Anmeldeformular zum AWO Familienflohmarkt am 13.06.2015 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr AWO LV Sachsen-Anhalt e.V. Klausenerstr. 17 39112 Magdeburg Fax: 0391 6279 212 Email: [email protected] Hiermit melde ich mich verbindlich für nachfolgenden Flohmarkt kostenfrei an: 13.06.2015, _____ Stand/ Stände Messe Magdeburg Name: Vorname: Geburtsdatum: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Telefon: Email: Bei fehlenden Angaben erfolgt keine Bearbeitung! Ich erkläre mich bereit, Plakate A4 auszuhängen und somit dazu beizutragen, dass der Familienflohmarkt und das Familienfest von möglichst vielen Interessierten besucht werden. Die Geschäftsbedingungen vom 20.04.2015 sind Bestandteil dieser Anmeldung. Ich habe diese gelesen, erkläre mich damit einverstanden und verpflichte mich zur Einhaltung der dort getroffenen Regelungen. Ich bin darüber informiert, dass ohne vollständige Angaben zur Person und zur Erreichbarkeit (Email-Adresse) keine Bearbeitung erfolgt. Ich bin damit einverstanden, dass Daten, die im Rahmen der Anmeldung und Durchführung des Familienflohmarktes entsprechend der Geschäftsbedingungen von mir erhoben werden, zum Zwecke der organisatorischen Durchführung des Familienflohmarktes gespeichert und verarbeitet werden. Ich wurde über die Erfassung und Nutzung der erhobenen Daten umfassend informiert. Diese Einwilligung kann jederzeit teilweise oder vollständig formlos widerrufen werden. Datum/Unterschrift: ________________________________ Bei Personen unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Personensorgeberechtigten erforderlich: Datum/Unterschrift der Personensorgeberechtigten:____________________________ Bitte kreuzen Sie die entsprechenden Markierungen an und senden uns diese Seite per Email, Fax oder Post zu. Die Zuteilung der Standplätze erfolgt entsprechend des Posteingangs. Die Absendung garantiert nicht die Teilnahme am Familienflohmarkt. Seite 1 von 4 1316-20150420Geschaeftsbedingungen Geschäftsbedingungen zum Familienflohmarkt des AWO Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. am 13.06.2015 Stand: 20.04.2015 1. Anmeldung Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an private Teilnehmer. Gewerbliche Anbieter sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahmebedingungen dienen der Sicherheit aller Teilnehmer. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Anbieten von Waren nur mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten gestattet. Eine kostenlose Standanmeldung muss mit Zusendung des gültigen Anmeldeformulars per Email, Fax oder Post erfolgen, die Bearbeitung erfolgt ausschließlich per Email. Nach Bearbeitung der Anmeldeunterlagen sendet der Veranstalter (AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.) dem Standinhaber/ Verkäufer rechtzeitig, ca. 3 Wochen vor dem Familienflohmakt, eine Standnummer und Werbematerialien mit der Post zu. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigt der Standinhaber/Verkäufer die Kenntnisnahme der hier aufgeführten Geschäftsbedingungen / Hinweise und erklärt sich damit einverstanden. 2. Verkaufsgegenstand Gegenstand des Familienflohmarktes ist der An- und Verkauf privater Bekleidung (Damen, Herren, Kinder), Baby- und Kinderzubehör, Spielsachen, Spielgeräte, Bücher, Unterhaltungsmedien (z.B. CD-/MC-Player für Kinder, DVD´s, CD´s, Spiel-PC´s). Verboten ist der Verkauf von Großmöbeln, Neuware (bis auf Einzelstücke), Restpostenware, lebenden Tieren, Lebensmittel, Produkte jeglicher Art mit verfassungsfeindlichen Symbolen, Waffen jeglicher Art (auch Messer), Gewalt verherrlichenden u. rassistischen Schriften, pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Feuerwerkskörper), Arzneimitteln, Filmen/Spielen mit FSK=18 oder ohne Angabe