Fahrdorfer Segler Verein Ausschreibung zur Schleiregatta 2016 Gemeinschaftsveranstaltung der Vereine SCA - SSC - FSV - WYC - SSK Wettfahrttermine: 1. Wettfahrt Samstag 09.07.2016, erster Start 15:00 Uhr Weitere Gruppen starten im 5-Min-Abstand. 2. Wettfahrt Sonntag 10.07.2016, erster Start 11:00 Uhr Weitere Gruppen starten im 5-Min-Abstand. Kurse: „Langstrecke“ Kleine und Große Breite. Der genaue Kurs wird bei der Steuermannsbesprechung bekannt gegeben. Bootsklassen: Alle Klassen ( Ab 5 eigene Klassenwertung ) Start: Es wird voraussichtlich in 3 Gruppen gestartet 1. H-35 (Artekno-Pokal) 2. Racing - Gruppe - Yardstick 3. Familien - Gruppe - Yardstick - ohne Spinnaker Meldestelle: Daniel Hein, Schleihöhe 11, 24857 Fahrdorf Tel / SMS / WhatsApp : 0163-5675661 Fax : 04351-909527 e-Mail: [email protected] Meldeschluss: Donnerstag der 07.07.2016 Meldegeld: 15,00 Euro für Kielschiffe u. Jollenkreuzer 10,00 Euro für Jollen Wettfahrtbüro: Vereinsheim Fahrdorfer Segler Verein Segelvorschriften: Wettfahrtregeln der ISAF (WR), aktuelle Version Ordnungsvorschriften des DSV Ausschreibung und Segelanweisung Berechnung nach Yardstick und Liste “Innere Schlei“ Getrennte Gruppe für Meldungen ohne Spi, daher keine Vergütung. Wettfahrtleiter: Daniel Hein Liegeplätze: An dem Regattawochenende können Regattateilnehmer freie Bootsliegeplätze des FSV kostenlos nutzen. Jollen können am FSV kostenlos geslippt werden. Programm Sa. ab. 10:00 Uhr Öffnung Regattabüro Ausgabe der Segelanweisung um 14:00 Uhr Steuermannsbesprechung ca. 15:00 Uhr Start der 1.Wettfahrt vor dem Hafengelände FSV ab 17:30 Uhr Einlaufbier ca. 18:00 Uhr Geselliger Seglerabend Getränke, Grill u. Cocktailbar auf dem FSV-Gelände ab Party mit DJ Otto 20:00 Uhr So. um 10:00 Uhr ca. 11:00 Uhr Steuermannsbesprechung Start der 2. Wettfahrt vor dem Hafengelände FSV ab. 13:00 Uhr Kaffee & Kuchen ca. Siegerehrung 15:00 Uhr Meldeformular Schleiregatta 2016 09.07.2016 – 10.07.2016 Familie (ohne Spi) Racing Jolle Steuermann: Bootsname: Bootstyp: Segel-Nr.: Yardstick: Verein: Straße: PLZ:/Ort: Tel: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höchster Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtungen des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Ich verpflichte mich zur Beachtung der Wettfahrtregeln – Segeln – sowie aller sonstigen für die Veranstaltung geltenden Regeln Ort, Datum Unterschrift
© Copyright 2024 ExpyDoc