Änderungen des neuen Steuergesetzes vor dessen

WIRTSCHAFT
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Microsoft bietet Cloud-Dienste aus
Rechenzentren in Deutschland an
Jahresinflationsrate im
Oktober minus 1,6 Prozent
Bukarest - Im Oktober 2015 sind die
Verbraucherpreise um 0,28 Prozent
im Vormonatsvergleich gestiegen,
gegenüber Oktober 2014 waren es
minus 1,6 Prozent. In den vergangenen zwölf Monaten sank die Inflation
durchschnittlich um 0,2 Prozent.
Gegenüber Dezember 2014 sind die
Verbraucherpreise um 1,35 Prozent
niedriger. Wie das Nationale Institut
für Statistik (INS) weiter mitteilte,
stiegen im Oktober gegenüber
September die Preise für Nahrungsgüter um 0,5 Prozent. Für NichtNahrungsgüter waren die Verbraucherpreise um 0,13 Prozent höher als
im September. Die Dienstleistungspreise legten um 0,27 Prozent zu.
Vergangene Woche hat die Nationalbank ihre Inflationsprognose für Ende
2015 auf minus 0,7 Prozent nach unten
korrigiert. (ADZ)
KBA misst auch bei
anderen Autoherstellern
erhöhte Abgaswerte
Flensburg/Berlin - Das KraftfahrtBundesamt (KBA) hat bei Tests
infolge des VW-Abgas-Skandals
auch bei Autos anderer Hersteller
erhöhte Abgaswerte gemessen.
„Auf Basis von Rohdaten wurden
bisher zum Teil erhöhte StickoxidWerte bei unterschiedlichen Fahrund Umgebungsbedingungen
festgestellt“, teilte die Behörde am
Mittwoch mit. Die Ergebnisse
würden nun mit den Autobauern
und anderen Behörden besprochen
und ausgewertet. „Erst danach
liegen rechtlich belastbare Ergebnisse vor“, hieß es. Welche Marken
betroffen sind, teilte die Behörde
nicht mit. Seit Ende September
prüft das KBA in großem Stil
neben Fahrzeugen aus dem VWKonzern auch Autos anderer
Hersteller – darunter etwa BMW,
Ford, Mercedes-Benz, Alfa Romeo,
Dacia, Hyundai oder Mazda. (dpa)
ADZ / 13. November 2015
Softwarekonzern reagiert mit neuartigen Treuhänder-Lösung auf rechtliche und Sicherheitsbedenken
Berlin (dpa) - Microsoft bietet den
Kunden seiner Cloud-Dienste künftig
auch die Speicherung der Daten in
Deutschland an. Dafür wird der Softwarekonzern zwei Rechenzentren der
Deutschen Telekom in Frankfurt am
Main und in Magdeburg nutzen, kündigte Microsoft-Chef Satya Nadella am
Mittwoch in Berlin an. Kunden könnten
sich somit entscheiden, ob sie öffentliche Lösungen oder Services aus deutschen Rechenzentren nutzen wollten.
Als Treuhänder wird die Telekom-Tochter T-Systems International den Zugang
zu den Kundendaten kontrollieren und
überwachen. Microsoft habe damit keinerlei Zugriff auf die Daten, betont das
Unternehmen.
Die Hardware in Frankfurt in Magdeburg gehört Microsoft, da der Konzern weltweit die gleiche Technologie
und die gleiche Architektur für seine
Cloud-Services verwendet, um überall
die gleichen Servicezusagen sicherstellen zu können. Die Rechenzentren
selbst werden von der Telekom be-
Als Treuhänder wird die Telekom-Tochter T-Systems International den Zugang
zu den Kundendaten kontrollieren und überwachen. Microsoft habe damit keinerlei Zugriff auf die Daten, betont das Unternehmen. Symbolbild: freeimages.com
trieben. Durch das Treuhänder-Konstrukt haben Microsoft und seine Auftragnehmer keinen eigenständigen
Baugewerbe nach drei Quartalen
bei plus 10,5 Prozent
Bukarest (ADZ) - Im den ersten drei
Quartalen 2015 ist der Gesamtwert der
von der Bauwirtschaft erbrachten Leistungen im Vergleich zu derselben Periode 2014 saison- und arbeitstagbereinigt um 10,5 Prozent gestiegen. Dies
teilte das Nationale Institut für Statistik
(INS) am Mittwoch mit.
Nach der Art der Bauten wurde in den
ersten neun Monaten mit plus 6,4 Prozent ein Zuwachs bei Ingenieurbauten
verzeichnet. Bei den nicht-residenziellen
Gebäuden (Büro- und Geschäftsbauten)
waren es plus 8,6 Prozent, bei Wohnbauten plus 6,7 Prozent. Unterschiedliche
Entwicklungen gab es auch in den Markt-
segmenten: Bei Neubauten wurde ein
Umsatzzuwachs von 9,0 Prozent verzeichnet. Der Bereich Generalüberholungen war im Vorjahresvergleich mit 17,5
Prozent im Plus, bei den Wartungs- und
Reparaturarbeiten konnte ein Zuwachs
von 10,5 Prozent vermerkt werden.
