Erneut steuerrechtliche Änderungen zum 1. Juni 2015

WIRTSCHAFT
Seite 2
Russischer Automarkt
rutscht tiefer in die Krise
Moskau - Unter dem Druck der
Wirtschaftskrise hat der russische
Automarkt nach Verbandsangaben
im April einen beispiellosen
Absatzeinbruch verzeichnet. Der
Verkauf sei im Vergleich zum
Vorjahresmonat um 41,5 Prozent
auf rund 132.000 Neuwagen
zurückgegangen, teilte die Vereinigung Europäischer Unternehmen
(AEB) am Mittwoch mit. Dies sei ein
Tiefpunkt für den Monat April in
den vergangenen zehn Jahren,
sagte AEB-Autoexperte Jörg
Schreiber. Von Anfang Januar bis
Ende April verkauften russische
Händler demnach insgesamt etwa
500.000 Fahrzeuge. Dies entspricht
einem Minus von fast 38 Prozent im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Varoufakis: Griechenland
bereitet keine
Parallelwährung vor
Athen - Athen bereitet sich nach
Worten von Finanzminister Yanis
Varoufakis nicht auf die Einführung
einer parallelen Währung zum Euro
vor, um seine Staatsbediensteten
bezahlen zu können. „Es gibt keine
Lösung mit zwei Währungen. Für die
Regierung gibt es nur eine politische
Lösung“, sagte Varoufakis Reportern
am Mittwoch. In den vorigen Tagen
waren vor allem in der internationalen Presse Berichte erschienen,
wonach Athen sich angesichts einer
drohenden Staatspleite angeblich auf
die Einführung einer ParallelWährung vorbereite. Eine Paralleloder Komplementärwährung kann
der Anfang für die Einführung einer
neuen Währung sein. Der Staat gibt
in diesem Fall Schuldscheine (IOU
nach dem englischen I owe you – ich
schulde Dir) aus, mit denen im
Inland Schulden, Renten und Löhne
bezahlt werden. (dpa)
Wachstum im Eurogebiet
kommt langsam in Fahrt
Luxemburg (dpa) - Das Wirtschaftswachstum im Eurogebiet hat zum Jahresauftakt etwas an Fahrt gewonnen –
doch Finnland und Griechenland stecken in einer Rezession. Von Januar bis
März wuchs das Bruttoinlandsprodukt
(BIP) in den 19 Staaten des Euroraums
im Vergleich zu den drei Monaten davor
um 0,4 Prozent, berichtete die Europäische Statistikbehörde Eurostat am Mittwoch in Luxemburg.
Im Vorquartal hatte das Wachstum
noch 0,3 Prozent betragen. Sowohl Griechenland als auch Finnland verbuchten
zwei Vierteljahre hintereinander mit
schrumpfender Wirtschaft. Italien lässt
die schlimmste Wirtschaftskrise seit
dem Zweiten Weltkrieg hinter sich. Im
ersten Quartal 2015 legte die Wirtschaft
um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorquartal zu. Das berichtete die nationale
Statistikbehörde Istat in Rom. Die drittgrößte Volkswirtschaft der Eurozone
hatte zuvor eine lange Durststrecke
ohne Wachstum in 14 aufeinanderfolgenden Quartalen.
Die EU-Kommission rechnet damit,
dass die Wirtschaft der Eurozone im laufenden Jahr insgesamt um 1,5 Prozent
wachsen wird. Für das kommende Jahr
werden 1,9 Prozent erwartet. Das
Wachstum in Europa wird vor allem
von günstigen Ölpreisen und dem
schwachen Euro angetrieben. Laut Eurostat wuchs die Eurozone im Vergleich
zum Vorjahreszeitraum um 1 Prozent,
nach 0,9 Prozent im Vorquartal.
Die Wachstumszahlen in den einzelnen Mitgliedstaaten weichen stark
voneinander ab. Zypern erreichte nach
einer Rezession im Vergleich zum Vorquartal nun ein Plus von 1,6 Prozent,
Spanien kam auf 0,9 Prozent, Frankreich auf 0,6 Prozent. Deutschland
schnitt laut den Chefstatistikern mit 0,3
Prozent leicht unterdurchschnittlich ab.
Griechenland kam auf minus 0,2 Prozent, Finnland auf minus 0,1 Prozent.
ADZ / 15. Mai 2015
Industrieproduktion im ersten
Quartal bei plus 3,2 Prozent
Bukarest (ADZ) - Im ersten Quartal
2015 ist die Industrieproduktion Rumäniens saison- und arbeitstagbereinigt um
3,2 Prozent im Vergleich zu derselben Zeitspanne 2014 gestiegen. Die Produktion
legte vor allem in der verarbeitenden
Industrie (plus 4,6 Prozent) zu. Die Förderindustrie sank um 2,9 Prozent, der
Energiebereich (Produktion und Vertrieb
von Strom, Gas, Wasser, Wärme) lag mit
3,9 Prozent im Minus, teilte das Nationale
Institut für Statistik (INS) in Bukarest mit.
