Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

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Die Novelle des
Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Auswirkungen auf Unternehmen
Obertshausen, 29.04.2015
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©MainKinzigGas
Agenda
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Vorstellung MainKinzigGas
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Rechtliche Situation durch Novelle EDL-G
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Wer ist von der Novelle betroffen?
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Was ist nun konkret zu tun?
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Gasversorgung Main-Kinzig GmbH
• Erdgasversorger im Main-Kinzig-Kreis
• rd. 22.000 Kunden in 21 Kommunen
• 1.151 km Leitungsnetz
• 90 Mitarbeiter
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Gesellschafter der Gasversorgung Main-Kinzig
50 %
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50 %
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Erdgas + begleitende Dienstleistungen
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Contracting für Gewerbe, Kommunen & Privatkunden
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Mini-BHKW- und Brennstoffzellen-Beratung
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Fördermittelberatung
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Energieberatung, Energieausweis
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Thermografie
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Neubau und Wartung von Erdgas-Heizungen
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Beratung zu Erdgas-Fahrzeugen
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Agenda
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Vorstellung MainKinzigGas
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Rechtliche Situation durch Novelle EDL-G
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Wer ist von der Novelle betroffen?
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Was ist nun konkret zu tun?
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Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G)
Hintergrund: EU-Energieeffizienzrichtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten
Ziel: Steigerung der Energieeffizienz um 20 % bis 2020
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Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G)
•
Deutschland hat zur Umsetzung der EU-Richtlinie
den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
(NAPE) beschlossen.
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Die Novelle des EDL-G ist Teilbereich des NAPE.
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Am 22. April trat das EDL-G in der aktuellen Fassung
in Kraft.
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Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)
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Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G)
•
Erste gesetzliche Verpflichtung zum Einsatz von Effizienzsystemen für NichtKMU
•
Bislang nur freiwillige Maßnahmen aufgrund monetärer Vorteile (z. B.
Stromsteuer-Spitzenausgleich und Befreiung von EEG-Umlage)
•
Verpflichtung für alle Branchen (Gewerbe, Handel, Dienstleistung, Industrie),
auch Betriebe mit kommunaler Beteiligung wie MainKinzigGas
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Folgen
Anforderungen
Ab 2015 sind alle Nicht-KMU zu einem regelmäßigen
Energieaudit verpflichtet
•
Alle Nicht-KMU: Energieaudits nach DIN EN 16247-1 alle 4 Jahre
•
Freistellung von Verpflichtung wenn bereits nach ISO 50001 o. EMAS zertifiziert
•
Stichtag für den ersten Nachweis: spätestens 5.12.2015
•
„..ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig… ein Energieaudit
nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt,…“ (§ 12)
•
Geldbuße für Ordnungswidrigkeit: bis zu 50.000 EUR
•
Stichprobenbasierte Prüfung durch BAFA
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Agenda
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Vorstellung MainKinzigGas
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Rechtliche Situation durch Novelle EDL-G
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Wer ist von der Novelle betroffen?
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Was ist nun konkret zu tun?
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Energieauditverpflichtung – wer ist betroffen?
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Energieauditverpflichtung – wer ist betroffen?
Die Verpflichtung nach EDL-G betrifft bislang nur Unternehmen, die nicht als KMU
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Als Unternehmen gilt „jede Einheit, unabhängig von Ihrer Rechtsform, die eine
wirtschaftliche Tätigkeit ausübt“.
Als KMU
gilt…
Unternehmen
(kleineres od. mittleres Unternehmen) klassifiziert werden können.
Definition KMU gemäß Empfehlung der EU-Kommission v. 6. Mai 2003
Achtung!
•
Beteiligung von 25 % oder mehr durch eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts (< 5.000 Einwohner und 10 Mio. €/a Budget) => Nicht-KMU
•
Generell: Anteilige Anrechnung von Mitarbeitern und Umsatz bei Beteiligungen
durch Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen
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Energieauditverpflichtung – wer ist betroffen?