einer FSK bzw. mit ausländischer FSK sowie Pornographie und aller vom Gesetzgeber untersagten Waren sowie Waren, die gegen das Urheberrecht verstoßen. Bei Artikeln, die rechtlichen Beschränkungen (z.B. einer Altersfreigabe) unterliegen, hat sich der Verkäufer zu versichern, dass der Käufer die Ware rechtmäßig erwirbt (z.B. durch Vorlage eines Personalausweises). Der Verkauf von Waren an Jugendliche unter 18 Jahren ist nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gestattet. Das Abspielen von Musik, CDs, DVDs, Videos und dergleichen sind nicht gestattet. Das Verteilen von Werbematerialien Dritter sowie jegliche gewerbliche oder gewerblich erscheinende Aktivitäten sind untersagt. Ein Verstoß hat einen sofortigen Platzverweis zur Folge. 3. Platzzuteilung Die Platzzuteilung wird ausschließlich durch Mitarbeiter des Veranstalters vorgenommen. Es besteht kein Anspruch des Standinhabers/Verkäufers auf eine bestimmte Standfläche. Das „Freihalten“ von Standflächen ist nicht gestattet. Die 3m Standfläche sowie die Abgrenzung zu den Wegen sind einzuhalten, die Markierungen auf dem Boden sind zu beachten. Die Standfläche beträgt max. 3m in der Breite und ca. 2,20m in der Tiefe. Eine darüber hinaus gehende Inanspruchnahme ist nicht gestattet. Hallenwände, Türen, Säulen etc. dürfen nicht mit Waren dekoriert werden, Fluchtwege sind freizuhalten. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstalters ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung kann der Veranstalter Seite 2 von 4 1316-20150420Geschaeftsbedingungen die Zuteilung einer Standfläche verweigern bzw. den Stand schließen und ein Platzverbot aussprechen. 4. Auf- und Abbau/Einfahrtregeln Die Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich. Sie müssen zum Ausladen mit dem Fahrzeug zwischen 7:30 Uhr und 9:00 Uhr auf das Gelände und in die Halle fahren. Pro Stand dürfen 2 Personen mit dem Auto kostenfrei einfahren, alle weiteren Personen (Kinder ausgenommen) müssen den Einlass um 10:00 Uhr abwarten. Wenn am Eingangstor Fahrzeuge anstehen, ist zum Einreihen erst über den großen Parkplatz zu fahren (Zickzack-Form). Die überdachte Freifläche darf nicht befahren werden. Legen Sie die Standkarte von außen gut sichtbar auf die Fahrerseite des Armaturenbrettes und befolgen Sie die Anweisungen der Ordner. Bei Ankunft nach 9:00 Uhr ist keine Einfahrt mehr möglich! Je Stand kann nur ein Fahrzeug in die Halle einfahren. Wenn Sie die Sachen auf zwei Fahrzeuge verteilt haben, müssen Sie hintereinander in der Schlange stehen. Ein Fahrzeug fährt in die Halle ein, das zweite Fahrzeug muss dann am Hallentor (wird zugewiesen) entladen und die Sachen zum Stand getragen werden. Bitte beachten Sie auch hier, dass nur 2 Personen pro Stand Zufahrt zum Gelände haben. Dabei ist es unerheblich, ob weitere Fahrer oder Helfer das Gelände nach dem Ausladen oder dem Aufbau wieder verlassen. Ein Standaufbau ohne Fahrzeugeinfahrt ist nicht gestattet. Fußgänger erhalten erst ab 10:00 Uhr und nur durch das offizielle Eingangstor Zutritt zum Gelände. Dies ist auch für eine später ankommende und zu einem Standbetreuer gehörende Person gültig. Am zugewiesenen Standplatz bitte den Motor abstellen, zügig ausladen und die Sachen innerhalb der zugewiesenen Standfläche abstellen – noch nicht aufbauen! Standkarte am Stand hinterlassen und, wenn die Fahrzeuge vor Ihnen ebenfalls ausgeladen sind, sofort wieder aus der Halle und anschließend vom Gelände runter auf einen der öffentlichen Parkplätze fahren. Fahrzeuge, die vor der Halle entladen wurden, müssen ebenfalls das Gelände verlassen. Auf dem Gelände der Messe Magdeburg besteht für Standinhaber/Verkäufer Parkverbot. Die Fahrer erhalten bei der Ausfahrt einen Zutrittsschein und kommen bitte zu Fuß durch das Ausfahrtstor wieder auf das Gelände. Nach dem Parken bitte die Stände aufbauen und die Standnummer sichtbar am Stand anbringen. 