GEFLÜGELPEST: JETZT IST BIOSICHERHEIT GESETZLICHE PFLICHT Geflügelpest: Handreichung zu neuen Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Geflügelhaltungen veröffentlicht Kiel (ve/pm). Umweltminister Robert Habeck ist besorgt. Der Ausbruch der Gelügelpest in insofern besonders, als das wesentlich mehr verendete Wildtiere gefunden werden, als es bei früheren Ausbrüchen der Fall war. Nun müssen Geflügelhalter sich an strenge gesetzliche Vorgaben halten. Heute am 17. November 2017 treten neue Sicherheitsbestimmungen in Kraft. Um Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern in Schleswig-Holstein die Umstellung auf die neuen Biosicherheitsmaßnahmen zu erleichtern, hat das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung im Internet veröffentlicht und die Verbände sowie Tierärzte und Tierärztinnen darüber informiert. Gesonderte Sicherheitsmaßnahmen, um Ausbreitung zu verhindern Für alle Geflügelhaltungen gelten seit heute aufgrund des Ausbruchs von Geflügelpest in SchleswigHolstein strenge Anforderungen. So gilt auch für Kleinbetriebe mit unter 1.000 Stück Geflügel und für Geflügelhobbyhaltungen. – Wer Geflügelställe betritt, muss gesonderte Schutzkleidung inklusive Schuhwerk tragen – Transportmittel wie Viehtransporter, Anhänger oder Käfige sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren – Große wie kleine Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten – Personen müssen unmittelbar vor Betreten des Stalls Hände waschen und desinfizieren – Hunde und Katzen sind von den Stallungen fernzuhalten Alle Maßnahmen dienen der Verhinderung des Eintrages des Geflügelpestvirus. Die notwendigen Desinfektionsmittel können beispielsweise im Landhandel oder über praktizierende Tierärzte, Desinfektionsmittelwannen in den Baumärkten erworben werden. Nähere Informationen finden Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen hier: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gefluegelpest/Downloads/hinweise_kleinbetriebe.pdf? __blob=publicationFile&v=3 Indes sind bislang sechs Kreise beziehungsweise kreisfreie Städte (Schleswig-Flensburg, RendsburgEckernförde, Plön, Segeberg, Herzogtum-Lauenburg und die Hansestadt Lübeck) von der Geflügelpest betroffen. Bislang gibt es zwölf Restriktionszonen der Kreise, eine aktualisierte Karte mit einer groben Übersicht ist veröffentlicht; die Gebiete können sich nach neuen H5N8-Befunden teilweise erweitern. Der exakte Verlauf der jeweiligen Sperr- und Beobachtunggebiete ist auf den Internetseiten der Kreise zu finden. Weitere Untersuchungen und Analysen von Proben laufen derzeit intensiv. Dazu gehören auch die epidemiologischen Ermittlungen des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) – dem nationalen Referenzlabor für aviäre Influenza -, zur Verbreitung des Virus und den möglichen Eintragswegen in Hausgeflügelbestände. Dabei werden alle Infektionswege – über Futter, Lieferketten, äußere Einflüsse etc. – untersucht. Weitere Informationen zum Thema Geflügelpest sind zu finden auf den Seiten der Landesregierung unter: Information der Landesregierung und beim Friedrich-Löffler-Institut (FLI) unter: Information des Friedrich-Löffler-Instituts Quelle: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Themenbild Geflügel. Foto: ©Schemmi/pixelio.de
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