WIRTSCHAFT Seite 2 Microsoft bietet Cloud-Dienste aus Rechenzentren in Deutschland an Jahresinflationsrate im Oktober minus 1,6 Prozent Bukarest - Im Oktober 2015 sind die Verbraucherpreise um 0,28 Prozent im Vormonatsvergleich gestiegen, gegenüber Oktober 2014 waren es minus 1,6 Prozent. In den vergangenen zwölf Monaten sank die Inflation durchschnittlich um 0,2 Prozent. Gegenüber Dezember 2014 sind die Verbraucherpreise um 1,35 Prozent niedriger. Wie das Nationale Institut für Statistik (INS) weiter mitteilte, stiegen im Oktober gegenüber September die Preise für Nahrungsgüter um 0,5 Prozent. Für NichtNahrungsgüter waren die Verbraucherpreise um 0,13 Prozent höher als im September. Die Dienstleistungspreise legten um 0,27 Prozent zu. Vergangene Woche hat die Nationalbank ihre Inflationsprognose für Ende 2015 auf minus 0,7 Prozent nach unten korrigiert. (ADZ) KBA misst auch bei anderen Autoherstellern erhöhte Abgaswerte Flensburg/Berlin - Das KraftfahrtBundesamt (KBA) hat bei Tests infolge des VW-Abgas-Skandals auch bei Autos anderer Hersteller erhöhte Abgaswerte gemessen. „Auf Basis von Rohdaten wurden bisher zum Teil erhöhte StickoxidWerte bei unterschiedlichen Fahrund Umgebungsbedingungen festgestellt“, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Die Ergebnisse würden nun mit den Autobauern und anderen Behörden besprochen und ausgewertet. „Erst danach liegen rechtlich belastbare Ergebnisse vor“, hieß es. Welche Marken betroffen sind, teilte die Behörde nicht mit. Seit Ende September prüft das KBA in großem Stil neben Fahrzeugen aus dem VWKonzern auch Autos anderer Hersteller – darunter etwa BMW, Ford, Mercedes-Benz, Alfa Romeo, Dacia, Hyundai oder Mazda. (dpa) ADZ / 13. November 2015 Softwarekonzern reagiert mit neuartigen Treuhänder-Lösung auf rechtliche und Sicherheitsbedenken Berlin (dpa) - Microsoft bietet den Kunden seiner Cloud-Dienste künftig auch die Speicherung der Daten in Deutschland an. Dafür wird der Softwarekonzern zwei Rechenzentren der Deutschen Telekom in Frankfurt am Main und in Magdeburg nutzen, kündigte Microsoft-Chef Satya Nadella am Mittwoch in Berlin an. Kunden könnten sich somit entscheiden, ob sie öffentliche Lösungen oder Services aus deutschen Rechenzentren nutzen wollten. Als Treuhänder wird die Telekom-Tochter T-Systems International den Zugang zu den Kundendaten kontrollieren und überwachen. Microsoft habe damit keinerlei Zugriff auf die Daten, betont das Unternehmen. Die Hardware in Frankfurt in Magdeburg gehört Microsoft, da der Konzern weltweit die gleiche Technologie und die gleiche Architektur für seine Cloud-Services verwendet, um überall die gleichen Servicezusagen sicherstellen zu können. Die Rechenzentren selbst werden von der Telekom be- Als Treuhänder wird die Telekom-Tochter T-Systems International den Zugang zu den Kundendaten kontrollieren und überwachen. Microsoft habe damit keinerlei Zugriff auf die Daten, betont das Unternehmen. Symbolbild: freeimages.com trieben. Durch das Treuhänder-Konstrukt haben Microsoft und seine Auftragnehmer keinen eigenständigen Baugewerbe nach drei Quartalen bei plus 10,5 Prozent Bukarest (ADZ) - Im den ersten drei Quartalen 2015 ist der Gesamtwert der von der Bauwirtschaft erbrachten Leistungen im Vergleich zu derselben Periode 2014 saison- und arbeitstagbereinigt um 10,5 Prozent gestiegen. Dies teilte das Nationale Institut für Statistik (INS) am Mittwoch mit. Nach der Art der Bauten wurde in den ersten neun Monaten mit plus 6,4 Prozent ein Zuwachs bei Ingenieurbauten verzeichnet. Bei den nicht-residenziellen Gebäuden (Büro- und Geschäftsbauten) waren es plus 8,6 Prozent, bei Wohnbauten plus 6,7 Prozent. Unterschiedliche Entwicklungen gab es auch in den Markt- segmenten: Bei Neubauten wurde ein Umsatzzuwachs von 9,0 Prozent verzeichnet. Der Bereich Generalüberholungen war im Vorjahresvergleich mit 17,5 Prozent im Plus, bei