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Inhaltsverzeichnis
Editorial ............................................................................................................................................................... 2
Halbherzige Schritte bei der Energieunion? ................................................................................................................. 2
Energie ................................................................................................................................................................. 3
Europäischer Rat: Erste Aussprache zur Energieunion .............................................................................................. 3
Wirtschafts- und Währungsunion ................................................................................................................... 4
Neugestaltung des Europäischen Semesters ................................................................................................................ 4
Steuern ................................................................................................................................................................ 4
Vorstoß gegen Steuervermeidung .................................................................................................................................... 4
Recht .................................................................................................................................................................... 5
EU-Staaten wollen Verhandlungen zur Datenschutzreform im Juni abschließen ........................................... 5
Handelspolitik ..................................................................................................................................................... 6
EU-Bericht zu Handels- und Investitionshindernissen: Barrieren bleiben bestehen ....................................... 6
Zwischenstand und Ausblick in Sachen TTIP ................................................................................................................ 7
Umwelt ................................................................................................................................................................ 8
Aktueller Stand zur Klassifizierung hormonell wirksamer endokriner Disruptoren ......................................... 8
Institutionelles.................................................................................................................................................... 9
EUROCHAMBRES-Präsident Weber erläutert EU-Kommissions-Spitzen die europapolitischen
Prioritäten der Wirtschaft .................................................................................................................................................. 9
Kurz notiert ......................................................................................................................................................... 9
Schnellere Hilfe für Griechenland .................................................................................................................................... 9
Nominierung des neuen Generalsekretärs des Rates ...............................................................................................10
EU-Kommission stellt Jahresbericht 2014 über unsichere Produkte vor ..........................................................10
Termine .............................................................................................................................................................. 11
Sitzungen der EU-Institutionen ......................................................................................................................................11
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Editorial
Halbherzige Schritte bei der Energieunion?
Energieunion erfordert
Stärkung des Energiebinnenmarktes!
Die Energieunion war – allerdings überschattet von erneuten Griechenland-Diskussionen – das Hauptthema beim letzten EU-Gipfel. Bei ihrer
ersten Aussprache zur Energieunion beschränkten sich die Staats- und
Regierungschefs der 28 Mitgliedstaaten auf die Ursprungsidee: die
Stärkung der europäischen Energiesicherheit.
Eine sichere und bezahlbare Energieversorgung ist ein entscheidender
Wettbewerbsfaktor für Europas Wirtschaft. Die Kosten potenzieller
Schäden für ausfallende Gas- und Stromlieferungen erfordern, dass
sich Brüssel strategisch mit dem Thema auseinandersetzt.
Auf den ersten Blick scheinen die Mitgliedstaaten den richtigen Weg zu
gehen: Vollendung des Energiebinnenmarkts und beschleunigter Ausbau grenzüberschreitender Energienetze für Strom und Gas finden sich
gleich zu Beginn der Gipfel-Schlussfolgerungen.
Dr. Hermann Hüwels, DIHK-Bereichsleiter Umwelt,
Energie, Rohstoffe
Ein zweiter kritischer Blick wirft jedoch Zweifel an einem gemeinschaftlichen Vorhaben auf. Verweise auf nationale Souveränität, den
nationalen Energiemix und die Nutzung heimischer Ressourcen lassen
den Wunsch nach heimischer Energieautarkie durchschimmern. Auch
das 10-Prozent-Stromverbundziel, das sich die EU einst bis 2020 gesetzt hat und das für die Mitgliedstaaten bis dahin einen grenzüberschreitenden Verbund in Höhe von zehn Prozent ihrer installierten
Leistung vorsieht, schafft es nur in die Fußnote. Ein europäisches Verständnis von Versorgungssicherheit im Binnenmarkt? Kaum erkennbar!
Stattdessen wird an anderer Stelle mit vermeintlich ‚mehr’ Europa
geliebäugelt. Mögliche gemeinschaftliche Gaseinkäufe und strikte
Transparenzauflagen bei der Verhandlung von Gaslieferungsverträgen
haben mit einem europäischen Binnenmarkt wenig zu tun. Denn dieser
stellt eine wettbewerbliche Beschaffung von Gas und den Schutz unternehmerischen Handelns in den Vordergrund.
