JADEWESERPORT JUNIOR - CUP 2016 Sonntag 2. Oktober 2016 Veranstalter: Wilhelmshaven Touristik & Freizeit GmbH und HSYC Germania e.V. Durchführung: Die Regatta findet im Rahmen des JadeWeserPort-Cup statt und wird im Großen Hafen in Wilhelmshaven durchgeführt. Die Segelergebnisse werden ebenfalls als 10., 11. und 12. Wettfahrt der Jugendmeisterschaften Segeln Wilhelmshaven/Friesland gewertet. Die aktiven Teilnehmer sind in der Mittagspause zu einem Mittagessen eingeladen. Teilnahmeberechtigung: • Teilnehmer der eingeladenen Segelvereine. • Jugendliche bis einschl. Jahrgang 1995 • Erwachsene bis einschl. Jahrgang 1988 (nur Klasse Ausgleicher 20plus) • Die Teilnehmer müssen über das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze und ausreichend Segelkenntnisse verfügen. Bootsklassen: • Opti B (Segler mit Regattaerfahrung bei mehreren regionalen Regatten) • Opti C (Einsteiger) • Teeny • 420er • Laser • Ausgleicher (Jugend), • Ausgleicher 20plus Weitere Bootsklassen, die an den Jugendmeisterschaften Segeln Wilhelmshaven/ Friesland in der Einzelwertung teilnehmen, werden als Ausgleicher gewertet. Die Einzelergebnisse werden an die Veranstalter der Jugendmeisterschaften weitergeleitet. Regeln: Die Regatta unterliegt den Regeln, wie sie in den gültigen „Wettfahrtregeln Segeln „ festgelegt sind. Revierbedingte Änderungen und Zusätze werden mit der Segelanweisung und bei der Steuermannsbesprechung bekanntgegeben. Seite 1 Zeitplan: 09:00 Uhr Steuermannsbesprechung im Clubhaus HSYC Germania, Südstrand 101, Wilhelmshaven 09:30 Uhr 1. Start 2. und 3. Start ( im Anschluss an die vorherige Wettfahrt ) 14: 00 Uhr Mittagessen 15: 30 Uhr Siegerehrung Wertung: High-Point-System Meldung: ausschließlich als PDF per Mail an: [email protected] Anmeldungen von Jugendlichen müssen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Meldegebühr: Es wird keine Meldegebühr erhoben. Meldeschluss: 14. September 2016 Segelanweisung: Die Segelanweisung kann nach der Anmeldung beim HSYC abgeholt werden. Schiedsgericht: Der Veranstalter benennt drei Schiedsrichter aus den teilnehmenden Vereinen (vorzugsweise Jugendbetreuer). Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist endgültig. Liegeplätze: Die Bootsliegeplätze im Wasser und an Land werden durch den HSYC Germania e.V. organisiert und zugewiesen. Preise: • Pokale für die ersten drei Sieger jeder Klasse • Urkunden für alle Teilnehmer • Preis für den/die jüngste/n Teilnehmer/in • Preis für die weiteste Anreise • Jeder Teilnehmer erhält ein T-Shirt der Veranstaltung (nur bei rechtzeitiger Anmeldung). Versicherung: Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung(ggf. durch die Vereine) haben. Seite 2 Haftungsausschluss. Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter und/oder der durchführende Verein sind berechtigt in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters/ durchführenden Vereins gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters/durchführenden Vereins, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach-und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten, die nicht Haupt/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters/ durchführenden Vereins ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die AngestelltenArbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln, die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Minderjährigen erkennen ein Erziehungsberechtigter und der meldende Verein diesen Haftungsausschluss an. Seite 3
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