Merkblatt zum neuen Energiedienstleistungsgesetz – EDL-G

Merkblatt zum neuen Energiedienstleistungsgesetz – EDL-G
und den daraus resultierenden Anforderungen für Sie als
NICHT KMU
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 22. April 2015 sind die Änderungen des EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere
Energieeffizienzmaßnahmen) als EU Vorgabe ins nationale Recht in Kraft getreten. Die Umsetzung
dieser Maßnahme gehört gleichzeitig zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz und dient sowohl
der nationalen als auch der in der EU vereinbarten Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele.
Hierin werden Nicht KMU (nicht mehr kleine und mittlere Unternehmen), also Unternehmen mit mehr
als 250 Beschäftigte oder Unternehmen mit mehr als 50 Mio. Euro Umsatz bzw. mehr als 43 Mio. Euro
Bilanzsumme zum Nachweis eines zertifizierten Energiemanagementsystems oder zur Durchführung
eines Energieaudits bis zum
Stichtag, den 05. Dezember 2015
verpflichtet.
Dieser Stichtag ist nun weit überschritten. Wenn Ihr Unternehmen bis jetzt keine oder nur
unzureichende Aktivitäten in Bezug auf ein Energiemanagementsystem unternommen hat, sollten Sie
nun aber zügig handeln.
Wir empfehlen die:

DIN EN ISO 50001 (systematisches Energiemanagementsystem)
Die DIN EN ISO 50001 ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem, mit dem Sie in systematischer
Weise durch Messungen, Maßnahmen, Mitarbeitereinbindung, Bewusstseins- und
Verhaltensschulungen den spezifischen Energieverbrauch Ihres Unternehmens schrittweise
reduzieren werden. Viele unserer Kunden wenden dieses System bereits mit großem Erfolg an.
Mit einer Zertifizierung nach ISO 50001erfüllen Sie die Anforderungen des EDL-G und
reduzieren Ihre Energiekosten deutlich.
Stichtag für die Zertifizierung; 31. Dezember 2016
Bitte beschäftigen Sie sich mit diesem Thema EDL-G zeitnah und vermeiden Sie dadurch
unnötige Strafzahlungen bei Prüfungen durch die Bafa!
Für Rückfragen und Angebotsanfragen stehen wir gerne zur Verfügung
Dipl.-Ing. Robert Schmitt
Tanja Scherer
Tel.: +49 931 4104 311, email: [email protected]
Tel.: +49 931 4104 315, email: [email protected]
P.S.: Falls Ihr Unternehmen Bestandteil eines größeren Unternehmensverbundes ist, unterliegen Sie
möglicherweise dem EDL-G, fragen Sie Ihren Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Rechtshinweis: Dieses Informationsblatt basiert auf der aktuellen Informationslage zum Thema EDL-G und erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und Richtigkeit. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.
SKZ-Merkblatt zum EDL-G Stand 2016
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