den Wartungs- und Reparaturarbeiten konnte ein Zuwachs von 10,5 Prozent vermerkt werden. Im September 2015 hat das Baugewerbe nach Angaben des Statistikamtes gegenüber dem Vormonat 0,7 Prozent aufgeholt, im Vergleich zu September 2014 waren es plus 4,0 Prozent. Im vergangenen Jahr 2014 ist der Gesamtwert der von der Bauwirtschaft erbrachten Leistungen im Vergleich zu 2013 um 6,7 Prozent gesunken. Zugriff auf die Daten, ohne dass TSystems oder Endkunde dies ausdrücklich genehmigt haben. Die Verknüpfung der Cloud-Plattform mit deutscher Infrastruktur und deutschem Datentreuhänder sei aus Sicht von Microsoft am Markt einzigartig, sagte Alex Stüger, Vorsitzender der Geschäftsführung von Microsoft Deutschland. Über die Plattform sollen die Dienste Azure, Office 365 und Dynamics CRM Online zur Verfügung stehen. Microsoft-Konkurrent Amazon bietet auch Cloud-Dienste aus einem Rechenzentrum in Deutschland an, allerdings ohne die Treuhänder-Option. Microsoft reagiert mit dem neuen Angebot auf die anhaltenden Sicherheitsbedenken der Kunden, die das Geschäft mit Cloud-Angeboten vielfach ausbremsen. Das habe zuletzt auch der CloudMonitor des Branchenverbands Bitkom dokumentiert, sagte Günther Igl, CloudExperte bei Microsoft Deutschland. Die neuen Cloud-Dienste werden nach Angaben der Telekom „in der zweiten Jahreshälfte 2016 schrittweise angeboten“. Bayern und Österreich unterzeichnen Vergleich im Streit um BayernLB Wien (dpa) - Bayern und Österreich haben ihren Milliardenstreit um die ehemalige Hypo Alpe Adria offiziell begraben. Der österreichische Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) und sein bayerischer Amtskollege Markus Söder (CSU) unterzeichneten am Mittwoch in Wien einen Vergleich, der den Weg für die Zahlung von 1,23 Milliarden Euro von Österreich an Bayern ebnet. „Aus der heutigen Sicht ist das ein vertretbarer Vergleich“, sagte Söder nach der Unterzeichnung. Ursprünglich hatte Bayern die Rückzahlung von 2,4 Milliarden Euro von der österreichischen Bank gefordert. Die Hypo Alpe Adria gehörte von 2007 bis 2009 zur BayernLB und wurde dann an Österreich verkauft. Inzwischen ist die Krisenbank, die sich bei ihrem Expansionskurs auf dem Balkan völlig verspekuliert hatte, in eine Bad Bank namens Heta umgewandelt, die derzeit abgewickelt wird. Man hätte deswegen am Ende ohnehin nur einen Teil des Geldes bekommen, sagte Söder. „Das ist jetzt die Chance, schneller und ohne lange Rechtsstreitigkeiten auf einer sehr vernünftigen Basis das Kapitel abzuschließen.“ RECHT & STEUERN AKTUELL Änderungen des neuen Steuergesetzes vor dessen Inkrafttreten Von Peter Schnabl, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Das rumänische Steuerrecht wurde einer intensiven Reform unterzogen und hat in sehr vielen Aspekten, die fast alle Steuer- und Abgabenarten betreffen, weitreichende Änderungen erfahren. Im September 2015 wurde das neue rumänische Steuergesetzbuch (Codul Fiscal) als Gesetz 227/2015 publiziert; es tritt mit 01.01.2016 in Kraft. Noch vor Inkrafttreten des neuen Steuergesetzes wurden durch die Dringlichkeitsverordnung 50/2015 (nachfolgend „DVO“) vom 03.11.2015, diverse Regelungen abgeändert und ergänzt. Es folgt ein Überblick über relevante Änderungen, die ab 01.01.2016 gelten werden. Dividendenbesteuerung In der ursprünglichen Fassung des neuen Steuergesetzes war eine Senkung des Steuersatzes für Dividenden ab 01.01.2017 von 16 Prozent auf 5 Prozent vorgesehen. Durch die DVO wurde das Inkrafttreten dieser Steuersenkung auf den 01.01.2016 vorverlegt. Damit unterliegen Dividendenzahlungen bereits im kommenden Jahr dieser geringeren Besteuerung, und steuerpflichtige Dividendenempfänger werden schon 2016 entlastet. