SCIA Regattakalender 2016 Ausschreibung zur Opti-B/C Regatta des SCIA Eine von nur zwei Möglichkeiten sich in Bayern zum Eiermann- Opti-B-Cup zu qualifizieren. Es winken tolle Preise und hochrangige Trainings. 16./17. April Inninger Teller 420er (RR) 29er (RR) 25./ 26. Juni Optifant Optimist B und C 17. Juli Optiliga-Laserliga Opti und Laser Anfänger 23. Juli Ernst-Hans-Mittelstrecke alle Revierklassen, auch Katamarane 24./25. September Wies´n-Regatta HC16, F18 und F16 Rangliste, offene Regatta für alle anderen Katamarane Segelclub Inning am Ammersee e.V. / BA 117 Ammerseestr. 41 – 43, 82266 Inning-Buch, Tel (08143) 420 www.scia-ammersee.de OPTIFANT 2016 25./ 26. Juni 2016 _________________ Ausschreibung „OPTIFANT“ _________________ Veranstalter Veranstaltungen Segelclub Inning am Ammersee e.V. / BA 117 Clubgelände: Ammerseestr. 41 43, Buch am Ammersee Samstag, 25.06.2016 nach Ende der Wettfahrten in den Räumen des SCIA: abwechslungsreiches Abendprogramm Meldestelle Wettfahrttage Albert Fuchs Schloßstr. 113, 82140 Olching Tel: (08142) 15758 E-Mail: [email protected] Samstag und Sonntag, den 25./26. Juni 2016 Steuermannsbesprechung Samstag um 11.15 Uhr Start der 1. Wettfahrt Samstag um 12.00 Uhr Bitte möglichst per Internet melden: www.scia-ammersee.de Revier Nördlicher Ammersee Wettfahrten 6 Wettfahrten geplant (ab der 4. Wettfahrt mit einem Streicher) Meldegeld € 25,00 Mit der Meldung entsteht die Verpflichtung zur Zahlung des Meldegelds, auch bei Nichterscheinen am Start. Unterkunftsnachweis: Auf unserer Website oder: Tourismusverband Starnberger-Fünfseenland Postfach 1607, 83206 Starnberg Tel: (08151) 9060-0, Fax: (08151) 9060-90 E-Mail: tourist-info-starnberger-fuenf-seen-land.de Internet: www. starnberger-fuenf-seen-land.de Wertung Es wird nach dem Low-Point-System gemäß Regel A2 der WR gesegelt. Werbung Gem. Anhang G, WR, Kategorie C Preise Je einen Optifanten für den Erstplatzierten und den jüngsten Teilnehmer Stellplätze: Stellplätze für Wohnwagen oder Wohnmobile stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Voranmeldung bis Meldeschluss ist unbedingt erforderlich! Urheber- und Bildrechte: Pokale für die erstplatzierten Teilnehmer/innen Die Teilnehmer (innen) überlassen dem SCIA entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und seinen Teilnehmern für die sportliche und kommerzielle Auswertung. Erinnerungspreise für alle Teilnehmer/innen. Versicherung: Die Preisverteilung erfolgt ca. 1 Stunde nach Beendigung der letzten Wettfahrt. Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Wassersporthaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 3,0 Millionen Euro nachweisen können. Meldeschluss: Dienstag, 21.Juni 2016 Zulassung Es sind nur Steuerleute zugelassen, die Mitglied eines Verbandsvereins sind und die ihre Eignung zur Yachtführung durch einen Führerschein nachweisen können und die den Haftungsausschluss und die Teilnehmererklärung auf der Meldekarte durch Unterschrift bestätigen. Segelanweisungen Es wird gesegelt nach den WR der ISAF, den Ordnungsvorschriften des DSV, den Klassenvorschriften, der Segelanweisung und deren Ergänzungen, der Ausschreibung und dem Programm. Die Segelanweisungen sind am Tag der 1.Wettfahrt im Regattabüro erhältlich. Die Wettfahrtleitung kann die Segelanweisungen durch offiziellen Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen ändern. Diese Änderungen sind bindend. Haftungsausschluss Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- /bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schleppfahrzeuge, Sicherungsfahrzeuge oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt."
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