Der DIHK erwartet, dass die Mitgliedstaaten den Energiebinnenmarkt
wirklich ernst nehmen. Denn eine europäisch organisierte Energieversorgung ist aus Sicht der deutschen Wirtschaft nach wie vor sicherer,
kostengünstiger und umweltfreundlicher als jede nationale oder gar
lokale Insellösung.
Ihr
Hermann Hüwels
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Energie
Europäischer Rat: Erste Aussprache zur Energieunion
Energiesicherheit im Fokus
Am vergangenen Donnerstag (19.3.) bezog der Europäische Rat erstmalig Stellung zu der von der EU-Kommission am 25. Februar vorgelegten
Strategie zur Energieunion. Die Mitgliedstaaten fühlen sich allen fünf
Dimensionen der Energieunion verpflichtet, heißt es in den gemeinsamen Schlussfolgerungen. Es mag jedoch dem größeren Kontext des
Gipfels geschuldet gewesen sein, dass sich die Staats- und Regierungschefs einen Tag vor ihren Beratungen zur Zukunft mit Russland und der
Ukraine vorrangig Energiesicherheitsaspekten widmeten.
Zur Steigerung der EU-Energiesicherheit fordert die EU-28 die Beschleunigung europäischer Energieinfrastrukturprojekte für Gas und
Strom sowie eine vollständige Umsetzung der bestehenden EUEnergiegesetze.
Gleichzeitig wollen sich die Mitgliedstaaten im Interesse ihres nationalen Energiemixes jedoch verschiedene Optionen offen halten, wie die
Energiesicherheit am besten erhöht werden kann. Gefordert werden
neben robusten Energienetzen auch eine gesteigerte Energieeffizienz,
die Nutzung heimischer Ressourcen sowie der Rückgriff auf kohlenstoffarme Technologien. Zudem soll die Möglichkeit gemeinschaftlicher
Gaseinkäufe unter Berücksichtigung der WTO- und EU-Wettbewerbsregeln geprüft und die Transparenz staatlicher sowie kommerzieller
Gaslieferverträge gestärkt werden.
Darüber hinaus sprach sich der Europäische Rat für ein „flexibles
Marktdesign“, größere „regionale Kooperation“ und eine bessere
Marktintegration erneuerbarer Energien aus, ohne jedoch konkret zu
werden. Auch die rechtliche Umsetzung des 2030-Klima- und Energierahmens wurde erneut gefordert. Dabei dient das neue europäische
CO2-Reduktionsziel als Klimaschutzbeitrag der EU für das geplante
UN-Klimaübereinkommen. Bis Ende des Monats sollen laut Forderung
des Europäischen Rates auch alle anderen UN-Vertragsparteien ihre
nationalen Beiträge offenlegen.
Der DIHK hat zu wesentlichen Punkten der Energieunion positiv Stellung genommen. Erfahren Sie hierzu mehr im aktuellen Thema der
Woche.
(Va)
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Wirtschafts- und Währungsunion
Neugestaltung des Europäischen Semesters
DIHK diskutiert „Länderbericht Deutschland 2015“
mit der EU-Kommission
Am kommenden Donnerstag (26.3.) sind die EU-Kommission, Vertreter
verschiedener Bundesministerien, Verbände, Gewerkschaften und Forschungsinstitute zu Gast beim DIHK in Berlin, um den „Länderbericht
Deutschland 2015“ zu diskutieren.
Die neue EU-Kommission hat den Prozess des Europäischen Semesters
zur Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten neu
gestaltet. Ziel ist, mehr Dialog mit den Regierungen der Mitgliedstaaten und Stakeholdern in den Ländern zu ermöglichen. Die Länderberichte für alle Mitgliedstaaten, früher als Staffworking Document bekannt, erschien in diesem Jahr erstmals bereits am 25. Februar, anstatt
gemeinsam mit den Länderspezifischen Empfehlungen der EUKommission im Juni.
