Vogelgrippe: Landwirtschaftsministerin Sachsen

Vogelgrippe: Landwirtschaftsministerin
Sachsen-Anhalt appelliert an
Geflügelhalter
Wegen der aktuellen Funde der hochpathogenen Variante des Geflügelpestvirus
vom Typ H 5 N8 bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern,
Baden-Württemberg und Bayern gilt es, die Tierseuchenschutzmaßnahmen für
gehaltenes Geflügel zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.
Insbesondere vor dem Hintergrund des heute bestätigten ersten Ausbruchs der
Geflügelpest in einer Nutzgeflügelhaltung in Lübeck (Schleswig-Holstein)
appelliert Ministerin Dalbert an alle Geflügelhalter in Sachsen-Anhalt, die
Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben strikt einzuhalten.
Geflügelhaltern, die ihre Tiere im Freiland in der Nähe zu Gewässern mit
größeren Ansammlungen von Wildvögeln halten, wird bereits jetzt empfohlen,
das Geflügel entweder aufzustallen oder unter einer gegen Wildvögel
gesicherten Schutzvorrichtung zu halten.
Die zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt führen zurzeit Risikobewertungen
durch, um Areale festzulegen, in denen Anfang nächster Woche die Aufstallung
des dort gehaltenen Geflügels angeordnet werden soll.
Aktuell gibt es keine Hinweise auf das Vorkommen von H 5 N8 in SachsenAnhalt, dennoch werden insbesondere die Jagdausübungsberechtigten gebeten,
bei Beobachtung von vermehrt auftretenden Todesfällen bei Wildvögeln
unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren. Bisher waren vor
allem Reiherenten, aber auch Schwäne, Wildgänse, Blesshühner und Möwen
betroffen.
Für Fragen zum Thema Geflügelpest und Aufstallung stehen die Veterinärämter
der Landkreise und kreisfreien Städte und der Fachbereich Veterinärmedizin
des Landesamtes für Verbraucherschutz zur Verfügung.