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PRESSEMITTEILUNG
18. November 2016
Nr. 140/2016
Geflügelpest im Landkreis Weilheim-Schongau
Aufgrund der derzeitigen Gefährdungssituation mit steigenden Fallzahlen
wird auf Anordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und
Verbraucherschutz in Bayern ab sofort eine allgemeine Stallpflicht für
Haus- und Nutzgeflügel zu präventiven Zwecken angeordnet.
Somit gilt auch im Landkreis Weilheim Schongau ab heute eine allgemeine Stallpflicht
für Haus- und Nutzgeflügel für zunächst unbestimmte Zeit.
Aktuell sind in mehreren Landkreisen in Bayern Vogelgrippefälle vom Typ H5N8 bestätigt. In Weilheim-Schongau konnte bisher kein Fall von Vogelgrippe nachgewiesen
werden. Eine Ente aus Hohenpeißenberg konnte vielmehr negativ auf aviäre Influenza getestet werden. Weitere Verdachtsfälle werden am Friedrich-Löffler-Institut
abgeklärt. Die bisherige, lokale Aufstallungspflicht um den Ammersee und den Starnberger See gilt nun für den ganzen Landkreis. Diese Verpflichtung wird in Form einer
Allgemeinverfügung umgesetzt. Der Geflügelhalter wird nicht einzeln informiert.
Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und
Privatpersonen, die Geflügel halten. Um den bestmöglichen Schutz für das Hausgeflügel zu erhalten, werden auch öffentliche Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen reglementiert.
Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich.
Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern bietet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de
Das Merkblatt zur Geflügelpest finden Sie unter:
http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpe
st/et
merkblatt_gefluegelhalter.htm
Weitere Informationen erhalten sie in ihrem zuständigen Veterinäramt.
Hans Rehbehn
Pressesprecher