Erörterungen der Länderberichte wie diese in dieser Woche im DIHK
sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig die Möglichkeit
geben, die vielfältigen Themen vom Leistungsbilanzüberschuss über
Investitionen, Rente mit 63 und Fachkräftemangel bis hin zu Steuern
und Energie zu diskutieren, bevor die EU-Kommission letztlich ihre
Länderspezifischen Empfehlungen abgibt.
Der Länderbericht ist die detaillierte Analyse der Wirtschaftspolitiken
der Mitgliedstaaten und dient, gemeinsam mit den Nationalen Reformprogrammen der Mitgliedstaaten, als Grundlage, auf der die EUKommission die Länderspezifischen Empfehlungen erarbeitet.
(Go)
Steuern
Vorstoß gegen Steuervermeidung
EU-Kommission will Vorbescheide der Mitgliedstaaten
transparenter machen
Am Mittwoch (18.3.) hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket für mehr Transparenz in Steuerfragen vorgestellt. Dieses
besteht aus einem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit. Damit soll der automatische Austausch von
Steuervorentscheiden, die Mitgliedstaaten gegenüber Einzelpersonen
und Unternehmen fällen, innerhalb der EU verbindlich werden. Bislang
geben die Staaten solche Informationen nur auf konkrete Anfragen hin
preis.
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Bislang entscheidet jeder Mitgliedstaat selbst, ob ein Steuervorbescheid für einen anderen Mitgliedstaat von Belang sein könnte. Dieser
Ermessensspielraum soll nun beseitigt werden: Stattdessen sollen die
Mitgliedstaaten alle drei Monate Kurzbericht über Steuervorbescheide
mit grenzübergreifender Wirkung erstatten. Bei unmittelbarer Betroffenheit können Staaten weitere Einzelheiten anfordern.
Des Weiteren veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über
weitere, kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Verbesserung der
Steuertransparenz. Dabei geht es um die qualitative Verbesserung des
Datenmaterials zu Steuerhinterziehung und Steuerplanung, die Reform
des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung (Corporate
Governance Codex) sowie die Untersuchung der Folgen einer möglichen
Einführung des steuerlichen Country-by-country-Reporting (CBCR).
Dies meint eine mögliche Pflicht für bestimmte Unternehmensgruppen,
der Verwaltung auch Steuerdaten nach Tätigkeitsländern aufgegliedert
zu melden.
Die Vorschläge werden nun an das Europäische Parlament und den Rat
zur weiteren Beschlussfassung geleitet. Die geänderte Richtlinie über
die Verwaltungszusammenarbeit soll möglichst schon am 1. Januar
2016 in Kraft treten. Als nächstes plant die EU-Kommission, ihren Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung vorzulegen.
Die Wirtschaft setzt sich für einen transparenten Steuerwettbewerb ein
und begleitet mit dieser Zielsetzung Bemühungen zur Transparenzsteigerung. CBCR sieht sie demgegenüber kritisch aufgrund der damit
einhergehenden Gefahren für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und
der Bürokratielasten für Unternehmen.
(Wei)
Recht
EU-Staaten wollen Verhandlungen zur Datenschutzreform im Juni abschließen
Einigung in Teilbereichen
erzielt
In die Ratsverhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung kommt
endlich Bewegung. Am Freitag (13.3.), erzielten die EU-Innen- und
Justizminister eine erste Einigung hinsichtlich des Beschwerdeverfahrens und der allgemeinen Datenverarbeitungsgrundsätze. Der Rat plant,
die Verhandlungen im Juni abzuschließen, damit der Trilog noch in
diesem Jahr beginnen und vielleicht sogar abgeschlossen kann.
Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wird das Prinzip der zentralen
Kontaktstelle („one-stop-shop“) auf wichtige grenzüberschreitende
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Fälle begrenzt. Erst wenn sich der Konflikt nicht durch die Zusammenarbeit der nationalen Datenschutzbehörden lösen lässt, entscheidet ein
europäischer Datenschutzausschuss. Die Minister haben sich auf eine
Reihe von Grundsätzen zur rechtmäßigen, gerechten und transparenten
Datenverarbeitung verständigt. Darin enthalten ist auch ein Kapitel,
das die Weiterverwendung von Daten ermöglicht, die ursprünglich zu
anderen Zwecken erhoben wurden. Deutschland sieht in dieser Frage
noch Gesprächsbedarf und hat sich Abweichungen vorbehalten.
