Sie sind in der Pflic ht! Die gesetzlic hen Änderun gen schreiben eine Umsetzung de s Energieaudit s in Unternehm en bis zum 5. Dez ember 2015 vo r. Unsere Leistungen für Ihr Energieaudit » Evaluierung Gemeinsam erörtern wir mit Ihnen, ob Sie von den gesetzlichen Anforderungen betroffen sind. » Beratung Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Themen Energieaudit und Energiemanagementsysteme. » Durchführung Wir führen mit Ihnen gemeinsam das Energieaudit durch. Kontakt: » Energiebericht Sie erhalten einen normkonformen Abschlussbericht, der alle Ergebnisse optisch ansprechend zusammenfasst. Profitieren Sie von der Kompetenz unserer zertifizierten und zugelassenen Energieauditoren! Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH Rudolstädter Straße 39 07745 Jena Ihre Ansprechpartnerin Evelyn Mecklenburg Energiemanagerin Telefon: 03641 688-424 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.stadtwerke-jena.de Energieaudit - Pflicht & Chance Energie effizient nutzen Energieaudit sind Sie in der Pflicht? Bis zum 5. Dezember 2015 sind alle Unternehmen, die nicht unter die Definition eines kleinen oder mittleren Unternehmens fallen (sogenannte Nicht-KMU), zu regelmäßigen Energieaudits nach DIN EN 16247 verpflichtet. Von der Pflicht ausgenommen sind Unternehmen, die bereits eine Zertifizierung gemäß ISO 50001 oder EMAS vorweisen können. Was ist ein Energieaudit? Ein Energieaudit ist die systematische Erfassung und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs im Unternehmen. Vorteile eines Energieaudits » Überblick über den IST-Zustand und bestehende Energieflüsse » Identifizierung wesentlicher Verbraucher sowie Einsparpotenziale » Ableitung von Energieeffizienzverbesserungen Prüfen Sie genau! Auch wenn es auf den ersten Blick so scheint, als würden Sie eindeutig als kleines und mittleres Unternehmen gelten – eine genaue Prüfung ist wichtig. Eventuell überschreiten Sie zum Beispiel aufgrund von Beteiligungen einen der definierten Schwellenwerte. Gerade solche Unternehmen machen rund drei Viertel der zum Energieaudit verpflichteten Unternehmen aus. » Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz Konsequenzen bei nicht durchgeführten Energieaudits Weisen Sie bis zum 5. Dezember 2015 kein Energieaudit nach, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Hierfür sieht das Energiedienstleistungsgesetz Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro vor. Energieeffizienz steigern Ihre Möglichkeiten Erste Informationen zu Ihrem Energieverbrauch liefert eine Energieberatung. Eine strukturierte Aufnahme und Analyse Ihres Energieverbrauchs und das Identifizieren von Energieeinsparmaßnahmen erfolgt durch ein Energieaudit. Sie wollen mehr als nur gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen? Das Energieaudit lässt sich zu einem höherwertigen System weiterentwickeln. Detailliertere Informationen liefert ein Energie-Controlling, das die Energieverbräuche kontinuierlich misst und überwacht. Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 berücksichtigt darüber hinaus organisatorische und prozessbedingte Aspekte. Gern beraten und unterstützen wir Sie bei Ihrem Energiemanagement! Energieberatung Energieaudit DIN EN 16247 Energie Controlling Energiemanagement ISO 50001
© Copyright 2024 ExpyDoc