Wie Reisezeiten zu entlohnen sind - Ursula Horak

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für Unternehmen
Rat & Tat: Praxistipps
sind
zuentlohnen
WieReisezeiten
Sind Reisezeitenzu bezahlen wie echteArbeitszeiten oderhat der Mitarbeiter einengeringerenAnspruch auf Entlohnung?
Eine Dienstreise liegt vor, wenn
der Arbeitnehmer auf Auftrag des
Arbeitgebers seinen Dienstort
vorübergehend verEisst, um an
anderen Orten seine Arbeitsleistung zu erbdngen. Tipp: Prüfen
sie für die Fragenach der korrekten Entlohnung den anzuwendenden Kollektiwertrag.
Grundsätzlich werden passive
und altive Reisezeiten unterschiedgn.PassiveReisezeitenliegen vor, wenn der Arbeitnehmer
während der Reise keine Arbeitsleistung erbringt. Dies ist nur
möglich, wenn der Arbeitnehmer
ein Fahzeug nicht selbst lenkt
(zugfahrt, Flug oder als Beifahrer). Wartezeiten während der
Reise zählen ebenfalls zur passiven Reisezeil
PassiveReisezeitenlockem das
Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz aui Durch passive Reisezeiten können zum Beispiel die
Höchstgrenzen der täglichen Arbeitszeit übeßchdtten oder die
tägliche Ruhezeit verküzt werden, sofem w:ihrend der Reisezeit
ausreichendeErholungsmöglich-
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RenateEinberger
WK-Servicezentrum
Tel.05 90 90 4 DW7791
tung e$ringt (wie Afteiten am
laptop oder Aktenstudium). Bei
aktiven Reisezeiten handelt es
sich um Vollafteitszeit, diesesind
daher auch als solche zu entlohnen. DurchaktiveReisezeitendalf
die täglich zulässige Höchstarbeitszeit nicht übersch tten und
Ruhezeiten müssen eingehalten
werden.
GehörenReisezeitenzum ständigen Aufgabenbereicheines Arbeitnehmersund bilden sie damit
einen Teil der vertraglich vereinbarten Tätigkeit, so sind Reisezeiten jedenfallsnormaleArbeitszeit
und somit als echteArbeitszeitzu
entlohnen.
Achtungr Zählen Dienstreisen
nicht zum eigentlichen Aufgabenbereich des Arbeitnehmers, ist
Arbeiten am laptop gilt
dessen Zustimmung notwendig.
als aktive Reisezeit
Empfehlenswert ist es daher, eine
Um aktive Reisezeitenhandelt Vereinbarung zur Bereitschaft,
es sich, wenn der Arbeitnehmer Dienstreisen zu verrichten, bewährendder ReisezeitAft eitsleis- reits im Arbeitsvertrag zu treffen.
keiten bestehen. Besteht keine
ausreichendeErholungsmöglichkeit während der Reise,kann der
Kollektiwertng eine VerküEung
der täglichen Ruhezeit zulassen.
Zu beachten ist, dass eine Verkürzung der Ruhezeiten höchstens
zweimal in der Kalenderwoche
möglich ist.
Tipp: Passive Reisezeiten können geringer oder gar nicht entlohnt werden. Sofem der anzuwendende Kollektiwerüag keine
Regelung enthält, ist die Entlohnung jedochvor Antritt der Reise
zu vereinbaren. Preie Zeiten am
Zielort gehören nicht mehr zur
Reisezeit und sind daher auch
grundsätzlich nicht zu entlohnen.