Ziel der Datenschutzreform ist es, ein hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten und so den Bürgern die Kontrolle
über ihre eigenen Daten zu erleichtern. Gleichzeitig soll die Reform
bestehende Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt abbauen und
mehr Rechtssicherheit für Wirtschaftsteilnehmer und Behörden schaffen.
Die aktuell gültigen EU-Datenschutzregeln stammen aus dem Jahr
1995 und gehen an der heutigen Realität des Internets und seiner
Nutzer vorbei. Phänomene wie soziale Netzwerke und das groß angelegte Sammeln von Verbraucherdaten durch weltweit agierende Internetkonzerne waren damals nicht bekannt. Da die Verhandlungen in der
Vergangenheit immer wieder ins Stocken geraten waren, versuchen die
Mitgliedstaaten, das komplexe Regelwerk nun Schritt für Schritt auf
den Weg zu bringen. Weitere Informationen zur Datenschutzreform
hier.
(av)
Handelspolitik
EU-Bericht zu Handels- und Investitionshindernissen: Barrieren bleiben bestehen
Einschränkungen vor allem in
Russland, China, Indien und
Brasilien
Der internationale Handel und die Investitionsmöglichkeiten von EUUnternehmen werden in den Staaten Argentinien, Brasilien, China,
Indien, Japan, Russland und den Vereinigten Staaten durch verschiedene Maßnahmen nach wie vor erheblich eingeschränkt. Zu diesem
Schluss kommt der am vergangenen Donnerstag (19.3.) veröffentlichte
EU-Bericht über Handels- und Investitionshindernisse (Trade and Investment Barriers Report).
Die strategischen Wirtschaftspartner der EU halten damit weiter Hindernisse aufrecht: An erster Stelle steht mit sieben berichteten Fällen
Russland, gefolgt von China mit sechs Fällen, sowie Indien und Brasilien mit jeweils vier Hemmnissen. Aus Argentinien und den USA wurden
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je drei entsprechende Hindernisse für Handel und Investitionen gemeldet.
Zu diesen Hindernissen gehören zum Beispiel diskriminierende Steuern
für ausländische Unternehmen oder umgekehrt Subventionen für inländische Unternehmen, aber auch die Gewährung von Vorteilen dafür,
dass Unternehmen heimische Waren verwenden. Berichtet wird auch
von Hindernissen in den Bereichen Gesundheit und Nahrungsmitteln. In
Russland beispielsweise wirkt ein neues Gesetz handelsverzerrend, das
die Speicherung von personenbezogenen Daten auf einem Server in
Russland vorsieht.
Angesichts der sich wieder erholenden Weltwirtschaft sei es „enttäuschend, dass immer noch so viele Hindernisse für Handel und Investitionen bestehen“, erklärte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström
bei der Vorstellung des Berichts. Es sei mehr denn je Entschlossenheit
gefragt, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Hindernisse zu beseitigen, so die Kommissarin.
Der Bericht über Handels- und Investitionshindernisse wird seit 2011
dem Europäischen Rat in jedem Frühjahr vorgelegt. Er soll über die
Fortschritte bei der Überwindung von Handels- und Investitionshindernissen Aufschluss geben, mit denen Unternehmen aus der EU mit den
sechs strategischen Partnerländern konfrontiert sind.
(gw)
Zwischenstand und Ausblick in Sachen TTIP
Öffentliche Daseinsvorsorge
soll unangetastet bleiben
Bei einem Treffen am vergangenen Freitag (20.3.) haben die EUKommissarin Cecilia Malmström und der US-Handelsbeauftragte Michael Froman über den Stand und das weitere Vorgehen in den nächsten beiden Verhandlungsrunden zur Transatlantischen Handels- und
Investitionspartnerschaft (TTIP) beraten.
Nach dem sechsstündigen Treffen sprach Malmström von deutlichen
Fortschritten, vor allem bei der Planung der Verhandlungen zur Dienstleistungsliberalisierung. Kritiker vor allem in Deutschland befürchten
unter anderem, dass TTIP den Privatisierungsdruck auf die öffentliche
Daseinsvorsorge – etwa bei der Wasser- oder Gesundheitsversorgung –
erhöhen könnte.
