GeflĂĽgelpest erreicht den Ammersee

PRESSEMITTEILUNG
15. November 2016
Nr. 134/2016
Geflügelpest erreicht den Ammersee
Bei einer toten Seeschwalbe, die am vergangenen Freitag im Landkreis Starnberg
am Ammersee aufgefunden wurde, konnte die hochansteckende Form der Vogelgrippe H5N8 festgestellt werden.
Aus Gründen der Seuchenprophylaxe richtet der Landkreis Weilheim
Schongau im Uferbereich bis 3km um den Ammersee eine Beobachtungszone
ein und ordnet eine Stallpflicht für alle Geflügelhalter an. Betroffen sind Teile von
Pähl und Raisting. In dieser Zone befinden sich 9 Betriebe, die bereits über die
Stallpflicht informiert sind.
Die Stallhaltung wird jedoch aus Vorsorgegründen für den gesamten Landkreis
empfohlen.
Ob es zu einer Ausdehnung der Stallpflicht kommt, kann im Moment nicht gesagt
werden, da die Seuchenlage anhand der Fallzahlen immer wieder neu bewertet werden muss.
Das Landratsamt rät vorsorglich, keine toten Tiere zu berühren.
Ebenso gilt die Empfehlung, Hunde und Katzen im Uferbereich nicht frei laufen zu
lassen.
Ein Merkblatt zur Geflügelpest finden sie unter:
http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_mer
kblatt_gefluegelhalter.htm
Weitere Informationen erhalten sie in ihrem zuständigen Veterinäramt.
Martina Huber
Pressestelle