5. Abfälle und Müll Abfälle und Müll sind vom Standinhaber/Verkäufer selbst zu entsorgen. 6. Haftung Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verluste und Sachbeschädigung durch Dritte. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden! Für Schäden welche durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Ordnungspersonals an eigenem oder fremdem Eigentum entstehen, haftet der Verursacher. Seite 3 von 4 1316-20150420Geschaeftsbedingungen 7. Vertragsrücktritt Sie können innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Anmeldung ohne Gründe von der Anmietung zurücktreten. Ausreichend dafür ist eine entsprechende Mitteilung per Mail, Fax oder Post. 8. Weitere Hinweise als Bestandteil dieser AGB Es können nicht alle gleichzeitig auf das Gelände bzw. in die Halle einfahren. Wir bitten um etwas Geduld. Lassen Sie sich nicht von einer langen Fahrzeugschlange irritieren. Stellen Sie sich im Zickzack auf dem großen Parkplatz in einer Schlange an. Bei Beachtung unserer Regelungen werden alle rechtzeitig ihren Stand errichten können. Befolgen Sie die Anweisungen der Ordner (orange Weste), fahren Sie laut Einweisung! Bitte beachten Sie, dass keine Tische und Stühle zur Verfügung gestellt werden! Denken Sie ggf. an Tüten, auf jeden Fall an genügend Kleingeld. Bezüglich Speisen und Versorgung stehen an diesem Tag ein Grill der Ratswaage auf der überdachten Freifläche sowie das AWO-Café gegen Entgelt zur Verfügung. Ab 16:00 Uhr kann der Abbau beginnen, Fahrzeuge dürfen ab 16:30 Uhr wieder auf das Gelände fahren. Bitte haben Sie auch hier etwas Geduld, parken Sie neben den Hallentoren und tragen Sie die Sachen aus der Halle raus. Achten Sie auch beim Abbau auf Ihre Kinder! Bitte beachten! Vor 16:00 Uhr sind das Einpacken der Waren und der Abbau des Standes unzulässig. Sollten Sie alles verkauft haben, sprechen Sie uns an. Fragen vor Ort richten Sie bitte an Frau Ferl (am AWO Info-Stand in der Halle melden). Alle Standmieter profitieren von einem gut besuchten Markt. Dafür ist eine entsprechende Öffentlichkeitarbeit erforderlich. Fragen Sie in Kindergärten oder an anderen geeigneten Orten, ob Sie ein Plakat aufhängen dürfen. Es besteht keine Möglichkeit, mit einer bereits bei der Einfahrt registrierten Standnummer zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal bzw. ein zweites Fahrzeug einzufahren. Da Sie diese Sachen nicht auf das Gelände tragen dürfen, können Sie diese dann nicht anbieten. Fahren Sie daher wie in den AGB beschrieben unmittelbar hintereinander ein. Achtung! Die Standfläche ist eingezeichnet. Bitte bleiben Sie mit der Vorderseite des Standes, auch mit Kartons, Kinderwagen, Spielzeug usw., die Sie unter dem Stand abstellen, hinter der an den Standecken gekennzeichneten vorderen Linie. Alle Wege dienen als Fluchtwege und dürfen nicht zugestellt werden. Die seitlichen Flächen zum Nachbarn, Ihre Standfläche beträgt 3 Meter, sind frei zu halten. Sie haben zwei oder mehr Stände bzw. möchten mit befreundeten Personen nebeneinander stehen. Bitte melden Sie diese Stände über eine Person an! Wie in den AGB beschrieben, müssen Sie dafür hintereinander einfahren. Es besteht keine Garantie auf einen bestimmten oder mehrere zusammenhängende Stellflächen. Der Veranstalter haftet nicht für Fahrzeug- oder andere Schäden vor und im Messegelände. Bitte achten Sie auf Ihre persönlichen Sachen und Ihre Verkaufsartikel, schützen Sie diese vor Diebstahl. Der Veranstalter haftet nicht für das Abhandenkommen persönlicher Sachen und Verkaufsartikel. Seite 4 von 4 1316-20150420Geschaeftsbedingungen
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