32. Jugend- und Familienfreizeit Trainingsfahrt Zillertal 04.04. bis 11.04.2015 Eine Traditionsfahrt für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre ohne Begleitung der Eltern, aber auch für die ganze Familie. Spieljoch Fügen – Hochfügen und Hochzillertal - Zillertalarena bis zum Gerlospass - rund um den Penken liegen Mayrhofen, Hippach und die Edalm. Das sind die nahe gelegenen Skigebiete. Wenn die Schneesituation wegen dem späten Reisetermin hier nicht so gut ist steht am Ende des Tals der mächtige Hintertuxer Gletscher zur Verfügung (www.zillertal.at.) Unser Reisebus bleibt vor Ort, so dass wir die größtmögliche Flexibilität haben. Das Jugend- und Aktivhotel Gasthaus Eberleiten in Bruck am Ziller (www.eberleiten.at) ist unser Ferienhotel. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern. Alle Zimmer sind mit Dusche/Bad und WC ausgestattet. Das Haus ist mit Aufenthaltsraum, Disko, Karaoke und Kinoabend, sowie Tischtennis, Tischfußball, Dartautomat auf Kinder- und Jugendreisen ausgerichtet. Wenn das Wetter einmal gar nicht zum Skifahren geeignet ist gehen wir in die Erlebnistherme Zillertal mit Wasserrutsche, Wasserstrudel, Wellenbad und Sauna. Preise pro Person (Die Teilnehmerzahl ist auf 55 begrenzt): Kinder geb. nach dem 01.01.2009 Kinder Jahrgang 2000 – 2008: Jugendliche Jahrgang 1996 – 1999: Erwachsene Jahrgang 1995 und davor: Kinder/Jugendliche im DZ mit einem Elternteil Aufpreis: Nichtvereinsmitglieder zahlen einen Aufpreis 405,-- EUR 505,-- EUR 595,-- EUR 695,-- EUR 55,-- EUR 35,-- EUR Die Anzahlung pro Teilnehmer beträgt 70,-- EUR und ist im Gesamtbetrag inbegriffen. Leistung: An- und Abreise im modernen Reisebus. Täglich An- und Abfahrt ins Skigebiet. 7 Tage HP mit Frühstück und Abendmenü. 6 Tage Skipass gültig in allen Skigebieten inkl. Gletscher. Betreuung findet in kleinen Gruppen (ca. 8 Personen) durch unsere Betreuer statt (geprüfte ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen). Die Jungs und Mädels sind mit allen Wassern gewaschen und können mit allem umgehen, was zwei Beine hat – und mit dem Ski-/Snowboard-Material was dran hängt, natürlich auch. Die Kurse sind ganztags - wenn möglich auch für Erwachsene - und werden nach Fahrkönnen und soweit möglich dem Alter entsprechend zusammengestellt. Wenn aufgrund von Kräftemangel oder Krankheit Kinder unter 6 Jahren nicht mehr Skifahren können, werden die Eltern der Kinder in die Betreuung eingebunden. Zusätzlich werden Freestyle-Kurse (max. 8 Teilnehmer) angeboten, die von Verhaltensregeln im Fun Park und den ersten Ollies (Sprüngen) bis hin zu Grabs, Rotationen, Flips und Railslides alles beinhaltet was das individuelle Fahrkönnen zulässt. Um von unseren erfahrenen Übungsleitern in die Grundlagen von style, air time und pisten-jibs eingewiesen zu werden (inklusive des nötigen fachjargóns) ist allerdings ein sehr gutes Fahrkönnen Voraussetzung. Wir empfehlen die Nutzung eines Rückenprotektors. Für Sprünge im Funpark ist die schriftliche Erlaubnis der Eltern notwendig. Die Zimmerverteilung wird teilweise recht flexibel auch vor Ort vorgenommen – dem Geschlecht und Alter, sowie den Wünschen der Teilnehmer entsprechend. Belegungswünsche, die schon bei der Anmeldung genannt werden, berücksichtigen wir wenn möglich. Merken: Die Ski- und Snowboardausrüstungen müssen in Ordnung sein. Es kann natürlich auch auf eigene Kosten Material vor Ort ausgeliehen werden. Für alle Kursteilnehmer gilt Helmpflicht. Den Erwachsenen empfehlen wir als gutes Vorbild ebenfalls „Nicht oben ohne“. 1 Weiterhin sind funktionelle Bekleidung, Skibrille, Sonnenbrille, Mütze, festes Schuhwerk zum Wandern mitzubringen. Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 15 oder mehr ist unbedingt notwendig. Für alle Fälle sollte ein Auslandskrankenschein und Medikamente – falls notwendig – dabei sein. Wer möchte, bringt Inliner/Skateboard, Badeanzug/-hose, Spiele usw. für die Nachmittage mit. Das Taschengeld, möglichst in kleinen Scheinen (pro Tag ca. 10,00 bis 15,00 EUR), kann bei der Reiseleitung abgegeben werden. Abends wird das Taschengeld für den nächsten Tag ausgezahlt. Das Mittagessen und die Getränke in den Skihütten müssen vor Ort selbst gezahlt werden. Anreise: Samstag 04.04.2015 07.00 Uhr Vereinsheim Skiclub Kelkheim (Parkplatz am Schwimmbad) 08.00 Uhr ab Hallenbad Langen Rückreise: Samstag 11.04.2015, 9.00 Uhr Nachtreffen: Datum und Treffpunkt werden im Bus bekannt gegeben. Anmeldung: Die schriftliche Anmeldung erfolgt bei der Reiseleitung. Anmeldungen sind nur mit Eingang der Anzahlung von 70,-- EUR (Teilnehmer ohne Verein 105,-- EUR) gültig. Bitte eine Kopie des Überweisungsträgers der Anmeldung hinzufügen. Die Restzahlung erfolgt bis spätestens drei Wochen vor Reiseantritt. Sechs Wochen vor Reiseantritt wird eine Reisebestätigung verschickt. Bankverbindung: SKI Gilde Langen IBAN DE12 5059 2200 0200 3067 38, Swift-BIC: GENODE51DRE, Stichwort SnowXXpress Trainingsfahrt, Name des Teilnehmers. Das Kleingedruckte: Bitte die Reisebedingungen (s. Seite 6) beachten. Weiterhin die nachfolgend aufgeführten Regeln und Pflichten. Wir bitten um Verständnis, dass diese auch für die Eltern und Kinder mit gemeinsamer Anreise gelten, um den sozialen Frieden nicht zu stören. Sie werden mit der Anmeldung und der Unterschrift anerkannt. Regeln und Pflichten 1. Anweisungen: Den Anweisungen der Betreuer/Innen ist in jedem Fall Folge zu leisten. 2. Haftungsausschluß: Jeder Teilnehmer fährt in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und alle mit der Veranstaltung betrauten Helfer lehnen jede Verantwortung und Haftung für Schäden ab, die vor, während oder nach der Veranstaltung entstehen. Mit der unterschriebenen Anmeldung erkennen die Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten, den Haftungsausschluss an. Jedes Vereinsmitglied ist nur durch die Sportversicherung und den damit verbundenen Geschäftsbedingungen beim Landessportbund versichert. 3. Grobe Verstöße: Die Betreuer behalten sich vor, einzelne Teilnehmer bei groben Verstößen auf eigene, bzw. Kosten und Verantwortung der Erziehungsberechtigten von der Veranstaltung auszuschließen und nach Hause zu schicken. Der Reisepreis wird nicht zurück erstattet. 4. Alkohol: Laut Jugendschutzgesetz nur in den Gemeinschaftsräumen. 5. Nikotin: Laut Jugendschutzgesetz. Im gesamten Jugendhaus besteht Rauchverbot. Im Außenbereich sind keine Zigarettenkippen auf den Boden zu werfen. 6. Drogen: Wer Drogen während der Freizeit mit sich führt oder konsumiert, wird wie unter Pos. 3 beschrieben mit sofortiger Wirkung von der Freizeit ausgeschlossen und muss mit zivilrechtlichen Schritten rechnen 2 7. Verlassen der Unterkunft: Verlassen der Unterkunft bis 22.00 Uhr nur in Dreier-Gruppen, nach 22.00 Uhr nur in Begleitung einer volljährigen Person oder Betreuer/Innen. In jedem Fall hat die An- und Abmeldung bei einem Betreuer/Innen zu erfolgen. 8. Fremde Personen im Haus: Es dürfen keine fremden Personen mit in die Unterkunft gebracht werden. Es gilt die Hausordnung der Unterkunft. 9. Nachtruhe: Die vereinbarte Nachtruhe ist einzuhalten, d. h. kein Lärm auf den Fluren, Rücksicht auf schlafende Personen, keine Türen schlagen, Musik auf Zimmerlautstärke und kein Geschrei. 10. Pünktlichkeit und Besprechungen: Jeden Abend findet nach dem Abendessen oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt eine Tagesbesprechung statt. Die Anwesenheit ist für jeden Teilnehmer Pflicht. Alle anderen Treffpunkte und Abfahrtszeiten sind ebenfalls einzuhalten. 