Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Medizin und Geldleistungen 18. Dezember 2014 IV-Rundschreiben Nr. 329 Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invaliditätsbemessung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV Wir teilen Ihnen mit, dass das bei der Invalidenversicherung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV zu berücksichtigende durchschnittliche Einkommen der Arbeitnehmer erhöht wird. Es beträgt ab 1.1.2015 neu 82 500 Franken im Jahr. Daraus ergeben sich die folgenden nach Alter abgestuften Teilbeträge: Nach Vollendung von ... Altersjahren Vor Vollendung von ... Altersjahren Prozentsatz Franken 21 25 21 25 30 70 80 90 57 750 66 000 74 250 Das Rundschreiben Nr. 324 wird aufgehoben. EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 329 / Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invaliditätsbemessung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV (gültig ab 18.12.2014) 1/1
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