17-01-31 Aufstallungspflicht für alle - Saale-Orla

Landratsamt
Saale-Orla-Kreis
MEDIENINFORMATION
Nr. 11/ 31. Januar 2017
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Elisabeth Rau
Mandy Käßner
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Mobil (0176) 14880-008/-009
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07907 Schleiz
Oschitzer Straße 4
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Internet
www.saale-orla-kreis.de
Aufstallungspflicht für alle
Geflügeltierhalter
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saale-Orla-Kreises
informiert
Schleiz. Die generelle Aufstallung des Geflügels in ganz Thüringen ist auf
der Grundlage einer erfolgten Risikobewertung zur Vermeidung der
Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel
erforderlich. Eine entsprechende Allgemeinverfügung für den Saale-OrlaKreis erließ das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des
Landratsamtes am 30. Januar.
Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts ist aufgrund der aktuellen
Verbreitung des Geflügelpesterregers H5N8 bei Wildvögeln in 23 europäischen
Staaten und in derzeit 15 betroffenen Bundesländern Deutschlands von einem
hohen Eintragsrisiko des Virus in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände
zoologischer Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zwischen
Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen.
Infizierte Tiere können das Virus mit dem Kot ausscheiden und die
aufgesuchten Landflächen und Gewässer kontaminieren. Darüber hinaus
können tote Wasservögel bzw. deren Körperteile von anderen Tieren
verschleppt werden, so dass mit einer beträchtlichen Umweltkontamination
gerechnet werden muss. Personen, die diese Flächen betreten, und Fahrzeuge,
die sie befahren, könnend das Virus weiterverbreiten und auch in Geflügel
haltende Betriebe eintragen.
In Deutschland kam es bisher in 36 Geflügelhaltungen und sechs
Zoos/Tierparks zu Geflügelpestausbrüchen. Fast alle Haltungen befinden sich
in Gebieten, in denen vermehrt tote, an Geflügelpest erkrankte Wasservögel
gefunden wurden. Ein direkter oder indirekter Eintrag über kontaminiertes
Material, wie Schuhwerk, Fahrzeuge oder andere Gegenstände, ist für die
meisten Haltungen die wahrscheinlichste Infektionsquelle.
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Landratsamt
Saale-Orla-Kreis
Am 27. Januar ist bei einem in Seubtendorf verendeten Schwan der
Geflügelpesterreger nachgewiesen worden. Am 30. November wurde erstmals
in einer Nutzgeflügelhaltung in Thüringen, in Zeulenroda, die Geflügelpest
amtlich festgestellt.
Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einer Infektion
mit dem Geflügelpestvirus H5N8.Hierzu steht eine Abschirmung zwischen den
Lebensräumen der Wildvögel und den Geflügelhaltungen im Vordergrund. Die
Aufstallung von Geflügel und weiteren Biosicherheitsmaßnahmen minimieren
das Risiko eines direkten und indirekten Kontakts mit infizierten Wildvögeln.
Berücksichtigt werden müssen vor allem auch indirekte Eintragungswege,
beispielsweise über durch Wildvögel verunreinigtes Futter, Wasser oder
Einstreu sowie Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarre, Fahrzeuge usw.). Diese
sollen unterbunden bzw. geeignete Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt
werden. Die Überprüfung, Optimierung und konsequente Umsetzung dieser
Maßnahmen ist von höchster Bedeutung.
Die entsprechende Allgemeinverfügung mit ihrer Begründung können
nachgelesen und eingesehen werden im Veterinäramt des Landratsamtes,
Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz sowie in Internet unter: www.saale-orlakreis.de > Landratsamt > Kreistag > Kreisrecht > Satzungen und Ordnungen
aus dem Kreisrecht.
Wort-/Zeichenzahl (mit Leerzeichen): 357/2955
Pressesprecherin
Mandy Käßner
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