Informationsschreiben für alle Geflügelhalter

Kreis Paderborn • Postfach 1940 • 33049 Paderborn
Der Landrat
Dienstgebäude:
Aldegreverstraße 16
33102 Paderborn
Ansprechpartner:
Dr. Bornhorst
Amt für Verbraucherschutz
und Veterinärwesen
Tel.: 05251 / 308 - 3900
Fax: 05251 / 308 - 3999
Mail: [email protected]
Mein Zeichen: 39/2-13
Datum: 17.11.2016
Informationsschreiben für alle Geflügelhalter
Sehr geehrte/r Geflügelhalter/in,
aufgrund der weiteren Verbreitung des hochansteckenden gefährlichen Geflügelpesterregers vom Typ H5N8 und dem ersten Verdachtsfall in NRW (Kreis Wesel) ist davon auszugehen, dass auch im hiesigen Kreisgebiet das hochpathogene Virus der Geflügelpest
bei Wildvögeln verbreitet ist.
Um eine Einschleppung des Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände über Tränkestellen oder Exkremente von Wildvögeln zu verhindern, wurde bereits im Risikogebiet
des Kreises Paderborn (Regionen mit durchziehenden, rastenden und überwinternden Wildvögeln)
die Aufstallung des Hausgeflügels am 15.11.2016 angeordnet. Unabhängig von dieser
Restriktionszone wird aufgrund der aktuellen Seuchenlage das Aufstallen des Geflügels
im restlichen Kreisgebiet dringend angeraten. Wird Geflügel dennoch außerhalb des
Risikogebietes in Freilandhaltung gehalten, dürfen die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt und nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
Futter und Einstreu sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
Um die Einschleppung und Verschleppung von Krankheitserregern in bzw. aus Geflügelbeständen zu verhindern, sind vom Geflügelhalter entsprechende Betriebshygienemaßnahmen zu beachten. Diese sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen sind für
Geflügelhalter mit mehr als 1000 Tieren verpflichtend. Jedoch wird die Einhaltung der
Biosicherheitsmaßnahmen auch für alle anderen Geflügelhalter empfohlen.
Folgende Biosicherheitsmaßnahmen sollten unbedingt beachtet werden:
•
Unbefugtes Betreten der Stallungen verhindern (abschließbare Türen, Hinweisschild)
•
Unbefugtes Befahren des Betriebsgelände verhindern (z.B. Flatterbänder, Schranken,
Hinweisschild)
•
Möglichkeit zur Desinfektion von Schuhwerk an den Eingängen zu Geflügelhaltungen (Desinfektionsmatten oder –wannen)
Besuchszeiten:
Allgemein
Mo-Fr 8.30
- 12.00 Uhr
Do
14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Straßenverkehrsamt
Mo-Fr 7.30
- 12.00 Uhr
Di
14.00 - 16.00 Uhr
Do
14.00 - 18.00 Uhr
Mit Bus und Bahn zu uns:
Fußweg vom Bahnhof
Paderborn zum Kreishaus
ca. 3 Minuten
Konten der Kreiskasse
Sparkasse Paderborn-Detmold
IBAN DE26 4765 0130 0001 0340 81
Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold
IBAN DE89 4726 0121 8758 0000 00
Postbank Dortmund
IBAN DE13 4401 0046 0009 5924 62
(BLZ 476 501 30) 1 034 081
BIC WELADE3LXXX
(BLZ 472 601 21) 875 8000 000
BIC DGPBDE3MXXX
(BLZ 440 100 46) 95 92 - 462
BIC PBNKDEFF
•
Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk beim Verlassen des Stalles
•
Möglichkeit zum Händewaschen und desinfizieren vor und nach Verlassen des
Stalles
•
Betreten des Stalles nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung, ablegen der Schutzkleidung unverzüglich nach Verlassen des Stalls
•
Kein Zugang für Hunde und Katzen zu den Stallungen
•
Für zur Ein- oder Ausstallung beauftragte Personen sind vom Geflügelhalter gereinigte und desinfizierte Schutzkleidung oder Einwegkleidung bereitzuhalten und
sicherzustellen, dass diese nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert oder unschädlich beseitigt wird
•
Nach jeder Ein- und Ausstallung von Geflügel sind die hierbei genutzten Gerätschaften und der Verladeplatz zu reinigen und zu desinfizieren
•
Betriebseigene Fahrzeuge sind unmittelbar nach Abschluss des Geflügeltransports auf einem befestigten Platz zu reinigen und zu desinfizieren
•
Regelmäßige Schadnagerbekämpfung
• Ein leicht zu reinigendes flüssigkeitsdichtes Behältnis zur Aufbewahrung von
verendetem Geflügel außerhalb des Stallbereichs, das Behältnis sollte mindestens einmal im Monat gereinigt und desinfiziert werden.
Bei nachfolgender Erkrankungsrate bzw. Erkrankungshinweisen ist sofort der
Tierarzt hinzuziehen, um das Vorliegen einer Infektion mit dem Aviären Influenzavirus auszuschließen:
•
Hohe Verluste: innerhalb von 24 Stunden
 Mindestens drei Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren
 Mehr als zwei Prozent der Tiere ab einer Bestandsgröße von über 100 Tieren
 Erhebliche Veränderung der Legeleistung
 Erhebliche Veränderung der üblichen Gewichtszunahme
•
Bei ausschließlicher Wassergeflügelhaltung innerhalb eines Zeitraums von
vier Tagen
 Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterblichkeit
 Reduzierung der üblichen Gewichtszunahme
 Reduzierung der Legeleistung von mehr als fünf Prozent
Ich bitte Sie die Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten und bei jedem unklaren Krankheitsgeschehen in Ihrem Geflügelbestand unverzüglich den bestandsbetreuenden Tierarzt hinzuzuziehen oder mein Amt zu informieren. Nur so kann das Auftreten der Geflügelpest möglichst frühzeitig erkannt und rechtzeitig entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden, um einen größeren Schaden für die hiesigen Geflügelbestände zu vermeiden.
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Für Rückfragen stehe ich Ihnen bzw. meine Mitarbeiter der Tierseuchenabteilung
Frau Dr. Bölling (Tel. 308-3902), Frau Hasenbein (Tel. 308-3953) oder Herr Weber (Tel. 3083952) jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Dr. Bornhorst
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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