Im September 2015 hat das Baugewerbe nach Angaben des Statistikamtes gegenüber dem Vormonat 0,7 Prozent aufgeholt, im Vergleich zu September 2014 waren es plus 4,0 Prozent.
Im vergangenen Jahr 2014 ist der
Gesamtwert der von der Bauwirtschaft
erbrachten Leistungen im Vergleich zu
2013 um 6,7 Prozent gesunken.
Zugriff auf die Daten, ohne dass TSystems oder Endkunde dies ausdrücklich genehmigt haben.
Die Verknüpfung der Cloud-Plattform mit deutscher Infrastruktur und
deutschem Datentreuhänder sei aus
Sicht von Microsoft am Markt einzigartig, sagte Alex Stüger, Vorsitzender
der Geschäftsführung von Microsoft
Deutschland. Über die Plattform sollen die Dienste Azure, Office 365 und
Dynamics CRM Online zur Verfügung
stehen.
Microsoft-Konkurrent Amazon
bietet auch Cloud-Dienste aus einem
Rechenzentrum in Deutschland an,
allerdings ohne die Treuhänder-Option.
Microsoft reagiert mit dem neuen
Angebot auf die anhaltenden Sicherheitsbedenken der Kunden, die das Geschäft
mit Cloud-Angeboten vielfach ausbremsen. Das habe zuletzt auch der CloudMonitor des Branchenverbands Bitkom
dokumentiert, sagte Günther Igl, CloudExperte bei Microsoft Deutschland. Die
neuen Cloud-Dienste werden nach Angaben der Telekom „in der zweiten Jahreshälfte 2016 schrittweise angeboten“.
Bayern und Österreich unterzeichnen
Vergleich im Streit um BayernLB
Wien (dpa) - Bayern und Österreich haben ihren Milliardenstreit um
die ehemalige Hypo Alpe Adria offiziell begraben. Der österreichische Finanzminister Hans Jörg Schelling
(ÖVP) und sein bayerischer Amtskollege Markus Söder (CSU) unterzeichneten am Mittwoch in Wien einen
Vergleich, der den Weg für die Zahlung von 1,23 Milliarden Euro von
Österreich an Bayern ebnet. „Aus der
heutigen Sicht ist das ein vertretbarer
Vergleich“, sagte Söder nach der Unterzeichnung.
Ursprünglich hatte Bayern die
Rückzahlung von 2,4 Milliarden Euro
von der österreichischen Bank gefordert. Die Hypo Alpe Adria gehörte
von 2007 bis 2009 zur BayernLB und
wurde dann an Österreich verkauft.
Inzwischen ist die Krisenbank, die sich
bei ihrem Expansionskurs auf dem
Balkan völlig verspekuliert hatte, in
eine Bad Bank namens Heta umgewandelt, die derzeit abgewickelt wird.
Man hätte deswegen am Ende
ohnehin nur einen Teil des Geldes bekommen, sagte Söder. „Das ist jetzt
die Chance, schneller und ohne lange
Rechtsstreitigkeiten auf einer sehr
vernünftigen Basis das Kapitel abzuschließen.“
RECHT & STEUERN AKTUELL
Änderungen des neuen Steuergesetzes vor dessen Inkrafttreten
Von Peter Schnabl, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Das rumänische Steuerrecht wurde
einer intensiven Reform unterzogen
und hat in sehr vielen Aspekten, die fast
alle Steuer- und Abgabenarten betreffen, weitreichende Änderungen erfahren. Im September 2015 wurde das neue
rumänische Steuergesetzbuch (Codul
Fiscal) als Gesetz 227/2015 publiziert; es
tritt mit 01.01.2016 in Kraft.
Noch vor Inkrafttreten des neuen
Steuergesetzes wurden durch die Dringlichkeitsverordnung 50/2015 (nachfolgend „DVO“) vom 03.11.2015, diverse
Regelungen abgeändert und ergänzt.
Es folgt ein Überblick über relevante
Änderungen, die ab 01.01.2016 gelten
werden.
Dividendenbesteuerung
In der ursprünglichen Fassung des
neuen Steuergesetzes war eine Senkung
des Steuersatzes für Dividenden ab
01.01.2017 von 16 Prozent auf 5 Prozent
vorgesehen. Durch die DVO wurde das
Inkrafttreten dieser Steuersenkung auf
den 01.01.2016 vorverlegt.
