Pressemitteilung Vogelgrippe_040217

Pressemitteilung
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Verdacht auf Vogelgrippe in weiteren Fällen
Krondorf, Nittenau und erneut die Höllohe betroffen
Nach der am 02.02.2017 in der Höllohe durchgeführten Keulungsaktion besteht
der Verdacht des Ausbruchs der Wildvogel-Geflügelpest in weiteren drei Fällen
im
Landkreis.
Das
Bayerische
Landesamt für
Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen hat bei den drei verendeten
Stockenten und einem Bläßhuhn in Krondorf, einem in Nittenau aufgefundenen
Schwan und einer Wildente, die unmittelbar außerhalb der Höllohe tot
aufgefunden wurde, Aviäre Influenzaviren des Subtyps H5 labordiagnostisch
nachgewiesen.
Am 04.02.2017 ist der Verdacht auf Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt
worden. Weitere Untersuchungen zur näheren Differenzierung, ob es sich wie in der
Höllohe um die hochpathogene Form handelt, laufen derzeit am Friedrich-LoefflerInstitut (FLI) in Greifswald. Das Veterinäramt hat umgehend die erforderlichen
Maßnahmen
laut
Geflügelpestverordnung
ergriffen.
Sperrbezirke
und
Beobachtungsgebiete werden eingerichtet.
Als weitere Vorsichtsmaßnahmen bleiben für den gesamten Landkreis Schwandorf
das verfügte Ausstellungsverbot und die Aufstallungspflicht in Kraft. Das Landratsamt
weist darauf hin, dass Geflügelhalter, die ihren Bestand noch nicht dem Veterinäramt
gemeldet haben, dies schnellstmöglich nachholen sollen.
Auch Kleinbetriebe müssen gemäß einer Eilverordnung des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Es
bestehen Aufzeichnungspflichten über die Zahl der verendeten Tiere und über die
Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand. Geflügelhaltungen dürfen nur mit
Schutzkleidung betreten werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass das
Schuhwerk beim Betreten und Verlassen von Geflügelställen gewechselt wird. Beim
Ein- oder Ausstallen von Geflügel sind Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
durchzuführen. Die Ställe sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
Es ist unerlässlich, den direkten und indirekten Kontakt (über Kot, Einstreu, Futter,
etc.) von Hausgeflügel zu Wildvögeln zu vermeiden. Das vermehrte Auftreten von
Todesfällen bei Geflügel und Wildvögeln ist dem Veterinäramt unter der
Telefonnummer 09431 471-231 oder -236 zu melden.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten,
Wildgänse, Schwäne usw.) und Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) nicht ohne
Schutzhandschuhe zu berühren. Des Weiteren wird empfohlen, Hunde und Katzen
nicht frei laufen zu lassen. Bei weiteren Fragen erteilt das Veterinäramt Auskünfte.
Hunde sollten beim Spazierengehen im Uferbereich angeleint werden. Jagende
Hunde können Wildvögel aufschrecken und damit zu einer Virusverbreitung führen.
Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist nach
derzeitigen Erkenntnissen und bei bestimmungsgemäßem Verzehr unbedenklich.
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Landratsamt Schwandorf
- Pressestelle Hans Prechtl
04. Februar 2017
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Telefon 09431/471-350
Telefax 09431/471-110
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