Energieaudits für Handelsunternehmen – Gesetzliche Verpflichtung?!

Energieaudits für Handelsunternehmen –
Gesetzliche Verpflichtung?!
Mit der Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sollen in Umsetzung der
EU-Energieeffizienzrichtlinie große Unternehmen (Nicht-KMU) bis zum 5. Dezember
2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen, das den Anforderungen der EN 16247-1 entspricht. Unternehmen sind freigestellt, wenn sie ein Energiemanagement nach der ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet haben. Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2015
in Kraft.
Folgende Fragen möchten wir Ihnen beantworten und vor allem Lösungsmöglichkeiten präsentieren:
- Wer fällt unter die Regelungen des Gesetzes?
- Welche Bedeutung hat das EDL-G für alle Nicht-KMU?
- Energieaudit DIN EN 16247 oder Energiemanagementsystem ISO 50001?
o Praktische Beispiele aus der Einführung eines Energiemanagementsystems
- Aufwand für die Umsetzung und Konsequenzen bei Nichterfüllung
- Was bedeutet das EDL-G für Handel, Gewerbe und Dienstleistungsbereiche?
- Energieeffizienznetzwerke – eine sinnvolle Lösungsmöglichkeit?
Weitere Infos zur Definition Nicht KMU und Energiemanagementnetzwerken
finden Sie bitte anhängend.
Termin:
Datum:
15. April 2015
Zeit:
10:00 – 13:00 Uhr
Ort:
Bildungszentrum des Sächsischen Handels gGmbH
Salzstraße 1
09113 Chemnitz
Interessenten für die kostenlose Info-Veranstaltung können sich bitte bis spätestens 10. April 2015 mit dem anhängenden Faxformular, per E-Mail oder telefonisch
anmelden:
Handelsverband Sachsen e. V.
Annegret Gura
Telefon: 0351 / 8670613
E-Mail: [email protected]