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Dividendenbesteuerung zwischen juristischen Personen (Beteiligung des Dividendenempfängers von mindestens 10 Prozent über mehr als ein Jahr) unverändert gelten. Mikrounternehmen Für die im Steuergesetz definierten Mikrounternehmen (rumänische juristische Personen, die bei Vorliegen bestimmter Kriterien einer begünstigten Besteuerung unterliegen) erfolgten Änderungen in zweierlei Hinsicht: • Die jährliche Umsatzgrenze, bis zu deren Überschreiten ein Unternehmen als Mikrounternehmen eingestuft wird, wird ab 2016 von 65.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. • Der auf Mikrounternehmen anwendbare Steuersatz von bisher einheitlich 3 Prozent wird nunmehr in Abhängigkeit von der Anzahl der Angestellten differenziert: die Steuer beträgt 3 Prozent falls das Mikrounternehmen keine Angestellten hat, 2 Prozent bei einem und 1 Prozent bei zwei oder mehr Angestellten. Die anderen Voraussetzungen zur Qualifizierung als Mikrounternehmen, wie maximal 20 Prozent der Umsätze aus Beratung oder Managementleistungen, ausschließlich privates Stammkapital sowie der Ausschluss bestimmter Branchen von der Klassifizierung als Mikrounternehmen (Banken, Versicherungen, Kapitalmarkt, Glücksspiel sowie Erkundung, Erschließung und Förderung von Erdöl- und Erdgasvorkommen), bleiben unverändert. Umsatzsteuerliche Änderungen Im Bereich der Umsatzsteuer wird die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 9 Prozent auf Lieferungen von Wasser (Trinkwasser sowie Wasser zur Bewässerung in der Landwirtschaft) erweitert; diese waren bisher dem Standard-Steuersatz (von derzeit 24 Prozent bzw. 20 Prozent ab dem 01.01.2016) unterlegen. Begründet wurde diese Steuerbegünstigung mit der hohen Bedeutung, welche Trinkwasser und Wasserversorgung für Bevölkerung und Landwirtschaft haben. Zur Erinnerung: bereits mit dem neuen Steuergesetz wurde ein weiterer ermäßigter Steuersatz von 5 Prozent für bestimmte Kategorien (z. B. kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Kinoveranstaltungen, Eintritte in Museen und vergleichbare Einrichtungen, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften) eingeführt. Steuerbefreiungen auch (wieder) für voruniversitäre Bildungseinrichtungen Durch die DVO wurde eine Uneinheitlichkeit des neuen Steuergesetzes in der Befreiung von der Körperschaftssteuerpflicht korrigiert, welche demnach zwar für Hochschulen gegolten hätte, nicht jedoch für voruniversitäre Einrichtungen. Dadurch sind ab 2016 nunmehr auch Kindergärten und Schulen wieder von der Körperschaftsteuer befreit. Fazit Die Änderungen des rumänischen Steuergesetzes mit Wirkung ab dem 01.01.2016 sind im Wesentlichen im Lichte der Anreizschaffung zu sehen. So soll die Vorziehung der reduzierten Dividendenbesteuerung von 5 Prozent bereits ab 2016 positive Wirkungen auf das Investitionsvolumen sowie den Kapitalmarkt haben. Die Erhöhung der Umsatzgrenze sowie die Einführung eines von der Angestelltenzahl abhängigen Steuersatzes für Mikrounternehmen soll die Attraktivität von Unternehmensgründungen, insbesondere mit der Schaffung von Arbeitsplätzen, erhöhen. Die Anwendung eines reduzierten Steuersatzes auch für Lieferungen von Wasser (Trinkwasser sowie Wasser zur Bewässerung in der Landwirtschaft) bedeutet zum einen die Vereinheitlichung der Besteuerung von Nahrungsmitteln, soll aber auf der anderen Seite auch die landesweiten Zugangsmöglichkeiten zu Trinkwasser und Bewässerungen intensivieren. Die Steuerbefreiung für voruniversitäre Bildungseinrichtungen schließlich stellt die Konsistenz in der steuerlichen Behandlung von Bildungseinrichtungen sämtlicher Ausbildungsstufen wieder her. Abgesehen von der Kuriosität der Änderung eines noch nicht existierenden Rechtsakts handelt es sich somit um begrüßenswerte Regelungen. Kontakt und weitere Informationen: STALFORT Legal. Tax. Audit. Bukarest – Sibiu – Bistri]a Büro Bukarest: Tel.: +40 – 21 – 301 03 53 Fax: +40 – 21 – 315 78 36 E-Mail: [email protected] Web: www.stalfort.ro
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