Im März ist die Industrieproduktion
gegenüber dem Vormonat saison- und
arbeitstagbereinigt leicht gestiegen und
zwar um 0,3 Prozent, die verarbeitende
Industrie wuchs um 0,6 Prozent. Die Förderindustrie legte um 3,2 Prozent und der
Energiebereich um 0,6 Prozent zu. Im
Vergleich zu März 2014 wuchs die Industrieproduktion um 3,3 Prozent. Im vergangenen Gesamtjahr 2014 ist die Industrieproduktion Rumäniens um 6,1 Prozent im Vergleich zu 2013 gestiegen.
Athen leiht sich erneut kurzfristig Geld
Athen (dpa) - Das schuldengeplagte
Griechenland hat sich kurzfristig frisches
Geld am Kapitalmarkt besorgt. Wie das
Staatsradio am Mittwoch unter Berufung auf die Schuldenagentur PDMA
berichtete, konnten insgesamt 1,138
Milliarden Euro für 13 Wochen in Form
kurzlaufender Staatspapiere aufgenommen werden. Die Rendite der verstei-
gerten Papiere lag – wie bei einer vergleichbaren Auktion im Vormonat – bei
2,7 Prozent. Athen hat sich das Geld
geliehen, weil es am heutigen Freitag
1,4 Milliarden Euro Schulden refinanzieren muss. In der griechischen Finanzpresse wurde damit gerechnet, dass das
restliche Geld am Donnerstag in die
Staatskasse fließt.
Baugewerbe im Aufwärtstrend
im ersten Quartal
Bukarest (ADZ) - Im ersten Quartal
2015 ist der Gesamtwert der von der
Bauwirtschaft erbrachten Leistungen
im Vergleich zu derselben Periode 2014
saison- und arbeitstagbereinigt um 12,5
Prozent gestiegen, teilte das Nationale
Institut für Statistik (INS) mit.
Nach der Art der Bauten wurde in
den ersten drei Monaten mit minus 0,2
Prozent ein leichter Rückgang bei Ingenieurbauten verzeichnet. Bei den
nicht-residenziellen Gebäuden (Büround Geschäftsbauten) hingegen waren
es plus 18,2 Prozent, bei Wohnbauten
plus 19,8 Prozent.
Unterschiedliche Entwicklungen
gab es auch in den Marktsegmenten:
Bei Neubauten wurde der höchste
Umsatzzuwachs von 16,4 Prozent verzeichnet. Der Bereich Generalüberholungen war im Vorjahresvergleich mit
6,7 Prozent im Plus, bei den Wartungsund Reparaturarbeiten konnte ein Zuwachs von 8,0 Prozent vermerkt werden.
Im März 2015 hat das Baugewerbe
nach Angaben des Statistikamtes gegenüber dem Vormonat 4,4 Prozent
aufgeholt, im Vergleich zu März 2014
waren es beachtliche plus 13,8 Prozent.
Im vergangenen Jahr 2014 ist der Gesamtwert der von der Bauwirtschaft
erbrachten Leistungen im Vergleich zu
2014 um 6,7 Prozent gesunken.
RECHT & STEUERN AKTUELL
Erneut steuerrechtliche Änderungen zum 1. Juni 2015
Von Amalia B²niceru, Chartered Accountant, Tax Consultant
Mit der Dringlichkeitsverordnung
Nr. 6/2015 (nachfolgend „DVO“) zur
Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 571/2003 (Steuergesetzbuch,
„StG“) treten am 1. Juni 2015 u. a. die
folgenden wichtigen Änderungen in
Kraft.
Ermäßigte MwSt. von 9 Prozent
Die DVO erweitert ab 1.6.2015 die
Anwendung der ermäßigten Mehrwertsteuer von 9 Prozent auf folgende Waren und Dienstleistungen:
• Lebensmittel, einschließlich Getränke, mit Ausnahme von alkoholischen
Getränken, für den menschlichen und
tierischen Verzehr;
• lebende Haustiere und -vögel;
• Saatgut, Pflanzen und Zutaten, die
zur Herstellung von Lebensmittel verwendet werden;
• Nahrungsergänzungs- und -ersatzmittel;
• Restaurant- und Cateringdienstleistungen, die nicht alkoholische Getränke
betreffen.
Gegenwärtig gilt laut Art. 140 Abs. 2
lit. g) StG eine MwSt. von 9 Prozent für
Brot- und Backwaren, Weizenweiß- und
andere Mehlsorten.
