Straßenfest-Ordnung 2015 - Handwerk und Handel in Angermund eV

Straßenfest – Ordnung 2015
für Sa., den 30.05.2015,
Veranstaltungszeit: 11:00 – ca.18:00 Uhr
Veranstaltungsleitung:
Andrea Lindenlaub 0172 – 24 28 469
Hardy Gerdes
0171 – 2 72 65 72
Joachim Schöne
0173 – 70 30 151
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1. Grundsätzliches
1.1.
Anweisungen der Veranstaltungsleitung sind unbedingt Folge zu leisten. Ein Nichtbefolgen kann zum Ausschluss führen. Besondere Vorkommnisse sind der Veranstaltungsleitung unmittelbar zu melden.
1.2.
Die ggf. fällige Standmiete ist im Voraus, spätestens am Veranstaltungstag zu entrichten. Eventuelle Nachgebühren werden während der Veranstaltung in bar erhoben.
1.3.
Sondernutzungsgebühren und Gestattungen werden vom Organisationsteam beantragt.
2. Aufbau
2.1.
Der Aufbau beginnt am Samstagmorgen ab 8:00 Uhr und muss bis spätestens 10:30
Uhr abgeschlossen sein.
2.2.
Die Zufahrt wird geregelt. Es gilt Schritttempo. Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
Die Einfahrt kann nur von der Straße "An den Kämpen" erfolgen. Die Ausfahrt wird vor
Ort geregelt, Anweisungen hierzu erhalten Sie bei Zufahrt.
2.3.
Stände, Pavillons etc. dürfen nur auf den mit der Veranstaltungsleitung abgesprochenen Standplätzen aufgestellt werden.
2.4.
Wir bitten Sie dringend im Namen aller Aussteller, Ihr Fahrzeug schnellstmöglich zu
entladen und dieses dann umgehend aus dem Veranstaltungsbereich wegzufahren.
3. Ihr Stand
3.1.
Die Eingangsbereiche und Einfahrten zu den Gebäuden sowie der mittlere Bereich
der Straße müssen während der gesamten Veranstaltungszeit unbedingt frei gehalten
werden (Rettungswege!).
3.2.
Änderungen bei den Ausstellungsangeboten und ähnliches sind mit der Veranstaltungsleitung abzustimmen. Dies kann eventuell zur Erhöhung der Standmiete führen.
Beim Ausschank alkoholischer Getränke werden von den Behörden Euro 35,-- Gestattungsgebühren pro Stand erhoben.
3.3.
Der Strombedarf ist bei der Anmeldung verbindlich anzugeben. Wir sind bemüht, diese elektrische Leistung jeweils zur Verfügung zu stellen. Allerdings behält sich die
Veranstaltungsleitung wegen der begrenzten Möglichkeiten eine abschließende Entscheidung hierüber vor.
3.4.
Stromanschluss:
Falls ein Stromanschluss bewilligt wurde, ist der Nutzer für den Anschluss zum nächsten Stromverteiler selbst verantwortlich (max. 20m). Alle Anschlussleitungen und
Straßenfest – Ordnung 2015
für Sa., den 30.05.2015,
Veranstaltungszeit: 11:00 – ca.18:00 Uhr
Veranstaltungsleitung:
Andrea Lindenlaub 0172 – 24 28 469
Hardy Gerdes
0171 – 2 72 65 72
Joachim Schöne
0173 – 70 30 151
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Verteiler müssen für den Außenbereich geeignet und für die vorgesehene Strombelastung zugelassen sein (ausreichender Leitungsquerschnitt), der Abgriff darf nur auf
Schuko-Steckverbindungen erfolgen. Bitte beachten Sie auch Punkt 4.4. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Veranstaltungsleitung.
3.5.
Eigene Beschallung und Musikdarbietung werden nicht erlaubt. Ausnahmen werden
nur durch die Veranstaltungsleitung bestimmt.
3.6.
Für die Sauberkeit am Stand ist der Standinhaber verantwortlich. Stände mit erhöhtem
Abfallaufkommen, z.B. durch Verkauf von Speisen und Getränken müssen in erforderlichem Umfang Abfallbehälter oder Mülltüten für die Kunden bereitstellen. Zuwiderhandlungen sind kostenpflichtig.
4. Sicherheit
4.1.
Das Befahren des Veranstaltungsbereichs mit Kraftfahrzeugen ist während der Veranstaltungszeiten nicht erlaubt.
4.2.
Für die Sicherheit am Stand und die Erfüllung der eventuell gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen ist der Standinhaber selbst verantwortlich. Erfüllungsgehilfen
sind dabei einbezogen.
Es liegt ausdrücklich in der Verantwortung des Standbetreibers, sich über die geltenden Vorschriften, z.B. bzgl. Hygiene, Brandschutz, Arbeitssicherheit etc. zu informieren und diese zu beachten.
Eine Haftung von „Handwerk und Handel in Angermund e.V.“ wird ausgeschlossen.
4.3.
Beim Benutzen von Gasgeräten oder offenen Flammen (Grill) ist ein Feuerlöscher
bereit zu halten.
4.4.
Werden Kabeltrommeln verwendet, müssen diese komplett abgerollt werden.
Schadhafte Kabel, Verteiler und elektrische Geräte dürfen auf keinen Fall verwendet
werden.
5. Abbau und Abfallentsorgung
5.1.
Der Abbau darf erst zum von der Veranstaltungsleitung angegeben Zeitpunkt begonnen werden. Behinderungen beim Abbau sind unbedingt zu vermeiden.
5.2.
Für die Abfallentsorgung und die Reinigung des Standbereichs nach dem Abbau
hat jeder Standinhaber selber Sorge zu tragen. Der Müll wird nicht vom Veranstalter entsorgt.