlegen müssen. So sieht es die EU-Biozidverordnung von 2012 vor, doch bislang ist die Kommission dem nicht nachgekommen. Am 9. März 2015 musste EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis die Verzögerung gegenüber dem Europaparlament rechtfertigen. Zudem hat Schweden die Kommission verklagt. Andriukaitis begründete die Verzögerung im Europaparlament mit einer laufenden Folgenabschätzung. Vor dem Aufstellen eines Kriterienkataloges benötige man alle wissenschaftlich relevanten Informationen. Die erste Forschungsphase sei nun beendet; in Kürze werde eine zweite eingeleitet. Zudem habe man im Januar 2015 eine öffentliche Konsultation abgeschlossen. Die Ergebnisse würden zurzeit ausgewertet und sollen in den nächsten Monaten auf einer Konferenz mit Interessenträgern diskutiert werden. Das im Juni 2013 begonnene Folgenabschätzungsverfahren wird sich damit voraussichtlich noch bis 2016 hinziehen. Erst danach werde die Kommission den endgültigen Kriterienkatalog vorstellen, so Andriukaitis. Schweden hat im Juli 2014 beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen die Kommission eingereicht, weil diese ihren Verpflichtungen zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung der endokrinschädigenden Eigenschaften nicht nachgekommen sei. Rat und Parlament haben sich mittlerweile hinter die schwedische Initiative gestellt. Endokrine Disruptoren kommen in Produkten wie Lebensmittelverpackungen oder Kosmetika vor und sind mit Fruchtbarkeitsstörungen und einer Reihe von Krankheiten wie Krebs in Verbindung gebracht worden, weil sie den Hormonhaushalt von Lebewesen verändern können. Sie sollten daher bis Dezember 2013 von der Kommission in einem Kriteri- 11 | 9 23.03.2015 enkatalog erfasst und kategorisiert werden, um sie anschließend zu regulieren. (MF) Institutionelles EUROCHAMBRES-Präsident Weber erläutert EUKommissions-Spitzen die europapolitischen Prioritäten der Wirtschaft Gespräche mit Timmermans, Katainen, Šefčovič und Jourová in Brüssel Im Rahmen seiner Treffen mit den Spitzen der Europäischen Kommission hat Präsident Richard Weber die Erwartungen der Wirtschaft an die neue Kommission formuliert. Dabei standen die Themen bessere Rechtsetzung, der Investment-Plan von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, die Energieunion sowie die Verbraucherrechterichtlinie im Vordergrund. Weber forderte unter anderem eine konsequente Anwendung des „Think Small First“Konzepts und Aufklärung hinsichtlich der im Investitionsplan vorgesehenen konkreten Maßnahmen für KMU. Bereits im Februar 2015 hatte Präsident Weber den Vizepräsident der Europäischen Kommission Andrus Ansip und die Kommissare Elżbieta Bienkowska, Marianne Thyssen und Cecilia Malmström zu bilateralen Gesprächen getroffen. Weber betonte damals, dass es im europäischen Binnenmarkt vielfach an der Umsetzung bestehender Gesetze mangelte und hob zugleich die Chancen einer Vertiefung des Binnenmarktes im digitalen Bereich hervor. Zudem erläuterte er die Vorzüge des TTIP und einer praxisnahen Ausbildung für die Wirtschaft in Europa. Dr. Richard Weber ist seit 2014 Präsident des Verbands der europäischen Kammerorganisationen, EUROCHAMBRES, und zugleich Präsident der IHK Saarland und Mitglied des DIHK-Vorstands. (AMH) Kurz notiert Schnellere Hilfe für Griechenland Beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 19.3. in Brüssel haben sich die Europartner bereit erklärt, die Reformvorhaben Griechenlands 11 | 10 23.03.2015 schnell zu prüfen, um dringend benötigte Kredite in Milliardenhöhe freigeben zu können. Die Finanzlage des Landes ist äußerst angespannt, auch wenn Details nicht offiziell kommuniziert werden. Im Gegenzug hat der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras versprochen, schnell eine vollständige und konkrete Liste mit Reformvorschlägen vorzulegen. Eine solche stand seit einiger Zeit aus. Am Wochenende (21./22.3.) hatte die griechische Regierung erste entsprechende Maßnahmen, unter anderem zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, angestoßen. An diesem Montag (23.3.) kommt Tsipras zum Antrittsbesuch bei Bundeskanzlerin Angelas Merkel nach Berlin. Nominierung des neuen Generalsekretärs des Rates Auf dem Treffen des Europäischen Rates am 19. März 2015 billigten die Staats- und Regierungschefs den Vorschlag von Ratspräsident Donald Tusk, den Dänen Jeppe Tranholm-Mikkelsen als neuen Generalsekretär des Rates zu nominieren. Er soll dem jetzigen Generalsekretär Uwe Corsepius folgen, der ins Bundeskanzleramt nach Berlin zurückkehrt. Tranholm-Mikkelsen ist seit 2010 der Ständige Vertreter Dänemarks bei der Europäischen Union. Der Rat wurde aufgefordert, Tranholm-Mikkelsen gemäß Artikel 240 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU so bald wie möglich förmlich zu ernennen. Er soll voraussichtlich zum 1. Juli 2015 sein neues Amt übernehmen. EU-Kommission stellt Jahresbericht 2014 über unsichere Produkte vor EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung Vĕra Jourová hat am Montag (23.3.) den Jahresbericht 2014 des Europäischen Schnellwarnsystems für gefährliche Produkte (RAPEX) vorgestellt. Die Datenbank RAPEX (Rapid Alert System for Dangerous Non-Food Consumer Products) dient seit 2003 dazu, potentielle Gefahren, die von Non-Food-Produkten ausgehen können, aufzudecken und Verbraucher davor zu schützen. Kleidung, Kosmetik, Kinderspielzeug und Elektrogeräte werden am häufigsten beanstandet. Neben den 28 EU-Staaten beteiligen sich auch Liechtenstein, Island und Norwegen an der Datenbank. Im vergangenen Jahr war die Zahl der Warnungen und Folgemaßnahmen, zu denen auch so genannte Rückrufaktionen gehören, 11 | 11 23.03.2015 gestiegen. Solche Maßnahmen initiieren aber nicht RAPEX, sondern die beteiligten Länder selbst. Termine Sitzungen der EU-Institutionen 23.03. - 27.03.2015 Agenda zu den Sitzungen der EU-Institutionen 23.03. - 27.03.2015 Miniplenarwoche im EP 01.01. - 30.06.2015 lettische Ratspräsidentschaft Verantwortlich für die Endredaktion: Daphne Grathwohl (gw) Ansprechpartner für die einzelnen Beiträge: MF= Mirko Fels; Go= Christopher Gosau; AMH= Anna Maria Heidenreich; Va= Jonas Vach; av= Anna Vogel; Wei= Malte Weisshaar
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