Onlinedatum: 14.11.2016 Sperrmaßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest Hühner In der Hansestadt Rostock war am 12. November 2016 aufgrund des Nachweises des hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N8 bei einer Silbermöwe der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Dies teilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit. Um den Fundort der Silbermöwe in Rostock-Groß Klein wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Innerhalb des Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes gelten in erster Linie spezielle Beschränkungen für Geflügelhaltungen und Transporte. Zudem werden alle krank und verendet aufgefundenen Wildvögel untersucht. Wer Hunde und Katzen hält, darf diese nicht frei herumlaufen lassen. Der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet sind durch Schilder gekennzeichnet und jegliche Beförderung von Geflügel ist nur im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, Straßen des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen erlaubt. Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden intensive Abklärungsuntersuchungen statt. Die Geflügelpest ist eine durch Viren hervorgerufene anzeigepflichtige Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögel und andere Vögel betroffen sein können. Beim nachgewiesenen Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 handelt es sich um ein hochpathogenes Virus, welches schwere Krankheitsverläufe mit hoher Mortalität bei Vögeln verursachen kann. Für Fragen zum Thema können sich alle Geflügelhalter im Stadtgebiet der Hansestadt Rostock direkt an das Veterinäramt, Tel. 0381 381-8601, wenden. Sie erhalten dort weiteren Informationen. 1
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