Ordnungswidrigkeiten Direkt zum Knöllchen von Jörn Bargfrede Der Einsatz von Smartphones bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten setzt sich in Kommunen immer mehr durch. Damit können Arbeitsabläufe optimiert und Kosten eingespart werden. D ie mobile Datenerfassung im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Ahndung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt. Bisher erfolgte die Erfassung mit herkömmlichen Geräten, die in der Regel schwerer und unhandlicher sind als ein Smartphone. Zur Ausstattung eines Verkehrsaufsehers gehörten zudem meist Mobiltelefon und Digitalkamera. Nicht selten erfassen Kommunen auch heute noch mit einem Datenerfassungsbeleg (DEB). Die Informationen müssen dann manuell in ein Fachverfahren übertragen werden. Heute vereint ein Smartphone alle benötigten Komponenten und erleichtert die Verkehrsüberwachung durch eine schnelle Fallerfassung. Auch eine Doppelerfassung entfällt, insbesondere, wenn Applikationen wie die pmOWI-App der Firma GovConnect eingesetzt werden. Die moderne Benutzeroberfläche ist an das aktuelle Apple Betriebssystem iOS für iPhone, iPad und iPad Mini angepasst und zeichnet sich durch klare Strukturen aus. Die auf diese Plattform u m g e s t i e g e n e n Ku n d e n s i n d begeistert. „Oftmals ist nach der einfachen Installation keine Schu- 40 Kommune21 · 10/2014 lung mehr notwendig. Das spricht für eine intuitive Lösung“, bestätigt Jan Becker, bei GovConnect Produktverantwortlicher für die pmOWI-App. Die neue Technik ist jedoch nicht nur für die Verkehrsaufseher eine große Arbeitserleichterung. Auch für den Innendienst bringt der Einsatz einen enormen Vorteil: Die erfassten Daten inklusive der Beweisfotos werden unmittelbar mit der Fallaufnahme sicher verschlüsselt in die Fachämter übertragen, wo die Ordnungswidrigkeit abschließend weiter bearbeitet werden kann. Auch Aspekte wie Kosteneffizienz und wartungsarme Geräte spielen eine große Rolle. Um vor Ort Knöllchen zu verteilen, kann ein mobiler Drucker verwendet werden, der per Bluetooth an das Smartphone gekoppelt wird. Das Gewicht der Drucker liegt mittlerweile je nach Robustheit zwischen 300 und 500 Gramm – Tendenz sinkend. Nach erfolgtem Druck wird das Knöllchen aus Thermodruckpapier hinter den Scheibenwischer gesteckt. Somit erhält der Betroffene Informationen darüber, welche Ordnungswidrigkeit er begangen hat, was diese kostet, unter welchem Kassenzeichen sie im Ordnungsamt ver- merkt ist und auf welches Konto er das Verwarngeld zu überweisen hat. Selbst der Bezahlvorgang kann mittlerweile durch Einsatz eines QR-Codes und entsprechender Online-Bezahlsysteme unterstützt werden. Bisher war für den Außendienstmitarbeiter nach jedem Dienstgang eine Rückkehr ins Amt notwendig. Das ist heute nicht mehr zwingend erforderlich, da eine direkte Übertragung aller erfassten Daten über eine besonders gesicherte InternetVerbindung mit dem Web-Portal (Back End) erfolgt. Das Portal wird in Form einer Software-asa-Service-Lösung (SaaS) in einem kommunalen Rechenzentrum hochverfügbar betrieben und genügt somit höchsten Sicherheitsanforderungen. Alternativ ist auch ein Eigenbetrieb möglich. Die Weiterverarbeitung der Ordnungswidrigkeiten kann sowohl mit dem Fachverfahren pmOWI von GovConnect als auch mit allen anderen am Markt befindlichen Fachverfahren erfolgen. Durch den hohen Sicherheitsstandard von Apple und die Bereitstellung von Sicherheitsmechanismen zum Schutz der eigenen Daten vor Fremdzugriff wird maximale Datensicherheit www.kommune21.de Ordnungswidrigkeiten Fachverfahren Ordnungswidrigkeiten Firma / Kontakt Produkt Kurzbeschreibung Referenzkunden AKDB (Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern) www.akdb.de OWIpro Software zur Abwicklung und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, entwickelt in .net, mit integrierter E-Akte, eigenem Statistikmodul mit umfangreichen Auswertungsmöglichkeiten von der Erfassung bis zur Mahnung, Vollstreckung (optional) und Online-Schnittstellen (BayBIS, OK.FIS). Regensburg Straubing Würzburg ekom21 – KGRZ Hessen www.ekom21.de owi21 owi21ToGo Die Sachbearbeiter werden in allen Belangen