Die nun beschlossene Erweiterung
bezweckt die Verringerung der Steuerhinterziehung und die Herstellung eines adäquaten Wettbewerbsklimas. Der
Gesetzgeber erwartet sich durch die
Reduzierung der MwSt. erhebliche po-
sitive Effekte für das Unternehmensumfeld, u. a. durch die Verbesserung
des Cash-Flows.
Quellenbesteuerung der
Zinserträge von Nichtansässigen
In Rumänien erzielte Zinserträge
juristischer Personen, die in einem EUoder EWR-Staat, der ein Abkommen
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Rumänien abgeschlossen hat,
ansässig sind, werden zu den im anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen festgelegten Bedingungen
und mit dem darin festgelegten Steuersatz besteuert, sofern die juristische
Person eine gültige steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung vorlegt. Die Besteuerung erfolgt an der Quelle (bei dem
Zahler).
Diese juristische Person kann laut dem
neu eingeführten Art. 1161 StG künftig
für den Jahresausgleich betreffend die
gezahlten Steuern optieren, indem sie
die Gewinnsteuer für den diese Erträge
betreffenden Gewinn gemäß den im
Steuergesetzbuch festgelegten Regeln
erklärt. Die einbehaltene Quellensteuer
ist in diesem Fall als Anzahlung auf die
Gewinnsteuerschuld anzusehen. Damit
werden Ausgaben absetzbar.
Derzeit wird in Bezug auf die Quellenbesteuerung der Zinserträge von
Nichtansässigen kein Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen gemacht. Gemäß Art. 118 StG ist
aber auch jetzt die Vorlage einer bei
Zahlung gültigen steuerlichen Ansäs-
sigkeitsbescheinigung notwendig, um
vom günstigeren der beiden Steuersätze aus Steuergesetzbuch und Doppelbesteuerungsabkommen zu profitieren. Der gegenwärtige Steuersatz für
Fälle, in denen zwischen Rumänien und
dem Ansässigkeitsstaat kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht, beträgt 16 Prozent.
Die nunmehr eingeführte Neuigkeit
besteht im o. g. Wahlrecht betreffend
die Erklärung, Zahlung und Endregelung der gezahlten Steuer. Dieses Wahlrecht beseitigt die diskriminierende
Behandlung von Nichtansässigen gegenüber Ansässigen betreffend die Gewinnsteuer.
Einkünfte aus freiberuflichen
Tätigkeiten
Die DVO enthält auch einige Neuregelungen betreffend die steuerliche
Behandlung von in Rumänien erzielten
steuerbaren Einkünften aus freiberuflichen Tätigkeiten natürlicher Personen,
die in einem EU- oder EWR-Staat ansässig sind.
Nichtansässige natürliche Personen
haben künftig die Möglichkeit, einen
Jahresausgleich betreffend die an der
Quelle einbehaltene Steuer durchzuführen, indem sie die Steuer gemäß dem
III. Titel des Steuergesetzbuches erklären. Ebenso wie im oben erwähnten
Fall der Zinserträge ist dabei die einbehaltene Quellensteuer als Anzahlung
auf die Einkommenssteuerschuld anzusehen.
Steuern auf Mieterträge
Im Fall von Mietverträgen, in denen
der Mietzins in Fremdwährung ausgedrückt ist, werden künftig die Steuerbehörden die Steuervorauszahlungen
für Mieterträge neu berechnen, wenn
der Vertrag im Laufe des Steuerjahres
gekündigt wird. Dies geschieht auf
Antrag des Steuerpflichtigen anhand
von geeigneten Nachweisdokumenten. Bisher enthielt das Steuergesetzbuch für Fremdwährungsverträge
keine Regeln zur Neuberechnung der
Steuervorauszahlungen im Kündigungsfalle, so wie dies für Verträge in
Landeswährung der Fall ist.
Grunderwerbsteuer
Die DVO beseitigt die Verpflichtung
des Grundbuchamtes, die Entrichtung
der Steuer vor der Eintragung des Eigentumsübergangs zu überprüfen.
Diese war in der Nachfolge einer zu
Jahresbeginn veröffentlichten Verfassungsgerichtsentscheidung (662/
2014) notwendig geworden.
Fazit
Die Erweiterung der Anwendung
des ermäßigten MwSt.-Satzes von 9
Prozent ist grundsätzlich zu begrüßen.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese
Steuersenkung, so wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, in den Endverbraucherpreisen reflektiert wird. Positiv ist
ebenfalls die Beseitigung der Ungleich-
behandlung ansässiger und nichtansässiger juristischer Personen, die Zinsen einnehmen.
Kontakt und weitere Informationen:
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest – Sibiu – Bistri]a
Büro Bukarest:
Tel.:
+40 – 21 – 301 03 53
Fax:
+40 – 21 – 315 78 36
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.stalfort.ro