Ausschreibung zur Hauptmann von Köpenick-Regatta 2016 Klasse: nicht startberechtigt: Opti - Anfänger Nicht startberechtigt sind alle Optisegler, die in der Opti B-Rangliste geführt werden (Stand 05.06.2016 siehe www.opti-berlin.de) sowie Opti A-Segler, Teilnehmer die schon dreimal gestartet sind und die Plätze 1-3 der vergangenen Jahre. Zur Überprüfung bitte ausgefüllten Haftungsausschuss an die Meldestelle schicken. Veranstalter: Segelgemeinschaft Wendenschloß e.V. Segelclub Fraternitas 1891 Köpenicker Sport Club Segeln Termin: 18. Juni 2016 Veranstaltungsort: Köpenicker Sport Club Segeln (KSCS) Grünauer Str. 85-101c 12557 Berlin Anmeldung am Wettfahrtstag im Regattabüro ab 10:00 Uhr. Anreise: Die Anfahrt ist über Wasser und Land möglich. Regattarevier: Frauentog am Schloss Köpenick Meldeschluss: Fr., 12. Juni 2016 Achtung dieses Jahr bitte wieder über Raceoffice melden!!! Link: https://www.raceoffice.org/HvK2016 Achtung wie jedes Jahr nur 50 Startplätze !!!!!!!!! Begrenzung auf 50 Starter nach der Reihenfolge der eingegangenen Meldungen und des überwiesenen Startgeldes. Es erfolgt eine Bestätigung per E-Mail seitens des Veranstalters. Bitte unbedingt EMail Adresse zur Bestätigung angeben. Teilnehmerbegrenzung: Die Wettfahrten sind auf 50 Teilnehmer begrenzt, nur mit Meldebestätigung ist der Teilnehmer startberechtigt. Meldestelle: Tony Dreier Neuendorfer Straße 22 14480 Potsdam E-Mail: [email protected] Tel.: 016095639513 Meldegebühr: 12,00 € Bitte vorab auf folgendes Konto überweisen: Empfänger: SGW IBAN: DE94100900003805536003 BIC: BEVODEBBXXX Name Steuermann & Segelnummer Startzeit: Steuermannsbesprechung 11:30 Uhr 1. Wettfahrt nach der Steuermannsbesprechung 2. Wettfahrt ca. 30 Minuten nach Ende der 1. Wettfahrt Segelanweisungen: Wettfahrtregeln (WR) 2013 – 2016 der ISAF, Ordnungsvorschriften des DSV, Berliner Segelanweisung, Klassenvorschriften, Segelanweisung der Veranstalter Wertung: Low Point System ohne Streicher Preise: Pokale und Urkunden für alle bestätigten Teilnehmer. Wanderpokal für die erfolgreichste Mannschaft, wobei als Mannschaft die jeweils drei Bestplatzierten eines Vereins gewertet werden. „Gundi Fricke Wanderpokal“ für den jüngsten Teilnehmer. Bitte die ausgegebenen Wanderpokale im Org. Büro abgeben. Haftung: Die Veranstalter übernehmen keinerlei Verantwortung für Verlust an Leben oder Eigentum, persönliche Schäden oder Schäden an Eigentum, die durch Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden oder sich ergeben. Es gilt die Haftungsausschluss-HaftungsbegrenzungsUnterwerfungsklausel-Bestimmung des DSV vom November 2002 (siehe Anhang). Diese muss zum ersten Start unterschrieben im Regattabüro vorliegen. Regatta: Meldung zur Hauptmann von Köpenick-Regatta Datum: 18.06.2016 Bootsklasse: Optimist Segelnummer: Steuermann Familienname: Vorname: Geb.-Datum: Club: DSV-Reg.-Nr.: E-Mail Adresse: (für die Meldebestätigung). Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Datum: 18.06.2016 Unterschrift Steuermann/-frau: ...................................................... (bzw. Erziehungsberechtigter) ....................................................... ..........................................................
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