Geflügelpest: Jetzt ist Biosicherheit gesetzliche

GEFLÜGELPEST: JETZT IST BIOSICHERHEIT GESETZLICHE PFLICHT
Geflügelpest: Handreichung zu neuen Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Geflügelhaltungen
veröffentlicht
Kiel (ve/pm). Umweltminister Robert Habeck ist besorgt. Der Ausbruch der Gelügelpest in insofern
besonders, als das wesentlich mehr verendete Wildtiere gefunden werden, als es bei früheren
Ausbrüchen der Fall war. Nun müssen Geflügelhalter sich an strenge gesetzliche Vorgaben halten.
Heute am 17. November 2017 treten neue Sicherheitsbestimmungen in Kraft. Um Geflügelhalterinnen
und Geflügelhaltern in Schleswig-Holstein die Umstellung auf die neuen Biosicherheitsmaßnahmen zu
erleichtern, hat das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung im Internet veröffentlicht und die
Verbände sowie Tierärzte und Tierärztinnen darüber informiert.
Gesonderte Sicherheitsmaßnahmen, um Ausbreitung zu verhindern
Für alle Geflügelhaltungen gelten seit heute aufgrund des Ausbruchs von Geflügelpest in SchleswigHolstein strenge Anforderungen. So gilt auch für Kleinbetriebe mit unter 1.000 Stück Geflügel und für
Geflügelhobbyhaltungen.
– Wer Geflügelställe betritt, muss gesonderte Schutzkleidung inklusive Schuhwerk tragen
– Transportmittel wie Viehtransporter, Anhänger oder Käfige sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu
reinigen und zu desinfizieren
– Große wie kleine Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten
oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten
– Personen müssen unmittelbar vor Betreten des Stalls Hände waschen und desinfizieren
– Hunde und Katzen sind von den Stallungen fernzuhalten
Alle Maßnahmen dienen der Verhinderung des Eintrages des Geflügelpestvirus.
Die notwendigen Desinfektionsmittel können beispielsweise im Landhandel oder über praktizierende
Tierärzte, Desinfektionsmittelwannen in den Baumärkten erworben werden. Nähere Informationen finden
Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen hier:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gefluegelpest/Downloads/hinweise_kleinbetriebe.pdf?
__blob=publicationFile&v=3
Indes sind bislang sechs Kreise beziehungsweise kreisfreie Städte (Schleswig-Flensburg, RendsburgEckernförde, Plön, Segeberg, Herzogtum-Lauenburg und die Hansestadt Lübeck) von der Geflügelpest
betroffen. Bislang gibt es zwölf Restriktionszonen der Kreise, eine aktualisierte Karte mit einer groben
Übersicht ist veröffentlicht; die Gebiete können sich nach neuen H5N8-Befunden teilweise erweitern. Der
exakte Verlauf der jeweiligen Sperr- und Beobachtunggebiete ist auf den Internetseiten der Kreise zu
finden.
Weitere Untersuchungen und Analysen von Proben laufen derzeit intensiv. Dazu gehören auch die
epidemiologischen Ermittlungen des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) – dem nationalen Referenzlabor für
aviäre Influenza -, zur Verbreitung des Virus und den möglichen Eintragswegen in Hausgeflügelbestände.
Dabei werden alle Infektionswege – über Futter, Lieferketten, äußere Einflüsse etc. – untersucht.
Weitere Informationen zum Thema Geflügelpest sind zu finden auf den Seiten der Landesregierung
unter:
Information der Landesregierung
und beim Friedrich-Löffler-Institut (FLI) unter:
Information des Friedrich-Löffler-Instituts
Quelle: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Themenbild Geflügel.
Foto: ©Schemmi/pixelio.de