Ausschreibung

SCIA Regattakalender 2016
Ausschreibung
zur Opti-B/C Regatta des SCIA
Eine von nur zwei Möglichkeiten sich in Bayern
zum Eiermann- Opti-B-Cup zu qualifizieren. Es
winken tolle Preise und hochrangige Trainings.
16./17. April
Inninger Teller
420er (RR)
29er (RR)
25./ 26. Juni
Optifant
Optimist B und C
17. Juli
Optiliga-Laserliga
Opti und Laser Anfänger
23. Juli
Ernst-Hans-Mittelstrecke
alle Revierklassen, auch
Katamarane
24./25. September
Wies´n-Regatta
HC16, F18 und F16
Rangliste,
offene Regatta für alle
anderen Katamarane
Segelclub Inning am Ammersee e.V. / BA 117
Ammerseestr. 41 – 43, 82266 Inning-Buch, Tel (08143) 420
www.scia-ammersee.de
OPTIFANT 2016
25./ 26. Juni 2016
_________________ Ausschreibung „OPTIFANT“ _________________
Veranstalter
Veranstaltungen
Segelclub Inning am Ammersee e.V. / BA 117
Clubgelände:
Ammerseestr. 41 43, Buch am Ammersee
Samstag, 25.06.2016 nach Ende der Wettfahrten in den
Räumen des SCIA: abwechslungsreiches Abendprogramm
Meldestelle
Wettfahrttage
Albert Fuchs
Schloßstr. 113, 82140 Olching
Tel: (08142) 15758
E-Mail: [email protected]
Samstag und Sonntag, den 25./26. Juni 2016
Steuermannsbesprechung Samstag um 11.15 Uhr
Start der 1. Wettfahrt Samstag um 12.00 Uhr
Bitte möglichst per Internet melden:
www.scia-ammersee.de
Revier
Nördlicher Ammersee
Wettfahrten
6 Wettfahrten geplant (ab der 4. Wettfahrt mit einem
Streicher)
Meldegeld
€ 25,00
Mit der Meldung entsteht die Verpflichtung zur Zahlung des
Meldegelds, auch bei Nichterscheinen am Start.
Unterkunftsnachweis:
Auf unserer Website
oder:
Tourismusverband Starnberger-Fünfseenland
Postfach 1607, 83206 Starnberg
Tel: (08151) 9060-0, Fax: (08151) 9060-90
E-Mail: tourist-info-starnberger-fuenf-seen-land.de
Internet: www. starnberger-fuenf-seen-land.de
Wertung
Es wird nach dem Low-Point-System gemäß Regel A2 der
WR gesegelt.
Werbung
Gem. Anhang G, WR, Kategorie C
Preise
Je einen Optifanten für den Erstplatzierten und den
jüngsten Teilnehmer
Stellplätze:
Stellplätze für Wohnwagen oder Wohnmobile stehen nur in
begrenztem Umfang zur Verfügung. Voranmeldung bis Meldeschluss ist unbedingt erforderlich!
Urheber- und Bildrechte:
Pokale für die erstplatzierten Teilnehmer/innen
Die Teilnehmer (innen) überlassen dem SCIA
entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und
Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und seinen
Teilnehmern für die sportliche und kommerzielle Auswertung.
Erinnerungspreise für alle Teilnehmer/innen.
Versicherung:
Die Preisverteilung erfolgt ca. 1 Stunde nach
Beendigung der letzten Wettfahrt.
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Wassersporthaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von
mindestens 3,0 Millionen Euro nachweisen können.
Meldeschluss:
Dienstag, 21.Juni 2016
Zulassung
Es sind nur Steuerleute zugelassen, die Mitglied eines
Verbandsvereins sind und die ihre Eignung zur Yachtführung durch
einen
Führerschein
nachweisen
können
und
die
den
Haftungsausschluss und die Teilnehmererklärung auf der Meldekarte
durch Unterschrift bestätigen.
Segelanweisungen
Es wird gesegelt nach den WR der ISAF, den Ordnungsvorschriften
des DSV, den Klassenvorschriften, der Segelanweisung und deren
Ergänzungen, der Ausschreibung und dem Programm. Die
Segelanweisungen sind am Tag der 1.Wettfahrt im Regattabüro
erhältlich. Die Wettfahrtleitung kann die Segelanweisungen durch
offiziellen Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen ändern. Diese
Änderungen sind bindend.
Haftungsausschluss
Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer
Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er
übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der
Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische
Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren
Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund
behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen
in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die
Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine
Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem
Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder
Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für
Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem
Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter,
Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung
von Pflichten, die nicht Haupt- /bzw. vertragswesentliche Pflichten
(Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des
Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf
vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die
Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen
Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und
Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen,
die Schleppfahrzeuge, Sicherungsfahrzeuge oder Bergungsfahrzeuge
bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch
alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der
Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften
Regattasegeln
und
das
Verbandsrecht
des
DSV,
die
Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und
Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt."