Hauptmann von Köpenick-Regatta 2016

Ausschreibung
zur
Hauptmann von Köpenick-Regatta 2016
Klasse:
nicht startberechtigt:
Opti - Anfänger
Nicht startberechtigt sind alle Optisegler, die in der Opti B-Rangliste
geführt werden (Stand 05.06.2016 siehe www.opti-berlin.de) sowie
Opti A-Segler, Teilnehmer die schon dreimal gestartet sind und die
Plätze 1-3 der vergangenen Jahre. Zur Überprüfung bitte ausgefüllten
Haftungsausschuss an die Meldestelle schicken.
Veranstalter:
Segelgemeinschaft Wendenschloß e.V.
Segelclub Fraternitas 1891
Köpenicker Sport Club Segeln
Termin:
18. Juni 2016
Veranstaltungsort:
Köpenicker Sport Club Segeln (KSCS)
Grünauer Str. 85-101c
12557 Berlin
Anmeldung am Wettfahrtstag im Regattabüro ab 10:00 Uhr.
Anreise:
Die Anfahrt ist über Wasser und Land möglich.
Regattarevier:
Frauentog am Schloss Köpenick
Meldeschluss:
Fr., 12. Juni 2016
Achtung dieses Jahr bitte wieder über Raceoffice melden!!!
Link:
https://www.raceoffice.org/HvK2016
Achtung wie jedes Jahr nur 50 Startplätze !!!!!!!!!
Begrenzung auf 50 Starter nach der Reihenfolge der eingegangenen
Meldungen und des überwiesenen Startgeldes. Es erfolgt eine
Bestätigung per E-Mail seitens des Veranstalters. Bitte unbedingt EMail Adresse zur Bestätigung angeben.
Teilnehmerbegrenzung:
Die Wettfahrten sind auf 50 Teilnehmer begrenzt, nur mit
Meldebestätigung ist der Teilnehmer startberechtigt.
Meldestelle:
Tony Dreier
Neuendorfer Straße 22
14480 Potsdam
E-Mail: [email protected]
Tel.: 016095639513
Meldegebühr:
12,00 €
Bitte vorab auf folgendes Konto überweisen:
Empfänger: SGW
IBAN: DE94100900003805536003
BIC: BEVODEBBXXX
Name Steuermann & Segelnummer
Startzeit:
Steuermannsbesprechung 11:30 Uhr
1. Wettfahrt nach der Steuermannsbesprechung
2. Wettfahrt ca. 30 Minuten nach Ende der 1. Wettfahrt
Segelanweisungen:
Wettfahrtregeln (WR) 2013 – 2016 der ISAF, Ordnungsvorschriften
des DSV, Berliner Segelanweisung, Klassenvorschriften,
Segelanweisung der Veranstalter
Wertung:
Low Point System ohne Streicher
Preise:
Pokale und Urkunden für alle bestätigten Teilnehmer.
Wanderpokal für die erfolgreichste Mannschaft, wobei als Mannschaft
die jeweils drei Bestplatzierten eines Vereins gewertet werden.
„Gundi Fricke Wanderpokal“ für den jüngsten Teilnehmer.
Bitte die ausgegebenen Wanderpokale im Org. Büro abgeben.
Haftung:
Die Veranstalter übernehmen keinerlei Verantwortung für Verlust an
Leben oder Eigentum, persönliche Schäden oder Schäden an
Eigentum, die durch Teilnahme an der Veranstaltung verursacht
werden oder sich ergeben.
Es gilt die Haftungsausschluss-HaftungsbegrenzungsUnterwerfungsklausel-Bestimmung des DSV vom November 2002
(siehe Anhang). Diese muss zum ersten Start unterschrieben im
Regattabüro vorliegen.
Regatta: Meldung
zur Hauptmann von Köpenick-Regatta
Datum: 18.06.2016
Bootsklasse: Optimist
Segelnummer:
Steuermann
Familienname:
Vorname:
Geb.-Datum:
Club:
DSV-Reg.-Nr.:
E-Mail Adresse:
(für die Meldebestätigung).
Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein
bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das
richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes
verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen,
Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht
keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren
Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des
Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht
Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit
beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die
Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen
im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die
Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich
anerkannt.
Datum: 18.06.2016
Unterschrift Steuermann/-frau: ......................................................
(bzw. Erziehungsberechtigter) .......................................................
..........................................................