AHRENSBURG IST WEITERHIN GEFLÜGELPEST-BEOBACHTUNGSGEBIET Ahrensburg (je/pm). Die Stadt Ahrensburg weist darauf hin, dass weiterhin das gesamte Ahrensburger Stadtgebiet zum Geflügelpest-Beobachtungsgebiet erklärt hat. Themenbild Geflügelpest. Das Schild „Gefügelpest – Sperrbezirk“ wurde gesehen in Ammersbek. Ahrensburg ist Beobachtungsgebiet. Foto:©Monika Veeh/ahrensburg24.de Die Anordnung gilt vorerst bis Donnerstag, 30. März 2017, kann jedoch, sofern weitere infizierte Vögel gefunden werden, jederzeit verlängert werden. Das bedeutet, dass bei der Haltung von Geflügel besondere Maßnahmen getroffen werden müssen, die eine weitere Verbreitung der Tierseuche verhindern sollen. Geflügelpest im Kreis Stormarn Sämtliches innerhalb des Beobachtungsgebietes gehaltene Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder in Vorrichtungen zu halten, die nach oben und zur Seite so gesichert sind, dass Einträge von Wildvögeln ausgeschlossen sind. Geflügelhalter, die ihren Tierbestand bisher nicht beim Kreisveterinäramt angemeldet haben, müssen dies unverzüglich nachholen. Doch nicht nur die Halter von Geflügel sind betroffen, auch für Hunde- und Katzenhalter gelten besondere Regeln. Wer einen Hund oder eine Katze hält, muss sicherstellen, das sein Haustier innerhalb des Beobachtungsgebietes nicht frei herumläuft. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annimmt und damit hohe Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge hat. Bei ungünstigen Bedingungen kann auch die Gesundheit der Menschen gefährdet werden. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen können auf der Internetseite des Kreises Stormarn unter www.kreis-stormarn.de nachgelesen werden. Wichtiger Hinweis zum Schluss: Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
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