IV-Rundschreiben Nr. 329 - Bundesamt für Sozialversicherungen

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Geschäftsfeld Invalidenversicherung
Medizin und Geldleistungen
18. Dezember 2014
IV-Rundschreiben Nr. 329
Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invaliditätsbemessung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV
Wir teilen Ihnen mit, dass das bei der Invalidenversicherung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1
IVV zu berücksichtigende durchschnittliche Einkommen der Arbeitnehmer erhöht wird. Es beträgt ab
1.1.2015 neu 82 500 Franken im Jahr. Daraus ergeben sich die folgenden nach Alter abgestuften
Teilbeträge:
Nach Vollendung
von ... Altersjahren
Vor Vollendung
von ... Altersjahren
Prozentsatz
Franken
21
25
21
25
30
70
80
90
57 750
66 000
74 250
Das Rundschreiben Nr. 324 wird aufgehoben.
EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 329 / Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invaliditätsbemessung auf Grund
von Artikel 26 Absatz 1 IVV (gültig ab 18.12.2014)
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