Pressemeldung Geflügelpest vom 15.11.2016

Kreisverwaltung Südwestpfalz
15.11.2016
Geflügelpest: Noch keine generelle Stallpflicht in der Region
Appell an Geflügelhalter, Vorsichtsmaßnahmen zu beachten und Tierbestände zu
melden
Europaweit ist es zu mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln wie auch im
Nutztierbereich gekommen. Die Geflügelpest ist mit schweren Krankheitssymptomen
verbunden und hoch ansteckend. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner und Puten, aber
auch anderes Geflügel wie Wachteln, Tauben, Fasane, Perlhühner, Pfaue, Schwäne, Strauße,
Emus, Nandus, Gänse, Enten und Wildvögel kann erkranken. Als mögliche
Einschleppungsquelle in Geflügelbestände gilt insbesondere wildlebendes Wassergeflügel.
Die Verschleppung aus einem bereits infizierten Bestand erfolgt häufig durch Personen oder
verschmutzte Gerätschaften wie beispielsweise Transportboxen oder Fahrzeuge.
In einigen Landkreisen in Rheinland-Pfalz wurde auf Grund des erhöhten Risikos (hohe
Geflügeldichte, Rastplätze von Zugvögeln) bereits eine Stallpflicht für alle
Nutzgeflügelhaltungen angeordnet. Der Landkreis Südwestpfalz sieht von einer Anordnung
der generellen Stallpflicht auf Grund des geringeren Risikos derzeit (noch) ab.
Das Veterinäramt des Kreises ruft allerdings alle Geflügelhalter, gleichgültig ob privat oder
gewerblich, vorbeugend zur Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen auf und bittet um einen
verantwortungsvollen Umgang:
•
Geflügel sollte nach Möglichkeit in den nächsten Wochen vorsorglich so gehalten
werden, dass ein Kontakt zu Wildvögeln vermieden wird.
•
o
o
o
•
Für jeden Freilandgeflügelhalter besteht die Pflicht nach der Geflügelpest-Verordnung
Geflügel nur an Stellen zu füttern, an die Wildvögel keinen Zugang haben,
Geflügel nicht mit Wasser zu tränken, das für Wildvögel zugänglich ist,
Futter, Streu und Gerätschaften vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.
Jeder Geflügelhalter hat des Weiteren die Pflicht
o
gehäufte Todesfälle oder unklare Krankheitsfälle oder einen erheblichen
Einbruch der Legeleistung durch rasche Untersuchung auf Geflügelpest abklären zu
lassen,
o
ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel zu führen (einschließlich
Nennung des Transporteurs und Empfängers),
o
Aufzeichnungen über verendete Tiere je Werktag zu machen (bei Beständen
über 100 Tiere),
o
Aufzeichnungen über die Legeleistung je Werktag zu machen (bei Beständen
über 1.000 Tiere).
•
Ställe sollten nur mit sauberem Schuhwerk (Plastiküberziehern) und Schutzkleidung
betreten werden.
•
Hobbyhalter sollten bei Kauf oder Tausch von Rassegeflügel mit Züchterkollegen
besonders auf Gesundheitszustand und Herkunft achten.
Angesichts des Auftretens der Geflügelpest in Deutschland weist die Kreisverwaltung erneut
darauf hin, dass nach § 26 Absatz 1 der Viehverkehrsverordnung auch die Haltung von
Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner,
Wachteln oder Laufvögel) der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Abteilung Veterinärwesen und
Landwirtschaft, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, anzuzeigen ist. Dies gilt
sowohl für die Geflügelhalter im Kreisgebiet als auch in den Städten Pirmasens und
Zweibrücken. Für Rückfragen steht die Kreisverwaltung, Telefon 06331/809-205, zur
Verfügung.
Die Anmeldung hat vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe des Namens, der Anschrift und der
Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, der Nutzungsart und des
Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, zu erfolgen. Änderungen sind unverzüglich
anzuzeigen. Die Verpflichtung zur Meldung von Tierbeständen besteht unabhängig von der
Größe eines Tierbestandes und gilt demnach auch für Kleinstbestände.
Nachdem die Geflügelpest eine anzeigepflichtige Tierseuche ist, muss bereits jeder Verdacht
eines Ausbruchs unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden.