Ausschreibung - JadeWeserPort-CUP

JADEWESERPORT
JUNIOR - CUP 2016
Sonntag 2. Oktober 2016
Veranstalter:
Wilhelmshaven Touristik & Freizeit GmbH und HSYC Germania e.V.
Durchführung:
Die Regatta findet im Rahmen des JadeWeserPort-Cup statt und
wird im Großen Hafen in Wilhelmshaven durchgeführt.
Die Segelergebnisse werden ebenfalls als 10., 11. und 12. Wettfahrt der
Jugendmeisterschaften Segeln Wilhelmshaven/Friesland gewertet.
Die aktiven Teilnehmer sind in der Mittagspause zu einem Mittagessen
eingeladen.
Teilnahmeberechtigung:
• Teilnehmer der eingeladenen Segelvereine.
• Jugendliche bis einschl. Jahrgang 1995
• Erwachsene bis einschl. Jahrgang 1988 (nur Klasse Ausgleicher 20plus)
• Die Teilnehmer müssen über das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze
und ausreichend Segelkenntnisse verfügen.
Bootsklassen:
• Opti B (Segler mit Regattaerfahrung bei mehreren regionalen Regatten)
• Opti C (Einsteiger)
• Teeny
• 420er
• Laser
• Ausgleicher (Jugend),
• Ausgleicher 20plus
Weitere Bootsklassen, die an den Jugendmeisterschaften Segeln
Wilhelmshaven/ Friesland in der Einzelwertung teilnehmen, werden als
Ausgleicher gewertet. Die Einzelergebnisse werden an die Veranstalter der
Jugendmeisterschaften weitergeleitet.
Regeln:
Die Regatta unterliegt den Regeln, wie sie in den gültigen „Wettfahrtregeln
Segeln „ festgelegt sind. Revierbedingte Änderungen und Zusätze werden
mit der Segelanweisung und bei der Steuermannsbesprechung
bekanntgegeben.
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Zeitplan:
09:00 Uhr
Steuermannsbesprechung im Clubhaus HSYC
Germania, Südstrand 101, Wilhelmshaven
09:30 Uhr
1. Start
2. und 3. Start ( im Anschluss an die vorherige Wettfahrt )
14: 00 Uhr
Mittagessen
15: 30 Uhr
Siegerehrung
Wertung:
High-Point-System
Meldung:
ausschließlich als PDF per Mail an: [email protected]
Anmeldungen von Jugendlichen müssen von den
Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.
Meldegebühr:
Es wird keine Meldegebühr erhoben.
Meldeschluss: 14. September 2016
Segelanweisung:
Die Segelanweisung kann nach der Anmeldung beim HSYC abgeholt
werden.
Schiedsgericht:
Der Veranstalter benennt drei Schiedsrichter aus den teilnehmenden
Vereinen (vorzugsweise Jugendbetreuer). Die Entscheidung des
Schiedsgerichtes ist endgültig.
Liegeplätze:
Die Bootsliegeplätze im Wasser und an Land werden durch den
HSYC Germania e.V. organisiert und zugewiesen.
Preise:
• Pokale für die ersten drei Sieger jeder Klasse
• Urkunden für alle Teilnehmer
• Preis für den/die jüngste/n Teilnehmer/in
• Preis für die weiteste Anreise
• Jeder Teilnehmer erhält ein T-Shirt der Veranstaltung (nur bei rechtzeitiger
Anmeldung).
Versicherung:
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung(ggf. durch
die Vereine) haben.
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Haftungsausschluss.
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt
teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit
auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung
und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und
den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter und/oder der durchführende Verein sind berechtigt in Fällen
höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus
Sicherheitsgründen, Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die
Veranstaltung
abzusagen.
In
diesen
Fällen
besteht
keine
Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters/ durchführenden Vereins
gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters/durchführenden Vereins, gleich aus welchem
Rechtsgrund, für Sach-und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die
dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter,
Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von
Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten, die nicht Haupt/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf
Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in
Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise
eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters/
durchführenden Vereins ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der
Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die AngestelltenArbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und
Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen,
führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen,
denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag
erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln, die Vorschriften der Ausschreibung und
Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Minderjährigen erkennen ein Erziehungsberechtigter und der meldende Verein
diesen Haftungsausschluss an.
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