Damit unterliegen Dividendenzahlungen bereits im kommenden Jahr dieser geringeren Besteuerung, und steuerpflichtige Dividendenempfänger werden schon 2016 entlastet. In diesem
Zusammenhang ist zu erwähnen, dass
die Voraussetzungen für die Befreiung
von der Dividendenbesteuerung zwischen juristischen Personen (Beteiligung
des Dividendenempfängers von
mindestens 10 Prozent über mehr als
ein Jahr) unverändert gelten.
Mikrounternehmen
Für die im Steuergesetz definierten
Mikrounternehmen (rumänische juristische Personen, die bei Vorliegen bestimmter Kriterien einer begünstigten
Besteuerung unterliegen) erfolgten
Änderungen in zweierlei Hinsicht:
• Die jährliche Umsatzgrenze, bis zu
deren Überschreiten ein Unternehmen
als Mikrounternehmen eingestuft wird,
wird ab 2016 von 65.000 Euro auf 100.000
Euro erhöht.
• Der auf Mikrounternehmen anwendbare Steuersatz von bisher einheitlich 3 Prozent wird nunmehr in Abhängigkeit von der Anzahl der Angestellten differenziert: die Steuer beträgt
3 Prozent falls das Mikrounternehmen
keine Angestellten hat, 2 Prozent bei
einem und 1 Prozent bei zwei oder
mehr Angestellten.
Die anderen Voraussetzungen zur
Qualifizierung als Mikrounternehmen,
wie maximal 20 Prozent der Umsätze
aus Beratung oder Managementleistungen, ausschließlich privates Stammkapital sowie der Ausschluss bestimmter
Branchen von der Klassifizierung als
Mikrounternehmen (Banken, Versicherungen, Kapitalmarkt, Glücksspiel sowie Erkundung, Erschließung und Förderung von Erdöl- und Erdgasvorkommen), bleiben unverändert.
Umsatzsteuerliche Änderungen
Im Bereich der Umsatzsteuer wird
die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 9 Prozent auf Lieferungen von Wasser (Trinkwasser sowie Wasser zur Bewässerung in der
Landwirtschaft) erweitert; diese waren
bisher dem Standard-Steuersatz (von
derzeit 24 Prozent bzw. 20 Prozent ab
dem 01.01.2016) unterlegen. Begründet wurde diese Steuerbegünstigung
mit der hohen Bedeutung, welche
Trinkwasser und Wasserversorgung
für Bevölkerung und Landwirtschaft
haben.
Zur Erinnerung: bereits mit dem
neuen Steuergesetz wurde ein weiterer
ermäßigter Steuersatz von 5 Prozent
für bestimmte Kategorien (z. B. kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Kinoveranstaltungen, Eintritte
in Museen und vergleichbare Einrichtungen, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften) eingeführt.
Steuerbefreiungen auch (wieder)
für voruniversitäre
Bildungseinrichtungen
Durch die DVO wurde eine Uneinheitlichkeit des neuen Steuergesetzes in
der Befreiung von der Körperschaftssteuerpflicht korrigiert, welche demnach zwar für Hochschulen gegolten
hätte, nicht jedoch für voruniversitäre
Einrichtungen. Dadurch sind ab 2016
nunmehr auch Kindergärten und Schulen wieder von der Körperschaftsteuer
befreit.
Fazit
Die Änderungen des rumänischen
Steuergesetzes mit Wirkung ab dem
01.01.2016 sind im Wesentlichen im Lichte der Anreizschaffung zu sehen. So soll
die Vorziehung der reduzierten Dividendenbesteuerung von 5 Prozent
bereits ab 2016 positive Wirkungen auf
das Investitionsvolumen sowie den
Kapitalmarkt haben.
Die Erhöhung der Umsatzgrenze
sowie die Einführung eines von der
Angestelltenzahl abhängigen Steuersatzes für Mikrounternehmen soll die
Attraktivität von Unternehmensgründungen, insbesondere mit der Schaffung von Arbeitsplätzen, erhöhen.
Die Anwendung eines reduzierten
Steuersatzes auch für Lieferungen von
Wasser (Trinkwasser sowie Wasser zur
Bewässerung in der Landwirtschaft)
bedeutet zum einen die Vereinheitlichung der Besteuerung von Nahrungsmitteln, soll aber auf der anderen Seite
auch die landesweiten Zugangsmöglichkeiten zu Trinkwasser und Bewässerungen intensivieren.
Die Steuerbefreiung für voruniversitäre Bildungseinrichtungen schließlich
stellt die Konsistenz in der steuerlichen
Behandlung von Bildungseinrichtungen
sämtlicher Ausbildungsstufen wieder her.
Abgesehen von der Kuriosität der
Änderung eines noch nicht existierenden Rechtsakts handelt es sich somit um
begrüßenswerte Regelungen.
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STALFORT Legal. Tax. Audit.
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