Merkblatt zum neuen Energiedienstleistungsgesetz – EDL-G und den daraus resultierenden Anforderungen für Sie als NICHT KMU Sehr geehrte Damen und Herren, Am 22. April 2015 sind die Änderungen des EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) als EU Vorgabe ins nationale Recht in Kraft getreten. Die Umsetzung dieser Maßnahme gehört gleichzeitig zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz und dient sowohl der nationalen als auch der in der EU vereinbarten Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele. Hierin werden Nicht KMU (nicht mehr kleine und mittlere Unternehmen), also Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigte oder Unternehmen mit mehr als 50 Mio. Euro Umsatz bzw. mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme zum Nachweis eines zertifizierten Energiemanagementsystems oder zur Durchführung eines Energieaudits bis zum Stichtag, den 05. Dezember 2015 verpflichtet. Dieser Stichtag ist nun weit überschritten. Wenn Ihr Unternehmen bis jetzt keine oder nur unzureichende Aktivitäten in Bezug auf ein Energiemanagementsystem unternommen hat, sollten Sie nun aber zügig handeln. Wir empfehlen die: DIN EN ISO 50001 (systematisches Energiemanagementsystem) Die DIN EN ISO 50001 ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem, mit dem Sie in systematischer Weise durch Messungen, Maßnahmen, Mitarbeitereinbindung, Bewusstseins- und Verhaltensschulungen den spezifischen Energieverbrauch Ihres Unternehmens schrittweise reduzieren werden. Viele unserer Kunden wenden dieses System bereits mit großem Erfolg an. Mit einer Zertifizierung nach ISO 50001erfüllen Sie die Anforderungen des EDL-G und reduzieren Ihre Energiekosten deutlich. Stichtag für die Zertifizierung; 31. Dezember 2016 Bitte beschäftigen Sie sich mit diesem Thema EDL-G zeitnah und vermeiden Sie dadurch unnötige Strafzahlungen bei Prüfungen durch die Bafa! Für Rückfragen und Angebotsanfragen stehen wir gerne zur Verfügung Dipl.-Ing. Robert Schmitt Tanja Scherer Tel.: +49 931 4104 311, email: [email protected] Tel.: +49 931 4104 315, email: [email protected] P.S.: Falls Ihr Unternehmen Bestandteil eines größeren Unternehmensverbundes ist, unterliegen Sie möglicherweise dem EDL-G, fragen Sie Ihren Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Rechtshinweis: Dieses Informationsblatt basiert auf der aktuellen Informationslage zum Thema EDL-G und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. SKZ-Merkblatt zum EDL-G Stand 2016 Seite 1/1
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