der Vorgangsbearbeitung unterstützt und über anstehende Fristen sowie mögliche Probleme informiert. Funktionen: elektronischer Rechtsverkehr, Bildverarbeitung, automatisierte Dienststellenermittlung und ein integriertes Archiv. Für den Streifendienst wurde die mobile Variante owi21ToGo entwickelt. Freie und Hansestadt Hamburg Baden-Württemberg, Hessen GES Systemhaus GmbH www.ges-systemhaus.de GES Kommunale Anwendungen Bürgerdienste Ordnungswidrigkeiten Das Verfahren bietet die ganzheitliche Bearbeitung von Bußund Verwarngeldern im Verkehrswesen sowie von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten inklusive Datenaustausch und Digitaler Akte. GES KA Owi ist Bestandteil der vollständig SAP-integrierten GES Kommunale Anwendungen. Bielefeld Gelsenkirchen LDI Rheinland-Pfalz GovConnect GmbH www.govconnect.de pmOWI pmOWI-App Lösung für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr sowie für allgemeine Ordnungswidrigkeiten, unterstützt die digitale Aktenführung und verfügt über eine Vielzahl von Online-Diensten. Die pmOWIApp ist eine smarte Lösung für die mobile Datenerfassung. Berlin Bonn Itebo GmbH SASKIA InformationsSysteme GmbH www.saskia.de SASKIA.de-OWI Lösung zur Bearbeitung von Verkehrs- und allgemeinen Ordnungswidrigkeiten. Workflows für den neuen Datenaustausch mit dem KBA beim Zentralen Fahrzeugregister und die Umsetzung der EU-Richtlinie des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen sind integriert. Potsdam Schwarzenberg Kreis Zwickau Schelhorn OWiG Software GmbH www.owig.de WiNOWiG WiNOWiG mobil Komplettlösung zur effizienten Sachbearbeitung aller Verkehrs- und allgemeinen Ordnungswidrigkeiten. Features: E-Akte, digitale Signatur oder Online-Anhörung, die es den Betroffenen ermöglicht, sich zur schriftlichen Anhörung online zu äußern; inklusive Online-Bezahlmöglichkeit; zudem mobiles Erfassungssystem WiNOWiG mobil für Smartphones. Aachen Düsseldorf Saarbrücken Telecomputer Gesellschaft für Datenverarbeitung mbH www.telecomputer.de IKOL-OWI Komplett autonome Bearbeitung aller Vorgänge der Bußgeldstelle für den fließenden und ruhenden Verkehr sowie sonstige Ordnungswidrigkeiten; modularer Aufbau; Schnittstellen zu Datenerfassungs-/Bildauswertungssystemen, Kuvertiermaschinen, ePZA, HKR, EWO; Online-Schnittstellen zum KBA, elektronische Akte. Gera Nürnberg Bundesamt für Güterkraftverkehr Quelle: Alle Informationen beruhen auf Angaben der Anbieter. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. gewährleistet. Hierzu wurden die Verschlüsselungssysteme SSL und AES implementiert. Die Administration von Einstellungen und Daten (geräteübergreifend) sowie die Gerätesteuerung erfolgen zentral. Auch Updates für die pmOWI-App sowie für das Web-Portal werden zentral verwaltet. Mit dem Einzug von Smartphones entfällt auch die so genannte Doppelahndung. Diese kam bisher zustande, wenn beispielsweise nachmittags ein Parksünder notiert wurde, den ein Kollege bereits am Vormittag verwarnt hatte. www.kommune21.de Die Folge für den Betroffenen: Er erhält zwei Zahlungsaufforderungen aus dem Ordnungsamt. Durch den Einsatz der pmOWI-App wird dies künftig vermieden, denn diese macht auf Doppelerfassungen aufmerksam. Der Vorteil für die Erfassungskräfte ist jedoch auch mit einem Nachteil für den Betroffenen verbunden: Die pmOWI-App registriert, wie lange das Fahrzeug schon widerrechtlich abgestellt war und ob es in der Zwischenzeit bewegt worden ist. In Abhängigkeit von der Parkdauer könnte sich die Geldbuße somit mehr als verdoppeln. Immer mehr Kommu- nen bieten auch das Handy-Parken an. Dabei können Autofahrer auf gebührenpflichtigen Parkplätzen mit dem Mobiltelefon bezahlen. Die App pmOWI bietet OnlineSchnittstellen zum mobilen Datenabgleich mit diesen Systemen. Der Verkehrsaufseher prüft über eine Mobilfunkabfrage, ob der Fahrer berechtigt ist, an diesem Ort und in diesem Zeitfenster zu parken. Wenn die Prüfung ergibt, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wird ein neuer Fall erfasst. Jörn Bargfrede ist bei der GovConnect GmbH zuständig für den Vertrieb. Kommune21 · 10/2014 41
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