WEISUNGEN AUS DER BADEORDNUNG Allgemeines Unsittliches Benehmen sowie Belästigungen können zur Wegweisung und evtl. Strafverfolgung führen. Drogen und Alkohol sind im Bad nicht gestattet. Rauchen ist im Beckenbereich nicht gestattet. Die Badmeister sorgen für Ruhe und Ordnung. Sie sind befugt, fehlbare Personen aus dem Bad zu weisen. Ausserhalb der Signalisationen wird keine Aufsicht ausgeübt. Zutrittsregelung Die Bäder dürfen nur während den Öffnungszeiten betreten werden. Ausnahmen können bewilligt werden. Vorschulpflichtige Kinder haben nur in Begleitung einer erwachsenen Person Zutritt und sind zu beaufsichtigen. 30 Minuten vor Betriebsschluss ist der Eintritt in die Badeanlagen nicht mehr möglich. 15 Minuten vor Betriebsschluss müssen alle Badegäste das Wasser verlassen haben. Spiel und Sport Benützen Sie die dafür vorgesehene Spielwiese und die speziellen Anlagen, das Ballspielen auf der Liegewiese ist nicht gestattet. Zudem verboten ist • Baden im Lachenkanal und in den Ein- und Ausfahrtsrinnen, im Flussbad ausserhalb der Anlage • Mitbringen von Tieren • Fischen innerhalb des Badeareals • Liegenlassen von Abfällen • Musikhören ohne Kopfhörer, musizieren mit Instrumenten • Mitnehmen von Fahrrädern in die Badanlagen sowie Rollschuh-, Skating- und Rollbrettfahren • Kochen und Feuer machen • Campieren und aufstellen von Zelten • Fahren und landen mit Booten und Surfbrettern innerhalb der Anlagen • Unbefugte Benützung von Alarm- und Rettungseinrichtungen
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