Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) Energieaudits für Kommunale Unternehmen Die EU-Energieeffizienzrichtlinie Hintergrund: • die EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2012 wurde erlassen: da die Klima- und Energieeffizienzziele bereits damals drohten verfehlt zu werden um doch noch EU-weit bis 2020 die beschlossene Steigerung der Energieeffizienz um 20 % zu erreichen und „den Klimawandel abzumildern“* Gegenstand: • Effizienzziele • Einsparvorgaben • Sanierungsquoten • Vorschriften zu Einzelmaßnahmen • Vorgaben zu Verbraucherinformationen *RICHTLINIE 2012/27/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012, S.1 07.05.2015 - Netzwerktreffen energetischesGebäudemanagement EDL-G und Energieaudits- Rieckhof - HansestadtLüneburg Das novellierte Energiedienstleistungsgesetz Umsetzung der Richtlinie: • die EU-Richtlinie sollte bis Juni 2014 in nationale Gesetzgebungen überführt werden Deutschland hat das EDL-G somit novelliert um (verspätet) geltendes EU-Recht umzusetzen Inhalt des EDL-G: • in Unternehmen, die kein Kleines oder Mittleres Unternehmen (KMU) sind, muss bis zum 5. Dezember 2015 und ab dann mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchgeführt werden • alternativ kann ein Energiemanagement-System eingeführt werden, bzw. Unternehmen, die ein EMS haben (zertifiziert), sind von der Pflicht befreit • bei Verstoß: Bußgeld bis zu € 50.000 auch wenn ein Unternehmen wahrheitswidrig angibt, ein KMU zu sein 07.05.2015 - Netzwerktreffen energetischesGebäudemanagement EDL-G und Energieaudits- Rieckhof - HansestadtLüneburg Kommunale Unternehmen: KMU oder nicht? Unternehmen, die einer wirtschaftlichen Betätigung nachgehen und zu ≥25% in öffentlicher Hand sind kein KMU Ausnahme Unternehmen, die bis zu 50% Gemeinden gehören mit < 10 Mio. Jahreshaushalt und < 5.000 Einwohner 07.05.2015 - Netzwerktreffen energetischesGebäudemanagement verlieren durch die Beteiligung der öffentlichen Hand nicht automatisch den KMU - Status EDL-G und Energieaudits- Rieckhof - HansestadtLüneburg Kommunale Unternehmen: KMU oder nicht? ACHTUNG: Es stimmt nicht, dass kommunale Unternehmen in Gemeinden unter 5.000 Einwohner als KMUs gelten oder vom EDL-G nicht betroffen sind! Unternehmen, die bis zu 50% Gemeinden gehören mit < 10 Mio. Jahreshaushalt und < 5.000 Einwohner 07.05.2015 - Netzwerktreffen energetischesGebäudemanagement verlieren durch die Beteiligung der öffentlichen Hand nicht automatisch den KMU - Status EDL-G und Energieaudits- Rieckhof - HansestadtLüneburg Kommunale Unternehmen: Auditpflicht? Unternehmen, die einer wirtschaftlichen Betätigung nachgehen und zu ≥25% in öffentlicher Hand sind kein KMU aber Unternehmen, die hoheitliche Aufgaben ausüben, gehen keiner wirtschaftlichen Betätigung nach (s. §4 Körperschaftssteuergesetz) und sind somit von der Auditpflicht befreit, das können sein: Schulen & Universitäten, Gerichte & Ämter, Abfall- & Abwasserbetriebe, Klärwerke, …) 07.05.2015 - Netzwerktreffen energetischesGebäudemanagement EDL-G und Energieaudits- Rieckhof - HansestadtLüneburg Kommunale Unternehmen: Vorgehen? Empfehlung: • informieren Sie die kommunalen Unternehmen in Ihrer Gemeinde über die Gesetzesnovelle • diese sollten überprüfen, ob sie ein KMU sind, bzw. ob sie unter die Auditpflicht fallen das BAFA prüft stichprobenartig, ob ein Audit durchgeführt wurde bzw. das Unternehmen muss eine Selbsterklärung abgeben, dass es nicht der Auditpflicht unterliegt 07.05.2015 - Netzwerktreffen energetischesGebäudemanagement EDL-G und Energieaudits- Rieckhof - HansestadtLüneburg Energieaudit: Wer kann und darf auditieren? Sie können das. Sie dürfen das, wenn Sie über folgende Qualifikation verfügen: • • • Hochschul- oder Fachhochschulstudium in einer einschlägigen Fachrichtung der Ingenieur- oder Naturwissenschaften staatlich geprüfte/r Techniker/in in einer einschlägigen Fachrichtung Meisterabschluss in einer einschlägigen Fachrichtung (Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Klimatechnik, Elektrotechnik, ….) + mindestens drei Jahre Berufserfahrung (als Energieberater/in, Planungsingenieur/in, Ingenieur/in für Energie- und Gebäudetechnik, Techniker/in für Energie- und Gebäudetechnik, Energiebeauftragte/r oder Energiemanager/in) Empfehlung: • prüfen Sie für sich, ob Sie die Möglichkeit haben, evtl. nötige Audits selbst durchzuführen 07.05.2015 - Netzwerktreffen energetischesGebäudemanagement EDL-G und Energieaudits- Rieckhof - HansestadtLüneburg Energieaudits nach der Norm 16247-1 • Was ist die 16247? ₋ Beschreibung einer Energieberatung nach einem bestimmten Schema ₋ legt Vorgehen und Standards für die Qualität der Beratung fest ₋ dient dazu, die Energieeffizienz im untersuchten Betrieb zu verbessern ₋ dient aber auch dazu, die Leistung „Audit“ für Berater und Kunden festzulegen schafft (Rechts-)Sicherheit / definiert, was der Berater zu leisten hat, wenn man ihn mit dieser Leistung beauftragt ist in jedem Fall ein guter Leitfaden für eine systematische Energieberatung (auch wenn die Norm eher auf Industrie ausgelegt ist) 07.05.2015 - Netzwerktreffen energetischesGebäudemanagement EDL-G und Energieaudits- Rieckhof - HansestadtLüneburg Energieaudits nach der Norm 16247-1 Auftaktbesprechung Datenerfassung 07.05.2015 - Netzwerktreffen energetischesGebäudemanagement Außeneinsatz Datenanalyse Abschlussbericht EDL-G und Energieaudits- Rieckhof - HansestadtLüneburg Energieaudits nach der Norm 16247-1 • Auftaktbesprechung: ₋ Ablauf des Audits erläutern und abstimmen • Datenerfassung: ₋ Energie verbrauchenden Systeme, Prozesse und Einrichtungen erfassen (Konstruktions-, Betriebs- und Wartungsdokumente etc. berücksichtigen) • Außeneinsatz: ₋ Ortsbegehung zur Überprüfung der vorliegenden Daten ₋ Ermittlung, wo zusätzliche Daten benötigt werden Messen (belastbare, aktuelle Verbrauchsdaten für alle Großverbraucher) ₋ Betrachtung des Nutzerverhalten 07.05.2015 - Netzwerktreffen energetischesGebäudemanagement EDL-G und Energieaudits- Rieckhof - HansestadtLüneburg Energieaudits nach der Norm 16247-1 • Datenanalyse: ₋ Energieflüsse und Kennzahlen Verbesserungsmöglichkeiten • Bericht: ₋ transparent, schlüssig, nachvollziehbar Dokumentation des Vorgehens beim Audit ₋ Liste von Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz mit: Beschreibung Ist-Zustand Empfehlungen und Plänen zur Umsetzung Informationen über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen und LCC • Abschlussbesprechung ₋ Erläutern der Ergebnisse 07.05.2015 - Netzwerktreffen energetischesGebäudemanagement EDL-G und Energieaudits- Rieckhof - HansestadtLüneburg EDL-G: Nachweise gegenüber BAFA • Nachweis Audit: ₋ bei Aufforderung durch das BAFA ist vom Auditor sowie vom Unternehmen zu bestätigen, dass ein Audit durchgeführt wurde oder ₋ Nachweis, dass das Unternehmen ein KMU ist / hoheitliche Aufgaben erfüllt • Nachweis Qualifikation Auditor: ₋ beim BAFA registrieren lassen oder ₋ bei Aufforderung nachweisen • Umsetzungsfrist: ₋ Energieaudit: 05. Dezember oder ₋ Energiemanagement-System: bis 05. Dezember 2016 07.05.2015 - Netzwerktreffen energetischesGebäudemanagement EDL-G und Energieaudits- Rieckhof - HansestadtLüneburg Energiemanagement-System Alternative zum Audit: die DIN EN 50001 • Empfehlung: bei Organisationen mit höherem Verbrauch oder höheren eigenen Umweltstandards • Aufwand: höher, aber einen Teil deckt das Audit bereits ab • Besonderheit: die ständige Verbesserung 07.05.2015 - Netzwerktreffen energetischesGebäudemanagement EDL-G und Energieaudits- Rieckhof - HansestadtLüneburg Empfehlung 1. die kommunalen Unternehmen informieren: (jährlich) prüfen, ob der KMUStatus vorliegt oder eine Hoheitsaufgabe erfüllt wird das gibt Rechtssicherheit + evtl. wird Nachweis bei BAFA nötig 2. Überlegen Sie, ob Sie in Ihrer Kommune Audits durchführen oder die Einführungen von Energiemanagement-Systemen begleiten können und wollen ggf. die Norm 16247-1 (oder DIN EN ISO 50001) beim Beuth-Verlag erwerben 3. alternativ bei der Vergabe der Leistung unterstützen und / oder Berater „über die Schulter sehen“ Auditorenliste: https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/audit-suche/ 07.05.2015 - Netzwerktreffen energetischesGebäudemanagement EDL-G und Energieaudits- Rieckhof - HansestadtLüneburg Einstieg ISO 50001 kostenfrei downloaden beim Umweltbundesamt: http://www.umweltbundesamt. de/publikationen/energiemanag ement systeme-in-praxis oder kostenfreie gedruckte Exemplare beim Bundesumweltministerium bestellen: Telefon 022899/305-3355 Fax 022899/305-3356 [email protected] Hilfe und Auskünfte Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA Telefon: 06196 908-1240 http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/index.html Referat 426 – Energieberatung Mittelstand, Energieaudits Frankfurter Straße 29 - 35 65760 Eschborn Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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