11. Hygiene: Jeder Teilnehmer hat die Waschräume, Duschen und WC’s sauber zu halten, bzw. so zu verlassen wie er sie gerne vorfinden möchte. 12. Inventar: Das Inventar in den Unterkünften sowie ausgeliehenes Sportgerät ist sachgerecht zu behandeln. Für Schäden oder mutwillige Zerstörungen haftet jeder Teilnehmer selbst und muss für die anfallenden Kosten aufkommen. 13. Geld und Wertgegenstände: Jeder Teilnehmer ist für seine Wertgegenstände selbst verantwortlich. Keine Wertgegenstände offen liegen lassen. Geld kann bei den Betreuern zur Verwahrung abgegeben werden. 14. Hauslift: Keine Benutzung für Kinder. Reiseleitung: Michael Leibssle, Hofhausstr. 6a, 60389 Frankfurt [email protected], Telefon 069 479421 oder 0172 7777313 Bettina Wolf, Am Schleifweg 11, 63225 Langen [email protected], Telefon 06103 201872 oder 0172 9557046 3 Reiseanmeldung 32. Jugend- und Familienfreizeit vom 04.04. bis 11.04.2015 Name/Vorname ................................................................... Geburtsdatum ............................Pass-Nr............................ Straße ................................................................... Wohnort ................................................................... Telefon ................................................................... Verein ................................................................... e-mail ................................................................... Name/Vorname ................................................................... Geburtsdatum ............................Pass-Nr............................ Straße ................................................................... Wohnort ................................................................... Telefon ................................................................... Verein ................................................................... e-mail ................................................................... Treffpunkt: O 7.00 Uhr Vereinsheim Kelkheim O 8.00 Uhr Hallenbad Langen Doppelzimmer mit: .................................................................... O Ich möchte Leihmaterial buchen. O männlich O weiblich Alter.................... O Fortgeschrittener Größe................... Gewicht.................... O Anfänger O Ski………………………Klassifikation/Länge OSnowboard…………Klassifikation/Länge O Schuhe………………Klassifikation/Größe OStöcke…………………Klassifikation/Länge O Skikurs Unterschrift O Beginner Grün O Advanced Blau O Advanced Rot O Cracks Schwarz O Cracks Schwarz+ ...................................................................... Haftung gemäß Reisebedingungen. 4 Skikurse Beginner Grün: Inhalt: Gelände: Ziel: Vom ersten Bewegen zum Kurven fahren Flache Pisten. Kurven fahren Advanced Blau Inhalt: Gelände: Ziel: Kurven fahren Flache Pisten. Überwiegend paralleles Kurven fahren Advanced Rot: Inhalt: Gelände: Ziel: Rhythmisches Kurven fahren Mittelsteile Pisten Rhythmisches Fahren auf mittelsteilen Pisten Cracks Schwarz: Inhalt: Gelände: Ziel: Techniken erlernen und verbessern Alle Pisten und leichtes Gelände Sportliches Fahren auf allen Pisten Cracks Schwarz+: Inhalt: Gelände: Ziel: Techniken anwenden und verbessern Alle Pisten und jedes Gelände. Sportliches Fahren in jedem Gelände Snowboardkurse Beginner Grün Inhalt Gelände: Ziel: Noch nie auf dem Snowboard gestanden? Übungsgelände Flache Pisten Sicheres Rutschen Driftschwung Advanced Blau Inhalt: Gelände: Ziel: Du hast erste Erfahrungen, das Kurven ist noch schwierig? Flache bis mittelsteile Pisten Sicheres Kurvenfahren. Ersten Freestyle. Basics (Switch,Pistenjibs,...) Advanced Rot: Inhalt: Gelände: Ziel: Du willst dein Snowboarden auf den nächsten Level bringen Alle Pisten und leichtes Gelände Kurven in jedem Gelände (erste Jumps,...) Cracks Schwarz: Inhalt: Gelände: Ziel: Du bist ganz oben Pisten und Park Von den Basics (Swich, Pistenjibs,...) bis zum Kicker, Boxen, Rails fahren 5 Reisebedingungen 1. Anmeldung, Bestätigung Mit der schriftlichen Anmeldung für eine Reise bietet der Reiseinteressent uns den Abschluss eines Reisevertrages schriftlich an. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir dem Reiseinteressenten die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. Die Anmeldebestätigung erhält der Reiseinteressent in der Regel bei Vertragsabschluss, ansonsten unverzüglich nach der Anmeldung. 2. Bezahlung Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Reisebestätigung eine Anzahlung in Höhe von € 50,00 fällig. Der Rest des Reisepreises ist bis zum Antritt der Reise zu leisten. Die Bezahlung erfolgt entweder in Bar oder per Überweisung auf das in der jeweiligen Ausschreibung angegebene Konto. 3. Leistung, Preise Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen. Wir können jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende informiert wird. 4. Skiläuferische Betreuung Ob bei den jeweiligen Reisen eine skiläuferische Betreuung stattfindet ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Fahrtenleiter oder die Übungsleiter sind ehrenamtlich tätig und haben u. a. die Aufgabe, entsprechend ihrer Ausbildung die skiläuferische Betreuung der Teilnehmer zu übernehmen. Keine Verantwortung kann übernommen werden, wenn sich Teilnehmer aus der Gruppe entfernen oder den Anweisungen nicht Folge leisten. Teilnehmer an Jugendskifreizeiten müssen bereit sein, sich in die Gemeinschaft der Gruppen einzufügen und die erforderliche Reise- und Hausordnung einzuhalten. Die Fahrtenleiter haben das Recht, Teilnehmer bei mehrfachem oder schwerwiegendem undiszipliniertem Verhalten nach Hause zu schicken. Für die Kosten hierfür haftet der Verursacher, bzw. die Erziehungsberechtigten, ebenso für Schäden, die in der Unterkunft, während der Fahrt, oder am Aufenthaltsort verursacht werden. Für seine Sportausrüstung und deren Sicherheit ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. 5. Rücktritt durch den Reisenden, Stornogebühr Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Bei einem Rücktritt des Reisenden verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir sind jedoch berechtigt eine angemessene Stornogebühr für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Deren Höhe bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen erwerben. Die Gestellung einer Ersatzperson durch den Reisenden ist jederzeit möglich. Bei einem Rücktritt bis 6 Wochen vor dem Reisetermin beträgt die Stornogebühr € 50,00. Bei einer durch uns vorgenommenen Änderung der Leistungsbeschreibung hat der Reiseteilnehmer das Recht zum Rücktritt. Es werden ihm bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Für wetterabhängige Umstände sind wir in keinem Falle verantwortlich, insbesondere stellt Schneemangel keinen Rücktrittsgrund dar. 6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter, Mindestteilnehmerzahl Wir können bis zwei Wochen vor Beginn der Reise von dem Vertrag zurücktreten, wenn eine in der Reiseausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Falle eines solchen Rücktritts werden dem Reisenden bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. 7. Gewährung, Haftung Dem Reisenden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 651 c ff. BGB) und Schadensersatzansprüche zu. Die vertragliche Haftung auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 6
© Copyright 2025 ExpyDoc