In einem gemeinsamen Statement erklärten Malmström und Froman,
dass TTIP die Regierungen nicht daran hindern werde, die Daseinsvorsorge selbst zu erbringen oder zu finanzieren. Privatisierungen in diesem Bereich seien weder verpflichtend noch – wenn einmal geschehen
– irreversibel. Beide betonten auch die wichtige ergänzende Rolle des
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privaten Sektors bei der Daseinsvorsorge.
Die nächste Verhandlungsrunde findet vom 20. bis 24.4. in den Vereinigten Staaten statt.
(gw)
Umwelt
Aktueller Stand zur Klassifizierung hormonell
wirksamer endokriner Disruptoren
Umfangreiche Folgenabschätzung verzögert das
Verfahren
Bis Ende 2013 hätte die EU-Kommission einen Kriterienkatalog zur
Klassifizierung von hormonell wirksamen Chemikalien, sog. endokrinen
Disruptoren vorlegen müssen. So sieht es die EU-Biozidverordnung von
2012 vor, doch bislang ist die Kommission dem nicht nachgekommen.
Am 9. März 2015 musste EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis die Verzögerung gegenüber dem Europaparlament rechtfertigen.
Zudem hat Schweden die Kommission verklagt.
Andriukaitis begründete die Verzögerung im Europaparlament mit einer
laufenden Folgenabschätzung. Vor dem Aufstellen eines Kriterienkataloges benötige man alle wissenschaftlich relevanten Informationen. Die
erste Forschungsphase sei nun beendet; in Kürze werde eine zweite
eingeleitet. Zudem habe man im Januar 2015 eine öffentliche Konsultation abgeschlossen. Die Ergebnisse würden zurzeit ausgewertet und
sollen in den nächsten Monaten auf einer Konferenz mit Interessenträgern diskutiert werden.
Das im Juni 2013 begonnene Folgenabschätzungsverfahren wird sich
damit voraussichtlich noch bis 2016 hinziehen. Erst danach werde die
Kommission den endgültigen Kriterienkatalog vorstellen, so Andriukaitis.
Schweden hat im Juli 2014 beim Europäischen Gerichtshof eine Klage
gegen die Kommission eingereicht, weil diese ihren Verpflichtungen zur
Festlegung wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung der endokrinschädigenden Eigenschaften nicht nachgekommen sei. Rat und Parlament haben sich mittlerweile hinter die schwedische Initiative gestellt.
Endokrine Disruptoren kommen in Produkten wie Lebensmittelverpackungen oder Kosmetika vor und sind mit Fruchtbarkeitsstörungen und
einer Reihe von Krankheiten wie Krebs in Verbindung gebracht worden,
weil sie den Hormonhaushalt von Lebewesen verändern können. Sie
sollten daher bis Dezember 2013 von der Kommission in einem Kriteri-
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enkatalog erfasst und kategorisiert werden, um sie anschließend zu
regulieren.
(MF)
Institutionelles
EUROCHAMBRES-Präsident Weber erläutert EUKommissions-Spitzen die europapolitischen Prioritäten der Wirtschaft
Gespräche mit Timmermans,
Katainen, Šefčovič und
Jourová in Brüssel
Im Rahmen seiner Treffen mit den Spitzen der Europäischen Kommission hat Präsident Richard Weber die Erwartungen der Wirtschaft an die
neue Kommission formuliert.
Dabei standen die Themen bessere Rechtsetzung, der Investment-Plan
von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, die Energieunion sowie die Verbraucherrechterichtlinie im Vordergrund. Weber forderte
unter anderem eine konsequente Anwendung des „Think Small First“Konzepts und Aufklärung hinsichtlich der im Investitionsplan vorgesehenen konkreten Maßnahmen für KMU.
