Alja Rieckhof, Hansestadt Lüneburg - Klimaschutz

Gesetz über Energiedienstleistungen und andere
Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
Energieaudits für Kommunale Unternehmen
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie
Hintergrund:
• die EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2012 wurde erlassen:
 da die Klima- und Energieeffizienzziele bereits damals drohten verfehlt
zu werden
 um doch noch EU-weit bis 2020 die beschlossene Steigerung der
Energieeffizienz um 20 % zu erreichen und „den Klimawandel
abzumildern“*
Gegenstand:
• Effizienzziele
• Einsparvorgaben
• Sanierungsquoten
• Vorschriften zu Einzelmaßnahmen
• Vorgaben zu Verbraucherinformationen
*RICHTLINIE 2012/27/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012, S.1
07.05.2015 - Netzwerktreffen energetischesGebäudemanagement
EDL-G und Energieaudits- Rieckhof - HansestadtLüneburg
Das novellierte Energiedienstleistungsgesetz
Umsetzung der Richtlinie:
• die EU-Richtlinie sollte bis Juni 2014 in nationale Gesetzgebungen
überführt werden
 Deutschland hat das EDL-G somit novelliert um
(verspätet) geltendes EU-Recht umzusetzen
Inhalt des EDL-G:
• in Unternehmen, die kein Kleines oder Mittleres Unternehmen (KMU) sind,
muss bis zum 5. Dezember 2015 und ab dann mindestens alle vier Jahre
ein Energieaudit durchgeführt werden
• alternativ kann ein Energiemanagement-System eingeführt werden, bzw.
Unternehmen, die ein EMS haben (zertifiziert), sind von der Pflicht befreit
• bei Verstoß: Bußgeld bis zu € 50.000  auch wenn ein Unternehmen
wahrheitswidrig angibt, ein KMU zu sein
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Kommunale Unternehmen: KMU oder nicht?
Unternehmen, die einer
wirtschaftlichen
Betätigung nachgehen
und zu ≥25% in
öffentlicher Hand sind
kein KMU
Ausnahme
Unternehmen, die bis zu
50% Gemeinden gehören
mit < 10 Mio.
Jahreshaushalt und
< 5.000 Einwohner
07.05.2015 - Netzwerktreffen energetischesGebäudemanagement
verlieren durch die
Beteiligung der
öffentlichen Hand nicht
automatisch den
KMU - Status
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Kommunale Unternehmen: KMU oder nicht?
ACHTUNG:
Es stimmt nicht, dass kommunale Unternehmen in Gemeinden
unter 5.000 Einwohner als KMUs gelten oder vom EDL-G nicht
betroffen sind!
Unternehmen, die bis zu
50% Gemeinden gehören
mit < 10 Mio.
Jahreshaushalt und
< 5.000 Einwohner
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verlieren durch die
Beteiligung der
öffentlichen Hand nicht
automatisch den
KMU - Status
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Kommunale Unternehmen: Auditpflicht?
Unternehmen, die einer
wirtschaftlichen
Betätigung nachgehen
und zu ≥25% in
öffentlicher Hand sind
kein KMU
aber
Unternehmen, die hoheitliche Aufgaben ausüben, gehen
keiner wirtschaftlichen Betätigung nach (s. §4
Körperschaftssteuergesetz) und sind somit von der
Auditpflicht befreit, das können sein: Schulen & Universitäten,
Gerichte & Ämter, Abfall- & Abwasserbetriebe, Klärwerke, …)
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Kommunale Unternehmen: Vorgehen?
Empfehlung:
• informieren Sie die kommunalen Unternehmen in Ihrer
Gemeinde über die Gesetzesnovelle
• diese sollten überprüfen, ob sie ein KMU sind, bzw. ob sie
unter die Auditpflicht fallen
 das BAFA prüft stichprobenartig, ob ein Audit durchgeführt
wurde
 bzw. das Unternehmen muss eine Selbsterklärung abgeben,
dass es nicht der Auditpflicht unterliegt
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Energieaudit: Wer kann und darf auditieren?
Sie können das.
Sie dürfen das, wenn Sie über folgende Qualifikation verfügen:
•
•
•
Hochschul- oder Fachhochschulstudium in einer einschlägigen Fachrichtung
der Ingenieur- oder Naturwissenschaften
staatlich geprüfte/r Techniker/in in einer einschlägigen Fachrichtung
Meisterabschluss in einer einschlägigen Fachrichtung (Heizungstechnik,
Lüftungstechnik, Klimatechnik, Elektrotechnik, ….)
+
mindestens drei Jahre Berufserfahrung (als Energieberater/in,
Planungsingenieur/in, Ingenieur/in für Energie- und Gebäudetechnik, Techniker/in
für Energie- und Gebäudetechnik, Energiebeauftragte/r oder Energiemanager/in)
Empfehlung:
• prüfen Sie für sich, ob Sie die Möglichkeit haben, evtl. nötige Audits selbst
durchzuführen
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Energieaudits nach der Norm 16247-1
• Was ist die 16247?
₋ Beschreibung einer Energieberatung nach einem bestimmten Schema
₋ legt Vorgehen und Standards für die Qualität der Beratung fest
₋ dient dazu, die Energieeffizienz im untersuchten Betrieb zu verbessern
₋ dient aber auch dazu, die Leistung „Audit“ für Berater und Kunden
festzulegen
 schafft (Rechts-)Sicherheit / definiert, was der Berater zu leisten hat, wenn
man ihn mit dieser Leistung beauftragt
 ist in jedem Fall ein guter Leitfaden für eine systematische Energieberatung
(auch wenn die Norm eher auf Industrie ausgelegt ist)
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Energieaudits nach der Norm 16247-1
Auftaktbesprechung
Datenerfassung
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Außeneinsatz
Datenanalyse
Abschlussbericht
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Energieaudits nach der Norm 16247-1
• Auftaktbesprechung:
₋ Ablauf des Audits erläutern und abstimmen
• Datenerfassung:
₋ Energie verbrauchenden Systeme, Prozesse und Einrichtungen erfassen
(Konstruktions-, Betriebs- und Wartungsdokumente etc. berücksichtigen)
• Außeneinsatz:
₋ Ortsbegehung zur Überprüfung der vorliegenden Daten
₋ Ermittlung, wo zusätzliche Daten benötigt werden
 Messen (belastbare, aktuelle Verbrauchsdaten für alle Großverbraucher)
₋ Betrachtung des Nutzerverhalten
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Energieaudits nach der Norm 16247-1
• Datenanalyse:
₋ Energieflüsse und Kennzahlen
 Verbesserungsmöglichkeiten
• Bericht:
₋ transparent, schlüssig, nachvollziehbar
 Dokumentation des Vorgehens beim Audit
₋ Liste von Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz mit:

