Roseninsel_Regatta_2016:Layout 1

AUSSCHREIBUNG
Roseninsel-Regatta
RR 1,15
am 23. und 24. Juli 2016
Liebe H-Boot-Seglerinnen und -Segler!
Der Feldafinger Seglerverein lädt Sie sehr herzlich zur ROSENINSEL-REGATTA 2016 (RR) ein.
Die Serie wird gesegelt nach den WR, den Ordnungsvorschriften des DSV, den
Klassenvorschriften sowie den Vorschriften von Ausschreibung, Programm und Segelanweisung.
Der Steuermann muss im Besitz des A-Scheins
bzw. einer entsprechenden Bestätigung seiner Landesvertretung sein.
WETTFAHRTTAGE
23. u. 24. Juli 2016, insges. 4 Wettfahrten
Bei 4 gesegelten Wettfahrten,1 Streichergebnis
Es können an einem Tag mehrere Wettfahrten
gesegelt werden.
Wertung: Low-Point-System (WR Anhang A)
Am 23. Juli: ab 9.00 Uhr Programmausgabe
10.00 Uhr Begrüßung / Crewbesprechung
11.00 Uhr Auslaufbereitschaft
ANMELDUNG
Online unter www.fsv-feldafing.de/regatta.html
oder mit beiliegendem Meldeformular an:
Wolf Kohlrausch
Adlerweg 3, 82140 Olching
Tel.: 0171-565 4696,
e-mail: [email protected]
Das Meldegeld von 95,- € ist mit der Meldung
auf folgendes Konto des Feldafinger
Segelvereins zu überweisen.
IBAN:DE 52 7025 0150 0620 3001 45
BIC: BYLADEM1KMS
Bei Überweisung bis Meldeschluss ergibt sich
eine Ermäßigung auf 80,- €.
Gemeldete Yachten, die nicht an den Start
gehen, sind nicht von der Zahlung des
Meldegeldes entbunden.
MELDESCHLUSS
17. Juli 2016 (Eingang bei der Meldestelle)
PREISE
Wanderpokale, Punktpreise für die 10 besten Boote
Preisverteilung ca. 2 Std. nach Beendigung der
letzten Wettfahrt
VERANSTALTUNGEN
Am Samstag Begrüßung mit Sektempfang
nach der Wettfahrt Abendessen mit Seglerhock
Am Sonntag nach der Wettfahrt kleiner Imbiss
KRANEN
Be- und Entlademöglichkeit, Liegeplätze
vorhanden.
Kontakt an: [email protected]
Feldafinger Seglerverein FSV
MELDUNG
Feldafinger Segelverein
Wettfahrtserie Roseninsel-Regatta am 23. / 24. 07. 2016
Segel-Nr.:______________________________________________ Klasse: H-Boot
Bootsname: ________________________________________________________________________________________________________________
Steuermann: __________________________________________________________ Geb.-Datum: ____________________________________
Telefon:_______________________________ Club: __________________________ email: _______________________________
Adresse: ___________________________________________________________________________________________________________________
Mannschaft
Name: _____________________________________________________________________________________________________________________
Club: _______________________________________________________________________________________________________________________
Name: ______________________________________________________________________________________________________________________
Club: _______________________________________________________________________________________________________________________
HAFTUNG
Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm,
er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten
seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der
Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des
Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem
Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen oder
Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht haupt- /bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind,
beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare,
typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der
Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen,
Sponsoren und Personen, die Schleppfahrzeuge, Sicherungsfahrzeuge oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz
behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen,denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die
Vorschriften der Ausschreibung, der Segelanweisung und die Anweisungen der Wettfahrtleitung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.”
Der Steuermann ist im Besitz des Führerscheins A des DSV, des Sportbootführerscheins Binnen oder eines gleichwertigen Führerscheins eines
anderen Landesverbandes.
Ich als Steuermann bestätige ausdrücklich die Richtigkeit der Angaben und die Kenntnisnahme der Ausschreibung. Die Meldung ist erst vollständig
mit Unterschrift des / der Steuermann /-frau und aller Vorschotleute auf dem Haftungsausschluss.
Datum
Unterschrift des Steuermannes (bei Jugendlichen die Unterschrift des Erziehungsberechtigen)