AUSSCHREIBUNG Roseninsel-Regatta RR 1,15 am 23. und 24. Juli 2016 Liebe H-Boot-Seglerinnen und -Segler! Der Feldafinger Seglerverein lädt Sie sehr herzlich zur ROSENINSEL-REGATTA 2016 (RR) ein. Die Serie wird gesegelt nach den WR, den Ordnungsvorschriften des DSV, den Klassenvorschriften sowie den Vorschriften von Ausschreibung, Programm und Segelanweisung. Der Steuermann muss im Besitz des A-Scheins bzw. einer entsprechenden Bestätigung seiner Landesvertretung sein. WETTFAHRTTAGE 23. u. 24. Juli 2016, insges. 4 Wettfahrten Bei 4 gesegelten Wettfahrten,1 Streichergebnis Es können an einem Tag mehrere Wettfahrten gesegelt werden. Wertung: Low-Point-System (WR Anhang A) Am 23. Juli: ab 9.00 Uhr Programmausgabe 10.00 Uhr Begrüßung / Crewbesprechung 11.00 Uhr Auslaufbereitschaft ANMELDUNG Online unter www.fsv-feldafing.de/regatta.html oder mit beiliegendem Meldeformular an: Wolf Kohlrausch Adlerweg 3, 82140 Olching Tel.: 0171-565 4696, e-mail: [email protected] Das Meldegeld von 95,- € ist mit der Meldung auf folgendes Konto des Feldafinger Segelvereins zu überweisen. IBAN:DE 52 7025 0150 0620 3001 45 BIC: BYLADEM1KMS Bei Überweisung bis Meldeschluss ergibt sich eine Ermäßigung auf 80,- €. Gemeldete Yachten, die nicht an den Start gehen, sind nicht von der Zahlung des Meldegeldes entbunden. MELDESCHLUSS 17. Juli 2016 (Eingang bei der Meldestelle) PREISE Wanderpokale, Punktpreise für die 10 besten Boote Preisverteilung ca. 2 Std. nach Beendigung der letzten Wettfahrt VERANSTALTUNGEN Am Samstag Begrüßung mit Sektempfang nach der Wettfahrt Abendessen mit Seglerhock Am Sonntag nach der Wettfahrt kleiner Imbiss KRANEN Be- und Entlademöglichkeit, Liegeplätze vorhanden. Kontakt an: [email protected] Feldafinger Seglerverein FSV MELDUNG Feldafinger Segelverein Wettfahrtserie Roseninsel-Regatta am 23. / 24. 07. 2016 Segel-Nr.:______________________________________________ Klasse: H-Boot Bootsname: ________________________________________________________________________________________________________________ Steuermann: __________________________________________________________ Geb.-Datum: ____________________________________ Telefon:_______________________________ Club: __________________________ email: _______________________________ Adresse: ___________________________________________________________________________________________________________________ Mannschaft Name: _____________________________________________________________________________________________________________________ Club: _______________________________________________________________________________________________________________________ Name: ______________________________________________________________________________________________________________________ Club: _______________________________________________________________________________________________________________________ HAFTUNG Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht haupt- /bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schleppfahrzeuge, Sicherungsfahrzeuge oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen,denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung, der Segelanweisung und die Anweisungen der Wettfahrtleitung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.” Der Steuermann ist im Besitz des Führerscheins A des DSV, des Sportbootführerscheins Binnen oder eines gleichwertigen Führerscheins eines anderen Landesverbandes. Ich als Steuermann bestätige ausdrücklich die Richtigkeit der Angaben und die Kenntnisnahme der Ausschreibung. Die Meldung ist erst vollständig mit Unterschrift des / der Steuermann /-frau und aller Vorschotleute auf dem Haftungsausschluss. Datum Unterschrift des Steuermannes (bei Jugendlichen die Unterschrift des Erziehungsberechtigen)
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