Beschreibung Ist-Zustand

Empfehlungen und Plänen zur Umsetzung

Informationen über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen und LCC
• Abschlussbesprechung
₋ Erläutern der Ergebnisse
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EDL-G: Nachweise gegenüber BAFA
• Nachweis Audit:
₋ bei Aufforderung durch das BAFA ist vom Auditor sowie vom Unternehmen
zu bestätigen, dass ein Audit durchgeführt wurde oder
₋ Nachweis, dass das Unternehmen ein KMU ist / hoheitliche Aufgaben erfüllt
• Nachweis Qualifikation Auditor:
₋ beim BAFA registrieren lassen oder
₋ bei Aufforderung nachweisen
• Umsetzungsfrist:
₋ Energieaudit: 05. Dezember oder
₋ Energiemanagement-System:
bis 05. Dezember 2016
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Energiemanagement-System
Alternative zum Audit: die DIN EN 50001
• Empfehlung: bei Organisationen mit höherem Verbrauch oder höheren
eigenen Umweltstandards
• Aufwand: höher, aber einen Teil deckt das Audit bereits ab
• Besonderheit: die ständige Verbesserung
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Empfehlung
1. die kommunalen Unternehmen informieren: (jährlich) prüfen, ob der KMUStatus vorliegt oder eine Hoheitsaufgabe erfüllt wird
 das gibt Rechtssicherheit + evtl. wird Nachweis bei BAFA nötig
2. Überlegen Sie, ob Sie in Ihrer Kommune Audits durchführen oder die
Einführungen von Energiemanagement-Systemen begleiten können und
wollen
 ggf. die Norm 16247-1 (oder DIN EN ISO 50001) beim Beuth-Verlag
erwerben
3. alternativ bei der Vergabe der Leistung unterstützen und / oder Berater
„über die Schulter sehen“
 Auditorenliste: https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/audit-suche/
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Einstieg ISO 50001
 kostenfrei downloaden beim
Umweltbundesamt:
http://www.umweltbundesamt.
de/publikationen/energiemanag
ement systeme-in-praxis
 oder kostenfreie gedruckte
Exemplare beim
Bundesumweltministerium
bestellen:
Telefon 022899/305-3355
Fax 022899/305-3356
[email protected]
Hilfe und Auskünfte
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA
Telefon: 06196 908-1240
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/index.html
Referat 426 – Energieberatung Mittelstand, Energieaudits
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit