Energieaudits für Handelsunternehmen – Gesetzliche Verpflichtung?! Mit der Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sollen in Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie große Unternehmen (Nicht-KMU) bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen, das den Anforderungen der EN 16247-1 entspricht. Unternehmen sind freigestellt, wenn sie ein Energiemanagement nach der ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet haben. Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2015 in Kraft. Folgende Fragen möchten wir Ihnen beantworten und vor allem Lösungsmöglichkeiten präsentieren: - Wer fällt unter die Regelungen des Gesetzes? - Welche Bedeutung hat das EDL-G für alle Nicht-KMU? - Energieaudit DIN EN 16247 oder Energiemanagementsystem ISO 50001? o Praktische Beispiele aus der Einführung eines Energiemanagementsystems - Aufwand für die Umsetzung und Konsequenzen bei Nichterfüllung - Was bedeutet das EDL-G für Handel, Gewerbe und Dienstleistungsbereiche? - Energieeffizienznetzwerke – eine sinnvolle Lösungsmöglichkeit? Weitere Infos zur Definition Nicht KMU und Energiemanagementnetzwerken finden Sie bitte anhängend. Termin: Datum: 15. April 2015 Zeit: 10:00 – 13:00 Uhr Ort: Bildungszentrum des Sächsischen Handels gGmbH Salzstraße 1 09113 Chemnitz Interessenten für die kostenlose Info-Veranstaltung können sich bitte bis spätestens 10. April 2015 mit dem anhängenden Faxformular, per E-Mail oder telefonisch anmelden: Handelsverband Sachsen e. V. Annegret Gura Telefon: 0351 / 8670613 E-Mail: [email protected]
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