Ausschreibung - Aggertaler Segel

Ausschreibung
14. Offene CAT REGATTA / BIGGESEE
Veranstalter:
Aggertaler Segelclub e.V.
Regattarevier:
Biggesee
Wettfahrttage:
04. und 05. April 2015
Es sind 6 Wettfahrten vorgesehen; ab 4 gültigen Wettfahrten einen Streicher
Die Regatta wird nach folgenden Regeln ausgesegelt:
Wettfahrtregeln (WR) der ISAF 2013–2016; Ordnungsvorschriften Regattasegeln des
DSV; Segelanweisung
Startzeit:
Wertung:
1. Wettfahrt 04. April 2015, 11.00 Uhr / Steuermannsbesprechung 10.00 Uhr
Letzte Startmöglichkeit 05. April, 15.00 Uhr
Die Regatta wird nach dem Low-Point-System (WR, Anh. A 2) gewertet.
Preise:
• Klasse 1: Texel Yardstick ≤106
• Klasse 2: Texel Yardstick >106
Preise erhalten die ersten 2 Plätze / Teilnehmerpreise
Schiedsgericht:
Segelanweisung:
Das Schiedsgericht ist gem. Wettsegelordnung mit 3 Schiedsrichtern besetzt. Die
Entscheidungen des Schiedsgerichts sind nicht berufungsfähig (Wettsegelord. 7.2.4).
Die Segelanweisungen können am 03. April, ab 16.00 Uhr in Empfang genommen werden.
Steuerleute müssen im Besitz eines vom DSV oder ihrem nationalen Verband für das
Gewässer vorgeschriebenen Führerscheins sein (Erg. WR 46 und 75).
Steuerleute müssen die Zulassungsregeln der ISAF gem. Anh. K 1 erfüllen.
Meldestelle:
Dirk Sessinghaus
Im Stoberg 16
D- 58509 Lüdenscheid
Meldeschluss:
29. März 2015, Nachmeldungen sind bis zum 03. April, 16.00 Uhr möglich / Gebühr 8 €
Meldegeld:
28,- Euro für Einmann Cats / 45,- Euro für Zweimann Cats
zu zahlen bei der Anmeldung im Regattabüro.
Meldungen, die formlos abgegeben sind, bedürfen der Unterzeichnung des
Haftungsausschlusses im Regattabüro.
Veranstaltungen:
Sonnabend
Sonntag
04.04.2015
05.04.2015
Tel.:
+49 2351 963432
FAX: +49 2391 62 90 303
email: www.aggertalersegelclub.de
ca. 19.00 Seglertreffen im Clubhaus mit Essen
nach der letzten Wettfahrt Kaffee u. Kuchen
Siegerehrung ca. 2 Std nach der letzten Wettfahrt
Zufahrt:
A45 Abfahrt Olpe, Richtung Olpe/Attendorn (1,4 km), Richtung Attendorn (5,2 km),
Richtung Meschede/Rhode, nach dem Parkplatz des Strandcafes (400 m) links.
Die Zufahrt ab der Autobahnabfahrt (A45) OLPE ist gekennzeichnet.
Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für
seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten
Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung
vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit
der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die
nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von
Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die
Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer
und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind,
sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und
Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.