1. Weißenburger Segelsportclub e.V. Ausschreibung Weißenburger Römercup 2015 ( Clubmeisterschaft 1. WSC 2015 ) Samstag, 13. Juni 2015 Meldeschluss: Veranstalter: Mittwoch, 10. Juni 2015, 20.00 Uhr Nachmeldung bis 1 Std. vor Steuermannsbesprechung möglich. 1.Weißenburger Segelsportclub e.V. Meldestelle: 1. WSC, 91785 Pleinfeld, Am Segelhafen 4, Postfach 630, 91776 Weißenburg; Online-Anmeldung über www.1WSC.de Meldegeld: 12,00 Euro je Crew-Mitglied (Teilnahme Essen bitte ankreuzen, Preis wird mitgeteilt) Zulassung: Steuerleute müssen im Besitz eines vom DSV oder ihrem nationalen Verband bzw. eines amtlichen für die Gewässer vorgeschriebenen Führerscheins bzw. des Jüngsten-Segelscheins bei Jugendlichen sein. Die Teilnehmer müssen schwimmen können, Schwimmwesten sind mitzuführen. Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung für Regatten vorhanden sein. Die Mindestdeckungssumme beträgt 1 Million €. Im Übrigen ist die Wettsegelordnung des DSV maßgebend. Revier: Großer Brombachsee/ Ramsberg Wettfahrttage: Samstag, 13. Juni 2015 Startzeiten: Steuermannbesprechung: 13.Juni 2015, 12.00 Uhr; letzte Startmöglichkeit: Samstag, 13. Juni 2015, 17.30 Uhr Segelanweisung: Hängt an der Informationstafel aus, wird zudem bei Zahlung des Meldegeldes ausgehändigt. Besondere Bestimmungen: Die Wettfahrtleitung kann die Segelanweisung durch Aushang an der Informationstafel ändern, diese Änderungen sind bindend. An einem Schiedsgericht können auch Segler mitwirken, die an dem Vorfall unbeteiligt waren. Durch die Anmeldung unterwerfen sich die Teilnehmer dieser Bestimmung. Entsprechend der Ausschreibungsregeln der Brombachsee-Meisterschaft gilt: Wenn zum Meldeschluss der Regatta weniger als 10 Meldungen vorliegen, kann der Verein einen vereinfachten Austragungsmodus für die Regatta, angelehnt an die Mittwochsregatten, anwenden. Vermessung: Gültige Vermessungspapiere sind bereitzuhalten, Kontrollen über die Einhaltung der Klassenvorschriften können jederzeit durchgeführt werden. Klassenwertung: Für das Zustandekommen einer Klassenwertung sind mindestens 5 Meldungen in einer Klasse erforderlich. Gruppenwertung: Die Teilnahme ist ausschließlich Booten gestattet, deren Yardstick-Zahl in der aktuellen Yardstick-Liste des DSV veröffentlicht ist oder deren vorläufige Yardstickzahl vom Yardstickausschuss Brombachsee definiert wurde. Schnellstenermittlung: Jedes Einrumpf-Segelboot ist zur Teilnahme berechtigt. Klassenvorschriften und der Eintrag in eine Yardstickliste sind dabei nicht relevant. Wertung: Gesegelt wird nach Low-Point-System gemäß WR Anhang A. Es sind 3 Wettfahrten vorgesehen. Preise: • • • • Veranstaltungen: Samstag, 13. Juni 2015: Abendessen und Seglerhock nach der letzten Wettfahrt im Clubhaus beim 1. WSC. Siegerehrung: Samstag, 13. Juni 2015, ca. 1½ Stunden nach Ende der Regatta bzw. 1 Std. nach einer Protestverhandllung. Kranen: „Regattakran“ beim Hafenmeister beantragen. Gilt für 1 Tag vor Regattabeginn bis 1 Tag nach Regattaende. 25€ pro Boot wird über 1. WSC abgerechnet. Das Kranen bitte bei der Anmeldung mitteilen und im Regattabüro bezahlen! Trailer können in Absprache mit dem Hafenmeister am Hafen abgestellt werden. Parken: Öffentliche Parkplätze des Zweckverbandes (Parkgebühr). Sonstiges: Bei Übernachtungsfragen hilft: Touristikbüro Ramsberg Tel./ Fax 09144/ 926436 Mo-Fr. 10°° bis, Sa. 15°° bis 17°°. Verkehrsbüro Pleinfeld Tel. 09144/ 920070 Fax 09144/ 920060. Wanderpokal „Römercup“ für das absolut schnellste Einrumpf-Segelboot Preise für die ersten drei einer Klasse Preise für die drei schnellsten Boote nach berechneter Zeit. Preise für die drei schnellsten Boote des 1.WSC nach berechneter Zeit. Regatta-Anmeldung für Römercup 2015 ( Clubmeisterschaft 1. WSC 2015 ) Samstag, 13. Juni 2015 Die Anmeldung berechtigt nur zum Start, wenn vor dem Ankündigungssignal zur ersten Wettfahrt die nachfolgenden Bedingungen einschließlich Haftungsausschluss von jedem Besatzungsmitglied persönlich unterschrieben im Regattabüro abgegeben wurden. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters nötig. Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bootsführer und sämtliche Crew-Mitglieder bestätigen durch ihre Unterschrift die Anerkennung vorstehender "Haftungsausschluss-, Haftungsbegrenzungs- und Unterwerfungsklausel“ mit nachstehender Anmeldung: Regatta-Anmeldung zum Römercup 2015 Samstag, 13. Juni 2015 Bootsklasse: Segel-Nr.: Bootsname: YST: Steuerfrau/ -mann: Name, Vorname Postanschrift, Telefon Teilnahme Essen? E-Mail-Adresse Vereinsname: Ort Name der Crew-Mitglieder: abgekürzt Datum Unterschrift Steuerfrau/ -mann *) Unterschrift Crew-Mitglieder *) 1) 2) 3) 4) 5) *) Bei Minderjährigen: Unterschrift eines Erziehungsberechtigten oder schriftliche Bestätigung Teilnahme Essen?
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