08.03.2017 Allgemeinverfügung Aufhebung Aufstallung von Geflügel

Landkreis Osterholz
Allgemeinverfügung: Aufhebung der Anordnung zur Aufstallung von Geflügel zum
Schutz gegen die Aviäre Influenza vom 11.11.2016
Hiermit wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Osterholz über die Anordnung zur
Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza vom 11.11.2016 aufgehoben.
Diese Aufhebung der Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Begründung:
Das jüngst durchgeführte Wildvogelmonitoring zur Geflügelpest im Landkreis Osterholz hat
keine Befunde auf das Virus der Geflügelpest ergeben. Daher wird das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest von Wildvögeln in Hausgeflügelbestände im Landkreis Osterholz als gering bewertet, sodass die Aufstallungsanordnung gemäß § 44 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest aufgehoben werden kann.
Als Zeitpunkt der Bekanntmachung und damit des Inkrafttretens einer Allgemeinverfügung
kann der Tag, der auf die Bekanntmachung folgt, festgelegt werden (§§ 41 Abs. 4 Satz 4, 43
Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Osterholz-Scharmbeck, 08.03.2017
Landkreis Osterholz
Der Landrat
In Vertretung:
EKR’in Schumacher