Bereits im Februar 2015 hatte Präsident Weber den Vizepräsident der
Europäischen Kommission Andrus Ansip und die Kommissare Elżbieta
Bienkowska, Marianne Thyssen und Cecilia Malmström zu bilateralen
Gesprächen getroffen. Weber betonte damals, dass es im europäischen
Binnenmarkt vielfach an der Umsetzung bestehender Gesetze mangelte
und hob zugleich die Chancen einer Vertiefung des Binnenmarktes im
digitalen Bereich hervor. Zudem erläuterte er die Vorzüge des TTIP und
einer praxisnahen Ausbildung für die Wirtschaft in Europa.
Dr. Richard Weber ist seit 2014 Präsident des Verbands der europäischen Kammerorganisationen, EUROCHAMBRES, und zugleich Präsident der IHK Saarland und Mitglied des DIHK-Vorstands.
(AMH)
Kurz notiert
Schnellere Hilfe für Griechenland
Beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 19.3. in Brüssel haben
sich die Europartner bereit erklärt, die Reformvorhaben Griechenlands
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schnell zu prüfen, um dringend benötigte Kredite in Milliardenhöhe
freigeben zu können. Die Finanzlage des Landes ist äußerst angespannt,
auch wenn Details nicht offiziell kommuniziert werden. Im Gegenzug
hat der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras versprochen,
schnell eine vollständige und konkrete Liste mit Reformvorschlägen
vorzulegen. Eine solche stand seit einiger Zeit aus. Am Wochenende
(21./22.3.) hatte die griechische Regierung erste entsprechende Maßnahmen, unter anderem zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung,
angestoßen. An diesem Montag (23.3.) kommt Tsipras zum Antrittsbesuch bei Bundeskanzlerin Angelas Merkel nach Berlin.
Nominierung des neuen Generalsekretärs des
Rates
Auf dem Treffen des Europäischen Rates am 19. März 2015 billigten
die Staats- und Regierungschefs den Vorschlag von Ratspräsident Donald Tusk, den Dänen Jeppe Tranholm-Mikkelsen als neuen Generalsekretär des Rates zu nominieren. Er soll dem jetzigen Generalsekretär
Uwe Corsepius folgen, der ins Bundeskanzleramt nach Berlin zurückkehrt. Tranholm-Mikkelsen ist seit 2010 der Ständige Vertreter Dänemarks bei der Europäischen Union. Der Rat wurde aufgefordert, Tranholm-Mikkelsen gemäß Artikel 240 Absatz 2 des Vertrags über die
Arbeitsweise der EU so bald wie möglich förmlich zu ernennen. Er soll
voraussichtlich zum 1. Juli 2015 sein neues Amt übernehmen.
EU-Kommission stellt Jahresbericht 2014 über
unsichere Produkte vor
EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung Vĕra Jourová hat am Montag (23.3.) den Jahresbericht 2014 des Europäischen
Schnellwarnsystems für gefährliche Produkte (RAPEX) vorgestellt. Die
Datenbank RAPEX (Rapid Alert System for Dangerous Non-Food Consumer Products) dient seit 2003 dazu, potentielle Gefahren, die von
Non-Food-Produkten ausgehen können, aufzudecken und Verbraucher
davor zu schützen. Kleidung, Kosmetik, Kinderspielzeug und Elektrogeräte werden am häufigsten beanstandet. Neben den 28 EU-Staaten
beteiligen sich auch Liechtenstein, Island und Norwegen an der Datenbank. Im vergangenen Jahr war die Zahl der Warnungen und Folgemaßnahmen, zu denen auch so genannte Rückrufaktionen gehören,
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gestiegen. Solche Maßnahmen initiieren aber nicht RAPEX, sondern die
beteiligten Länder selbst.
Termine
Sitzungen der EU-Institutionen
23.03. - 27.03.2015
Agenda zu den Sitzungen der EU-Institutionen
23.03. - 27.03.2015
Miniplenarwoche im EP
01.01. - 30.06.2015
lettische Ratspräsidentschaft
Verantwortlich für die Endredaktion: Daphne Grathwohl (gw)
Ansprechpartner für die einzelnen Beiträge: MF= Mirko Fels; Go= Christopher Gosau; AMH= Anna Maria Heidenreich; Va= Jonas Vach; av= Anna Vogel; Wei= Malte Weisshaar