Deutsche Unternehmen werden kontinuierlich zu mehr Energieeffizienz verpflichtet
Anforderungen nehmen stetig zu
•
Entwicklung der Unternehmen mit Effizienzsystem aufgrund von Besonderer
Aktuelle Entwicklung
Ausgleichsregelung (EEG), Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung und
EDL-G:
 2012: ca.
500 Unternehmen
 2013: ca. 12.000 Unternehmen
 2014: ca. 15.000 Unternehmen
 2015: ca. 60.000 Unternehmen
•
Ab 2015: Zielgruppe ist nicht nur das Produzierende Gewerbe (PG) oder die
stromintensive Industrie (SI) sondern alle großen Unternehmen (Nicht-KMU)
Energieeffizienz wird vom Gesetzgeber langfristig verankert
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Agenda
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Vorstellung MainKinzigGas
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Rechtliche Situation durch Novelle EDL-G
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Wer ist von der Novelle betroffen?
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Was ist nun konkret zu tun?
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Energieauditverpflichtung – was ist zu tun?
Grundsätzliche Frage: Ist das Unternehmen ein KMU oder Nicht-KMU?
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Energieauditverpflichtung – was ist zu tun?
Sofern das Unternehmen als Nicht-KMU einzustufen ist und noch keine ISOZertifizierung oder Umweltmanagement (EMAS) durchgeführt wurde, besteht
Handlungsbedarf.
Bis zum 5.12.2015 ist ein Energieaudit durch einen unabhängigen Dienstleister
durchzuführen und zu testieren!
•
…“Das Energieaudit ist in unabhängiger Weise durchzuführen. Die Das
Energieaudit durchführende Person muss das Unternehmen, das ihn beauftragt,
hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral beraten.“
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Energieauditverpflichtung – was ist zu tun?
Ablauf eines Energieaudits
Ziel
•
„…systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des
Energieverbrauches…mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potential für
Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten…“
1.
Einleitender Kontakt: Klärung der Ziele, Grenzen, Ressourcen, Kriterien, Zuständigkeiten und
Ablauf
zeitlichen Rahmenbedingungen
2.
Auftakt-Besprechung: Information für alle Beteiligten
3.
Datenerfassung: Historie und Ist-Stand zu Verbrauch (ggf. Erzeugung), Produktion und
Wirtschaftlichkeit
4.
Außeneinsatz: wichtigste Verbraucher ermitteln und Sparpotential aufzeigen
5.
Anlayse: Verbrauchsstruktur im Ist-Stand wird zur Bezugsgröße, alternative Maßnahmen
evaluieren, Wechselwirkungen verschiedener Maßnahmen klären
6.
Bericht und Abschlussbesprechung: Zusammenfassung der Ergebnisse, Ausblick
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Energieauditverpflichtung – was ist zu tun?
Kostenrahmen für ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1
ca.-Preise, Angaben netto zzgl. MwSt., BAFA-Förderung möglich
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Energieauditverpflichtung – was ist zu tun?
MainKinzigGas bietet eine kostenfreie Vorab-Prüfung hinsichtlich der
Auditierungspflicht an. Folgende Schritte sind hierzu erforderlich:
1. Erhebungsbogen ausfüllen und an
MainKinzigGas senden
2. MainKinzigGas bzw. deren Dienstleister prüft
kostenfrei, ob das Unternehmen ein
Energieaudit durchführen muss
3. Auf Wunsch werden die Unternehmensdaten
zwecks Angebotserstellung an Auditoren
weitergeleitet.
4. Anschl. ggf. Auftragserteilung zur Auditierung
(Dienstleister; nicht MainKinzigGas)
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Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit
Gerne stehe ich Ihnen für Fragen zur
Verfügung.
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Bräuning
Gasversorgung Main-Kinzig GmbH
Rudolf-Diesel-Straße
63517 Gelnhausen
Telefon
06051 8233-462
Telefax
06051 8233-469
[email protected]
www.mainkinziggas.de
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